Steuererklärung für Unternehmen

Steuererklärung

Unternehmen (dazu gehören Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen) mit Sitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Zürich sind grundsätzlich im Kanton Zürich steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung einreichen.

Kein Versand der Steuererklärungsformulare

Wir informieren Sie, dass wir ab dem Steuerjahr 2025 keine Steuerformulare mehr per Post versenden werden. Alle Unterlagen stehen Ihnen neu bequem und jederzeit im digitalen Steuerportal ZHCorporateTax zur Verfügung.

Diese Umstellung ermöglicht eine effizientere Abwicklung. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter.

Online-Steuererklärung

Sie können die Steuererklärung komplett elektronisch einreichen. Die Unterschrift ist nicht nötig und die Beilagen können elektronisch übermittelt werden.

Wir empfehlen Ihnen die Steuererklärung online einzureichen. Das hat folgende Vorteile für Sie:

Vorteile:

  • Anmeldung mit AGOV, dem schweizweiten Behörden-Login
  • unterschriftsfreie Einreichung
  • elektronische Übermittlung der Beilagen
  • Import der Vorjahresdaten ab der zweiten Anwendung
  • überall verfügbar
  • verschlüsselte Übermittlung und Speicherung
  • kein Papierverbrauch
  • bessere Datenqualität und dadurch weniger Rückfragen

Wissenswertes rund um die Einreichung

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Sie finden Ihren persönlichen Zugangscode auf dem Anschreiben des Kantonalen Steueramtes Zürich.

Benötigen Sie einen neuen Zugangscode für Ihre Steuererklärung, so können Sie diesen via Telefon über die Helpdesk-Hotline des Kantonalen Steueramtes bestellen.

Aus Datenschutzgründen muss der Zugangscode per Post verschickt werden. Der Versand wird in aller Regel innert 24h ausgelöst und der neue Code trifft somit innert 1-2 Arbeitstagen bei Ihnen ein.

Auf der Hilfeseite von ZHcorporateTax finden Sie Anleitungen und Antworten auf die häufigsten Fragen.

Sie können Dritten einen gleichberechtigten Zugang zu Ihrer Steuererklärung gewähren, indem Sie die Steuererklärung in Ihrem Benutzerkonto mit anderen Nutzern teilen und jederzeit widerrufen können. 

Steuererklärung im Gründungsjahr

Wenn Sie eine Firma gründen (zum Beispiel eine GmbH oder AG), müssen Sie jedes Jahr einen Jahresabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung erstellen und eine Steuererklärung einreichen. Diese Pflicht gilt für jedes Kalenderjahr, ausser im Gründungsjahr.

Im Gründungsjahr können Sie auf den ersten Abschluss verzichten. Sie können ein verlängertes Geschäftsjahr bis maximal 31. Dezember des Folgejahres beantragen.

Wenn Sie diese Ausnahme nutzen möchten, müssen Sie das dem Kantonalen Steueramt melden. Sonst kann es sein, dass Sie eine Mahnung oder eine Einschätzung nach Ermessen durch das Steueramt erhalten.

Die Mitteilung geht am einfachsten über die Online-Steuererklärung. Geben Sie in den «Stammdaten» das Gründungsdatum (Gründungsdatum = Datum der Eintragung im Handelsregister; bitte nicht das Statutendatum) ein. Dann wählen Sie die Option «Verzicht im Gründungsjahr» an und senden die Steuererklärung ab.

Wählen Sie die Option «Verzicht im Gründungsjahr» in den Stammdaten und senden Sie die Steuererklärung ab.
Wählen Sie die Option "Verzicht im Gründungsjahr" in den Stammdaten und senden Sie die Steuererklärung ab.

Steuererklärung in Papierform 

Hier finden Sie alle Formulare für die Einreichung der Steuererklärung. Wenn Sie die Steuererklärung nicht online einreichen möchten, gehen Sie bitte so vor:

Anleitung

  • Adobe Acrobat Reader downloaden

    Da die Formulare selbstrechnend sind, können Sie diese nicht über einen Web-Browser ausfüllen.

  • Formular downloaden und abspeichern

    Speichern Sie das Formular lokal auf Ihrem Gerät.

  • Das abgespeicherte PDF mit dem Acrobat Reader öffnen

    Wenn Sie Adobe Acrobat Reader nicht als Standard eingerichtet haben, klicken Sie mit Rechtsklick auf das Formular und wählen Sie unter «Öffnen mit...» den Adobe Acrobat Reader aus.

  • Steuererklärung ausfüllen

    Füllen Sie zuerst Ihre Registernummer (J00...) ein, dann wird unten links ein QR-Code erstellt. Diesen brauchen wir für eine effiziente Abwicklung.

  • Ausdrucken und per Post senden

    Senden Sie die ausgefüllte und ausgedruckte Steuererklärung an die folgende Adresse:

    Kanton Zürich
    Finanzdirektion
    Steueramt
    Register
    Bändliweg 21
    8090 Zürich

    Per E-Mail eingereichte Steuererklärungen sind gemäss Zürcher Steuerbuch, Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung (ZStB Nr. 109c.4) nicht zulässig und werden nicht bearbeitet.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Wegleitung

In der Wegleitung finden Sie die wichtigsten Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, dann finden Sie in unserem Steuerwissen entsprechende Informationen.

Vertretungsvollmacht

Hier können Sie das Formular für die Vertretungsvollmacht für juristische Personen herunterladen:

Fristerstreckung

Hier können Sie bis am 30. September eine Fristverlängerung (Fristerstreckung) für die Einreichung der Steuererklärung bis 30. November beantragen. Geben Sie die Registernummer Ihres Unternehmens ein und überprüfen Sie, dass sie korrekt ist bevor Sie auf «Absenden» klicken. 

Eine Fristverlängerung über den 30. November hinaus müssen Sie per Post beantragen. Diese bewilligen wir nur ausnahmsweise, wenn ausserordentliche Gründe vorliegen. Arbeitsüberlastung oder fehlende Unterlagen sind keine ausserordentlichen Gründe.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Wo finde ich die Registernummer für Unternehmen
Wo finde ich die Registernummer für Unternehmen

Fristerstreckung Juristische Personen

Steuerberechnung

Die Web-Applikation berechnet die Gewinn- und Kapitalsteuer und/oder die Steuerrückstellung für ordentlich besteuerte Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen.

Beteiligungsabzüge, interkantonale und internationale Steuerausscheidungen oder spezielle Steuersituationen etc. werden nicht berücksichtigt. Die berechneten Werte sind nicht rechtsverbindlich. In einzelnen Gemeinden können allenfalls abweichende Steuerfüsse zur Anwendung kommen. Für die Steuerzahlung ist einzig der Betrag auf der Steuerrechnung massgebend.

Die Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt. Die Daten werden unmittelbar nach der Berechnung wieder gelöscht. Die Daten werden für keine weiteren Auswertungen verwendet.

Gemeindesteuerfüsse

Die aktuellen Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse der Zürcher Gemeinden finden Sie auf der Webseite des Statistischen Amts.

Support

Bei technischen Fragen zur Online-Steuererklärung via ZHcorporateTax stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, Sie erhalten Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Registrierung und Login
  • Nutzung der Steuererklärungsapplikation
  • Unterstützung bei der Datenübermittlung
  • Zugangscode verloren

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Kantonales Steueramt Zürich – Support ZHcorporateTax

Adresse

Bändliweg 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 80 022 88 11

Hotline ZHcorporateTax

Supportzeiten

Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr

E-Mail

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