Vogelgrippe

Mit dem Vogelzug im Herbst steigt jeweils die Gefahr der Vogelgrippe. Informieren Sie sich hier über aktuelle Fälle in Geflügelhaltungen im Kanton Zürich sowie die mit der Vogelgrippe verbundenen Vorschriften und Massnahmen.

Inhaltsverzeichnis

Lokale Massnahmen gegen die Vogelgrippe werden aufgehoben

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat mit Medienmitteilung vom 26. Juli 2023 darüber informiert, dass weiterhin in der gesamten Schweiz erhöhte Aufmerksamkeit wegen Vogelgrippe notwendig ist, da mit angesteckten Wildvögeln zu rechnen ist. So können lokale Massnahmen zur Risikoverminderung bis Mitte Oktober 2023 verlängert werden. Für den Kanton Zürich hat sich die Lage in den Brutgebieten von Lachmöwen beruhigt. Die Kontrollgebiete um das Neeracher Ried, den Greifensee und den Pfäffikersee werden deshalb aufgehoben.

Generell gilt in allen Geflügelhaltungen im Kanton und der gesamten Schweiz eine erhöhte Überwachungspflicht. So hat das BLV eine Meldepflicht von krankem oder totem Geflügel verordnet:

  • Geflügelhaltende müssen krankes Geflügel (Atemnot und andere Atemwegssymptome, Fressunlust, stumpfes und struppiges Federkleid, apathische Tiere, z. T. mit verdrehtem Kopf), plötzliche Todesfälle oder abrupter Rückgang der Legeleistung umgehend ihrer Tierärztin / ihrem Tierarzt melden.
  • Tierhalterinnen und Tierhalter, die mehr als 100 Stück Geflügel halten, müssen Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen.

Es liegt im Eigeninteresse aller Geflügelhaltenden, ihre Tiere weiterhin angemessen vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen und entsprechende Biosicherheitsmassnahmen umzusetzen.

Hühner als Haustiere: Wie Private sie richtig halten

Der Ratgeber des BLV informiert über die Bedürfnisse von Hühnern. Dadurch kann die Hühnerhaltung so gestaltet werden, dass die Hühner gesund bleiben und sich arttypisch verhalten können.

Ratgeber-Broschüre «So halten Sie Hühner richtig»
Ratgeber zur Hühnerhaltung

Hühner brauchen Beschäftigung

Die seit Monaten eingeschränkte Bewegungsfreiheit kann bei Hühnern zu Langeweile führen und Stress auslösen. Mögliche Folgen sind aggressives Verhalten oder vermehrtes Federpicken. Allenfalls leidet dadurch auch die Legeleistung der Tiere. Achten Sie also auf ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten. Das Aviforum hat eine ganze Reihe von Tipps zusammengestellt, wie Hühner beschäftigt werden können. Auch Ideen zur Gestaltung eines Sandbads werden präsentiert. (vgl. «Weiterführende Informationen, Merkblätter und Downloads»).

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Gestalten Sie den Einstreubereich unterhaltsam, bieten Sie v. a. ausreichend Einstreu an. Diese sollte 5 bis 10 Zentimeter hoch, trocken und locker sein. Wenn darin noch ein paar Körner zu finden sind, animiert das die Tiere zusätzlich. Hühner beschäftigen sich auch gern mit Stroh und Heu, am besten beweglich in einem Netz angeboten. Zweige von Büschen oder Bäumen bieten ebenfalls Abwechslung. Achten Sie dabei aber darauf, keine für Hühner giftigen oder behandelten Pflanzen zu verwenden.

Futterspiele in verschiedenen Formen motivieren die Hühner besonders. Nicht nur die Körner in der Einstreu interessieren. Sie beschäftigen sich auch gern mit Grünfutter wie Salatköpfen oder alten Äpfeln. Ein paar getrocknete Mehlwürmer in der Einstreu bedeuten ebenfalls eine besondere Delikatesse. Auch mit Körnern gefüllte Futterbälle stossen auf grosse Begeisterung und beschäftigen die Hühner über einen längeren Zeitraum.

Das BLV schreibt in seiner Medienmitteilung vom 9. März 2023: «Einen derart starken Anstieg der Fallzahlen hat es zu dieser Jahreszeit in der Schweiz noch nie gegeben. Dies deutet auf eine neue Seuchensituation hin. Die jetzt auftretenden Fälle sind nicht mehr hauptsächlich auf die Einschleppung von Zugvögeln aus dem Ausland zurückzuführen, sondern vor allem auf die Verbreitung des Virus unter den in der Schweiz lebenden Vögeln.» Die Massnahmen sind aufgrund der Situation seit letztem November nicht mehr auf Uferbereiche beschränkt, sondern gelten für die gesamte Schweiz. Weiter werden die Massnahmen in diesem Jahr mindestens einen Monat länger aufrechterhalten als noch 2022. Auch ist davon auszugehen, dass die Situation es künftig jeden Winter unumgänglich macht, die Tiere aufzustallen. Dem Tierwohl zuliebe tun Sie also gut daran, eine dauerhafte Lösung zu finden, mit der Sie Ihre Tiere vor einer Ansteckung schützen, ihnen aber auch ausreichend Auslauf ins Freie gewähren können z. B. in einem überdachten Wintergarten.

Umsetzungshilfen Hygienemassnahmen und Einschrän­kungen der Freilandhaltung

Die Umsetzungshilfen zu den Hygienemassnahmen und zu den Einschrän­kungen der Freilandhaltung in Geflügelhaltungen informieren Sie darüber, wie Sie Ihre Geflügelhaltung im Ernstfall vor dem Virus schützen können. 

Registrierungspflicht

Die Haltung von Geflügel (auch Hobbyhaltungen) muss beim Veterinäramt Zürich registriert werden.

Grosse Geflügelhaltungen müssen zudem bei der Tierverkehrsdatenbank gemeldet sein und das Einstallen einer neuen Herde innert zehn Tagen melden.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
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+41 43 259 41 41

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