Nationaler Finanzausgleich

Der Nationale Finanzausgleich (NFA) sorgt für einen finanziellen Ausgleich zwischen den Kantonen. Er wird finanziert von den ressourcenstarken Kantonen und dem Bund. Der Kanton Zürich ist seit der NFA-Einführung im Jahr 2008 in absoluten Zahlen der grösste Nettozahler.

Inhaltsverzeichnis

Ziele und Funktionsweise

Mit dem NFA werden die kantonalen Unterschiede der finanziellen Leistungsfähigkeit verringert und eine minimale Ausstattung der Kantone mit finanziellen Ressourcen gewährleistet. Der NFA besteht aus dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich sowie der Interkantonalen Zusammenarbeit (IKZ).

Aus dem Ressourcenausgleich erhalten die ressourcenschwachen Kantone Ausgleichszahlungen. Diese werden zu rund zwei Drittel vom Bund und zu einem Drittel von den ressourcenstarken Kantonen finanziert.

Die Grundlage für die jährlichen Berechnungen der Ausgleichszahlungen ist das Ressourcenpotenzial, das der steuerlich ausschöpfbaren Wirtschaftskraft der Kantone entspricht. Wird das Ressourcenpotenzial pro Einwohner ins Verhältnis zum schweizerischen Mittel gesetzt, resultiert daraus der Ressourcenindex. Kantone mit einem Ressourcenindex grösser als 100 gelten als «ressourcenstark», Kantone mit einem Ressourcenindex kleiner als 100 als «ressourcenschwach».

Der Lastenausgleich kompensiert übermässige finanzielle Lasten der Kantone aufgrund ihrer geografisch-topografischen oder soziodemografischen Bedingungen. Er wird vollständig vom Bund finanziert. Daneben existieren temporäre Ausgleichsgefässe (z. B. Härteausgleich), die insbesondere die Auswirkungen von Finanzausgleichsreformen abmildern sollen. Der Kanton Zürich erhält Beiträge aus dem soziodemografischen Lastenausgleich. 

Zahlungen des Kantons Zürich

Die Zahlungen im Jahr 2023 setzen sich wie folgt zusammen:

in Mio. Franken 2023
Ressourcenausgleich -610.8
Härteausgleich -11.8
Soziodemografischer Lastenausgleich
+125.4
Netto-Ausgleichszahlungen -497.2
+ Ertrag, - Aufwand  

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung

In absoluten Zahlen ist der Kanton Zürich seit der NFA-Einführung im Jahr 2008 der grösste Beitragszahler der ressourcenstarken Kantone. Gemessen an der Bevölkerung sind die Zahlungen der Kantone Zug (2864 Franken pro Einwohner), Schwyz (1236 Franken) und Nidwalden (985 Franken) am höchsten. Der Kanton Zürich zahlt 326 Franken pro Einwohnerin bzw. Einwohner in den NFA.

NFA-Reform 2020

Das geltende Ausgleichsystem wurde 2008 eingeführt und 2020 angepasst. Mit der NFA-Reform 2020 wurde der starke Anstieg der Beitragszahlungen der ressourcenstarken Kantone begrenzt und gleichzeitig die Mindestausstattung der ressourcenschwachen Kantone erhöht.  

Auch der Kanton Zürich wurde durch die NFA-Reform entlastet. Seine Beitragszahlung 2023 wäre ohne die Reform mutmasslich etwa 120 Millionen Franken höher ausgefallen.

Vergleich der Netto-Ausgleichszahlungen des Kantons Zürich (in Mio. Franken) mit und ohne NFA-Reform 2020 (Schätzung):

Die Abbildung zeigt ein Säulendiagramm über die Jahre 2020 bis 2023 zum Vergleich der Nettoausgleichzahlungen mit und ohne NFA-Reform 2020. Im Jahr 2020 zahlte der Kanton Zürich zirka 500 Millionen Franken. Dank der Reform bleiben die Ausgleichszahlungen in den Folgejahren bis 2023 nahezu bei diesem Wert. Ohne die NFA-Reform wäre der Wert von zirka 500 Millionen Franken im Jahr 2020 stetig angestiegen, sodass im Jahr 2023 geschätzt über 600 Millionen Franken zu zahlen gewesen wären.
Vergleich der Netto-Ausgleichszahlungen mit und ohne NFA-Reform 2020 Quelle: Finanzverwaltung Kanton Zürich

Interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich

Die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IKZ) ist ein selbständiger Pfeiler des NFA. Öffentliche Leistungen eines Kantons werden auch für die Bevölkerung aus anderen Kantonen erstellt (z. B. Hochschulen, Kultur, Agglomerationsverkehr).

Die IKZ soll eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung sowie einen gerechten finanziellen Ausgleich für kantonsübergreifende Leistungen von Standortkantonen sicherstellen. Dabei regeln die Kantone ihre Zusammenarbeit und die Leistungsabgeltungen eigenständig in interkantonalen Verträgen.

Legislaturziel des Regierungsrates zur IKZ

Der Kanton Zürich erbringt als Standortkanton in verschiedensten Bereichen Leistungen zugunsten anderer Kantone. Im Rahmen der IKZ werden jedoch mehrheitlich nicht die vollen Kosten der Leistungserstellung vergütet. Die Investitionen in neue Infrastrukturen (z. B. für Universitäten) müssen zudem oft vom Standortkanton allein geschultert werden. In einzelnen Aufgabenbereichen ist sogar noch keine Aussage zum Umfang der Kostenunterdeckung möglich.

Die nur teilweise Abgeltung des ausserkantonalen Leistungsbezugs erschwert die Finanzierung der Zentrumsleistungen im Kanton Zürich. Deshalb sind aus Sicht des Kantons Zürich eine Verbesserung der Transparenz über die ungedeckten Kosten der Standortkantone und eine vollkostenbasierte Abgeltung anzustreben.

Der Regierungsrat hat sich für die Legislatur 2019–2023 das Ziel gesetzt, die interkantonale Leistungsabgeltung im nächsten Wirksamkeitsbericht zum nationalen Finanzausgleich zu diskutieren und neue Lösungen vorzuschlagen. Zudem erarbeitet der Kanton Zürich derzeit die Zahlengrundlagen zur Unterdeckung seiner Zentrumsleistungen im Rahmen der IKZ.

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