Der Kanton Zürich verfügt über einen soliden Staatshaushalt. Für die Finanzplanung sind das wirtschaftliche Wachstum und die steigende Bevölkerungszahl eine grosse Herausforderung. Gleichzeitig sollen die Steuern möglichst moderat bleiben.

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Versand der provisorischen Rechnung der direkten Bundessteuer 2025
 

Sie erhalten die provisorische Rechnung für die Direkte Bundessteuer für das Steuerjahr 2025. Die Steuer wird am 01.03.2026 fällig1) und ist zahlbar innert 30 Tagen bis 31. März 2026. Auf nicht fristgemäss geleistete Zahlungen ist ein Verzugszins geschuldet.

1)Art. 1 der Verordnung über die Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer vom 10. Dezember 1992

Möchten Sie Ihre provisorische Steuerrechnung anpassen lassen oder benötigen Sie ein Ratenzahlungs- oder Stundungsgesuch? Dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:


Anpassungen von Steuerfaktoren können erst ab dem 1. März 2026 erfasst werden! Gerne nehmen wir Ihre Anträge ab diesem Datum entgegen.


Die Tarife der Bundessteuer können einerseits in der Wegleitung zur Steuererklärung 2025 des Kantons Zürich und andererseits auf der Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung www.estv.admin.ch unter der Rubrik Bundessteuer eingesehen werden. Noch einfacher kann der Steuerbetrag über den Steuerrechner ermittelt werden, welcher unter www.zh.ch/steuerrechner aufgerufen werden kann.

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