Geflügel registrieren
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Wer muss dieses Formular ausfüllen und weshalb?
Wer Geflügel hält, muss dies dem Kantonalen Veterinäramt melden und die Tierzahl angeben. Das gilt auch für Kleinst- und Hobbytierhaltungen.
Zu melden sind:
- Neue Geflügelhaltungen
- Mutationen in einer Geflügelhaltung
- Aufgabe der Geflügelhaltung
Nur mit Hilfe Ihrer Meldung kann sichergestellt werden, dass das Veterinäramt alle nötigen Daten hat, um die Überwachung der Tiergesundheit und die Bekämpfung von Tierseuchen zu gewährleisten.
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Kosten
Für registrierungspflichtige Tiere ist jährlich ein Tierhalterbeitrag zu entrichten. Der Mindestbeitrag pro Tierhaltung beträgt 30 Franken pro Jahr.
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Formular ausfüllen
Mit diesem Formular können Sie sowohl eine neue Geflügelhaltung als auch Änderungen in bereits registrierten Geflügelhaltungen melden.
Kontakt
Veterinäramt
+41 43 259 41 41
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr