Nationaler Finanzausgleich (NFA)
Der Nationale Finanzausgleich (NFA) sorgt für einen finanziellen Ausgleich zwischen den Kantonen. Er wird finanziert von den ressourcenstarken Kantonen und dem Bund. Der Kanton Zürich ist seit der NFA-Einführung im Jahr 2008 in absoluten Zahlen der grösste Nettozahler.
Inhaltsverzeichnis
Ziele
Der NFA ist nach dem Ja des Schweizer Stimmvolks auf den 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich stimmten der eidgenössischen Vorlage im März 2004 ebenfalls zu. Der NFA umfasst die Umverteilung von öffentlichen Geldern zwischen Bund und Kantonen bzw. zwischen den Kantonen (Finanzausgleich im engeren Sinn) und die Zuteilung der Aufgaben (Finanzausgleich im weiteren Sinn).
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs werden folgende Ziele angestrebt:
- Stärkung der kantonalen Finanzautonomie
- Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen
- Sicherung der nationalen und internationalen steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone
- Gewährleistung einer minimalen finanziellen Ressourcenausstattung für die Kantone
- Ausgleich übermässiger finanzieller Lasten der Kantone wegen ihrer geografisch-topografischen oder soziodemografischen Bedingungen
- Gewährleistung eines angemessenen interkantonalen Lastenausgleichs.
Reform per 2020
Am 21. Juni 2019 haben die eidgenössischen Räte der Teilrevision des Finanz- und Lastenausgleichs mit klarer Mehrheit zugestimmt. Der Kanton Zürich hatte sich im Vorfeld der Beratungen für die Optimierung des Systems und einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den ressourcenschwachen und den ressourcenstarken Kantonen eingesetzt.
Ziel des NFA war es, dass der finanzschwächste Kanton nach Ressourcenausgleich eine Ausstattung von 85 Prozent des schweizerischen Mittels erreicht. Dieses Ziel wurde über die Jahre jedoch regelmässig übertroffen, so dass die ressourcenstarken Kantone und der Bund zu viel einzahlten. Ab 2020 hängt die Höhe des Ressourcenausgleichs vom Bedarf ab:
- Massgebend ist ein Ausstattungsziel von 86,5 Prozent, welches neu garantiert wird.
- Um den Übergang zu erleichtern, erfolgt die Anpassung schrittweise.
- Ab 2021 wird der soziodemografische Lastenausgleich aufgestockt und die ressourcenschwachen Kantone profitieren von Abfederungsmassnahmen.
- Der Kanton Zürich wird durch die Reform entlastet.
Der nächste Wirksamkeitsbericht erscheint 2024 und wird die Berichtsperiode 2020 bis 2025 umfassen.
Zahlungen des Kantons Zürich
Der Kanton Zürich zahlt seit 2008 netto den höchsten Beitrag der ressourcenstarken Kantone in den Ressourcenausgleich ein. 2021 steigt der Zürcher Beitrag um 6,2 Millionen Franken auf 575,5 Millionen Franken. Die Erträge aus dem soziodemografischen Lastenausgleich nehmen um 22,5 Millionen Franken auf 89,6 Millionen Franken zu.
Die Zahlungen der ressourcenstarken Kantone sinken 2021 um 4,7% bzw. um rund 80 Millionen Franken auf 1636 Millionen Franken. Dieser Rückgang ist auf die NFA-Reform zurückzuführen. Auch ein leicht stärkeres Wachstum der ressourcenschwachen Kantone trug dazu bei. Ohne Reform wären die Zahlungen des Kantons Zürich 2020 deutlich stärker gestiegen. Trotz diesem erstmaligen Rückgang seit 2012 zahlen die Geberkantone 2021 mit 1626 Millionen Franken 377 Millionen Franken mehr in den Ressourcenausgleich ein als im Ausgangsjahr 2008.
Pro Kopf zahlt Zürich den zweittiefsten Beitrag
Der Kanton Zürich zahlt zwar im Jahr 2021 mit 575 Millionen Franken den höchsten Beitrag der ressourcenstarken Kantone in den Ressourcenausgleich ein. Pro Einwohnerin bzw. Einwohner bezahlt Zürich jedoch mit 386 Franken den zweittiefsten Beitrag der Geberkantone.
Deutlich höher sind die Beiträge der städtischen Kantone Basel-Stadt (748 Franken) bzw. Genf (654Franken). Am meisten zahlen die Innerschweizer Kantone Zug mit 2657 Franken bzw. Schwyz mit 1310 Franken. Bei den ressourcenschwächsten Kantonen erhalten die Kantone Jura mit 2038 Franken bzw. Wallis mit 2022 Franken die höchsten Beiträge.

Zahlungen des Kantons Zürich 2021 im Vergleich zum Vorjahr
in Mio. Franken | 2020 | 2021 | ∆ Vorjahr |
---|---|---|---|
Ressourcenausgleich | -569.3 | -575.5 | -6.2 |
Härteausgleich | -14.8 | -13.8 | 1.0 |
Soziodemografischer Lastenausgleich (SLA) - SLA: Bevölkerungsstruktur - SLA: Kernstädte |
67.1 0.0 67.1 |
89.6 7.8 81.8 |
22.5 7.8 14.6 |
Netto-Ausgleichszahlungen | -516.9 | -499.7 | 17.3 |
+ Ertrag, - Aufwand |
Tabelle der Zahlungen des Kantons Zürich 2021 im Vergleich zum Vorjahr
Die Einzahlungen des Kantons Zürich in den Ressourcenausgleich hängen von der Entwicklung des eigenen Ressourcenpotenzials im Vergleich zu anderen Kantonen ab. Ebenfalls spielt die Entwicklung der Bevölkerung eine Rolle. Grundlage für die Berechnung bildet der Ressourcenindex. Kantone mit einem Index von über 100 zählen zu den ressourcenstarken Kantonen. Damit leisten sie Beiträge in den horizontalen Ressourcenausgleich (von Kanton zu Kanton).
Starkes Wachstum des Ressourcenpotenzials 2021
Für die Ausgleichszahlungen 2021 sind die Bemessungsjahre 2015 bis 2017 massgebend. Das Zürcher Ressourcenpotenzial pro Kopf steigt 2021 um 2,9 Prozent und damit stärker als im Schweizer Durchschnitt (+2,1 Prozent). Insbesondere die Gewinne der juristischen Personen erzielten 2016 bis 2017 zweistellige Zuwachsraten. Sie übertreffen im aktuellsten Bemessungsjahr 2017 damit jene des bisher besten NFA-Bemessungsjahres 2005. Die Finanzkrise hatte die Entwicklung des Kantons Zürich noch bis ins Bemessungsjahr 2012 belastet, so dass der Ressourcenindex 2014 einen Tiefstand von 117,7 erreichte. 2021 liegt der Index wieder bei 122,4. Der Höchstwert wurde 2009 mit 131,1 erzielt.
Projekte zur Aufgabenteilung Bund und Kantone
Neben dem Finanzausgleich im engeren Sinn regelt der NFA die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (Finanzausgleich im weiteren Sinn). Der Kanton Zürich unterstützt die folgenden Projekte zur Überprüfung der Aufgabenteilung Bund – Kantone sowie die vertiefte Analyse der interkantonalen Zusammenarbeit im nächsten Wirksamkeitsbericht:
Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
Nach über zehn Jahren besteht ein Entflechtungspotenzial bei den Verbundaufgaben. Bund und Kantone haben 2019 einem gemeinsamen Projekt zur Überprüfung der Aufgabenteilung zugestimmt. Die Kantone sollen mit der Entflechtung ihre Handlungsautonomie und die Steuerungsmöglichkeiten zurückgewinnen. Aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Krise hat der Bundesrat in Absprache mit der Konferenz der Kantonsregierungen beschlossen, das Projekt vorderhand bis Mitte 2022 zu sistieren.
Interkantonale Zusammenarbeit
Mit dem NFA wurden auch die Grundlagen zur interkantonalen Zusammenarbeit geregelt, da die wirtschaftlichen und sozialen Lebensräume immer seltener den Kantonsgrenzen entsprechen. Grundlage bildet die Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich. Ziele sind insbesondere eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung und die Vermeidung bzw. allfällige Abgeltung von «Spillovers». Diese liegen dann vor, wenn die Bereitstellung einer öffentlichen Aufgabe eines Kantons auch durch Bewohnerinnen und Bewohner anderer Kantone in Anspruch genommen werden, ohne dass sie dafür vollumfänglich aufkommen.
Der Regierungsrat hat für die Legislatur 2019 bis 2023 das Ziel beschlossen, die interkantonale Leistungsabgeltung im nächsten Wirksamkeitsbericht zum nationalen Finanzausgleich zu diskutieren und neue Lösungen vorzuschlagen.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Stellungnahme zum Wirksamkeitsbericht 2016-2019 RRB Nr. 592/2018 PDF | 13 Seiten | Deutsch | 123 KB
- Download Stellungnahme der Kantonsregierungen zum Berichtsentwurf zur Beantwortung der Motion 13.3363 "Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen" RRB Nr. 201/2018 PDF | 14 Seiten | Deutsch | 118 KB
- Download Seite im KEF: Interkantonaler Finanzausgleich im KEF Nr. 4960 PDF | 2 Seiten | Deutsch | 22 KB
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