Tierseuchen

Tierseuchen sind ansteckende Krankheiten, die direkt von Tier zu Tier oder indirekt, beispielsweise über Insekten, Gegenstände oder Personen übertragen werden. Manche Tierseuchen können auch auf den Menschen übertragen werden.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Registrierung

Damit der Veterinärdienst rasch und zielgerichtet reagieren kann, wenn eine Tier­seuche ausbricht, muss möglichst umfassend bekannt sein, wo wie viele Tiere welcher Spezies stehen und wer die verantwortliche Tierhalterin oder der verantwortliche Tierhalter ist. Deshalb gilt für viele Tierarten eine Registrierungspflicht. Bei manchen Tierarten müssen auch sämtliche Änderungen im Tierbestand gemeldet werden (s. u. «Tierverkehr»).

Tierverkehr

Die Halterinnen und Halter von Klauentieren und grossen Geflügelherden sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Equiden müssen sämtliche Änderungen im Tierbestand der Tierverkehrsdatenbank des Bundes (TVD) melden.

Klauentiere, die vorübergehend oder dauerhaft ihren Herkunftsbetrieb verlassen, müssen von einem Begleitdokument begleitet sein. Begleitdokumentblöcke können beim Veterinäramt bestellt werden (kanzlei@veta.zh.ch / 043 259 41 41).

Import

Beim Import von Tieren und Waren tierischen Ursprungs besteht stets die Gefahr, Tierseuchen einzuschleppen. Deshalb ist dieser Bereich detailliert geregelt.

Informationen zu einzelnen Tierseuchen

Hier finden Sie Informationen, weiterführende Links und Unterlagen zu verschiedenen Tierseuchen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Seit dem Altertum flackerte die Hundetollwut über Jahrhunderte immer wieder auf, bis das Veterinäramt 1925 den letzten Hundebann wegen Tollwut verhängen musste. Eine intensive Welle der Fuchstollwut erleb­te der Kanton Zürich ab 1967. Letzte Fälle gab es 1993 im Kanton Zürich. Die Ausrottung gelang in der Schweiz durch Impfpro­gramme. Heute besteht die Gefahr der Einschleppung wegen illegal importierter Hunde und anderer Tiere aus Tollwut-Risikoländern.

Salmonellen wurden in der Schweiz in den 1990er-Jahren zum öffentlichen Thema. Die konsequente Bekämpfung begann 1994: Schweizweit wurden regelmässige Untersuchungen aller Legehennen-Haltungen ab 50 Tieren und das Schlachten verseuchter Herden eingeführt. Dies hat zu einer grossen Abnahme der Erkrankungen beim Menschen geführt. Seit 2005 müssen nur noch grosse Geflügelhaltungen regelmässig untersucht werden.

Die gefürchtete Maul- und Klauenseuche musste im Kanton Zürich seit dem 19. Jahrhundert immer wieder bekämpft werden. Besonders schlimme Seuchenzüge suchten den Kanton Zürich 1913, 1920, 1938/39 und letztmals 1965 heim. Nachhaltige Wirkung zeigte ein amtlich verordnetes Impfprogramm: von 1967 bis 1990 wurden jedes Frühjahr alle Rinder geimpft.

Die Gefahr der Einschleppung der Vogelgrippe in die Schweiz, insbesondere via infizierte Wildvögel, ist stets gegeben.

Werden hochpathogene Viren entdeckt, gilt es sofort Sicherheitsvorkeh­rungen umzusetzen, um ein Übergreifen auf Bestände von Hausgeflügel zu verhindern.

Erklärt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Region oder gar die ganze Schweiz zum Kontrollgebiet, gelten strengere Bestimmungen als sonst, beispielsweise wird die Freiland­haltung eingeschränkt.

Diese Umsetzungshilfen unten zu den Hygienemassnahmen und Einschrän­kungen der Freilandhaltung in Geflügelhaltungen informieren Sie darüber, wie Sie Ihre Geflügelhaltung im Ernstfall vor dem Virus schützen können.

Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virus-Erkrankung des Geflügels. Schwere Verläufe treten vor allem bei Hühnervögeln auf. Empfänglich sind aber auch Gänse, Enten, Tauben, Zier- und Wildvögel.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende fieberhafte Viruserkrankung, die für Haus- und Wildschweine gleichermassen gefährlich ist. Die Mehrzahl der erkrankten Tiere stirbt innert zehn Tagen. Es gibt keine Impfung gegen die Krankheit. Für Menschen ist das Virus ungefährlich.

Der Erreger kann durch direkten Tierkontakt übertragen werden. Er kann aber auch durch schweinefleischhaltige Produkte, kontaminierte Geräte oder Transportfahrzeuge verschleppt werden.

Alle, die Schweine halten, betreuen oder behandeln, müssen Verdachtsfälle sofort dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin melden.

Symptome der ASP

Je nach Verlaufsform unterscheiden sich die Symptome.

  • Akuter Verlauf: Hohes Fieber, plötzliche Todesfälle, Blauverfärbung der Ohrspitzen und Extremitäten, Blutungen auf der Haut.
  • Chronischer Verlauf: Unspezifische Krankheitssymptome wie therapieresistentes Fieber, Kümmern, Erbrechen, Durchfall, Fehl- und Totgeburten, schlechte Mastleistung, Hautrötungen und Blutungen, Husten und Atembeschwerden, gehäufte Infektionen mit Tierverlusten.

Bei diesen Symptomen muss sofort die Bestandestierärztin oder der Bestandestierarzt benachrichtigt werden, damit ein Seuchenverdacht abgeklärt werden kann.

Einschleppung verhindern

Um eine Einschleppung der Krankheit aus von der ASP betroffenen Regionen zu verhindern, sind verschiedene Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:

  • Bringen Sie keinen Reiseproviant (Fleisch- und Wurstwaren) aus den betroffenen Gebieten mit.
  • Das Verfüttern von Küchenabfällen an Haus- und Wildschweine ist verboten.
  • Entsorgen Sie Speiseabfälle generell in verschlossenen Müllbehältern.
  • Bei Jagden in Ländern mit ASP befolgen Sie strikte Hygienemassnahmen (Reinigung der Jagdkleidung und Jagdgeräte). Verzichten Sie auf Jagdtrophäen.

Nationales Früherkennungs-Programm ASP

Das BLV hat in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein nationales Früherkennungs-Programm erarbeitet, um eine mögliche Ansteckung von heimischen Wildschweinen rasch zu erkennen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Es ist nicht auszuschliessen, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) in die Schweiz eingeschleppt wird. Um in diesem Falle eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, ist es wichtig, eine mögliche Ansteckung von Wildschweinen mit ASP frühzeitig zu erkennen. Die Jägerschaft und die Wildhut sind deshalb angehalten, mitzuhelfen und alle tot aufgefundenen Wildschweine, Abschüsse von kranken Tieren und Unfallwild auf ASP zu untersuchen. Hierzu genügt eine Tupferprobe von Blut oder aus der Milz des toten Tieres. Die Fischerei- und Jagdverwaltung hat die Jägerinnen und Jäger in den Revieren mit den dafür nötigen Probesets versorgt.

Beachten Sie bei der Probenahme die Hygienemassnahmen und tragen Sie Einweghandschuhe, die Sie anschliessend über den Hausmüll entsorgen. Markieren Sie die Fundstelle und verbringen Sie den Tierkörper unbedingt zur sicheren Entsorgung in eine Tierkörpersammelstelle. Die Probe kann zusammen mit dem im Set befindlichen vollständig ausgefülltem Formular direkt ans Labor geschickt werden. Informieren Sie die Fischerei- und Jagdverwaltung (fjv@bd.zh.ch) sowie das Veterinäramt des Kantons (kanzlei@veta.zh.ch) über Ihre Einsendung und den Fundort. Gerätschaften, die mit dem Tierkörper in Kontakt gekommen sind, müssen gereinigt und desinfiziert werden. Die ASP ist für den Menschen nicht gefährlich, über kontaminierte Gerätschaften könnten sich jedoch andere Haus- und Wildschweine infizieren.

Bei dieser Seuche ist das Ansteckungsrisiko für Menschen besonders hoch, die Bekämpfung war entsprechend rigoros. Bereits ab 1900 gab es amtstierärztliche Programme, ab 1930 wurden jährlich tausende von Rindern mit klinisch sichtbarer Tuberkulose geschlachtet. 1950 verordnete der Bund, sämtliche positiv getesteten Tiere zu schlachten. Im Kanton Zürich waren zu diesem Zeitpunkt 60 Prozent der 12’000 Rindviehbestände betroffen. Stallsanierungen, Abgrenzen von kranken Tieren und Hygieneverbesserungen waren zusätzlich wirkungsvolle Massnahmen. Als im Kanton Zürich bis 1956 rund 30›000 positive Rinder – 25 Prozent der Population – eliminiert waren, wurde der Kanton als tuberkulosefrei eingestuft. Seither gilt es die Einschleppung aus dem Ausland zu verhindern.

Wie die Tuberkulose ist auch die Brucellose (Abortus Bang) eine auf Menschen übertragbare Krankheit – eine sogenannte Zoonose. Sie befällt Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Beim Rind führt die Brucellose zu seuchenhaften Fehlgeburten und späteren Fruchtbarkeitsstörungen. 

1955 beschloss der Kanton Zürich die Ausrottung der Brucellose durch umfassende Untersuchung aller Rindviehbestände – u. a. anhand von Milchproben. Positive Tiere wurden konsequent geschlachtet. Zudem gab es rigorose Tiersperren. Heute sind die Bestände der Rinder, Schafe und Ziegen in der Schweiz amtlich anerkannt frei von der Brucellose. Dies wird in jährlichen Stichprobenuntersuchungen überprüft.

Milzbrand war beim Menschen bereits im Altertum gefürchtet und verläuft bei den Tieren meist tödlich. Im Kanton Zürich gab es in den 1950er-Jahren immer wieder Milzbrandfälle bei Tieren. Mit der vom Bund vorgegebenen, geordneten Kadaverentsorgung konnte diese Seuche bei uns ausgerottet werden. Dennoch: Von 1978 bis 1980 erkrankten 24 Personen in der Bindfadenfabrik Flurlingen an Haut­milzbrand; Infektionsquelle waren importierte Ziegenhaare aus Asien.

In der Schweiz läuft seit 2008 das Programm zur Ausrottung der BVD. Der grosse Einsatz hat sich gelohnt: Die BVD ist in der Schweiz beinahe ausgerottet, über 99 Prozent der Rinderhaltungen in der Schweiz sind BVD-frei. Jetzt gilt es, die letzten BVD-positiven Kälber (sogenannte PI-Tiere) auszumerzen und Neuinfektionen zu verhindern. Deshalb heisst es für die Tierhaltenden sowie die Tierärzteschaft, wachsam zu bleiben.

Ausführliche Informationen zu BVD sind auf der Website des BLV zu finden. Nützlich ist auch das Merkblatt «So bleibt die Rindviehhaltung BVD-frei» des BLV. Es enthält Tipps, um Rinderbestände BVD-frei zu behalten.

Die Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR) / Infektiöse pustulöse Vulvovaginitis (IPV) ist eine Herpesviruserkrankung beim Rind. Sie wurde aus dem Ausland eingeschleppt und 1974 in der Schweiz erstmals nachgewiesen. Um diese wirtschaftlich folgenreiche Tierseuche zu tilgen, wurden ab 1982 alle infizierten Bestände für den Tierverkehr gesperrt und alle Tierbestände zum Teil auch gegen den Widerstand der Tierhalter bis 1988 saniert. Auch hier blieb man noch jahrelang bei der konsequenten Untersuchung aller Bestände, bis schliesslich 1994 auf Stichproben gewechselt werden konnte.

1990 erreichte BSE die Schweiz. Im Kanton Zürich wurde 1992 der erste Fall von Rinderwahnsinn festgestellt (von total 22 bis ins Jahr 2004). BSE führte zur verstärkten Überwa­chung im Schlachthof. Eine Kaskade von Massnahmen für die Verwer­tung von Fleischabfällen, Tierkörpern und für die Nutztierfütterung wurde etabliert. Die BSE-Krise hat die Erkenntnis gebracht, dass einzig die konsequente Prozesskontrolle «vom Stall bis auf den Teller» aus­reichend sichere Lebensmittel hervorbringen kann. Die BSE-Bekämp­fung war erfolgreich: Das Welttierseuchenamt hat der Schweiz im Mai 2015 den Status «vernachlässigtes Risiko wegen BSE» zugestanden.

BSE kranke Tiere zeigen häufig Störungen des Ganges. Diese sind ersichtlich durch Streifen und Kreuzen der Hinterbeine beim Gehen. In fortgeschrittenem Stadium der Erkrankung taumeln die Tiere oder knicken in der Nachhand ein.

Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende Viruserkrankung der Wiederkäuer und Kameliden, die durch stechende Insekten (Vektoren) übertragen wird. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Seit dem Herbst 2017 gilt die ganze Schweiz als Blauzungenzone für den Serotyp 8. Da es sich um einen wenig krank machenden Typ des Blauzungenvirus handelt, gab es kaum klinische Fälle. Der Export von empfänglichen Tieren ins Ausland kann jedoch erschwert sein. Für das Verstellen von Tieren innerhalb der Schweiz gelten keine Restriktionen.

Es gibt zahlreiche Krankheiten, welche die Gesundheit der Honigbienen bedrohen, allen voran die Sauerbrut.

Sauerbrut und Faulbrut

Die Sauerbrut und die Faulbrut sind zwei zu bekämpfende Bienenseuchen. In beiden Fällen handelt es sich bei den Krankheitserregern um Bakterien. Sie befallen die Bienenlarven und bringen letztlich das ganze Bienenvolk zum Absterben. Krankheitsausbrüche und Verdachtsfälle müssen dem zuständigen Bieneninspektor zeitnah gemeldet werden (Meldepflicht).

Um befallene Stände wird ein Sperrgebiet eingerichtet. In diesem Sperrgebiet werden sämtliche Bienenstände kontrolliert. Die Sperr­kreise werden in einer interaktiven Karte eingetragen. Das ermöglicht eine exakte, übersichtliche Lokalisation der gesperrten Bienenstände und der Sperrgebiete im ganzen Kanton. Die Ein- und Ausfuhr sowie das Verstellen von Bienen sind bis zur Aufhebung des Sperrgebiets verboten.

Varroatose

Bei der Varroatose handelt es sich um eine Milbenkrankheit der Bienen. Sie schädigt die Bienenbrut, macht sie anfällig für andere Erkrankungen. Wird nichts gegen die Milbe unternommen, kann das befallene Volk eingehen.
Jeder Imker muss seine Völker intensiv auf Varroa-Befall überprüfen und die notwendigen Behandlungen vornehmen. Nur so können Bienenvölker gesund erhalten werden. Die Varroa-Merkblätter des Bienengesundheitsdienstes geben wertvolle Tipps.

Bienenvölker verstellen

Um die Verschleppung von Krankheiten zu verhindern, dürfen Bienen erst in einen anderen Bezirk oder Kanton verbracht werden, nachdem dies der Bieneninspektorin oder dem Bieneninspektor des alten und des neuen Standorts gemeldet wurde. Strengstens verboten ist das Verstellen von Völkern aus einem Sperrkreis oder in einen Sperrkreis. Mit dem Formular «Meldungen, Mutation Bienenstände» können Sie anschliessend zeitnah Ihre Meldung beim Veterinäramt machen.

Biosicherheit

Tierhaltende sind verpflichtet, ihren Tierbestand gesund zu halten und zu pflegen sowie jeden Seuchenverdacht umgehend zu melden. Mit verschiedenen Biosicherheits-Massnahmen können sie der Ausbreitung von Krankheiten vorbeugen und verhindern, dass

  • neue Krankheiten bzw. Erreger in den Betrieb oder die Tierhaltung gebracht werden, 
  • sich Krankheiten im Betrieb oder in der Tierhaltung ausbreiten,
  • eine Verschleppung in andere Betriebe oder Tierhaltungen stattfindet. 

Biosicherheit betrifft nicht nur die direkte Arbeit im Stall. Sie beinhaltet auch bauliche Gegebenheiten, den Personen-, Tier- und Warenverkehr, die Schädlingsbekämpfung sowie die korrekten Reinigungsverfahren.

Vertiefte Informationen zur Biosicherheit auf Betrieben bzw. in Tierhaltungen bieten die einzelnen Tier-Gesundheitsdienste.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Vetsuisse-Fakultät hat zusammen mit den Tiergesundheitsdiensten die Website «Gesunde Nutztiere» gestaltet, wo es um Biosicherheit in Schweine- und Rinderhaltungen geht. Interessierte Personen können via e-learning Wissen zur Biosicherheit erlangen oder einen Biosicherheitscheck für ihre Tierhaltung durchführen.

Krisenmanagement

Treten in der Schweiz oder im nahen Ausland hochansteckende Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche, Schweinepest oder Vogelgrippe auf, übernehmen der Bund und die Kantone die Leitung bei der Seuchenbekämpfung. Auf Bundes­ebene ist dabei das BLV verantwortlich, auf Kantonsebene übernehmen die kantonalen Veterinär­ämter das Krisenmanagement.

Seuchenbekämpfung

Bei Seuchenzügen erfolgt die Koordination der Massnahmen durch die Kanto­nale Führungsorganisation (KFO). Die Arbeitsabläufe bei der Seuchenbekämp­fung sind in der Notfalldokumentation des Bundes und der Kantone festgelegt.

Kantonale Führungsorganisation (KFO)

Die KFO setzt sich aus Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Technischen Betrieben und Zivilschutz zusammen. Sie kommt bei ausserordentlichen Lagen wie Krisen und Katastrophen zum Einsatz, die grosse Teile des Kantons oder den ganzen Kanton betreffen bzw. eine überkantonale Bedeutung aufweisen.

Kontakt

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