Über 100 Mio. Franken ungedeckte Kosten durch Leistungen an andere Kantone

Der Kanton Zürich berechnete erstmals die Abgeltung von Leistungen zugunsten anderer Kantone. Laut der breit angelegten Untersuchung bestehen ungedeckte jährliche Kosten von 103,9 Mio. Franken. Diese Kosten trägt der Kanton Zürich zusätzlich zu den netto 462 Mio. Franken, die er 2024 in den Nationalen Finanzausgleich einzahlt. Der Regierungsrat erliess einen Leitfaden für den Abschluss künftiger Verträge.

Seit der Einführung des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) im Jahr 2008 ist der Kanton Zürich der grösste Nettozahler. Für das laufende Jahr wird er einen Beitrag von 462 Mio. Franken in den Finanzausgleich einzahlen. Dieser Beitrag wird jährlich neu berechnet und transparent ausgewiesen. Demgegenüber herrschte bei der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich – dem dritten NFA-Pfeiler – bislang keine Kostentransparenz.

Eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe hat die Leistungsabgeltung für den Kanton Zürich erstmals untersucht. Sie berücksichtigte dabei die Leistungen des Kantons Zürich zugunsten der Bevölkerung anderer Kantone und brachte davon die Leistungen anderer Kantone zugunsten von Zürcherinnen und Zürchern in Abzug.

Brutto betragen die ungedeckten Kosten des ausserkantonalen Leistungsbezugs 224,1 Mio. Franken. Netto verbleiben für den Kanton Zürich jährlich ungedeckte Kosten von 103,9 Mio. Franken, was rund anderthalb Steuerfussprozenten entspricht. Der grösste Teil dieser ungedeckten Kosten entsteht bei der Universität (46,3 Mio. Franken) und bei den Fachhochschulen (30,4 Mio. Franken). Weitere bedeutende Unterdeckungen fallen bei den Kulturinstitutionen von überregionaler Bedeutung (18,1 Mio. Franken) an. Die Kostenunterdeckungen im Gesundheitsbereich und beim öffentlichen Verkehr können aufgrund der Datenlage nur mit Vorsicht beziffert werden, sind jedoch weniger bedeutend, als dies bislang angenommen wurde.

Konservative Berechnung

Es handelt sich um eine konservative Berechnung der ungedeckten Kosten. Bei den Kultureinrichtungen und bei den Hochschulen wurde der Leistungsbezug durch Personen ohne Schweizer Wohnsitz vollständig dem Kanton Zürich zugewiesen. Werden diese ausländischen Leistungsbezüge anteilsmässig auf die anderen Kantone umgelegt, da internationale Universitäten und Hochschulen ja in einem gesamtschweizerischen Interesse liegen, liegt die obere Bandbreite der ungedeckten Kosten brutto bei 271,6 Mio. Franken.

Die Arbeitsgruppe erarbeitete die Untersuchung mit Blick auf den Wirksamkeitsbericht zum NFA 2020 – 2025, der voraussichtlich Mitte März erscheinen und in eine Vernehmlassung gehen wird. Der Regierungsrat hat ausserdem einen Leitfaden verabschiedet. Dieser soll die Direktionen künftig bei der Ausgestaltung von Abgeltungsregelungen in Verträgen mit anderen Kantonen unterstützen.

Standortvorteile überprüfen

Die Hauptursache für die Unterdeckung des ausserkantonalen Leistungsbezugs ist der Abzug für mutmassliche Standortvorteile für Zürich, weshalb dem Kanton Zürich nicht die Vollkosten abgegolten werden. Aus Sicht des Kantons Zürich werden Standortvorteile aber schon im Ressourcenausgleich angerechnet, da sie sich in höheren Einkommen und Unternehmensgewinnen sowie höheren Landpreisen niederschlagen. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) schlägt nun ein neues Modell der Standortvorteile vor. Der Kanton Zürich ist bereit, dieses bei der Universität Zürich als Pilot zu prüfen. Generell sind aus Sicht des Kantons Zürich die interkantonalen Vereinbarungen in Zukunft so auszugestalten, dass die Kantone untereinander ihre Vollkosten entschädigen.

Kontakt

Staatskanzlei - Regierungskommunikation

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Für diese Meldung zuständig: