Die Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) ist eine weltweit vorkommende Viruserkrankung der Rinder. Sie kann schwere Durchfälle und Fruchtbarkeitsstörungen hervorrufen und zählt zu den wirtschaftlich bedeutendsten Erkrankungen des Rindes.
Auf dieser Seite
Achtung beim Tierzukauf!
Im Zuge der «letzten Meile» der BVD-Ausrottung beginnt ab 1. November 2025 eine neue Phase. Ab dann gilt gilt Folgendes:
Wenn ein Tierhalter ein Tier aus einem «orangen» Betrieb zukauft, verliert sein eigener Betrieb ab 1. November 2026 den Status «BVD-frei». Der Staus «BVD-frei» ist nur dann möglich, wenn in den vorangegangenen 12 Monaten ausschliesslich Tiere aus «grünen» Betrieben oder BVD-negativ getestete Tiere zugekauft wurden. Wird diese Regel verletzt, erhält der Betrieb für mindestens 12 Monate den Status «nicht BVD-frei» und das bedeutet Einschränkungen beim Tierverkehr.
Die Verantwortung liegt bei den Tierhaltenden selbst. Deshalb: Achtung beim Tierzukauf!
Die Krankheit
Die Viruserkrankung Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) löst bei einem erwachsenen Rind meist keine oder nur milde Symptome aus. Die Tiere bilden nach überstandener Infektion eine langanhaltende Immunität aus.
Steckt sich ein trächtiges Rind an, kann es zu Aborten oder der Geburt lebensschwacher Kälber kommen. Eine Infektion zwischen dem 40. und 120. Trächtigkeitstag kann zu einem «persistent infizierten Kalb» (PI-Tier) führen. Diese Kälber unterscheiden sich äusserlich kaum von anderen. Manche zeigen sich als Kümmerer. Das PI-Tier scheidet lebenslänglich das BVD-Virus aus und stellt somit ein grosses Risiko zur Weiterverbreitung der Krankheit dar. PI-Tiere frühzeitig zu erkennen, ist das Hauptziel der BVD-Ausrottung. BVD ist eine auszurottende und somit meldepflichtige Tierseuche.
BVD-Ausrottung
Die BVD-Ausrottung läuft bereits mehrere Jahre. Per 1. November 2024 hat die «letzte Meile der BVD-Ausrottung» begonnen. Während einer zweijährigen Übergangsfrist wird der BVD-Status eines Betriebs auf der Tierverkehrsdatenbank durch die BVD-Ampel ergänzt. Die Ampelfarbe stellt das Risiko dar, das von einer Rinderhaltung beim Verstellen von Tieren ausgeht.
Nach Ablauf der Übergangsfrist werden die bisherigen BVD-Status durch BVD-frei und nicht BVD-frei abgelöst. Tierhaltungen, die per 1. November 2026 nicht BVD-frei sind, müssen mit Einschränkungen im Tierverkehr rechnen.
Folgende Kriterien gilt es während der laufenden Übergangsfrist zu erfüllen:
- Kriterium 1 – kein PI-Tier im Bestand: In den letzten 18 Monaten gab es kein persistent infiziertes Tier in der Tierhaltung und es sind aktuell keine gesperrten Tiere im Bestand.
- Kriterium 2 – negative Überwachung: Die Ergebnisse aus der amtlichen BVD-Überwachung waren über eine genügend lange Zeitspanne durchgehend unauffällig, d.h. es gab keine Hinweise auf Viruszirkulation in der Tierhaltung.
- Kriterium 3 – Kontrollierter Tierverkehr: Alle in den vergangenen 12 Monaten in den Betrieb verbrachten Rinder stammen aus Betrieben mit vernachlässigbarem BVD-Risiko (grün) oder wurden mindestens einmal negativ auf BVD-Antigen getestet.
Ab 1. November 2025 gilt zwingend, nur Tiere aus grünen Rinderhaltungen oder negativ auf BVD getestete Rinder zu kaufen, um Kriterium 3 erfüllen zu können und nach Ablauf der Übergangsfrist den Status BVD-frei zu erlangen.
Bitte beachten: Die Kosten für das Einzeltesten (Antigen) gehen zu Lasten der Tierhalterinnen und Tierhalter.
FAQ
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Grundsätzlich können alle Betriebe während der Übergangsfrist die Voraussetzungen schaffen, um den Status BVD-frei per 1. November 2026 zu erreichen. Einige Tierhaltungen können dies jedoch nur über das Kriterium 3 erreichen, also über kontrollierten Tierverkehr während 12 Monaten mit ausschliesslich grünen Betrieben. Ein Grund dafür kann sein, dass sie keine Tiere haben, die für eine aktive Überwachung gemäss Kriterium 2 geeignet sind.
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Betrieb die Ampelfarbe orange aufweist. Um den Sachverhalt im Detail zu besprechen, bedarf es einer Kontaktaufnahme mit dem Veterinäramt per E-Mail an kanzlei@veta.ch.
Folgend sind die gängigen Gründe aufgelistet, die dazu führen, dass ein Betrieb auf orange gestellt wird:
- Es wurden zu wenige Tiere geschlachtet / am Schlachthof beprobt.
- Es wurden keine für die Beprobung geeigneten Tiere an den Schlachthof geliefert (zu jung / zu alt, zu wenig lange auf Betrieb).
- Der Betrieb liefert weder Tiere direkt an den Schlachthof, noch liefert er Milch ab (z.B. Aufzuchtbetriebe).
- Der Schlachthof, in dem die Tiere geschlachtet werden, führt keine Beprobungen durch (selten!).
- Der Betrieb hält keine geeigneten Tiere für eine ausserordentliche Beprobung (sog. Rindergruppe) auf dem Hof.
Für jeden Betrieb wird statistisch berechnet, wie viele Tiere pro Jahr mittels Blutprobe auf BVD getestet werden müssen, damit die Überwachung als vollständig gilt. Schlachtet der Betrieb weniger Tiere als die Berechnung erfordert, gilt die Überwachung als nicht komplett. Gleiches gilt, wenn zwar Tiere zur Schlachtung abgegeben werden, diese aber die Kriterien für eine Beprobung nicht erfüllen, weil sie entweder jünger als 180 Tage oder älter als 5 Jahre sind.
Gerade Kälbermastbetriebe können grundsätzlich nicht aktiv überwacht werden, weil die Tiere in der Regel nicht 180 Tage alt werden. Diese Betriebe können den Status BVD-frei nur über kontrollierten Tierverkehr erreichen.
Betriebe ohne geeignete Tiere für eine aktive Überwachung können den Status BVD-frei nur über das Kriterium 3 erreichen, also den Tierverkehr. Dafür ist entscheidend, dass während 12 Monaten nur Tiere zugestellt werden, die von Betrieben der Ampelfarbe grün kommen oder zugestellte Tiere auf das BVD-Virus (Antigen) getestet worden sind.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Betriebsform darauf angewiesen sind, auch von nicht-grünen Betrieben Tiere einzukaufen (z.B. als Kälbermastbetrieb) und es auch nicht praktikabel ist, jedes einzelne Tier vor dem Verstellen zu testen, wird der Betrieb per 1. November 2026 den Status nicht BVD-frei erhalten. Der Tierverkehr in andere Tierhaltungen wird dann untersagt. Die Ablieferung von Tieren an den Schlachthof ist aber uneingeschränkt möglich.
Wenn Sie ab 1. November 2025 ein ungetestetes Tier aus einer Tierhaltung mit oranger Ampelfarbe zustellen, bleibt Ihre Ampelfarbe grün. Trotzdem werden Sie im November 2026 den Status «nicht BVD-frei» erhalten und für 12 Monate nach dem «nicht konformen» Tierzukauf von den Einschränkungen im Tierverkehr betroffen sein. Nur wenn ab 1. November 2025 ausschliesslich Tiere aus Betrieben mit vernachlässigbarem BVD-Risiko (grüne Ampel) oder BVD-negativ getestete Tiere zugekauft wurden, gilt Kriterium 3 der neuen Definition für den Status BVD-frei als erfüllt.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Bundesgesetzgebung
Kantonale Gesetzgebung
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Veterinäramt