Vogelgrippe

Hier finden Sie Informationen über die aktuelle Lage von Vogelgrippe bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen im Kanton Zürich und über die damit verbundenen Vorschriften und Massnahmen.

Inhaltsverzeichnis

Massnahmen gegen Vogelgrippe im Kanton Zürich aufgehoben

Ende Dezember 2023 wurde im Oerlingerried (Gemeinde Kleinandelfingen) ein toter Höckerschwan aufgefunden, der positiv auf das hochansteckende HPAI-Virus getestet wurde. In Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat das kantonale Veterinäramt rund um die Fundstelle ein Kontrollgebiet (Radius 1 km) und ein Beobachtungsgebiet (Radius 3 km) eingerichtet. Innerhalb dieser Gebiete mussten die Geflügelhaltenden Massnahmen, insbesondere im Bereich der Biosicherheit, ergreifen. Nach 21 Tagen wurden auf den 26. Januar 2024 die Massnahmen aufgehoben, weil keine weiteren toten Wildvögel mit Verdacht auf Vogelgrippe in dem Gebiet aufgefunden worden sind und weil es keinen Eintrag des Virus’ in die Geflügelhaltungen gegeben hat.

Umsichtig bleiben – Geflügel vorausschauend schützen

Aktuell gelten für den Kanton Zürich und insgesamt für die gesamte Schweiz keine nationalen oder lokalen Massnahmen in Bezug auf Aviäre Influenza (Vogelgrippe). Der Fall im Oerlingerried zeigt aber, dass die Tierseuche jederzeit wieder auftreten kann und dass dann auch wieder eine Gefährdung für die Geflügelhaltungen besteht.

Aus diesem Grund empfehlen wir allen Geflügelhaltenden, Biosicherheitsmassnahmen im Umgang mit ihren Tieren und bei der Betreuung ihrer Tiere umzusetzen. Durch wenige kleine Schritte können grosse Verbesserung beim Schutz des Geflügels vor der Vogelgrippe erreicht werden. Wichtige Schutzmassnahmen sind Kleiderwechsel bei Betreten des Geflügelstalls, Schuhhygiene, generelle Hygienefragen wie Händewaschen und Händedesinfizieren sowie die Einschränkung von Besuchern in der Geflügelhaltung.

Die zweite grosse Gefahrenquelle für eine Ansteckung mit Vogelgrippe ist der direkte Kontakt des Geflügels mit Wildvögeln. Deshalb ist es wichtig, Möglichkeiten zu finden, wie der Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln verhindert werden kann. Dafür sollten unter anderem Futter- und Tränkstellen so platziert werden, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben.

Helfen Sie mit, die diesjährige Vogelgrippewelle auf niedrigem Niveau zu halten und die Ausbreitung der Tierseuche so weit wie möglich zu verhindern. Bitte beobachten Sie Ihr Geflügel auch hinsichtlich Krankheitssymptomen und konsultieren Sie im Zweifelsfall Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Krankheitssymptome bei Vogelgrippe sind Atemnot und andere Atemwegssymptome, Fressunlust, stumpfes und struppiges Federkleid, apathische Tiere mit zum Teil verdrehter Kopfhaltung, plötzliche Todesfälle oder abrupter Rückgang der Legeleistung. Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt, wenn bei Ihren Tieren diese Krankheitssymptome auftreten.

Märkten und Ausstellungen, an denen Geflügel aufgeführt werden, können auch kurzfristig die Genehmigung entzogen werden, Geflügel auszustellen, wenn im Kanton Zürich eine akute Infektionslage bezüglich Vogelgrippe besteht. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Ausstellungen und Märkte. Gibt es keinen akuten Fall von Vogelgrippe im Kanton Zürich, dann sind Ausstellungen und Märkte mit Geflügel möglich.

Hygienemassnahmen bei Einschrän­kungen der Freilandhaltung

Wenn aufgrund einer Tierseuche wie beispielsweise der Vogelgrippe die Freilandhaltung bei Geflügel eingeschränkt wird, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern, müssen Biosicherheitsmassnahmen umgesetzt werden. Hier finden Sie Umsetzungshilfen bei der Einschränkung der Freilandhaltung von Hausgeflügel und Beispiele für Hygieneschleusen für Kleinhaltungen von Geflügel.

Registrierungspflicht

Die Haltung von Geflügel muss beim Veterinäramt Zürich registriert werden, unabhängig von der Anzahl der Tiere oder ob es sich um eine private oder gewerbliche Haltung handelt.

Grosse Geflügelhaltungen müssen zusätzlich bei der Tierverkehrsdatenbank gemeldet sein und das Einstallen einer neuen Herde muss innert 10 Tagen gemeldet werden.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 41 41

Telefon

 

Öffnungszeiten


Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Öffnungszeiten Feiertage und Notfallkontakt

E-Mail

kanzlei@veta.zh.ch