Moderhinke-Bekämpfung

Im Oktober 2024 startet ein nationales Programm zur Bekämpfung der Moderhinke, einer ansteckenden Klauenerkrankung, die vor allem Schafe betrifft. Das Programm dauert 5 Jahre.

Die Krankheit

Die Moderhinke ist eine weit verbreitete, ansteckende und schmerzhafte Klauenerkrankung, die vor allem Schafe betrifft. In der Schweiz ist jede vierte Schafhaltung davon betroffen. Zu einer Erkrankung führt ein weltweit vorkommendes Bakterium (Dichelobacter nodosus). Man unterscheidet einen bösartigen und einen weniger bösartigen («gutartigen») Stamm. Der bösartige Stamm produziert Substanzen, die das Klauenhorn auflösen. Eine Infektion mit dem bösartigen Stamm nennt man Moderhinke. Die verwendeten Labortests können die beiden Stämme voneinander unterscheiden.

Die Massnahmen des Bekämpfungsprogramms werden nur angeordnet, wenn Moderhinke, also der bösartige Stamm, nachgewiesen wird.

Moderhinke führt beim Tier zu starken Schmerzen. Dies zeigt sich durch Symptome wie Leistungsrückgang, Lahmheit, Entlastung der Klauen, vermehrtes Liegen, typisches Fressen auf den «Knien» und einem charakteristischen, süsslich stinkenden Geruch im Klauenzwischenspalt.

Das Bekämpfungsprogramm

Aktuell wird die Prävalenz der Moderhinke auf ca. 30 Prozent geschätzt. Ziel des Bekämpfungsprogramm ist es, die Prävalenz innert 5 Jahren auf kleiner als 1 Prozent zu reduzieren. Das nationale Bekämpfungsprogramm startet am 1. Oktober 2024. Während fünf Untersuchungsperioden werden sämtliche Schafhaltungen beprobt. Eine Untersuchungsperiode dauert vom 1. Oktober bis zum 31. März. Der Status der Beprobung wird in der Tierverkehrsdatenbank abgebildet. Wird in einer Schafhaltung die Moderhinke nachgewiesen, wird die Tierhaltung einer einfachen Sperre 1. Grades unterstellt. Das heisst, sämtlicher Tierverkehr ist verboten, ausser zur direkten Schlachtung. Die Tierhaltenden müssen die Herde sanieren. Nach Abschluss der Sanierung werden erneut Proben genommen. In den darauffolgenden fünf Winterhalbjahren wird jeweils von 1. Oktober bis 31. März eine Untersuchungsperiode stattfinden.

Alle Probenehmenden müssen entsprechend geschult sein. Das Veterinäramt arbeitet für das Bekämpfungsprogramm mit Tierarztpraxen zusammen, welche die entsprechende Schulung absolviert haben. Da nicht alle Tierärztinnen und Tierärzte im Kanton Zürich die Schulung besucht haben, ist es möglich, dass nicht Ihre Bestandstierarztpraxis die Probenahme durchführen wird. Die probenehmende Tierarztpraxis wird Ihrem Bestand durch das Veterinäramt zugeteilt.

Das Bekämpfungsprogramm findet in der ganzen Schweiz statt. Auf der Website des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) finden Sie weitere Informationen.

FAQ

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Das Bekämpfungsprogramm betrifft alle Tierhaltenden mit Schafen in der gesamten Schweiz. Nur so kann eine effektive und langfristige Sanierung der Schafbestände sichergestellt und einer Behandlung mit Antibiotika vorgebeugt werden. Das Bekämpfungsprogramm führt zu insgesamt gesünderen Schafen.

Die Pfeiler der Bekämpfung (Klauenpflege, Klauenbad, Ausmerzung, Biosicherheit) sind auch die Grundlagen der Prävention.

Beobachten Sie Ihre Tiere genau und überprüfen Sie den Zustand ihrer Klauen. Achten Sie besonders auf die typischen Symptome wie Lahmheit, Fressen auf den «Knien», vermehrtes Liegen und Leistungsrückgang.

Besuchen Sie die Website der Universität Bern und erfahren Sie mehr über die einzelnen Schritte.

Achten Sie bereits jetzt darauf, dass Sie nur mit sauberem Schuhwerk den Stall oder die Weiden betreten. Schränken Sie den Zugang zu Ihren Tieren für betriebsfremde Personen ein. Passen Sie mit Neuzugängen auf. Egal ob Sie Tiere zukaufen oder einen Bock für einige Tage ausleihen – jeder Tierverkehr birgt das Risiko, das Bakterium einzuschleppen. Richten Sie Quarantäneboxen ein.

Wenn Sie Ihre Schafhaltung registriert haben, wurde Ihnen automatisch eine TVD-Nummer zugewiesen. Die Bewirtschaftung der TVD geschieht ausschliesslich am Computer. Die Zugangsdaten wurden Ihnen per Post zugestellt.

Für die Registrierung der Tiere resp. die An- und Abmeldung der Schafe sind die Tierhaltenden verantwortlich. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Bestand registriert ist oder Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr wissen, wenden Sie sich bitte an Agate: Tel: 0848 222 400, E-Mail: info@agatehelpdesk.ch
 

Eine Impfung schützt nicht vor einer Infektion des Moderhinke-Bakteriums. Es werden lediglich die Symptome bei Erkrankung gemildert. Bei der Beprobung werden die Tiere ausgewählt, die ein höheres Risiko tragen an Moderhinke erkrankt zu sein: lahmende Tiere, Zukäufe, Widder und Tiere mit schlechter Klauenqualität. Eine Impfung verhindert die risikobasierte Auswahl der Tiere und somit die langfristige Senkung des Infektionsrisikos.

TSV Art. 229f Impfung gegen die Moderhinke:
Die Impfung gegen die Moderhinke ist ab 1. Juni 2024 bis zum Abschluss des Bekämpfungsprogramms verboten.
 

Die beauftragte Tierarztpraxis wird mit Ihnen einen Termin für die bevorstehende Beprobung vereinbaren. Abhängig von der Bestandsgrösse werden zwischen 10 – 30 Tiere beprobt. Die Probenahme erfolgt über einen Tupfer im Zwischenklauenspalt. Die Beprobung ist nicht invasiv. Die Proben werden ins Labor geschickt, nach wenigen Tagen steht das Resultat fest.

Ist das Untersuchungsresultat Ihrer Schafe positiv, wird Ihr Betrieb unter Sperre 1. Grades gestellt. Der Status ist in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) einsehbar. 

Eine einfache Sperre 1. Grades ist eine gesetzlich geregelte Massnahme im Tierseuchenrecht. Es bedeutet, dass der Tierverkehr des Bestands komplett einzustellen ist. Es dürfen keine Tiere in eine andere Tierhaltung gebracht werden (auch nicht an Märkte, Ausstellungen, zur Sömmerung oder zu Wanderherden) und es dürfen keine neuen Tiere eingestallt werden (auch darf kein Bock vom Nachbar ausgeliehen werden). Der einzig erlaubte Tierverkehr ist das Verbringen von Tieren zur direkten Schlachtung. Die einfache Sperre 1. Grades wird per Verfügung erlassen. Ein Missachten der Vorschriften kann zu einer Strafanzeige führen.
 

Eine Sanierung benötigt Geduld, Gründlichkeit und Durchhaltevermögen. Eine gute Infrastruktur und effiziente Arbeitsabläufe helfen bei der Umsetzung. Die konkrete Dauer der Sanierung hängt auch von der Disziplin der Umsetzung ab. In der Regel ist von 8 – 12 Wochen auszugehen. Es müssen 1 – 2 Klauenbäder pro Woche durchgeführt werden, wobei ein Klauenbad 10 Minuten dauert. Anschliessend müssen die Schafe für mindestens eine Stunde auf befestigtem Boden gehalten werden, damit die Klauen abtrocknen können und der Wirkstoff in die Klauen einzieht. Die Sanierung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn ein negatives Testresultat vorliegt.

Die Pfeiler der Sanierung sind

  • Klauenpflege
  • Klauenbad
  • Ausmerzung
  • Biosicherheit

Besuchen Sie die Website der Universität Bern und erfahren Sie mehr über die einzelnen Schritte der Sanierung der Moderhinke.
 

Das Verbringen der Tiere zur direkten Schlachtung ist jederzeit möglich, sofern die Transportfähigkeit sichergestellt ist. Das Transportfahrzeug ist danach gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.

Moderhinke ist eine bakterielle Erkrankung. Das Bakterium wird über direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen. Nebst Schafen können auch Ziegen das Bakterium verbreiten. Sie sind aber in der Regel stille Träger, d.h. sie entwickeln wenig bis keine Symptome. Rinder oder wildlebende Wiederkäuer spielen keine entscheidende Rolle bei einer Übertragung. Die Moderhinke kann aber auch über kontaminiertes Werkzeug (z.B. Klauenmesser), über Fahrzeuge (Innenraum oder Räder), über Schuhwerk, über die Hände oder durch entfernte Hornresten nach der Klauenpflege verschleppt werden. Biosicherheit ist somit entscheidend für den Erfolg der Bekämpfung.

Das Bakterium vermehrt sich unter Luftabschluss und ernährt sich von Klauenmaterial. Abgeschnittenes Horn im Rahmen der Klauenpflege ist hochinfektiös. Damit das Bakterium nicht verschleppt wird, sind diese Reste direkt via Hauskehricht zu entsorgen.

Liegt das Bakterium frei auf der Weide, überlebt es bis zu sechs Wochen. In Hornresten eingeschlossen kann das Bakterium auf dem Misthaufen oder auf der Weide mehrere Monate überleben.
 

Registrierungspflicht

Alle Tierhaltung mit Kleinwiederkäuern (Schafe und Ziegen) müssen registriert werden. Die zuständige Stelle im Kanton Zürich ist das Veterinäramt. Die Registrierung ist sowohl für gewerbliche Haltungen als auch für  Hobbyhaltungen obliogatorisch. Die Anzahl der Tiere spielt keine Rolle. Wenn Ihre Schafe und Ziegen noch nicht registriert sind, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit dem Veterinäramt auf: 043 259 41 41

Nach der Registrierung beim Veterinäramt erhalten Sie Ihre persönliche TVD-Nummer (Tierverkehrsdatenbank-Nummer) und die zugehörigen Login-Daten. Auf der Tierverkehrsdatenbank müssen sämtliche Schafe und Ziegen mit Ihren individuellen Ohrmarkennummern erfasst werden. Die Registrierung der Tiere auf der TVD muss durch die Tierhaltenden selbst vorgenommen werden. Dafür braucht es einen Zugang zu einem PC. Es gibt keine Möglichkeit mehr, per Brief Kontakt zu Agate aufzunehmen.

Für Fragen zu Ihrem Login oder der Registrierung Ihrer Tiere wenden Sie sich an Agate: Tel: 0848 222 400, E-Mail: info@agatehelpdesk.ch
 

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 41 41

Telefon

 

Öffnungszeiten


Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Öffnungszeiten Feiertage und Notfallkontakt

E-Mail

kanzlei@veta.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: