Hier finden Sie Informationen über die aktuelle Lage von Vogelgrippe bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen im Kanton Zürich und über die damit verbundenen Vorschriften und Massnahmen.
Ausweitung Präventionsmassnahmen auf ganze Schweiz
Ab sofort gelten die Präventionsmassnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Vogelgrippe für die ganze Schweiz. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die seit 6. November 2025 bestehende Verordnung aufgrund der aktuellen Seuchenlage angepasst.
Auslöser sind weitere Fälle von infizierten Vögeln im Kanton St. Gallen. Dort wurden am 21. November 2025 mehrere Enten und ein Schwan auf dem Stadtweiher von Wil positiv auf Vogelgrippe getestet. Der Kanton St. Gallen handhabt das Ereignis wie einen Seuchenausbruch in einer Gefügelhaltung und richtet rund um den Stadtweiher von Wil eine Schutz- und Überwachungszone von drei und zehn Kilometern Radius ein. In diesen Zonen werden Geflügelhaltungen aktiv auf den Vogelgrippe-Erreger überprüft, zudem gelten verschärfte Schutzmassnahmen für alle Geflügelhaltenden. Der Kanton Zürich ist von diesen Zonen nicht betroffen.
Aufgrund der aktuellen Situation erweitert das BLV das Beobachtungsgebiet, das bisher entlang der grossen Seen und Flüsse bestanden hat, auf die ganze Schweiz. Diese Anpassung tritt per sofort in Kraft. Damit gelten für alle Geflügelhaltungen im Kanton Zürich die Präventionsmassnahmen für Beobachtungsgebiete gemäss Verordnung des BLV Vogelgrippe beim Tier (siehe Reiter Gesetzgebung).
Zusätzlich bleiben die bereits angeordnete Kontrollgebiete, wie sie nach Funden von positiv getesteten Wildvögeln mit Radius von 1 km um den Fundort eingerichtet werden, um dort mit zusätzlichen Schutzmassnahmen den direkten Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern. Im Kanton Zürich ist das Gebiet der Gemeinde Männedorf ein solches Kontrollgebiet. Weitere Kontrollgebiete sind jederzeit möglich.
In Kontroll- und Beobachtungsgebieten gelten für die Geflügelhaltenden verschiedene Massnahmen, insbesondere im Bereich der Biosicherheit wie Beschränkung des Auslaufs des Hausgeflügels auf den geschlossenen Aussenklimabereich oder in einem von Wildvögeln durch Zäune und Netze geschützten Aussenbereich. Ziel der Massnahmen ist, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu unterbinden.
Das Veterinäramt schreibt alle registrierten Geflügelhaltenden direkt an, um sie über ihre Pflichten zu informieren. Diese sind in Kontroll- und Beobachtungsgebieten:
- Sie beschränken den Auslauf des Hausgeflügels auf den geschlossenen Aussenklimabereich.
- Sie stellen sicher, dass im Aussenbereich sowie die Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens 4 cm gegen den Zuflug von Wildvögeln gesichert sind.
- Sie halten Hausgeflügel in einem geschlossenen Stall oder in einem anderen geschlossenen Haltungssystem, das für Wildvögel nicht zugänglich ist.
Ausserdem gilt:
- Hühner müssen getrennt von Gänsen und Laufvögeln gehalten werden.
- Die Einschleppung des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte muss verhindert werden durch die Beschränkung der Anzahl von Personen mit Zutritt zur Tierhaltung auf das Notwendigste. Ausserdem muss eine Hygieneschleuse eingerichtet sein, entsprechende Stallkleidung und Schuhe getragen werden und die Möglichkeit zum Händewaschen und Desinfizieren vorhanden sein.
Nur in Kontrollgebieten:
- Es besteht eine Verbringungssperre. Die direkte Abgabe zur Schlachtung ist erlaubt.
In den Beobachtungsgebieten gelten die Massnahmen für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren. Das Veterinäramt empfiehlt aber, dass sich auch Tierhaltungen mit weniger Tieren an die Massnahmen halten.
Danke an alle betroffenen Tierhaltungen für ihre Mitarbeit. Dies ist ein wichtiger Beitrag, die Verbreitung der hochansteckenden Vogelgrippe einzudämmen.
Geflügel vorausschauend schützen – Biosicherheit einhalten
Wir empfehlen allen Geflügelhaltenden, Hygienemassnahmen im Umgang mit ihren Tieren und bei der Betreuung ihrer Tiere umzusetzen. Durch wenige, kleine Schritte können grosse Verbesserungen beim Schutz des Geflügels vor der Vogelgrippe erreicht werden. Wichtige Schutzmassnahmen sind Kleiderwechsel beim Betreten des Geflügelstalls, Schuhhygiene, generelle Hygienefragen wie Händewaschen und Händedesinfizieren sowie die Einschränkung von Besuchern in der Geflügelhaltung.
Eine weitere grosse Gefahrenquelle für eine Ansteckung des Hausgeflügels mit Vogelgrippe ist der direkte Kontakt mit Wildvögeln. Deshalb ist es wichtig, Möglichkeiten zu finden, wie der Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln verhindert werden kann. Dafür sollten unter anderem Futter- und Tränkstellen so platziert werden, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben.
Helfen Sie mit, die diesjährige Vogelgrippewelle auf niedrigem Niveau zu halten und die Ausbreitung der Tierseuche so weit wie möglich zu verhindern. Bitte beobachten Sie Ihr Geflügel auch hinsichtlich Krankheitssymptomen und konsultieren Sie im Zweifelsfall Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Krankheitssymptome bei Vogelgrippe sind Atemnot und andere Atemwegssymptome, Fressunlust, stumpfes und struppiges Federkleid, apathische Tiere mit zum Teil verdrehter Kopfhaltung, plötzliche Todesfälle oder abrupter Rückgang der Legeleistung. Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt, wenn bei Ihren Tieren diese Krankheitssymptome auftreten.
Märkten und Ausstellungen, an denen Geflügel aufgeführt werden, können auch kurzfristig die Genehmigung entzogen werden, Geflügel auszustellen, wenn im Kanton Zürich eine akute Infektionslage bezüglich Vogelgrippe besteht. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Ausstellungen und Märkte.
Einschränkungen der Freilandhaltung
Wenn aufgrund einer Tierseuche wie beispielsweise der Vogelgrippe die Freilandhaltung bei Geflügel eingeschränkt wird, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern, müssen Biosicherheitsmassnahmen umgesetzt werden. Hier finden Sie Umsetzungshilfen bei der Einschränkung der Freilandhaltung von Hausgeflügel und Beispiele für Hygieneschleusen für Kleinhaltungen von Geflügel.
Registrierungspflicht
Die Haltung von Geflügel muss beim Veterinäramt Zürich registriert werden, unabhängig von der Anzahl der Tiere und unabhängig davon, ob es sich um eine private oder eine gewerbliche Haltung handelt.
Grosse Geflügelhaltungen müssen zusätzlich bei der Tierverkehrsdatenbank gemeldet sein. Das Einstallen einer neuen Herde muss innert 10 Tagen gemeldet werden.
Vogelgrippevirus bei Kühen
In den USA werden seit längerer Zeit Ansteckungen von Kühen mit dem Vogelgrippevirus festgestellt. Der Virus wird in grosser Menge über die Milch ausgeschieden. Mittlerweile sind etliche Herden betroffen. Es sind auch klinische Infektionen von Menschen nachgewiesen. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Mitarbeitende der Landwirtschaft.
In Europa und somit auch in der Schweiz liegen aktuell keine Hinweise auf eine Ansteckung von Kühen mit dem Vogelgrippevirus vor. Alle Verdachtsabklärungen fielen negativ aus.
Im Kanton Zürich wird das Bewusstsein für die Krankheit sowohl bei der Tierärzteschaft als auch bei den Tierhaltenden geschärft. Diagnosemöglichkeiten sind bereits etabliert, womit die Basis für Ausschlussuntersuchungen, aber auch ein grossflächiges Screening geschaffen worden sind. Zum aktuellen Zeitpunkt wird noch keine aktive Überwachung beim Milchvieh umgesetzt.
Symptome bei Kühen:
- Reduzierte Futteraufnahme, Milchrückgang, Fieber
- Veränderte Konsistenz und Farbe der Milch
Symptome beim Menschen:
- Konjunktivitis, leichte Störung des Allgemeinzustands
- Respiratorische Symptome wie Husten, Kurzatmigkeit, Fieber, Kopfschmerzen, schwere Verläufe selten
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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