Elektronische Baugesuche
Mit dem Service «eBaugesucheZH» können Sie Ihr Baugesuch digital einreichen. Die Onlineplattform ermöglicht die elektronische Abwicklung des Baubewilligungsprozesses und wird schrittweise im ganzen Kanton Zürich eingeführt.
Inhaltsverzeichnis
Plattform eBaugesucheZH
Der Kanton Zürich betreibt die Plattform eBaugesucheZH für den elektronischen Baubewilligungsprozess.
Diese vereinfacht und automatisiert den Daten- und Informationsaustausch zu Baugesuchen und schafft Transparenz für alle Beteiligten – Gesuchstellende, Gemeinden, zugriffsberechtigte Dritte und die kantonale Leitstelle für Baubewilligungen. Der benutzerfreundliche Online-Service unterstützt den gesamten Baubewilligungsprozess von der Eingabe des Baugesuchs über die Prüfung, Bewilligung bis zur Abnahme des Bauvorhabens.
Erklärvideo

Verbreitung und Nutzung von eBaugesucheZH
Auf der Karte ist ersichtlich, in welchen Gemeinden die Einführung von eBaugesucheZH bereits erfolgt ist (dunkelgrün) und wo sie in nächster Zeit geplant ist (hellgrün). Die Angaben werden laufend aktualisiert.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Bäretswil
Bonstetten
Dürnten
Gossau
Höri
Hochfelden
Kappel am Albis
Küsnacht
Maur
Oberrieden
Regensdorf
Rüti
Schöfflisdorf
Schwerzenbach
Wettswil am Albis
Bauma
Birmensdorf
Brütten
Buchs
Dielsdorf
Dietikon
Eglisau
Fischenthal
Kleinandelfingen
Meilen
Niederhasli
Rickenbach
Rümlang
Schlieren
Stäfa
Uster
Wangen-Brüttisellen
Weiningen
Winterthur
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«Dass viele Städte und Gemeinden unseren modernen Online-Service bereits nutzen, freut mich sehr. Ich bin zuversichtlich, dass wir schon bald über die rechtlichen und technischen Grundlagen verfügen werden, um Baugesuche komplett papierlos abzuwickeln. Das wird den Geschäftsverkehr zwischen Behörden und der Öffentlichkeit zusätzlich vereinfachen.»
Martin Neukom, Regierungsrat und Vorsteher der Baudirektion
Elektronische Baueingabe
- Sind Sie Architekt bzw. Architektin oder die Bauherrschaft und wollen Ihr Baugesuch elektronisch einreichen?
- Bietet Ihre Gemeinde eBaugesucheZH bereits an?
Hier gelangen Sie direkt zur Plattform:
Hilfe für Gesuchstellende
Das Video zeigt die wichtigsten Funktionen und Prozesse von eBaugesucheZH für Gesuchstellende.

So funktioniert die elektronische Baueingabe:
Anleitung
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Online anmelden
Hier gelangen Sie zum Portal der Plattform.
Klicken Sie auf «Anmelden» und folgen Sie dem Loginprozess.
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Unterlagen vorbereiten
Halten Sie die Pläne und Dokumente zum Bauprojekt bereit. Die Anwendung unterstützt das PDF-Format und die Bildformate JPEG, PNG, TIFF mit einer Maximalgrösse von 20 Megabyte.
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Baugesuch elektronisch erfassen
- Eröffnen Sie auf der Startseite ein neues Baugesuch.
- Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
- Sie werden Schritt für Schritt durch den Eingabeprozess geführt. Infoknöpfe bieten dabei zusätzliche Hilfe bei inhaltlichen Fragen.
- Je nach Ausprägung Ihres Bauvorhabens werden Ihnen die notwendigen Zusatzformulare dynamisch angezeigt.
- Ihre Daten werden fortlaufend abgespeichert. So können Sie den Eingabeprozess jederzeit unterbrechen und später fortsetzen.
- Sie können Ihre Daten so lange ändern, bis Sie das Baugesuch eingereicht haben.
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Unterlagen hochladen
- Pläne und weitere Dokumente zum Bauprojekt können Sie mit der Upload-Funktion hinzufügen.
- Austauschpläne und Aktenergänzungen können Sie bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt elektronisch einreichen.
- Pläne und weitere Dokumente zum Bauprojekt können Sie mit der Upload-Funktion hinzufügen.
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Baugesuch elektronisch einreichen
- Sind Ihre Angaben komplett, reichen Sie Ihr Baugesuch elektronisch ein.
- Bis die rechtlichen Grundlagen für einen komplett digitalen Geschäftsverkehr vorhanden sind, müssen Sie zusätzlich zur digitalen Eingabe auch zwei Papierexemplare des Baugesuchs, der Gesuchsunterlagen und der von Hand unterschriebenen Eingabequittung einreichen.
- Sind Ihre Angaben komplett, reichen Sie Ihr Baugesuch elektronisch ein.
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Wie geht es nach der Eingabe weiter?
- Sie können sich auf eBaugesucheZH laufend online über den Verfahrensstand informieren.
- Sobald Ihr Baugesuch bewilligt wurde, erhalten Sie eine elektronische Mitteilung.
- Den Baurechtsentscheid erhalten Sie aus gesetzlichen Gründen weiterhin per Post.
- Nach dem Baurechtsentscheid können Sie über die Plattform Anträge, z. B. für die Baufreigabe, die Kanalisations- oder Rohbauabnahme, stellen.
- Bis zur Fertigstellung Ihres Bauvorhabens sind alle Dokumente auf der Plattform abgelegt.
- Sobald die Gemeinde Ihr Baudossier archiviert, wird es auf eBaugesucheZH gelöscht.
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Was Sie sonst noch wissen müssen
- Sie können Ihr Baugesuch weiterhin in Papierform einreichen. Die dazu notwendigen Formulare finden Sie hier:
- Sie können Ihr Baugesuch weiterhin in Papierform einreichen. Die dazu notwendigen Formulare finden Sie hier:
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Weiterführende Informationen
In den Prozessdokumentationen finden Sie zusätzliche Informationen zu eBaugesucheZH und Antworten auf häufige Fragen.
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Kundenservice
Haben Sie Fragen zu Ihrem Baugesuch? Wenden Sie sich bitte an das Bauamt der zuständigen Gemeinde.
Einführungsleitfaden für Bauämter
Sie wollen eBaugesucheZH in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde einführen und den Baubewilligungsprozess künftig digital gestalten? Die Umstellung von analogen auf digitale Arbeitsprozesse ist für Sie ein Veränderungsprozess.
Ein Standard-Rezept gibt es dafür nicht, weil die kommunalen Bauverwaltungen sehr unterschiedlich arbeiten und organisiert sind. Zu dieser Erkenntnis führten auch Workshops des Kantons mit Städten und Gemeinden, die bereits auf den digitalen Baubewilligungsprozess umgestellt haben. Dennoch gibt es ein paar generelle Leitlinien, um eBaugesucheZH einzuführen, interne Abläufe an die digitale Arbeitsweise anzupassen und die Voraussetzungen für den späteren volldigitalen, d.h. papierlosen Prozess zu schaffen.
Anleitung
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Anbindung an die Plattform eBaugesucheZH
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eBaugesucheZH einführen möchten.
Samuel Zuber
Projektleiter
samuel.zuber@bd.zh.chStädte und Gemeinden ohne Bausoftware
Wenn Sie ohne Bausoftware arbeiten, erhalten Sie von uns eine Einführung in die Funktionen von eBaugesucheZH auf Ihrem Bauamt und wir richten Ihnen einen Login-Zugang auf die Plattform ein. Dieser Service ist kostenlos.
eBaugesucheZH bietet Ihnen ein System für die komplette Organisation und Kommunikation der Baugesuchsverwaltung und ergänzt damit Ihre interne Geschäftsverwaltung. Die elektronisch eingereichten Baugesuchsdossiers können Sie herunterladen und weiterbearbeiten.
Städte und Gemeinden mit Bausoftware
Wenn Sie eine Bausoftware nutzen, benötigen Sie eine Erweiterung für die Anbindung an die Plattform eBaugesucheZH. Wenden Sie sich dazu an Ihren Anbieter. Die im Kanton Zürich tätigen Bausoftwareanbieter haben ihr Bauverwalterprogramm mit einer entsprechenden Schnittstelle ergänzt. Dies ermöglicht Ihnen, ihre internen Prozesse weiterhin individuell auszugestalten und die Bausoftware ihrer Wahl einzusetzen. Die Schulung dieser Bausoftware-Erweiterung erfolgt durch Ihren Anbieter. Von uns erhalten Sie zusätzlich eine Einführung in die Funktionen von eBaugesucheZH auf Ihrem Bauamt.
Die Baugesuchsdaten und Beilagen (Pläne, Berichte, Fotos, Berechnungen) werden automatisch aus eBaugesucheZH importiert und daraus wird ein neues Geschäft im Bauverwalterprogramm erstellt.
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Organisatorische Empfehlungen
Mit der Anbindung an die Plattform eBaugesucheZH verändern sich Ihre gemeindeinternen Abläufe ab Eingang des Baugesuchs bis zum Abschluss des Prüf- und Bewilligungsverfahrens. Wichtig ist, zu erkennen, welche Rollen, Aufgaben und Geschäftsprozesse sich durch die Einführung des elektronischen Baugesuchs konkret verändern. Es empfiehlt sich, diese gegebenenfalls in einer internen Weisung zu dokumentieren, um den Wandel in der Organisation und die angepassten Geschäftsabläufe in der Praxis erfolgreich umzusetzen und nachhaltig zu etablieren.
Folgende Themen und Massnahmen sind dabei relevant:
Rechtsgrundlagen
Der elektronische Baubewilligungsprozess über die Plattform eBaugesucheZH stützt sich auf die aktuell geltenden gesetzlichen Grundlagen und Verfahrensgrundsätze.
Mit der Umsetzung der vollständig digitalen bzw. papierlosen Abwicklung von Baugesuchen werden voraussichtlich Anfang 2024 entsprechende Gesetzesänderungen eingeführt und wirksam.
Berechtigungen
Überlegen Sie, welche Nutzenden auf eBaugesucheZH zugreifen dürfen – sowohl interne Mitarbeitende also auch externe Personen (Gemeindeingenieure). Dies sollte den Rollen und Gegebenheiten im Betrieb Ihrer Bauverwaltung entsprechen.
Digitale Dokumentenprüfung
Um das Baugesuch und Pläne digital prüfen und bearbeiten zu können, sind digitale Tools (z.B. PDF-Reader) nützlich. Allenfalls sind in diesem Bereich Schulungen für Ihre Mitarbeitenden notwendig, damit diese über die nötige digitale Kompetenz verfügen.
Veränderung des Eingangs und der Prüfung von Baugesuchen
Gegenwärtig ist auf Basis der geltenden Rechtsgrundlage sowohl die elektronische als auch postalische Baueingabe möglich. Die parallele Verarbeitung von Papierdossiers und elektronischen Unterlagen ist einerseits mit einem administrativen Mehraufwand verbunden. Andererseits bietet dieser Bereich das grösste Potenzial, um Prozesse zu optimieren und effizienter zu gestalten.
- Regeln und etablieren Sie den Kontrollprozess beim Eingang des Baugesuchs:
- Postalischer Eingang
- Elektronischer Eingang über die Plattform und postalischer Eingang von mindestens zwei erforderlichen Baudossiers und der Eingabequittung
- Scannen Sie postalisch eingereichte Baugesuche, um sie in eBaugesucheZH zu importieren und die interne, digitale Weiterverarbeitung der Dokumente zu gewährleisten.
- Für Städte und Gemeinden ohne Bausoftware: Regeln Sie die Übernahme elektronischer Baugesuche in Ihre interne Bauverwaltung und nutzen Sie die Plattform als Ergänzung dazu.
- Ersetzen und automatisieren Sie den physischen Workflow zur Bearbeitung des Baugesuchs durch digitale Abläufe (z.B. Zuweisung von Aufgaben, Kontroll- und Freigabeprozess, Einhalten von Fristen)
Archivierung
Die Plattform eBaugesucheZH bietet kein Archiv für abgeschlossene Bauprojekte. Nach Abschluss des Bewilligungsverfahrens und der Baufreigabe werden die Dossiers auf der Plattform gelöscht. Die Aufbewahrung bzw. Archivierung der Baugesuche ist Sache der Städte und Gemeinden und muss individuell gehandhabt werden.
Fachlicher Support
Bei fachlichen Fragen zu Baugesuchen ist Ihr Bauamt erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Mit der Einführung von elektronischen Baugesuchen erweitern sich Ihre Aufgaben und Kompetenzen im First Level Support, um Gesuchstellende bei der digitalen Baueingabe zu unterstützen.
Technischer Support
Treten bei der elektronischen Baueingabe technische Fragen oder Probleme auf, bietet die Fachstelle Datenlogistik ZH als Betreiberin der Plattform den nötigen Support für die Gesuchstellenden und die Bauämter.
datenlogistik@bd.zh.ch
Telefon +41 43 259 39 09 - Regeln und etablieren Sie den Kontrollprozess beim Eingang des Baugesuchs:
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Technische Empfehlungen
Aus Sicht der technischen Infrastruktur empfehlen wir folgende Grundlagen für die digitale Abwicklung des Baubewilligungsprozesses:
- PDF-Reader als Standard zur Prüfung, Vermessung und Kommentierung von Plänen
- Zwei Bildschirme (24 Zoll) pro mitarbeitende Person, um Pläne zu begutachten und digital zu bearbeiten
- Mobile Geräte, z. B. Tablets, als Arbeitsinstrument für die Baukontrolle und Besprechungen
- Anfang 2024 werden die rechtlichen und technischen Grundlagen für das volldigitale Baubewilligungsverfahren über die Plattform eBaugesucheZH eingeführt. Um den Prozess papierlos abzuwickeln, müssen Sie eine rechtsgültige elektronische Signatur bei einem qualifizierten Anbieter aus der Schweiz beschaffen, z. B. bei:
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Erfahrungsaustausch mit anderen Städten und Gemeinden
Von Erfahrungen anderer zu profitieren, ist immer sinnvoll. Fragen Sie bei Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Bezirk nach, die das Baubewilligungs-verfahren bereits über eBaugesucheZH abwickeln. Auf diesem Weg werden Sie bestimmt weitere Tipps und Empfehlungen erhalten, um den digitalen Baubewilligungsprozess in Ihrem Bauamt einzuführen und zu etablieren.
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Bedienung der Plattform
Das Video zeigt die wichtigsten Funktionen und Prozesse von eBaugesucheZH für Mitarbeitende der Bauämter.
Das Video zeigt die Funktionen und Prozesse der elektronischen Plattform eBaugesucheZH für Gemeindemitarbeitende In der Prozessdokumentation finden Sie weiterführende Informationen und Antworten auf häufige Fragen.
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Kommunikationsunterstützung
Hier finden Sie diverse Kommunikationsinstrumente, die Sie frei verwenden können, wenn Sie eBaugesucheZH einführen und bekanntmachen wollen.
Weiterentwicklung
Release Informationen
Release Planung
Um die Plattform kontinuierlich zu verbessern und den wachsenden Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechen zu können, sind mehrere Releases pro Jahr vorgesehen.
Release Status
Seit der Einführung von eBaugesucheZH im Februar 2020 wurden folgende Verbesserungen und Funktionserweiterungen in der Applikation vorgenommen:
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Hochgeladene Projektunterlagen werden übersichtlicher dargestellt.
- Für Neubauten, welche noch über keine Adresse verfügen, genügt es, die Parzelle ohne genaue Adresse auszuwählen.
- Genauere Zeit- und Datumsangaben bei den Aktionen in der Verlaufsübersicht
- Bei der Aktion «Baugesuch zurückweisen» kann neu eine Datei angehängt werden.
- Verschiedene Fehlerkorrekturen auf dem Baugesuchsformular (PDF)
- Diverse Verbesserungen in den WTA-Gesuchen (Wärmetechnische Anlagen)
- Separater, verkürzter Eingabeassistent für wärmetechnische Anlagen und Erdwärmesonden
- Im Zusatzformular «Arbeitnehmerschutz» ist es nun möglich, mehrere Betriebe zu erfassen.
- Gemeindemitarbeitende können auch mit der «Mitteilung an Gesuchsteller» die interne Baudossiernummer bekannt geben.
- Gemeindemitarbeitende: «Unerlaubte» Zeichen in Dateinamen werden automatisch herausgefiltert und durch «_» ersetzt.
- Zusatzformular GWR: Pro Gebäude wird zur besseren Darstellung und Übersicht die Adresse des Gebäudes angezeigt.
- Fehlerbehebung in der «Mitteilung an Gemeinde»: Zeilenumbrüche werden im Dialog übernommen.
- Verbesserte Seitendarstellung in der Übersicht der Baugesuche:
- Seitendarstellung mit Blätterfunktion
- Filterfunktion bei allen Feldern
- Seitendarstellung mit Blätterfunktion
- Status der Zugriffsberechtigten wird angezeigt. So ist auf einen Blick ersichtlich, ob eine zugriffsberechtigte Person die Einladung angenommen hat.
- Die Aktion «Unterlagen nachreichen» wurde eliminiert, da sie missverständlich war. Um ein Dokument an die Gemeinde zu übermitteln, muss die gesuchstellende Person die Aktion «Mitteilung an Gemeinde» auswählen.
- Umbenennung folgender Aktionen: «Austauschpläne anzeigen» in «Austauschpläne beantragen» und «Projektänderung anzeigen» in «Projektänderung beantragen»
- Aktion «Dokumente einreichen»: Die Checkbox «Wird nachgereicht» wurde in «Wird nicht benötigt» umbenannt. Dies entspricht eher den Tatsachen.
- Fehlerbehebung bei der Ablehnung von Austauschplänen und Projektänderungen
- Wurde ein Baugesuch kopiert, erscheint eine Mitteilung «Baugesuch erfolgreich kopiert». Der Projekttitel des kopierten Baugesuchs lautet danach «KOPIE von…»
- Bei der Einreichung einer Solaranlage im Meldeverfahren über eBaugesucheZH wird keine Meldung über einzureichende Papierunterlagen mehr angezeigt.
- Es wird keine Eingabequittung mehr generiert und unter «Dokumente» abgelegt.
- Es gibt neu eine Einschränkung der zulässigen Zeichen für Dateinamen. Sonderzeichen in Dateinamen werden nicht mehr akzeptiert. Dies ist insbesondere für Gemeinden mit Bausoftware wichtig, da die Übermittlung einer Datei mit unzulässigen Zeichen im Dateinamen zu einem Fehler führen kann. Der Dateinamen darf nur die Zeichen A-Z, a-z, 0-9, äÄ üÜ öÖ éÉ und -_.() beinhalten.
- Einheitliche Dokumentenbezeichnung: Gesuchstellende müssen Dokumente, welche sie hochladen, klassifizieren. Für alle Dokumentarten steht eine Auswahl zur Verfügung.
- Anpassung der Kopierfunktion: Gesuchstellende können beim Kopieren ihres Baugesuchs den Gesuchstyp auswählen und so z.B. ein Baugesuch für ein Anzeigeverfahren in ein Baugesuch im ordentlichen Verfahren kopieren.
- Vereinfachung der Meldung «Hindernisbrief Gemeinde»: Die Meldung wird nicht mehr als Entscheid behandelt, sondern analog zur Meldung «Eingang bestätigen» angepasst.
- Neues Feld «interne Bezeichnung» auf Seite der Gemeinde. Gemeinden, die direkt auf dem Portal arbeiten, können einem Baugesuch eine interne Bezeichnung zuweisen.
- Die Übergabe der Projekt-ID erfolgt über die Schnittstelle zur Bauverwaltersoftware.
- Diverse Korrekturen im Baugesuchsformular
- Angaben zu Hochwasser- und Massenbewegungen-Gefahrenbereich
- Parkplätze auf Drittgrundstücken
- Die Mitteilung der gesuchstellenden Person wird auf der letzten Seite angezeigt.
- Bei Neubauten wird die Installation einer Solaranlage abgefragt.
- Separater, verkürzter Eingabeassistent für Solaranlagen im Meldeverfahren
- Separater, verkürzter Eingabeassistent für untergeordnete Bauten im Anzeigeverfahren
- Archivierungsfunktion für Gesuchstellende
- Vereinfachung der Meldung «Rückzug bestätigen»: Die Meldung wird nicht mehr als Entscheid behandelt, sondern analog zur Meldung «Eingang bestätigen» angepasst.
- Meldung vor dem Ausführen der Aktion «Baugesuch zurückziehen», dass auf einem zurückgezogenen Baugesuch keine Aktionen mehr ausgelöst werden können.
- Adresse des zuständigen Bauamtes erscheint auf der Eingabequittung
- Die Meldung «Baugesuch einreichen» wird mit dem Feld «subMessageType» erweitert. Somit kann die Einreichung nach Projektänderung, Wechsel Bauherrschaft, Austauschplänen und Ersteinreichung unterschieden werden.
- Fehlerkorrektur der Statusanzeige bei «Baugesuch zurückziehen»
- Fehlerkorrektur bei der Eingabe des Abschnittes «Weitere Angaben zu Boden»
- Fehlerkorrekturen im Baugesuchsformular (Objektschutz, Parkplätze auf Fremdgrundstücken)
- Ausländische Adressen werden zugelassen (ausser bei der bevollmächtigten Vertretung)
- Der Verlauf eines Bauvorhabens kann neu als PDF gespeichert werden. Gemeinden ohne Bausoftware haben so die Möglichkeit, die gesamte Historie per Knopfdruck abzuspeichern und zu archivieren.
- Neues Bauvorhaben «Versickerung»
- Anpassung der baurechtlichen Angaben (Hochwasser Gefahrenbereich, Sonderrisikoobjekt, Rutschungen)
- Anpassung der umweltrechtlichen Angaben (Lärm, Energie, Bauabfälle, invasive Neophyten, Wassernutzung und Gewässerschutz)
- Hinweis für Gesuchstellende bei Funktion «Dokument nachreichen», dass die nachgereichten Dokumente unterschrieben beim kommunalen Bauamt eingereicht werden müssen
- Fehlerkorrekturen im Baugesuchsformular:
- Irrtümliche, falsche Auswahl im Bereich Bauabfälle
- Eingaben für den abgetragenen Boden
- Nachweis Objektschutzmassnahmen, Landwirtschaftliche Bewirtschaftungsfläche, Angaben zu Jauchegruben/Jauchesilo, Mistlager, Heu- und Strohlager, Waschplatz, Flachsilo: Sämtliche Eingabefelder sind neu Dezimalzahlen.
- Aussteckung
- Fehlerkorrektur und Anpassungen in folgenden Zusatzformularen:
- Versickerung von Regenabwasser
- Deklaration Abtrag und Verwertung Boden
- GWR: Für Gemeinden ohne Bausoftware wird neu der GWR-Merkmalskatalog 4.1 unterstützt.
- Terrainveränderungen
- Angaben zum Verlust an Fruchtfolgefläche und dessen Kompensation
- Oberflächennahe Erdwärme
- Gewerbe und Industrie: Arbeitnehmerschutz, Selbstdeklaration Bewilligungsverfahren «Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge»
- Lärm
- Bei einem Rodungsgesuch wird zusätzlich ein Übersichtsplan 1:25'000 verlangt.
- Die Länge von Dateinamen wurde auf 220 Zeichen begrenzt.
- Korrektur diverser Infobuttons
- Überarbeitete Meldung nach der Einreichung mit direktem Link zur Eingabequittung
- Prominentere Platzierung der Eingabequittung zur besseren Auffindung
- Vorschau des Baugesuchsformulars vor der Einreichung
- Fehlerbehebung bei der Auswahl «Objektschutz» und «Lärm-Empfindlichkeitsstufen»: Neu gibt es die Möglichkeit, keine Auswahl zu treffen.
- Möglichkeit, alle Dokumente auf einmal zu speichern
- Unterdrückung des Info-Mails bei Löschung des Dossiers durch die Gemeinde
- Bauabfälle: Einbau «Bahntransport von Aushub und Gesteinskörnung»
- Unterdrückung von Sonderzeichen in Dateinamen
- Bereitstellung des gesamten Datensets für die Bauverwaltersoftware
- Bezeichnungsänderungen bei Energie (Technische Anlagen), Heizungsanlage/Wärmeerzeugung und Objektschutz
- Diverse Änderungen der Texte und Links in den Info-Buttons
- Zusatzformular «Gesuch um Erteilung der Gewässerschutzrechtlichen Bewilligung für eine Erdwärmesonden-Wärmepumpenanlage»: Zwingende Eingabe bei «Sonden- und Anlagestandort» und «Erdsonden»; Begriff «Anlage» durch «Funktion» ersetzt; alle Felder sind nun Dezimalzahlen.
- Angaben zu Wärmeträger: Alle Felder sind nun Dezimalzahlen.
- Angaben zu Jauchegrube und Jauchesilos: Alle Felder sind nun Dezimalzahlen.
- Das Feld «Bauvolumen» ist nicht mehr zwingend.
- Korrektur Eingabefeld «Erstellungsjahr der Liegenschaft» (nur Jahr statt Datum)
- Erweiterung Bauvorhaben um «Andere» mit Freitext zur Beschreibung
- Erweiterung Bauvorhaben um «Neuerstellung oder Änderung von Parkplätzen» für die Stadt Zürich
- Vereinheitlichung Baukosten (in Franken)
- Abfrage der Nutzweise (Stadt Zürich)
- Erweiterung baurechtliche Angaben mit «Arealüberbauung»
- Korrektur resp. Eliminierung der Anrede im Infomail
- Brandschutzformular zwingend in der Stadt Zürich, in den anderen Gemeinden kann es nachgereicht werden.
- Neue Dokumentenart: «Projektpläne und Unterlagen»
- Umweltrechtliche Angaben: Neue Abfrage Strassentransportvolumen
- Komplette Überarbeitung des Kapitels «Bauabfälle» nach neuen Vorgaben des AWEL und der Stadt Zürich
- Überarbeitung «Bauvorhaben ausserhalb Bauzone» nach Anforderungen der Fachstelle Landschaft
- Fehlerbehebung Aufzugsanlage: Neu kann angewählt werden, ob bereits eine Aufzugsanlage existiert.
- Schreibfehler im Überweisungsformular behoben
- Mitteilung an Gesuchstellende nicht auf der Timeline, sondern in «Details zur Aktion» ersichtlich
- Aktionen der Gesuchstellenden werden nach «Baugesuch zurückweisen» und «Dossier abschliessen» gesperrt.
- Korrektur der Schnittstelle für Gemeindegesuche
Auf dem Weg zum volldigitalen Baubewilligungsprozess
Da im Kanton Zürich die gesetzlichen Grundlagen für ein elektronisches Handeln im Verwaltungsverfahren bisher fehlen, werden nach wie vor gewisse Papierdokumente benötigt. Um dies zu ändern, hat der Kanton Zürich im Juni 2020 das Projekt «eBaugesucheZH – Volldigital» gestartet. In der Konzeptphase wurden die rechtlichen, fachlichen und technischen Grundlagen für den elektronischen Geschäftsverkehr und die durchgängige Digitalisierung des Baubewilligungsprozesses erarbeitet. Alle Nutzergruppen – Gemeinden, Gesuchstellende und die kantonale Verwaltung – wurden mit einbezogen. Der Abschluss der Konzeptphase erfolgte Ende Juni 2021.
Im November 2021 hat der Regierungsrat die Realisierung des Projekts eBaugesucheZH – Volldigital genehmigt. Das Ziel ist ein vollständig digitaler Baubewilligungsprozess über die Applikation eBaugesucheZH.
Fragen zur Projektentwicklung nehmen wir gerne per E-Mail entgegen.
Status Rechtsänderungen
Für die volldigitale Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens sind auf rechtlicher Seite Änderungen im Planungs- und Baugesetz (PBG, LS 700.1) mit Nebenänderungen im Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG, LS 175.2), in der Bauverfahrensverordnung (BVV, LS 700.6) und in der Besonderen Bauverordnung I (BBV I, LS 700.21) nötig.
Zu den erforderlichen Gesetzes- und Verordnungsänderungen wurde 2021 ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Auf Basis der Rückmeldungen wurde die Vorlage überarbeitet und angepasst. Der entsprechende Antrag der Baudirektion zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) wurde im Juli 2022 vom Regierungsrat genehmigt.
In einem nächsten Schritt wird nun der Kantonsrat die Vorlage beraten. Sobald der Kantonsrat die PBG-Änderung beschlossen hat, wird die Baudirektion beim Regierungsrat eine ergänzende Anpassung der Bauverfahrensverordnung (BVV) bzw. der Besonderen Bauverordnung I (BBV I) beantragen. Es ist davon auszugehen, dass das gesamte Regelungspaket schliesslich im zweiten Quartal 2024 in Kraft gesetzt werden kann.
Nach Verankerung der neuen Gesetzgebung haben die Städte und Gemeinden drei Jahre Zeit, um sich an «eBaugesucheZH» anzubinden und die Voraussetzungen für den volldigitalen Baubewilligungsprozess zu schaffen.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Fachartikel und Medienbeiträge
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Amt für Raumentwicklung - Fachstelle Datenlogistik ZH
8090 Zürich
Telefonzeiten
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
8001 Zürich