Tierische Nebenprodukte

Zu den tierischen Nebenprodukten (TNP) zählen alle Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die nicht verzehrt werden dürfen oder aus der Lebensmittelkette ausgeschlossen worden sind. Von diesen Produkten kann eine Gefahr für die Gesundheit von Menschen oder Tieren (Seuchenrisiko) ausgehen. Deshalb müssen Sie bestimmte Tätigkeiten mit TNP melden oder Sie benötigen eine Bewilligung.

Umgang mit Schlachtabfällen

Tierische Nebenprodukte (TNP), die beim Schlachten und Zerlegen von Tieren anfallen (Häute, Knochen, Innereien etc.), sind korrekt zu entsorgen. Für die gewerbliche Entsorgung (diese beinhaltet das Sammeln, Lagern, Zwischenla­gern, Transportieren, Verarbeiten oder Verwerten von TNP) ist beim Veterinäramt eine Bewilligung zu beantragen.

Tote Tiere entsorgen

Jede Gemeinde betreibt eine Sammelstelle für tote Heimtiere und tote kleine Nutztiere. Die Gemeinden können diese Sammelstellen einzeln oder zusammen mit anderen Gemeinden führen. Die Standorte finden Sie im Abfallkalender Ihrer Gemeinde.

Die Sammelstellen der Gemeinden bringen die Tierkörper (TNP) in eine Regionale Tierkörper-Sammelstelle (RTS, früher REKAS). Die TMF Bazenheid holt die TNP dort ab. In der TMF Bazenheid werden die Tiere zu Mehlen und Fetten verarbeitet. Diese werden energetisch genutzt.

Die TMF Bazenheid holt Tierkörper ab 200 Kilogramm direkt vom Hof ab. Bitte melden Sie dies unter der Telefonnummer 071 931 40 40 an.

Die Gemeinden erhalten eine Rechnung für die Entsorgung der toten Tiere und anderen TNP. Je nach Gemeindeverordnung werden die Kosten an die Inhaberinnen und Inhaber der TNP weitergegeben.

Inländische Speisereste entsorgen

Seit dem 1. Juli 2011 ist es verboten, Speisereste an Schweine und andere Nutztiere zu verfüttern. Diese Massnahme soll verhindern, dass Tierseuchen auf diesem Weg verbreitet werden.

Speisereste aus Restaurants und Grossküchen werden für die Energiegewinnung genutzt. Sie werden in Anlagen zur Vergärung entsorgt.

Sie müssen dem Veterinäramt melden, wenn Sie Speisereste sammeln, transportieren, zwischenlagern oder verarbeiten. Dafür brauchen Sie eine Bewilligung oder eine Registrierung.

Wenn Sie Speisereste abgeben, müssen Sie prüfen, ob die Abnehmerin oder der Abnehmer eine Bewilligung oder eine Registrierung hat. Die Liste des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zeigt die Betriebe im Kanton Zürich, die für die Entsorgung von Speiseresten zugelassen sind.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt über die Entsorgung von Speiseresten.

Verwendung von TNP

Betriebe und Institutionen müssen sich melden, wenn sie tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 (TNP) verwenden. Das gilt auch, wenn sie TNP aller Kategorien einführen oder ausführen. Das Veterinäramt führt eine Registrierung dieser Betriebe und Institutionen durch.

Voraussetzung für die Registrierung ist, dass der Weg der TNP genau beschreiben ist. Das gilt vom Erhalt bis zur Abgabe. Sie müssen auch erklären, wie sie mit den Produkten umgehen und wie sie sie lagern. Sie müssen zum Beispiel folgende Punkte festlegen:

  • Ob bestimmte Schutzkleidung nötig ist
  • Was Sie tun, wenn TNP die Umgebung oder eine Person verschmutzen (kontaminieren).
  • Mit welchen Mitteln Sie reinigen und desinfizieren.
  • Wer Zugang zu den TNP hat.
  • Wo und wie Sie die TNP lagern.
  • Wie Sie die TNP entsorgen.

Sie müssen diese Abläufe in schriftlichen Arbeitsanweisungen festhalten. Zudem müssen sie eine Selbstkontrolle führen. So müssen sie schriftlich festhalten, dass Sie regelmässig die Kühltemperaturen und die Sauberkeit kontrollieren.
 

Heimtierfutter herstellen

Wenn Sie tierische Produkte verwenden, um Futter für Heimtiere herzustellen, brauchen Sie eine Bewilligung des Veterinäramts. Das gilt für das Zusammenstellen, Mischen, Portionieren, Neuverpacken oder anderweitige Verarbeiten von Futter aus tierischen Bestandteilen.

Möchten Sie Heimtierfutter gewerblich herstellen? Dann reichen Sie Ihr Gesuch bitte über das Onlineformular ein.

Sie müssen das Inverkehrbringen von Futtermitteln zusätzlich bei der Futtermittelkontrolle der Agroscope melden. Das ist unabhängig von den Vorgaben des Veterinäramts nötig.
 

Futtermittel für Nutztiere

Bestimmte tierische Nebenprodukte (TNP) dürfen in Futtermitteln für Nutztiere verwendet werden. Das nennt man kanalisierte Verwertung. Dabei wird sichergestellt, dass Nutztiere keine TNP bekommen, die sie nicht essen dürfen. Das ist wichtig, um das Risiko von Krankheiten durch verändertes Eiweiss (TSE-Risiko) zu vermindern.

Die Verordnung des EDI (Eidgenössisches Departement des Inneren) über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten als Futtermittel und als Dünger (VVTNP) regelt das genau. Es definiert, welche TNP für welche Tierarten erlaubt sind. Zudem steht in der Verordnung, wie die Trennung während der Herstellung und Verwendung erfolgen muss.

Für die kanalisierte Verwertung brauchen Sie eine Bewilligung oder müssen Sie sich melden.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie das Veterinäramt unter E-Mail: kanzlei@veta.zh.ch oder telefonisch: 043 259 41 41.
 

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