Bovine Virus-Diarrhoe

Die Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) ist eine weltweit vorkommende Viruserkrankung der Rinder. Sie kann schwere Durchfälle und Fruchtbarkeitsstörungen hervorrufen und zählt zu den wirtschaftlich bedeutendsten Erkrankungen des Rindes.

BVD: Die Schweiz ist fast am Ziel

Mehr als 99% der Schweizer Rinderhaltungen sind heute amtlich frei von der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD).

Ab 1. November 2026 endet die Übergangsphase im Rahmen «der letzten Meile» der BVD-Ausrottung: Der neue Status «BVD-frei» soll die bisher erreichte Seuchenfreiheit langfristig sichern.

Entscheidend ist dabei insbesondere der Tierverkehr. Wer Rinder zustellt, soll deshalb vor jedem Zugang den BVD-Status des Herkunftsbetriebs prüfen. Ein unkontrollierter Tierzukauf kann den Status des eigenen Betriebs gefährden.

Die Krankheit

Die Viruserkrankung Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) löst bei einem erwachsenen Rind meist keine oder nur milde Symptome aus. Die Tiere bilden nach überstandener Infektion eine langanhaltende Immunität aus.

Steckt sich ein trächtiges Rind an, kann es zu Aborten oder der Geburt lebensschwacher Kälber kommen. Eine Infektion zwischen dem 40. und 120. Trächtigkeitstag kann zu einem «persistent infizierten Kalb» (PI-Tier) führen. Diese Kälber unterscheiden sich äusserlich kaum von anderen. Manche zeigen sich als Kümmerer. Das PI-Tier scheidet lebenslänglich das BVD-Virus aus und stellt somit ein grosses Risiko zur Weiterverbreitung der Krankheit dar. PI-Tiere frühzeitig zu erkennen, ist das Hauptziel der BVD-Ausrottung. BVD ist eine auszurottende und somit meldepflichtige Tierseuche.

BVD-Ausrottung

Die BVD-Ausrottung läuft bereits mehrere Jahre. 2024 hat die «letzte Meile der BVD-Ausrottung» begonnen. Die zweijährigen Übergangsfrist endet per 1. November 2026. Neu wird es nur noch den Status «BVD-frei» mit grüner Ampel und der Status «nicht BVD-frei» mit roter Ampel geben. Beides ist sowohl auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) und auf dem elektronischen Begleitdokument ersichtlich. 

Folgende Kriterien gilt es für der Status «BVD-frei» zu erfüllen:

  • Kriterium 1 – kein viruspositives Tier im Bestand: In den letzten 18 Monaten gab es kein persistent infiziertes Tier in der Tierhaltung und es sind aktuell keine gesperrten Rinder im Bestand.
  • Kriterium 2 – negative Überwachung: Die Ergebnisse aus der amtlichen BVD-Überwachung sind über eine genügend lange Zeitspanne durchgehend unauffällig, d.h. es gibt keine Hinweise auf Viruszirkulation in der Tierhaltung.
  • Kriterium 3 – Kontrollierter Tierverkehr: Alle in den vergangenen 12 Monaten in den Betrieb verbrachten Rinder stammen aus Betrieben mit Status «BVD-frei» (grün).

FAQ

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Prüfen Sie vor jedem Tierkauf den BVD-Status des Herkunftsbetriebs in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) auf die grüne Ampel. Für einen «BVD-freien» Betrieb müssen die in den vergangenen zwölf Monaten zugekauften Rinder aus «BVD-freien» Betrieben stammen. Ein unkontrollierter Tierzukauf kann dazu führen, dass der eigene Betrieb den Status «BVD-frei» verliert.

Der Betrieb erhält den Status «nicht BVD-frei». Damit gelten Einschränkungen im Tierverkehr. Rinder dürfen grundsätzlich nicht in andere Tierhaltungen verbracht werden. Begründete Ausnahmen sind vorgängig beim Veterinäramt zu beantragen. Auch die Teilnahme an Viehmärkten, Ausstellungen und Auktionen sowie die gemeinsame Sömmerung mit Tieren aus anderen Tierhaltungen ist nicht erlaubt.
Der direkte Transport zur Schlachtung bleibt mit einem Begleitdokument bei seuchenpolizeilichen Massnahmen möglich.

Nein. Die Schweiz ist bei der Ausrottung sehr weit fortgeschritten, BVD ist aber noch nicht vollständig ausgerottet. Deshalb bleibt die amtliche Überwachung weiterhin wichtig. Besonders der Tierverkehr muss kontrolliert erfolgen, damit das Virus nicht wieder in BVD-freie Bestände eingeschleppt wird. Das bedeutet auch, dass der Tierverkehr fristgerecht in der Tierverkehrsdatenbank erfasst werden muss.

Die klassische Überwachung erfolgt entweder über die Tankmilch oder die Beprobung geeigneter Tiere mittels Blutprobe am Schlachthof. Für Betriebe mit einer Struktur, die eine solche Überwachung nicht erlaubt, wird durch das Veterinäramt eine geeignete Lösung gesucht und angeordnet. Möglich ist beispielsweise die jährliche Beprobung einer Rindergruppe auf dem Hof oder die Beprobung sämtlicher neugeborener Kälber innerhalb von fünf Tagen nach Geburt.

Betriebe ohne geeignete Tiere für eine aktive Überwachung können den Status BVD-frei nur über das Kriterium 3 erreichen, also den Tierverkehr. Dafür ist entscheidend, dass während 12 Monaten nur Tiere zugestellt werden, die von Betrieben der Ampelfarbe grün kommen.

Grundsätzlich ist dies vorgängig mit dem Veterinäramt abzuklären. Ein Tier aus einem Betrieb mit Status «nicht BVD-frei» darf nur verstellt werden, wenn innerhalb der 10 Tage vor geplantem Verstelldatum:

  • ein negativer Laborbefund für das BVD-Virus (sog. Antigen) vorliegt;
  • bei weiblichen Tieren älter 8 Monate zusätzlich auch ein negativer Laborbefund für Antikörper vorliegt.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
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