Ansässigkeits­bescheinigung bestellen

Benötigen Sie eine Wohnsitzbestätigung?

Eine Wohnsitzbestätigung ist nicht das Gleiche wie eine Ansässigkeitsbescheinigung. Für die Ausstellung einer Wohnsitzbestätigung wenden Sie sich an die zuständige Wohnsitzgemeinde.

Hier finden Sie die Kontaktangaben der Steuerämter im Kanton Zürich.

Für diese Postleitzahl wurde nichts gefunden. Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe.

Die Standortliste wird gefiltert.

Anleitung

  1. Ansässigkeit bescheinigen lassen

    Das kantonale Steueramt bestätigt schriftlich, dass eine Privatperson oder eine Unternehmung im Kanton Zürich steuerlich ansässig ist und hier Steuern zahlt. 

    Wenn Sie aufgrund von Vorgaben ausländischer Behörden, Banken, Ausschreibungen etc. eine Ansässigkeitsbescheinigung benötigen, können Sie diese über das untenstehende Formular oder schriftlich per Post beantragen.

    Sollten Sie Formulare der ausländischen Behörde erhalten haben, können sie diese ausgefüllt und unterzeichnet mittels der untenstehenden Upload Funktion beigefügt oder per Post zugestellt werden.

    Wir bitten Sie, die Anträge vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir diese unbestätigt retournieren.

  2. Angaben bereithalten

    Um das folgende Formular auszufüllen oder den Antrag per Post zu versenden, halten Sie die folgenden Angaben bereit.

    Wenn Sie für sich selber bestellen:

    Vorteile:

    • Ihre Angaben inklusive Ihrer AHVN13-Nummer
    • allfällige ausgefüllte und unterzeichnete Formulare ausländischer Behörden

    Wenn Sie für eine Unternehmung bestellen:

    Vorteile:

    • Angaben der Unternehmung inklusive UID- und Register-Nummer
    • Name und Kontaktdaten der Kontaktperson
    • allfällige ausgefüllte und unterzeichnete Formulare ausländischer Behörden

    Wenn Sie als Vertreter bestellen:

    Vorteile:

    • Ihre Angaben als Vertreterin oder Vertreter
    • Angaben der steuerpflichtigen Privatperson oder Unternehmung inklusive AHVN13- oder UID- und Register-Nummer
    • eine gültige Vollmacht, falls noch keine bei uns hinterlegt ist
    • allfällige ausgefüllte und unterzeichnete Formulare ausländischer Behörden

    Vollmacht

    Falls Sie die Bestellung im Auftrag einer Privatperson oder Unternehmung tätigen, benötigen wir eine entsprechende Vollmacht. Diese kann im Bestellprozess hochgeladen und elektronisch übermittelt werden.

    Bei Drittpersonen oder Vertreter/-innen, die bereits als offizielle Vertreter/-innen bei uns erfasst sind, ist keine zusätzliche Vollmacht notwendig.

  3. Ansässigkeitsbescheinigung bestellen

    Bestellung der Bescheinigung
    Bitte wählen Sie

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Angaben zu Ihrer Person
    Anrede

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.