Steuererklärung für Unternehmen

Die Steuererklärung für Unternehmen können Sie derzeit ausschliesslich in Papierform einreichen. Sie erhalten dafür jährlich die neuen Formulare. Sofern Sie weitere Formulare benötigen, können Sie diese hier herunterladen.

Steuererklärung

Unternehmen mit Sitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Zürich sind grundsätzlich im Kanton Zürich steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung einreichen.

Für Unternehmen ist derzeit nur die Einreichung in Papierform möglich.

Steuerformulare

Hier finden Sie alle Formulare für die Einreichung der Steuererklärung.

Bitte senden Sie alle Formulare für die juristischen Personen an folgende Adresse:

Kanton Zürich
Finanzdirektion
Steueramt
Register
Bändliweg 21
8090 Zürich

Möchten Sie die Formulare direkt im PDF ausfüllen, so müssen diese erst auf Ihrem Rechner gespeichert werden und dann mit dem Adobe Acrobat Reader bearbeitet werden.
Das Ausfüllen über einen Web-Browser ist nicht möglich.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Wegleitung

In der Wegleitung finden Sie die wichtigsten Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, dann finden Sie in unserem Steuerwissen entsprechende Informationen.

Fristerstreckung

Mit dem untenstehenden Formular können Sie bis Ende September eine Fristverlängerung (Fristerstreckung) für die Einreichung der Steuererklärung bis 30. November beantragen.

Gesuche für eine weitere Fristerstreckung müssen über den Postweg gestellt werden. Sie können nur ausnahmsweise und im Falle von ausserordentlichen Gründen allenfalls bewilligt werden. Allgemeine Hinweise wie Arbeitsüberlastung oder fehlende Unterlagen sind keine ausserordentlichen Gründe.

Registernummer korrekt eingeben

Bitte überprüfen Sie genau, ob Sie die Registernummer korrekt in das untenstehende Tool eingegeben haben. Zur Zeit kann das Tool die Eingabe nicht prüfen. Wenn Sie die Registernummer falsch eingegeben haben, bestätigt Ihnen das Tool die Fristerstreckung obwohl die automatische Weiterverarbeitung nicht funktioniert.

Wir arbeiten an der Behebung des Problems.

Fristerstreckung Juristische Personen

Steuerberechnung

Die Web-Applikation erlaubt das Berechnen der Gewinn- und Kapitalsteuer und/oder der Steuerrückstellung für ordentlich besteuerte Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften.

Beteiligungsabzüge, interkantonale und internationale Steuerausscheidungen oder spezielle Steuersituationen etc. werden nicht berücksichtigt. Die berechneten Werte sind nicht rechtsverbindlich. In einzelnen Gemeinden können allenfalls abweichende Steuerfüsse zur Anwendung kommen. Für die Steuerzahlung ist einzig der Betrag auf der Steuerrechnung massgebend.

Die Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt. Die Daten werden unmittelbar nach der Berechnung wieder gelöscht. Die Daten werden für keine weiteren Auswertungen verwendet.

Gemeindesteuerfüsse

Die aktuellen Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse der Zürcher Gemeinden finden Sie auf der Webseite des Statistischen Amts.

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt

Adresse

Bändliweg 21
8090 Zürich
Route (Google)


 

Telefon

+41 43 259 40 50

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