Neue Inkraftsetzung von Wassergesetz und Wasserverordnung
Mitteilung 05.03.2026
Der Regierungsrat hat die Inkraftsetzung des neuen Wasserrechts auf den 1. Juni 2026 festgelegt. Es modernisiert die heutigen Regelungen und ermöglicht einen zukunftsgerichteten Umgang mit den Gewässern.
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Das bisherige Wasserrecht im Kanton Zürich war in zwei Gesetzen und fünf Verordnungen geregelt, deren Entstehung teilweise bis in die 1960er-Jahre zurück reichte. Das neue Regelwerk fasst die bisherigen Erlasse in einem einzigen Gesetz, dem kantonalen Wassergesetz, sowie einer Verordnung, der Wasserverordnung, zusammen und berücksichtigt dabei die technischen und rechtlichen Entwicklungen. Dabei basiert die neue Gesetzgebung auf den drei Säulen der integralen Wasserwirtschaft: Wasser nutzen, Wasser schützen und Schutz vor dem Wasser.
Verschiedene Vereinfachungen und Verbesserungen
Neu ist beispielsweise, ergänzend zum Verfassungsauftrag, im Wassergesetz ausdrücklich festgehalten, dass dem Kanton und den Gemeinden die Aufgabe zukommt, für die Revitalisierung der Gewässer zu sorgen. Im Bereich Hochwasserschutz definiert das Wassergesetz die Aufgaben von Kanton, Gemeinden und Privaten genauer als bisher. Der Gewässerschutz behält seinen hohen Stellenwert und wird insbesondere durch geänderte Gebührenregelungen gestärkt. Insgesamt bringt das neue Wassergesetz verschiedene Vereinfachungen und Verbesserungen und schafft einen Ausgleich zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen.
Der Regierungsrat hat im Sommer 2025 die Wasserverordnung erlassen und die Inkraftsetzung der Gesetzgebung festgelegt. Dagegen wurde ein Rechtsmittel erhoben, das mittlerweile zurückgezogen wurde. Daher konnte das Rechtsmittelverfahren abgeschrieben werden. In der Folge hat der Regierungsrat erneut über die Inkraftsetzung entschieden. Das Wassergesetz, die Wasserverordnung und die damit verbundenen Verordnungsänderungen treten am 1. Juni 2026 in Kraft.