Moderhinke-Bekämpfung

Im Oktober 2024 startet ein nationales Programm zur Bekämpfung der Moderhinke, einer ansteckenden Klauenerkrankung, die vor allem Schafe betrifft. Das Programm dauert 5 Jahre.

Informationsveranstaltung 

Am Mittwoch, 21. August 2024, um 19.15 Uhr findet die zweite Informationsveranstaltung zur Bekämpfung der Moderhinke statt. Die Veranstaltung wird erneut in Zusammenarbeit mit dem Strickhof organisiert und online abgehalten.

Sie möchten die Präsentation bereits im Voraus anschauen? Hier finden Sie den Vortrag des Veterinäramts.

Übrigens: Der Tierverkehrsstatus «nicht gesperrt» wurde in «frei» umbenannt. Die Voraussetzungen dafür bleiben gleich.

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Die Krankheit

Die Moderhinke ist eine weit verbreitete, ansteckende und schmerzhafte Klauenerkrankung, die vor allem Schafe betrifft. In der Schweiz ist jede vierte Schafhaltung davon betroffen. Zu einer Erkrankung führt ein weltweit vorkommendes Bakterium (Dichelobacter nodosus). Man unterscheidet einen bösartigen und einen weniger bösartigen («gutartigen») Stamm. Der bösartige Stamm produziert Substanzen, die das Klauenhorn auflösen. Eine Infektion mit dem bösartigen Stamm nennt man Moderhinke. Die verwendeten Labortests können die beiden Stämme voneinander unterscheiden.

Die Massnahmen des Bekämpfungsprogramms werden nur angeordnet, wenn Moderhinke, also der bösartige Stamm, nachgewiesen wird.

Moderhinke führt beim Tier zu starken Schmerzen. Dies zeigt sich durch Symptome wie Leistungsrückgang, Lahmheit, Entlastung der Klauen, vermehrtes Liegen, typisches Fressen auf den «Knien» und einem charakteristischen, süsslich stinkenden Geruch im Klauenzwischenspalt.

Impfverbot für Moderhinke 

Gemäss Tierseuchenverordnung Art. 229f ist die Impfung gegen die Moderhinke ab dem 1. Juni 2024 bis zum Abschluss des nationalen Bekämpfungsprogramms verboten. Durch eine Impfung werden die Krankheitssymptome unterdrückt, so dass eine risikobasierte Beprobung (lahmende Tiere, Zukäufe, Widder und Tiere mit schlechter Klauenqualität) nicht mehr gewährleistet ist. Damit besteht das Risiko einer unbemerkten Verschleppung, was einer nachhaltige Bekämpfung der Moderhinke im Wege steht, sie vielleicht sogar verunmöglicht.

Das Bekämpfungsprogramm

Aktuell wird die Prävalenz der Moderhinke auf ca. 30 Prozent geschätzt. Ziel des Bekämpfungsprogramm ist es, die Prävalenz innert 5 Jahren auf kleiner als 1 Prozent zu reduzieren. Das nationale Bekämpfungsprogramm startet am 1. Oktober 2024. Während fünf Untersuchungsperioden werden sämtliche Schafhaltungen beprobt. Eine Untersuchungsperiode dauert vom 1. Oktober bis zum 31. März. Der Status der Beprobung wird in der Tierverkehrsdatenbank abgebildet. Wird in einer Schafhaltung die Moderhinke nachgewiesen, wird die Tierhaltung einer einfachen Sperre 1. Grades unterstellt. Das heisst, sämtlicher Tierverkehr ist verboten, ausser zur direkten Schlachtung. Die Tierhaltenden müssen die Herde sanieren. Nach Abschluss der Sanierung werden erneut Proben genommen. In den darauffolgenden fünf Winterhalbjahren wird jeweils von 1. Oktober bis 31. März eine Untersuchungsperiode stattfinden.

Alle Probenehmenden müssen entsprechend geschult sein. Das Veterinäramt arbeitet für das Bekämpfungsprogramm mit Tierarztpraxen zusammen, welche die entsprechende Schulung absolviert haben. Da nicht alle Tierärztinnen und Tierärzte im Kanton Zürich die Schulung besucht haben, ist es möglich, dass nicht Ihre Bestandstierarztpraxis die Probenahme durchführen wird. Die probenehmende Tierarztpraxis wird Ihrem Bestand durch das Veterinäramt zugeteilt.

Das Bekämpfungsprogramm findet in der ganzen Schweiz statt. Auf der Website des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) finden Sie weitere Informationen.

Beratungsangebot

Für den Vollzug des Bekämpfungsprogrammes ist das Veterinäramt zuständig – im Rahmen dieses gesetzlichen Auftrags wird jedoch keine Beratung angeboten.
Möchten Sie einen praktischen Klauenpflegekurs besuchen oder benötigen Sie Unterstützung zur Sanierung oder Prävention wenden Sie sich an das Landwirtschaftliche Kompetenzzentrum Strickhof.

Fachstellen & Dienstleistungen
Bruno Zähner
Bereich Tierhaltung & Milchwirtschaft
Fachbereich Herdenschutz
Eschikon 21
8315 Lindau
+41 58 105 83 14
bruno.zaehner@strickhof.ch

Tierverkehr für Schafe wird eingeschränkt

Der Tierverkehr ist einer der grössten Risikofaktoren für die Übertragung und Verbreitung der Moderhinke. Damit das Bekämpfungsprogramm erfolgreich umgesetzt werden kann, wird der Tierverkehr für Schafe ab dem 1. Oktober 2024 eingeschränkt. Dies geschieht, indem jede Tierhaltung einen Moderhinke-Status erhält, der auf der Tierverkehrsdatenbank öffentlich einsehbar ist.

Drei Moderhinke-Status: nicht getestet, gesperrt und frei

«nicht getestet»: Diese Schafhaltungen wurden noch nicht beprobt. Es ist noch nicht abgeklärt, ob Moderhinke in dieser Schafhaltung vorkommt. Der Tierverkehr zwischen Schafhaltungen mit dem Status «nicht getestet» ist möglich. Zudem können Schafe aus Tierhaltungen mit dem Status «frei» aufgenommen werden. Diesen Status gibt es nur bis zum 31. März 2025. Schafhaltungen, die bis zum 31. März 2025 noch nicht getestet worden sind, erhalten automatisch den Status «gesperrt».

«gesperrt»: Wenn in einer Schafhaltung das Moderhinke-Bakterium nachgewiesen wurde, wird über diese Tierhaltung eine einfache Sperre 1. Grades verfügt. In der Tierverkehrsdatenbank ist der Status «gesperrt» sichtbar. Tierverkehr in diese Tierhaltung oder aus dieser Tierhaltung heraus sind nicht erlaubt. Das Verbringen von Schafen auf direktem Weg in den Schlachtbetrieb ist möglich, nachdem das Veterinäramt ein rotes Begleitdokument ausgestellt hat.

«frei»: Schafhaltungen mit negativem Testresultat erhalten den Status «frei» in der Tierverkehrsdatenbank. Tiere aus Schafhaltungen mit dem Status «frei» dürfen in andere Tierhaltungen mit den Status «frei» oder «nicht getestet» verbracht werden. Die Aufnahme von Tieren ist nur aus Tierhaltungen mit dem Status «frei» gestattet.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Wanderschafherden sind grundsätzlich verboten. Der Kantonstierarzt definiert die Auflagen für eine Bewilligung. Im Kanton Zürich wird die Bildung von Wanderschafherden nur aus Schafhaltungen mit dem Status «frei» bewilligt. Weitere Informationen werden in den Auflagen für Wanderherden 2024 noch veröffentlicht.

Die Sömmerung von Schafen aus Tierhaltungen mit dem Status «frei» ist möglich. Zudem kann der Kantonstierarzt «gesperrte» Alpen bewilligen. Diese müssen zusätzliche Auflagen erfüllen (Einhaltung Tierwohl, keine Gefahr für andere Schafe, Schutz von Steinwild etc.)

Ausstellungen und Märkte dürfen für Schafhaltungen mit dem Status «frei» durchgeführt werden. In der ersten Untersuchungsperiode (Oktober 2024 bis März 2025) können Veranstaltungen mit Schafhaltungen mit dem Status «nicht getestet» stattfinden, allerdings dürfen an diesen Ausstellungen ausschliesslich Tiere aus Haltungen mit dem Status «nicht getestet» teilnehmen. Es gilt eine strikte räumliche und zeitliche Trennung von Tieren mit dem Status «frei». Gesperrte Schafhaltungen können an keinen Ausstellungen & Märkten teilnehmen.

Infektionswege unterbrechen:  Biosicherheit

Moderhinke ist eine Infektionskrankheit. Nebst direktem Kontakt zwischen den Tieren können vielerlei Übertragungswege dazu führen, dass die Krankheit den Weg in Ihre Schafhaltung findet. Um langfristig erfolgreich frei von Moderhinke zu bleiben, müssen diese Infektionswege verstanden und mittels gezielten Managementmassnahmen aktiv durchbrochen werden! Um die eigenen Tiere effektiv schützen zu können, hilft es, das Bakterium Dichelobacter Nodosus, welches Moderhinke auslöst, mit seinen Eigenschaften zu verstehen. Seine Überlebensdauer hängt davon ab, wo sich das Bakterium befindet. Während die Überlebenszeit an Schuhen, Werkzeugen oder Materialien ca. 5 Tage beträgt, kann es im Boden von Weiden ca. 24 Tage überleben, in abgeschnittenem Klauenhorn mehrere Monate und direkt in der Schafklaue ist die Überlebensdauer unbeschränkt.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Es gibt verschiedene Infektionswege, von denen jede andere Biosicherheitsmassnahmen erfordert. Erfahren Sie mehr, wie Sie Ihre Schafe schützen können.

Übertragungsweg Schuhe und Menschen:

  • Beschränken Sie generell den Zutritt zu Ihren Stallungen.
  • Stellen Sie ein Desinfektionsbad bereit oder bieten Sie betriebseigenes Schuhwerk oder Schuhüberzieher an.

Übertragungsweg Werkzeug und Infrastruktur:

  • Vermeiden Sie, Werkzeug für den Klauenschnitt mit anderen zu teilen.
  • Vermeiden Sie, Werkzeug für den Klauenschnitt mit anderen zu teilen.
  • Reinigen und desinfizieren Sie das Werkzeug zwischen jeder Nutzung.
  • Entsorgen Sie Klauenreste vollständig via Hauskehricht (zur direkten Verbrennung).
  • Halten Sie den Stall sauber und trocken, setzen Sie nötigenfalls auch Kalk ein.

Übertragungsweg Transporte:

  • Reinigen und desinfizieren Sie das Transportfahrzeug oder bestehen Sie darauf, dass dies gemacht wird.
  • Stellen Sie sicher, dass korrekte Mittel (also wirksam gegen Bakterien) zur Desinfektion verwendet werden.

Übertragungsweg Tierverkehr:

  • Neue Tiere sind ein Risiko. Richten Sie für Neuzugänge (auch geliehene Böcke) einen Absonderungsbereich ein.
  • Überprüfen Sie den Moderhinkestatus von Herkunftsbetrieben.
  • Testen Sie Neuzugänge aktiv auf Moderhinke.
  • Sondern Sie kranke Tiere von der Herde ab.
  • Richten Sie reine und unreine Bereiche in der Tierhaltung ein.

Bezüglich eingesetzten Desinfektionsmitteln ist immer der Anwendungshinweis zu berücksichtigen. Es sind nicht alle Mittel gegen Bakterien wirksam. Zudem wirken Desinfektionsmittel nur auf gereinigten Flächen. Tiefe Temperaturen können die Wirksamkeit einschränken. Holen Sie sich nötigenfalls beratende Hilfe beim Vertreiber des Mittels, Ihrem Tierarzt, Ihrer Tierärztin oder am Strickhof.

In unserem Merkblatt «Biosicherheit Moderhinke» sind Biosicherheitsmassnahmen vorgestellt, die Ihnen helfen, Ihre Schafe zu schützen. Drucken Sie das Merkblatt aus und hängen Sie es an einem gut sichtbaren Bereich ihres Stalls auf. Das hilft Ihnen, Ihre Schafe gesund zu halten.

FAQ

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Veränderungen im Klauenzwischenspalt, wie Entzündungszeichen, schmierige Beläge und ein süsslich-fauliger Geruch, deuten auf Moderhinke hin. Typischerweise werden die vorderen Gliedmassen entlastet, die Schafe knien dann, um weniger Schmerzen zu haben.

Die Kontrolle der Klauen und eine Beprobung auf das Moderhinke-Bakterium bringen Gewissheit, ob eine Erkrankung vorliegt.

Moderhinke ist eine bakterielle Erkrankung. Das Bakterium wird über direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen. Nebst Schafen können auch Ziegen das Bakterium verbreiten. Sie sind aber in der Regel stille Träger, d.h. sie entwickeln wenig bis keine Symptome. Rinder oder wildlebende Wiederkäuer spielen keine entscheidende Rolle bei einer Übertragung. Die Moderhinke kann aber auch über kontaminiertes Werkzeug (z.B. Klauenmesser), über Fahrzeuge (Innenraum oder Räder), über Schuhwerk, über die Hände oder durch Hornreste nach der Klauenpflege verschleppt werden. Biosicherheit ist somit entscheidend für den Erfolg der Bekämpfung.

Das Bakterium vermehrt sich unter Luftabschluss und ernährt sich von Klauenmaterial. Abgeschnittenes Horn im Rahmen der Klauenpflege ist hochinfektiös. Damit das Bakterium nicht verschleppt wird, sind Hornreste direkt via Hauskehricht zu entsorgen.

Liegt das Bakterium frei auf der Weide, überlebt es bis zu sechs Wochen. In Hornresten eingeschlossen kann das Bakterium auf dem Misthaufen oder auf der Weide mehrere Monate überleben.
 

Die Pfeiler der Bekämpfung (Klauenpflege, Klauenbad, Ausmerzung, Biosicherheit) sind auch die Grundlagen der Prävention.

Beobachten Sie Ihre Tiere genau und überprüfen Sie den Zustand ihrer Klauen. Achten Sie besonders auf die typischen Symptome wie Lahmheit, Fressen auf den «Knien», vermehrtes Liegen und Leistungsrückgang.

Besuchen Sie die Website der Universität Bern und erfahren Sie mehr über die einzelnen Schritte.

Achten Sie bereits jetzt darauf, dass Sie nur mit sauberem Schuhwerk den Stall oder die Weiden betreten. Schränken Sie den Zugang zu Ihren Tieren für betriebsfremde Personen ein. Passen Sie mit Neuzugängen auf. Egal ob Sie Tiere zukaufen oder einen Bock für einige Tage ausleihen – jeder Tierverkehr birgt das Risiko, das Bakterium einzuschleppen. Richten Sie Quarantäneboxen ein.

Eine Impfung schützt nicht vor einer Infektion des Moderhinke-Bakteriums. Es werden lediglich die Symptome bei Erkrankung gemildert. Bei der Beprobung werden die Tiere ausgewählt, die ein höheres Risiko tragen an Moderhinke erkrankt zu sein: lahmende Tiere, Zukäufe, Widder und Tiere mit schlechter Klauenqualität. Eine Impfung verhindert die risikobasierte Auswahl der Tiere und somit die langfristige Senkung des Infektionsrisikos.

TSV Art. 229f Impfung gegen die Moderhinke:
Die Impfung gegen die Moderhinke ist ab 1. Juni 2024 bis zum Abschluss des Bekämpfungsprogramms verboten.
 

Das Moderhinke-Bakterium überlebt im Boden 24 Tage. Haben Moderhinke-positive Schafe auf einer Weide gestanden, so stellt diese Weidefläche während mindestens 24 Tagen das Risiko einer Reinfektion oder Neuinfektion von nicht betroffenen Tieren dar. Wir empfehlen als Faustregel, die Weidefläche vier Wochen nicht zu nutzen.

Wird Moderhinke in einer Tierhaltung festgestellt, ist das Weiden nur noch auf den eigenen Flächen erlaubt. Grundsätzlich sollten Tiere nur auf Weiden gebracht werden, deren Nutzung man nachvollziehen kann, um eine Ansteckung der eigenen Tiere zu vermeiden. Die Weiden sind in die Sanierung einzubinden, um eine Reinfektion nach durchgeführter Klauenpflege und Klauenbad zu vermeiden.

Tiere sind generell ausbruchsicher zu halten. Bei Moderhinke-positiven Tieren ist dies zwingende Voraussetzung, damit einer Beweidung zugestimmt werden kann.
 

Die beauftragte Tierarztpraxis wird mit Ihnen einen Termin für die bevorstehende Beprobung vereinbaren. Abhängig von der Bestandsgrösse werden zwischen 10 – 30 Tiere beprobt. Die Probenahme erfolgt über einen Tupfer im Zwischenklauenspalt. Die Beprobung ist nicht invasiv. Die Proben werden ins Labor geschickt, nach wenigen Tagen steht das Resultat fest.

Unabhängig vom Testresultat der vorherigen Untersuchungsperiode werden alle Schafhaltungen in der gesamten Schweiz jedes Jahr auf das Moderhinke-Bakterium untersucht. Die Beprobung findet jedes Jahr innerhalb der Untersuchungsperiode vom 1. Oktober bis 31. März statt. Das Bekämpfungsprogramm ist auf fünf Jahre ausgelegt und startet am 1. Oktober 2024.

Die Beprobung wird unter tierärztlicher Aufsicht durchgeführt. Alle Probenehmenden haben einen Kurs des BLV besucht. Die zuständige Tierarztpraxis wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren. Eine Priorisierung des Zeitpunkts der Probenahme kann berücksichtigt werden, ist aber nicht in jedem Fall gewährleistet.

Welche Tierarztpraxis für Ihre Schafhaltung zuständig ist, erfahren Sie beim Veterinäramt Zürich +41 43 259 41 41 oder kanzlei@veta.zh.ch
 

Die Auswahl der Schafe ist unabhängig von Alter und Geschlecht; auch Lämmer können schon von Moderhinke betroffen sein.

Umfang der Proben:

  • weniger als 10 Schafe: Alle Tiere werden beprobt
  • 20 bis 30 Schafe: 20 Schafe werden risikobasiert ausgewählt und beprobt
  • mehr als 30 Schafe: 30 Schafe werden risikobasiert ausgewählt und beprobt

Für eine risikobasierte Auswahl benötigen die Probenehmenden Informationen der Schafhaltenden. Vor der Beprobung können Schafe durch die Tierhaltenden markiert werden, die eines der folgenden Merkmale haben:

  • hinkende Tiere
  • zugekaufte Tiere
  • Tiere, die auf Ausstellungen waren
  • Böcke (eigene oder gemietete)
  • Tiere mit schlechten Klauen

Die Entscheidung, welche Schafe beprobt werden, liegt bei den Probenehmenden.
 

Die Untersuchungsperiode dauert jeweils vom 1. Oktober bis 31. März. In dieser Zeitperiode ist die Mehrheit der Schafe in der Nähe ihrer Herkunft-Tierhaltung und es findet wenig Tierverkehr statt. Beprobung und allfällige Sanierung sind dann möglich.

Die Schafe, die in den Sommermonaten in anderen Tierhaltungen oder auf einer Alp gehalten werden, sind im Herbst entweder geschlachtet oder in eine Tierhaltung verstellt worden, in der eine Beprobung stattfindet.

Ist das Testresultat Ihrer Schafe positiv, wird Ihr Betrieb unter Sperre 1. Grades gestellt. Der Status ist in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) einsehbar. 

Eine einfache Sperre 1. Grades ist eine gesetzlich geregelte Massnahme im Tierseuchenrecht. Es bedeutet, dass der Tierverkehr des Bestands komplett einzustellen ist. Es dürfen keine Tiere in eine andere Tierhaltung gebracht werden (auch nicht an Märkte, Ausstellungen, zur Sömmerung oder zu Wanderherden) und es dürfen keine neuen Tiere eingestallt werden (auch darf kein Bock vom Nachbar ausgeliehen werden). Der einzig erlaubte Tierverkehr ist das Verbringen von Tieren zur direkten Schlachtung. Die einfache Sperre 1. Grades wird per Verfügung erlassen. Ein Missachten der Vorschriften kann zu einer Strafanzeige führen.
 

Fällt das Testresultat auf Moderhinke positiv aus, wird die betreffende Schafhaltung unter eine Sperre 1. Grades gestellt und die Sanierung des Schafbestands angeordnet.

Daraus ergeben sich folgende Auflagen:

  • Sanierung des gesamten Schafbestands (Klauenpflege, Klauenbad)
  • Flankierende Hygienemassnahmen (Biosicherheit)
  • Kein Tierverkehr (keine Zugänge, Abgänge nur direkt zum Schlachthof)
  • Klinisch erkrankte Schafe werden abgesondert im Stall gehalten und behandelt
  • Schafe dürfen nicht auf öffentlichen Strassen und Wegen getrieben werden
  • Kontaminierte Weiden dürfen min. vier Wochen nicht durch Schafe bestossen werden
  • Weiden nur auf betriebseigenen Flächen mit ausbruchsicherem Zaun
  • Gründliche Reinigung und Desinfektion der Stallungen

Eine Sanierung benötigt Geduld, Gründlichkeit und Durchhaltevermögen. Eine gute Infrastruktur und effiziente Arbeitsabläufe helfen bei der Umsetzung. Die konkrete Dauer der Sanierung hängt auch von der Disziplin der Umsetzung ab. In der Regel ist von 8 – 12 Wochen auszugehen. Es müssen 1 – 2 Klauenbäder pro Woche durchgeführt werden, wobei ein Klauenbad 10 Minuten dauert. Anschliessend müssen die Schafe für mindestens eine Stunde auf befestigtem Boden gehalten werden, damit die Klauen abtrocknen können und der Wirkstoff in die Klauen einzieht. Die Sanierung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn ein negatives Testresultat vorliegt.

Die Pfeiler der Sanierung sind

  • Klauenpflege
  • Klauenbad
  • Ausmerzung
  • Biosicherheit

Besuchen Sie die Website der Universität Bern und erfahren Sie mehr über die einzelnen Schritte der Sanierung der Moderhinke.
 

Sollte Moderhinke in Ihrer Schafhaltung festgestellt werden, muss die Sanierung mit dem einzigen zugelassenen Biozid (Desintec® Hoofcare Special D) zur Sanierung von Moderhinke durchgeführt werden. Das Klauenbademittel kann mit Wasser verdünnt, umweltverträglich über die Güllegrube oder den Miststock entsorgt werden und ist im Rahmen der nationalen Bekämpfung der Moderhinke auch für Bio-Betriebe zugelassen.

Möchten Sie die Gesundheit der Klauen vorbeugend stärken, können Sie jedes Klauenbademittel Ihrer Wahl als Pflegemittel verwenden. Die Verwendung von Zink- und Kupfersulfaten ist für die Behandlung der Moderhinke nicht zugelassen, als Pflegeprodukte können sie jedoch eingesetzt werden.
 

Das benötigte Klauenbademittel und Zubehör für Klauenschnitt und Klauenbad sind bei verschiedenen landwirtschaftlichen Händlern erhältlich. Das Klauenbademittel Desintec® Hoofcare Special D kann auch bei Tierärzten und selbstorganisierten Sammelstellen der Schafbranche erworben werden.

In Abhängigkeit von der Bestandsgrösse werden max. 10, 20 oder 30 Tiere pro Schafhaltung beprobt. Jeweils zehn Tupferproben werden in einer Poolprobe zusammengefasst.

Entsprechend ergeben sich pro Untersuchungsperiode folgende Beiträge der Tierhaltenden:

  • bis 10 beprobte Tiere: 30 Franken
  • 20 beprobte Tiere: 60 Franken
  • 30 beprobte Tiere: 90 Franken

Die Beiträge werden vom Veterinäramt in Rechnung gestellt. Sollte Ihre Schafhaltung positiv auf Moderhinke getestet worden sein, werden die Kosten für die erste Nachuntersuchung vom Kanton übernommen. Ab der zweiten Nachuntersuchung werden die Kosten der Beprobung vor Ort und die Laborkosten den Tierhaltenden in Rechnung gestellt.

Die Kosten einer Sanierung und allfällige Beratung tragen die Tierhaltenden von Beginn an selbst.
 

Einige Kantone haben Tierhaltungen im Rahmen eines Vorprojekts saniert. Ebenso unterhält der Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer (BGK) seit Jahren ein Moderhinke-Sanierungsprogramm. Schafhaltungen mit einem negativen Testresultat aus diesen Vorprojekten oder dem Nachweis einer aktuell abgeschlossenen Sanierung durch den BGK erhalten zum Start der nationalen Bekämpfung den Tierverkehrsstatus «frei». Dieser Status ersetzt aber nicht die amtliche Beprobung. Auch diese Tierhaltungen werden während der amtlichen Untersuchungsperiode beprobt.

Das Verbringen der Tiere zur direkten Schlachtung ist jederzeit möglich, sofern die Transportfähigkeit sichergestellt ist. Das Transportfahrzeug ist danach gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.

Im Sinne einer guten Berufspraxis sollten Schafscherer und Klauenschneider mit besonderem Augenmerk auf Biosicherheit ihrer Tätigkeit nachgehen. Durch den regelmässigen Kontakt mit unterschiedlichen Schafhaltungen tragen sie ein grosses Risiko, Krankheitserreger zu verschleppen. Insbesondere bei Klauenschneidern ist die Desinfektion ihrer Instrumente wichtig.

Rechtlich stehen die Tierhaltenden selbst in der Verantwortung, Biosicherheit in ihrer Tierhaltung umzusetzen. Stellen Sie zum Schutz Ihrer Tierhaltung eine Stiefeldesinfektionswanne oder Schuhüberzieher bereit. Klären Sie Personen, die in Ihre Tierhaltung kommen, über das Risiko einer Verschleppung von Moderhinke auf. Lassen Sie das Schneiden der Klauen nur mit desinfiziertem Klauenschneidwerkzeug zu. Ein desinfizierendes Klauenbad nach der Schafschur und Klauenpflege schützt die Schafe zusätzlich vor einer Infektion.

Für alle Personen, die mit Tieren umgehen, gilt, dass sie einen sorgsamen Umgang mit den Tieren pflegen, deren Bedürfnisse berücksichtigen und für ihr Wohlergehen sorgen.
 

Kontaminiertes Horn ist sehr ansteckend. Wird die Schur mit der Klauenpflege kombiniert durchgeführt, besteht das Risiko, dass auch die Wolle mit Moderhinke-Bakterien kontaminiert worden ist. Wird die Wolle unmittelbar nach der Schur zusammengesammelt und zur Weiterverarbeitung von der Tierhaltung weggebracht, ist dieses Risiko vernachlässigbar.

Wird die Wolle entsorgt, so ist diese zwingend in die Verbrennung zu bringen und nicht auf den Miststock (potenzielle Streuung).

Grundsätzlich sollte gerade in von Moderhinke betroffenen Betrieben in Betracht gezogen werden, die Schur von der Klauenpflege zu trennen, damit der Fokus auf die Sanierung der Moderhinke gelegt werden kann.
 

Wenn Sie Ihre Schafhaltung registriert haben, wurde Ihnen automatisch eine TVD-Nummer zugewiesen. Die Bewirtschaftung der TVD geschieht ausschliesslich am Computer. Die Zugangsdaten wurden Ihnen per Post zugestellt.

Für die Registrierung der Tiere resp. die An- und Abmeldung der Schafe sind die Tierhaltenden verantwortlich. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Bestand registriert ist oder Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr wissen, wenden Sie sich bitte an Agate: Tel: 0848 222 400, E-Mail: info@agatehelpdesk.ch
 

Das Bekämpfungsprogramm betrifft alle Tierhaltenden mit Schafen in der gesamten Schweiz. Nur so kann eine effektive und langfristige Sanierung der Schafbestände sichergestellt und einer Behandlung mit Antibiotika vorgebeugt werden. Das Bekämpfungsprogramm führt zu insgesamt gesünderen Schafen.

Die Fachinformationen der Universität Bern und des Beratungs- und Gesundheitsdiensts für Kleinwiederkäuer (BGK) vermitteln weiteres Wissen rund um die Bekämpfung der Moderhinke.

Bei Fragen rund um die Koordination und den Vollzug des Bekämpfungsprogramm gibt das Veterinäramt Zürich Auskunft unter +41 43 259 41 41 oder kanzlei@veta.zh.ch
Für Beratung und praktische Hinweise zur Sanierung von Moderhinke ist Bruno Zähner vom Strickhof unter +41 58 105 83 14 oder bruno.zaehner@strickhof.ch zu erreichen.
 

Registrierungspflicht

Alle Tierhaltung mit Kleinwiederkäuern (Schafe und Ziegen) müssen registriert werden. Die zuständige Stelle im Kanton Zürich ist das Veterinäramt. Die Registrierung ist sowohl für gewerbliche Haltungen als auch für  Hobbyhaltungen obligatorisch. Die Anzahl der Tiere spielt keine Rolle. Wenn Ihre Schafe und Ziegen noch nicht registriert sind, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit dem Veterinäramt auf: 043 259 41 41

Nach der Registrierung beim Veterinäramt erhalten Sie Ihre persönliche TVD-Nummer (Tierverkehrsdatenbank-Nummer) und die zugehörigen Login-Daten. Auf der Tierverkehrsdatenbank müssen sämtliche Schafe und Ziegen mit ihren individuellen Ohrmarkennummern erfasst werden. Die Registrierung der Tiere auf der TVD muss durch die Tierhaltenden selbst vorgenommen werden. Dafür braucht es einen Zugang zu einem PC. Es gibt keine Möglichkeit mehr, per Brief Kontakt zu Agate aufzunehmen.

Für Fragen zu Ihrem Login oder der Registrierung Ihrer Tiere wenden Sie sich an Agate: Tel: 0848 222 400, E-Mail: info@agatehelpdesk.ch
 

Kontakt

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