Steuern

Dem Staat werden verschiedene Aufgaben aufgetragen die in der Verfassung und in den Gesetzen definiert sind. Um diese Aufgaben finanziell bewältigen zu können, leisten steuerpflichtige Privatpersonen und Unternehmen Abgaben an den Staat. Diese Abgaben sind in der Verfassung und in den Gesetzen definierte Steuern.

Fragen zur provisorischen Rechnung der direkten Bundessteuer

Inhaltsverzeichnis

Themen

Steuererhebung in der Schweiz

Das Steuersystem widerspiegelt den Föderalismus der Schweiz. In der Schweiz werden auf drei Ebenen Steuern erhoben:

  • Bund
  • Kantone
  • Gemeinden

Bund

Eine der Steuern, die der Bund gemäss Bundesverfassung erheben darf, ist die direkte Bundessteuer. Die Ausgestaltung der direkten Bundessteuer wird im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) geregelt.

Die Kantone veranlagen und beziehen die direkte Bundessteuer im Auftrag und unter Aufsicht des Bundes.

Im Kanton Zürich wird die direkte Bundessteuer durch das kantonale Steueramt und die Gemeindesteuerämter festgelegt. Dies passiert in der Regel zusammen mit den Staats- und Gemeindesteuern. Die Rechnung stellt in jedem Fall das kantonale Steueramt Zürich. 

Kantone

Die Kantone können grundsätzlich frei entscheiden, welche Steuern sie erheben wollen. Das führt dazu, dass jeder Kanton der Schweiz sein eigenes Steuergesetz hat. Einkommen, Vermögen, Erbschaften und Grundstückgewinne sowie weitere Steuerobjekte können daher in jedem Kanton unterschiedlich besteuert werden. 

Die Bundesverfassung gibt lediglich vor, welche Steuern nicht erhoben werden dürfen. Die Bundesverfassung verbietet auch die interkantonale Doppelbesteuerung und ungerechtfertigte Steuervergünstigungen.

Um die Steuererhebung in den Kantonen bezüglich Steuerpflicht und Verfahrensrecht zu vereinheitlichen, gibt es das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG).

Der Nationale Finanzausgleich (NFA) hat zum Zweck, strukturelle, geografische und demografische Unterschiede bei den Kantonen abzufedern.

Gemeinden

In der Schweiz übernehmen auch die Gemeinden eine Vielzahl von lokalen Aufgaben. Dazu gehören beispielsweise die Sozialfürsorge und die Primarschule. Um diese Aufgaben zu finanzieren, dürfen auch die Gemeinden Steuern erheben. Die Gemeinden müssen sich aber an die kantonalen Steuergesetze halten.

Im Kanton Zürich erheben die Gemeinden die Gemeindesteuer als Prozentsatz der Staatssteuer. Dieser Prozentsatz wird Steuerfuss genannt und unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Der Steuerfuss muss aber innerhalb der kantonal vorgegebenen Spannweite liegen.

Finanzausgleich

Um strukturelle, geografische und demografische Unterschiede der Gemeinden abzufedern, gibt es einen kantonalen Finanzausgleich.  

Hier finden Sie die Kontaktangaben der Steuerämter im Kanton Zürich.

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Wer wird besteuert?

Die Steuern, die Bund, Kanton und Gemeinde erheben, werden immer bei Privatpersonen oder Unternehmen erhoben. Sie heissen Steuersubjekte. 

Privatpersonen

Die natürliche Person ist der rechtliche Begriff für einen Menschen mit seinen Rechten und Pflichten. Jede Privatperson (natürliche Person) ist grundsätzlich steuerpflichtig. Da aber auch Firmen und ähnliche Organisationen, sogenannte juristische Personen, steuerpflichtig sein können, unterscheidet man im Steuerwesen zwischen natürlichen und juristischen Personen. 

Unternehmen

Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH),  Genossenschaften, Stiftungen und Vereine sind alles juristische Personen. Diese Organisationen haben gemäss Zivilgesetzbuch (ZGB) bzw. Obligationenrecht (OR) eine eigene rechtliche Persönlichkeit. Sie sind als Organisation selber steuerpflichtig. 

Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind keine juristische Personen. Deshalb werden diese Organisationen anteilmässig bei den beteiligten natürlichen Personen besteuert.

Vertreterinnen und Vertreter, Treuhänderinnen und Treuhänder

Privatpersonen und Unternehmen können sich im Umgang mit dem kantonalen Steueramt und den Gemeindesteuerämtern vertreten lassen.

Als offizielle Vertreter können beliebige Privatpersonen und auch Unternehmen eingesetzt werden. Sie müssen den Steuerämtern eine Vertretungsvollmacht einreichen.

Besteuerung im Kanton Zürich

Ob der Kanton Zürich Steuern bei Ihnen oder Ihrer Organisation erheben darf, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. 

Steuerpflicht bei Privatpersonen

Es gibt unterschiedliche Gründe, wieso Sie als Privatperson im Kanton Zürich steuerpflichtig werden können. Grund kann eine persönliche Zugehörigkeit sein oder eine wirtschaftliche Zugehörigkeit.

Persönliche Zugehörigkeit

Eine persönliche Zugehörigkeit zum Kanton Zürich besteht, wenn

  • Sie Ihren steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich haben
  • Sie sich während mindestens 30 Tagen im Kanton Zürich aufhalten und dabei einer Erwerbstätigkeit nachgehen
  • Sie sich während mindestens 90 Tagen im Kanton Zürich aufhalten, ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Der steuerrechtliche Wohnsitz entspricht in der Regel dem Lebensmittelpunkt und muss nicht mit dem zivilrechtlichen Wohnsitz übereinstimmen. Er ist auch nicht frei wählbar. Eine eindeutige Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes ist oftmals nur mit einer Einzelfallbetrachtung möglich.

Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Auch wenn Sie im Ausland oder in einem anderen Kanton wohnen und dort Ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben, können Sie im Kanton Zürich steuerpflichtig werden. Eine wirtschaftliche Zugehörigkeit zum Kanton Zürich besteht, wenn 

  • Sie im Kanton als Einzelunternehmen oder Personengesellschafter Geschäftsbetriebe oder Betriebsstätten unterhalten
  • Sie Grundstücke im Kanton besitzen oder Nutzungsrechte daran haben

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Sie haben keinen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz. Trotzdem können Sie im Kanton Zürich steuerpflichtig sein, wenn Sie

  • im Kanton eine Erwerbstätigkeit ausüben
  • Mitglied im Verwaltungsrat oder der Geschäftsführung von juristischen Personen mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton Zürich sind und dafür Vergütungen beziehen
  • Gläubigerin oder Gläubiger oder Nutzniesserin oder Nutzniesser von Forderungen sind, die durch Grund- oder Faustpfand  auf Grundstücken im Kanton gesichert sind
  • im Kanton gelegene Grundstücke vermitteln oder handeln
  • Pensionen oder Ruhegehälter von einer Vorsorgeeinrichtung mit Sitz im Kanton Zürich erhalten
  • Vergütungen von einem Arbeitgeber mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton erhalten für Arbeit im internationalen Verkehr (Schifffahrt, Luftfahrt oder Transport auf der Strasse)

Steuerpflicht bei Unternehmen

Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH),  Genossenschaften, Stiftungen und Vereine sind als juristische Personen steuerpflichtig. 

Im Kanton Zürich wird eine juristische Person steuerpflichtig, wenn

  • sie ihren Hauptsitz in einer Gemeinde im Kanton Zürich hat
  • sie in einer oder mehreren Gemeinden im Kanton Zürich Betriebsstätten hat
  • sie im Besitz von Liegenschaften im Kanton Zürich ist

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    Kanton Zürich - Steueramt

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