Tierseuchen

Tierseuchen sind ansteckende Krankheiten, die direkt von Tier zu Tier oder indirekt, beispielsweise über Insekten, Gegenstände oder Personen übertragen werden. Manche Tierseuchen können auch auf den Menschen übertragen werden.

Registrierung

Damit der Veterinärdienst rasch und zielgerichtet reagieren kann, wenn eine Tier­seuche ausbricht, muss möglichst umfassend bekannt sein, wo wie viele Tiere welcher Spezies stehen und wer die verantwortliche Tierhalterin oder der verantwortliche Tierhalter ist. Deshalb gilt für viele Tierarten eine Registrierungspflicht. Bei manchen Tierarten müssen auch sämtliche Änderungen im Tierbestand gemeldet werden (s. u. «Tierverkehr»).

Tierverkehr

Die Halterinnen und Halter von Klauentieren und grossen Geflügelherden sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Equiden müssen sämtliche Änderungen im Tierbestand der Tierverkehrsdatenbank des Bundes (TVD) melden.

Klauentiere, die vorübergehend oder dauerhaft ihren Herkunftsbetrieb verlassen, müssen von einem Begleitdokument begleitet sein. Begleitdokumentblöcke können beim Veterinäramt bestellt werden (kanzlei@veta.zh.ch / 043 259 41 41).

Import

Beim Import von Tieren und Waren tierischen Ursprungs besteht stets die Gefahr, Tierseuchen einzuschleppen. Deshalb ist dieser Bereich detailliert geregelt.

Informationen zu einzelnen Tierseuchen

Hier finden Sie Informationen, weiterführende Links und Unterlagen zu verschiedenen Tierseuchen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Es gibt zahlreiche Krankheiten, welche die Gesundheit der Honigbienen bedrohen, allen voran die Sauerbrut.

Sauerbrut und Faulbrut

Die Sauerbrut und die Faulbrut sind zwei zu bekämpfende Bienenseuchen. In beiden Fällen handelt es sich bei den Krankheitserregern um Bakterien. Sie befallen die Bienenlarven und bringen letztlich das ganze Bienenvolk zum Absterben. Krankheitsausbrüche und Verdachtsfälle müssen dem zuständigen Bieneninspektor zeitnah gemeldet werden (Meldepflicht).

Um befallene Stände wird ein Sperrgebiet eingerichtet. In diesem Sperrgebiet werden sämtliche Bienenstände kontrolliert. Die Sperr­kreise werden in einer interaktiven Karte eingetragen. Das ermöglicht eine exakte, übersichtliche Lokalisation der gesperrten Bienenstände und der Sperrgebiete im ganzen Kanton. Die Ein- und Ausfuhr sowie das Verstellen von Bienen sind bis zur Aufhebung des Sperrgebiets verboten.

Varroatose

Bei der Varroatose handelt es sich um eine Milbenkrankheit der Bienen. Sie schädigt die Bienenbrut, macht sie anfällig für andere Erkrankungen. Wird nichts gegen die Milbe unternommen, kann das befallene Volk eingehen.
Jeder Imker muss seine Völker intensiv auf Varroa-Befall überprüfen und die notwendigen Behandlungen vornehmen. Nur so können Bienenvölker gesund erhalten werden. Die Varroa-Merkblätter des Bienengesundheitsdienstes geben wertvolle Tipps.

Bienenvölker verstellen

Um die Verschleppung von Krankheiten zu verhindern, dürfen Bienen erst in einen anderen Bezirk oder Kanton verbracht werden, nachdem dies der Bieneninspektorin oder dem Bieneninspektor des alten und des neuen Standorts gemeldet wurde. Strengstens verboten ist das Verstellen von Völkern aus einem Sperrkreis oder in einen Sperrkreis. Mit dem Formular «Meldungen, Mutation Bienenstände» können Sie anschliessend zeitnah Ihre Meldung beim Veterinäramt machen.

1990 erreichte BSE die Schweiz. Im Kanton Zürich wurde 1992 der erste Fall von Rinderwahnsinn festgestellt (von total 22 bis ins Jahr 2004). BSE führte zur verstärkten Überwa­chung im Schlachthof. Eine Kaskade von Massnahmen für die Verwer­tung von Fleischabfällen, Tierkörpern und für die Nutztierfütterung wurde etabliert. Die BSE-Krise hat die Erkenntnis gebracht, dass einzig die konsequente Prozesskontrolle «vom Stall bis auf den Teller» aus­reichend sichere Lebensmittel hervorbringen kann. Die BSE-Bekämp­fung war erfolgreich: Das Welttierseuchenamt hat der Schweiz im Mai 2015 den Status «vernachlässigtes Risiko wegen BSE» zugestanden.

BSE kranke Tiere zeigen häufig Störungen des Ganges. Diese sind ersichtlich durch Streifen und Kreuzen der Hinterbeine beim Gehen. In fortgeschrittenem Stadium der Erkrankung taumeln die Tiere oder knicken in der Nachhand ein.

Wie die Tuberkulose ist auch die Brucellose (Abortus Bang) eine auf Menschen übertragbare Krankheit – eine sogenannte Zoonose. Sie befällt Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Beim Rind führt die Brucellose zu seuchenhaften Fehlgeburten und späteren Fruchtbarkeitsstörungen. 

1955 beschloss der Kanton Zürich die Ausrottung der Brucellose durch umfassende Untersuchung aller Rindviehbestände – u. a. anhand von Milchproben. Positive Tiere wurden konsequent geschlachtet. Zudem gab es rigorose Tiersperren. Heute sind die Bestände der Rinder, Schafe und Ziegen in der Schweiz amtlich anerkannt frei von der Brucellose. Dies wird in jährlichen Stichprobenuntersuchungen überprüft.

Die Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR) / Infektiöse pustulöse Vulvovaginitis (IPV) ist eine Herpesviruserkrankung beim Rind. Sie wurde aus dem Ausland eingeschleppt und 1974 in der Schweiz erstmals nachgewiesen. Um diese wirtschaftlich folgenreiche Tierseuche zu tilgen, wurden ab 1982 alle infizierten Bestände für den Tierverkehr gesperrt und alle Tierbestände zum Teil auch gegen den Widerstand der Tierhalter bis 1988 saniert. Auch hier blieb man noch jahrelang bei der konsequenten Untersuchung aller Bestände, bis schliesslich 1994 auf Stichproben gewechselt werden konnte.

Die gefürchtete Maul- und Klauenseuche musste im Kanton Zürich seit dem 19. Jahrhundert immer wieder bekämpft werden. Besonders schlimme Seuchenzüge suchten den Kanton Zürich 1913, 1920, 1938/39 und letztmals 1965 heim. Nachhaltige Wirkung zeigte ein amtlich verordnetes Impfprogramm: von 1967 bis 1990 wurden jedes Frühjahr alle Rinder geimpft.

Milzbrand war beim Menschen bereits im Altertum gefürchtet und verläuft bei den Tieren meist tödlich. Im Kanton Zürich gab es in den 1950er-Jahren immer wieder Milzbrandfälle bei Tieren. Mit der vom Bund vorgegebenen, geordneten Kadaverentsorgung konnte diese Seuche bei uns ausgerottet werden. Dennoch: Von 1978 bis 1980 erkrankten 24 Personen in der Bindfadenfabrik Flurlingen an Haut­milzbrand; Infektionsquelle waren importierte Ziegenhaare aus Asien.

Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virus-Erkrankung des Geflügels. Schwere Verläufe treten vor allem bei Hühnervögeln auf. Empfänglich sind aber auch Gänse, Enten, Tauben, Zier- und Wildvögel.

Salmonellen wurden in der Schweiz in den 1990er-Jahren zum öffentlichen Thema. Die konsequente Bekämpfung begann 1994: Schweizweit wurden regelmässige Untersuchungen aller Legehennen-Haltungen ab 50 Tieren und das Schlachten verseuchter Herden eingeführt. Dies hat zu einer grossen Abnahme der Erkrankungen beim Menschen geführt. Seit 2005 müssen nur noch grosse Geflügelhaltungen regelmässig untersucht werden.

Seit dem Altertum flackerte die Hundetollwut über Jahrhunderte immer wieder auf, bis das Veterinäramt 1925 den letzten Hundebann wegen Tollwut verhängen musste. Eine intensive Welle der Fuchstollwut erleb­te der Kanton Zürich ab 1967. Letzte Fälle gab es 1993 im Kanton Zürich. Die Ausrottung gelang in der Schweiz durch Impfpro­gramme. Heute besteht die Gefahr der Einschleppung wegen illegal importierter Hunde und anderer Tiere aus Tollwut-Risikoländern.

Bei dieser Seuche ist das Ansteckungsrisiko für Menschen besonders hoch, die Bekämpfung war entsprechend rigoros. Bereits ab 1900 gab es amtstierärztliche Programme, ab 1930 wurden jährlich tausende von Rindern mit klinisch sichtbarer Tuberkulose geschlachtet. 1950 verordnete der Bund, sämtliche positiv getesteten Tiere zu schlachten. Im Kanton Zürich waren zu diesem Zeitpunkt 60 Prozent der 12’000 Rindviehbestände betroffen. Stallsanierungen, Abgrenzen von kranken Tieren und Hygieneverbesserungen waren zusätzlich wirkungsvolle Massnahmen. Als im Kanton Zürich bis 1956 rund 30›000 positive Rinder – 25 Prozent der Population – eliminiert waren, wurde der Kanton als tuberkulosefrei eingestuft. Seither gilt es die Einschleppung aus dem Ausland zu verhindern.

Biosicherheit

Tierhaltende sind verpflichtet, ihren Tierbestand gesund zu halten und zu pflegen sowie jeden Seuchenverdacht umgehend zu melden. Mit verschiedenen Biosicherheits-Massnahmen können sie der Ausbreitung von Krankheiten vorbeugen und verhindern, dass

  • neue Krankheiten bzw. Erreger in den Betrieb oder die Tierhaltung gebracht werden, 
  • sich Krankheiten im Betrieb oder in der Tierhaltung ausbreiten,
  • eine Verschleppung in andere Betriebe oder Tierhaltungen stattfindet. 

Biosicherheit betrifft nicht nur die direkte Arbeit im Stall. Sie beinhaltet auch bauliche Gegebenheiten, den Personen-, Tier- und Warenverkehr, die Schädlingsbekämpfung sowie die korrekten Reinigungsverfahren.

Vertiefte Informationen zur Biosicherheit auf Betrieben bzw. in Tierhaltungen bieten die einzelnen Tier-Gesundheitsdienste.

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Die Vetsuisse-Fakultät hat zusammen mit den Tiergesundheitsdiensten die Website «Gesunde Nutztiere» gestaltet, wo es um Biosicherheit in Schweine- und Rinderhaltungen geht. Interessierte Personen können via e-learning Wissen zur Biosicherheit erlangen oder einen Biosicherheitscheck für ihre Tierhaltung durchführen.

Krisenmanagement

Treten in der Schweiz oder im nahen Ausland hochansteckende Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche, Schweinepest oder Vogelgrippe auf, übernehmen der Bund und die Kantone die Leitung bei der Seuchenbekämpfung. Auf Bundes­ebene ist dabei das BLV verantwortlich, auf Kantonsebene übernehmen die kantonalen Veterinär­ämter das Krisenmanagement.

Seuchenbekämpfung

Bei Seuchenzügen erfolgt die Koordination der Massnahmen durch die Kanto­nale Führungsorganisation (KFO). Die Arbeitsabläufe bei der Seuchenbekämp­fung sind in der Notfalldokumentation des Bundes und der Kantone festgelegt.

Kantonale Führungsorganisation (KFO)

Die KFO setzt sich aus Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Technischen Betrieben und Zivilschutz zusammen. Sie kommt bei ausserordentlichen Lagen wie Krisen und Katastrophen zum Einsatz, die grosse Teile des Kantons oder den ganzen Kanton betreffen bzw. eine überkantonale Bedeutung aufweisen.

Kontakt

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