Steuerberatung & Vertretung

In der Steuerberatung und Vertretung bearbeiten Sie ein mehrschichtiges Aufgabengebiet. Informationen zielgerichtet abzufragen oder Aufgaben online zu erledigen, verschafft Ihnen mehr Zeit.

Inhaltsverzeichnis

Zürcher Steuerbuch

Hier finden Sie die vollständige Fassung des Zürcher Steuerbuches (ZStB) inkl. Merkblättern, Weisungen, Erlassen, Kreisschreiben sowie Praxishinweisen. 

Zuständigkeiten

Hier finden Sie die Kontaktangaben der Steuerämter im Kanton Zürich.

Für diese Postleitzahl wurde nichts gefunden. Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe.

Die Standortliste wird gefiltert.

Das Treuhand-Register

Was ist das Treuhand-Register?

Steuerberater & Vertreter können sich im Treuhand-Register anmelden. Als Treuhand-Registernutzer geniessen Sie diverse Vorteile, z.B.:

Vorteile:

  • Eigene zentrale Adressverwaltung 
  • Eindeutige Identifikationsnummer (TH-ID)
  • Mitarbeiter und Standortverwaltung 
  • Upload der Deklaration  direkt aus ihre Treuhänder-Software heraus
  • Online Fristverlängerung (für natürliche Personen)

Registrierung

Die Registrierung erfolgt über die Transaktionsplattform ZHservices.  ZHservices ermöglicht verschiedene digitale Amtsgeschäfte zwischen Privatpersonen, Unternehmen und Treuhandunternehmen mit der kantonalen Verwaltung. Insgesamt gibt es derzeit 30 verschiedene Services, welche über diese Transaktionsplattform laufen.

Voraussetzungen  

  • Ihre Unternehmung ist im Unternehmens-Identifikations-Register des Bundesamt für Statistik (BFS) (UID-Register) eingetragen
  • Ihre Unternehmung ist im Treuhand-Bereich tätig

Ablauf 

  1. Autorisierte Personen füllen den Registrierungsantrag aus und übermitteln diesen elektronisch
  2. Der Antrag wird innerhalb von fünf Tagen durch das Kantonale Steueramt Zürich geprüft
  3. Sie erhalten ein Bestätigungsschreiben über die gemachten Angaben. Sollten Ihre Angaben nicht ausreichen um den Antrag zu prüfen, bleibt es uns vorbehalten weitere Unterlagen zu verlangen
  4. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, wird Ihnen dies schriftlich mitgeteilt
  5. Ist die Prüfung des Antrages erfolgreich, erfolgt die Verknüpfung mit der eindeutigen Treuhänder–Identifikations-Nummer (TH-ID). Diese wird an die Gemeinde-Systeme weitergeleitet
  6. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung, dass Ihr Antrag angenommen wurde. Gleichzeitig werden Ihnen die Zugangsdaten mitgeteilt

 Rechte und Rollen

Das Treuhand–Register basiert auf einem mehrstufigen Rechte- und Rollenmodell. Dabei werden die Rollen Superuser und User angeboten. Diese verfügen über verschiedene Rechte. Mit der Berechtigungserteilung sind vielfältige Handlungsmöglichkeiten verbunden, weshalb jeder Mitarbeiter eigene Login Daten benötigt. Die Mitarbeiter können in der Register-Verwaltung bearbeitet, neu erfasst, deaktiviert oder gelöscht werden. Ebenso kann ein neues Passwort generiert werden. Administratoren haben zusätzlich die Möglichkeit, eine Steuererklärung an einen anderen Sachbearbeiter zu delegieren

Direkte Schnittstelle 

Mit einer direkten Schnittstelle für Dritt-Software-Hersteller können Funktionen des TH-Registers in ihre Treuhänder-Software intergriert werden. Diese Schnittstelle erlaubt den Upload der Deklaration  direkt aus ihre Treuhänder-Software heraus. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Treuhänder-Software -Hersteller, ob diese Schnittstelle umgesetzt wurde. Wir bitten Sie, allfällige Support-Anfragen in diesem Zusammenhang an Ihren Software-Lieferant zu stellen.

Fristerstreckungsgesuch

Im Treuhand-Register eingetragene Steuerberater und Vertreter haben die Möglichkeit, Fristerstreckungsgesuche Ihrer Mandanten (Privatpersonen) online zu beantragen. Ebenso können Sammelfristerstreckungsgesuche mittels Excel Vorlage beantragt werden.

Im Treuhand-Register behalten Sie jederzeit den Überblick über die beantragten Fristerstreckungsgesuche.

Diese Dienstleistung steht in den Monaten Februar und März zur Verfügung.

Ablauf 

  1. Beim Erfassen eines Fristerstreckungsgesuches wird geprüft, ob die Mandanten bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde am Personenregister geführt werden. Diese Prüfung erfolgt mit der Eingabe der AHV-N13
  2. Ist die Prüfung positiv, wird das Fristerstreckungsgesuch zur Weiterverarbeitung an die Wohnsitzgemeinde der Mandanten weitergeleitet
  3. Von der Wohnsitzgemeinde kann eine elektronische Rückmeldung über den Verarbeitungsstatus erfolgen
  4. In der Regel erfolgt eine Rückmeldung nur bei abgelehnten Gesuchen

Revidiertes Quellensteuergesetz

Das revidierte Quellensteuergesetz regelt  neu ab 1. Januar  2021 die Grundlagen für die Quellenbesteuerung. Hier finden Sie  die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Themen.

Quellensteuer-Abrechnung 

Steuerberater und Vertreter, welche über eine Unternehmensidentifikationsnummer (UID) verfügen, können für ihre Kunden (Arbeitgeber, Versicherer, Veranstalter usw.) die Abwicklung der Quellensteuer vornehmen.

Dies bedingt einerseits die Anmeldung des Steuerberaters & Vertreters im Treuhand-Register, andererseits die Eintragung der Unternehmung (Arbeitgeber, Versicherer, Veranstalter, usw.) als Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) bei ZHServices (Online Dienstleistungen des Kantons Zürich).

Sobald beide Eintragungen erfolgreich waren, kann das Unternehmen die Abrechnungsstelle dem Treuhänder delegieren.

Vorgehen:

  1. Die Unternehmung (Arbeitgeber, Versicherer, Veranstalter, usw.) meldet sich im Online-Portal an und delegiert die Abrechnungsstelle an seinen Treuhänder oder Vertreter.
  2. Es wird ein Zugangscode generiert. Dieser Code wird Ihnen durch Ihren Mandanten bekanntgeben. Dieser Zugangscode ist 30 Tage gültig.
  3. Melden Sie sich im Treuhand-Register an und geben Sie den erhaltenen Zugangscode ein
  4. Der Treuhänder oder Vertreter muss die Delegation annehmen, damit die Abrechnungsstelle angezeigt wird.

Treuhänder und Vertreter erhalten damit das Recht, alle Geschäftsfälle zu bearbeiten. Die Unternehmung wird nun lediglich Leserechte auf Ihre Daten haben. Delegationen könne auch zurückgeben werden, ab diesem Zeitpunkt sehen Treuhänder und Vertreter nur noch die Vorgangsverwaltung die Geschäftsprozesse, welche Sie für die Abrechnungsstelle durchgeführt haben.

Lohnmeldeverfahren (ELM)

Als Steuerberater und Vertreter haben Sie die Möglichkeit, die Lohnbuchhaltung mittels «Einheitlichem Lohnmeldeverfahren» (ELM) elektronisch an die Sozialversicherungen sowie an die Steuerämter  zu übermitteln. Möchten Sie mehr über ELM für Treuhänder erfahren?

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt

Adresse

Bändliweg 21
8090 Zürich
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+41 43 259 40 50

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