Der Kanton Zürich verfügt über einen soliden Staatshaushalt. Für die Finanzplanung sind das wirtschaftliche Wachstum und die steigende Bevölkerungszahl eine grosse Herausforderung. Gleichzeitig sollen die Steuern möglichst moderat bleiben.

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Betreibung auf Konkurs

Auf den 1. Januar 2025 wurde das Bundesgesetz über Schulbetreibung und Konkurs geändert. Neu wird für jeden im Handelsregister eingetragenen Schuldner die eingeleitete Betreibung auf Konkurs fortgesetzt (Art. 39 SchKG).

Für Unternehmen und für natürliche Personen, die im Handelsregister eingetragen sind, bringt die SchKG-Revision weitreichende Änderungen.

Bisher endete das Verfahren bei offenen öffentlich-rechtlichen Forderungen (Steuern, Abgaben etc.) häufig mit einer Pfändung und einem Verlustschein, der kaum Auswirkungen auf die Weiterführung des Betriebs hatte.

Ab 2025 führt die Nichtbegleichung solcher Forderungen jedoch zur Eröffnung des Konkursverfahrens, was das Ende der operativen Tätigkeit eines Unternehmens bedeuten kann.

Die Finanzverwaltung empfiehlt, bei Zahlungsschwierigkeiten möglichst frühzeitig mit der zuständigen Amtsstelle gemäss Angaben auf der Rechnung in Kontakt zu treten.

Kontakt

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