Steuererklärung Privatpersonen

Achtung Phishing-E-Mails

Derzeit kursieren betrügerische E-Mails, die angeblich vom «Kanton Zürich KundenService» stammen und zur «Deklaration von Kryptowährungsvermögen» auffordern. Diese E-Mails stammen nicht vom Kantonalen Steueramt Zürich.

Bitte klicken Sie keine Links an und geben Sie keine persönlichen Daten ein.

Steuererklärung

Hier finden Sie alle Informationen zu Ihrer Steuererklärung. Über die Navigation auf der linken Seite gelangen Sie direkt zu den wichtigsten Themen. Verlängern Sie Ihre Frist, berechnen Sie Ihre voraussichtliche Steuerschuld, bestellen Sie eine Kopie Ihrer Steuerakten oder kontaktieren Sie den Support bei steuerlichen und technischen Fragen.

Online-Steuererklärung

Sie können die Steuererklärung komplett elektronisch einreichen. Die Unterschrift ist nicht nötig und die Beilagen können elektronisch übermittelt werden.

Wir empfehlen Ihnen die Steuererklärung online einzureichen. Das hat folgende Vorteile für Sie:

Vorteile:

  • unterschriftsfreie Einreichung
  • elektronische Übermittlung der Beilagen
  • Import der Vorjahresdaten
  • überall verfügbar
  • verschlüsselte Übermittlung und Speicherung
  • kein Papierverbrauch
  • bessere Datenqualität und dadurch weniger Rückfragen

Falls Sie die Steuererklärung noch nie online eingereicht haben, können Sie sich mit der Demo einen ersten Eindruck verschaffen ohne bereits Ihre ganzen Daten eingeben zu müssen.

Wissenswertes rund um die Einreichung

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung online einreichen, hat das Steueramt erst dann Einsicht in diese, wenn sie übermittelt wurde und die Wartezeit von 5 Tagen abgelaufen ist. Wie bei der Steuererklärung in Papierform hat das Steueramt vor der Einreichung keine Kenntnis von einer Steuererklärung.

Beim neuen Vereinfachten Zugang via AGOV können Sie Dritten einen gleichberechtigten Zugang zu Ihrer Steuererklärung gewähren, indem Sie eine Delegation erstellen. Alternativ können Sie die Erstellung an einen Vertreter übergeben, indem Sie diesem Ihren Zugangscode zukommen lassen.

Sie finden Ihren persönlichen Zugangscode auf dem Anschreiben Ihres Gemeindesteueramts oder auf dem Hauptformular Seite 1 im oberen Bereich.

Benötigen Sie einen neuen Zugangscode für Ihre Steuererklärung, so können Sie diesen via Online-Formular oder telefonisch bestellen. Aus Datenschutzgründen muss der Zugangscode per Post an die Adresse der steuerpflichtigen Person(en) verschickt werden. Der Versand wird in aller Regel innert 24h ausgelöst und der neue Code trifft somit innert 1-2 Arbeitstagen bei Ihnen ein.

Solange Ihre definitive Veranlagung noch nicht rechtskräftig ist (30 Tage nach Erhalt), können Sie jederzeit Korrekturen vornehmen, online durch erneute Übermittlung.

Wie Belege bei der Online-Steuererklärung funktionieren 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

1. Pflichtbelege

Sobald in der Online-Steuererklärung eine Position erfasst wird und dazu Belege eingereicht werden können, wird das zugehörige Upload-Feld aktiviert. Dieses gibt an, ob es sich um einen Pflichtbeleg (siehe rote Markierung) oder einen freiwilligen Beleg handelt. Pflichtbelege müssen hochgeladen werden, damit die Steuererklärung eingereicht werden kann.

2. Freiwillige Belege

Bei freiwilligen Belegen wird in der Online-Steuererklärung erklärt, in welchen Fällen ein Upload sinnvoll ist. In der Regel gilt, dass nur bei grossen Beträgen Belege sinnvoll sind. Bei kleineren Beträgen (z.B. CHF 100) ist es dagegen ausreichend, den Steuerabzug in der Steuererklärung genau zu bezeichnen und auf das Einreichen des Belegs zu verzichten.

Tipps & Tricks

  • Achten Sie bereits beim Sammeln der Steuerbelege darauf, möglichst viele Belege als PDF-Datei zu erhalten. Damit reduziert sich die Notwendigkeit, Belege mit dem Smartphone zu «fotografieren».
  • Bitte bewahren Sie sämtliche Belege bis zur finalen Prüfung Ihrer Steuererklärung auf. Bei Unklarheiten können diese nachgefordert werden.

1. PDF-Belege: per Drag & Drop hochladen

Heute werden Belege in aller Regel auch als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht automatisch geschehen, erfolgt das zumeist auf Nachfrage. Sie können PDF-Dateien in ZHprivateTax einfach per «Drag & Drop» ins entsprechende Feld hochladen oder die Datei wie gewohnt via Explorer/Finder auswählen.

2. Papierbelege: mit dem Smartphone fotografieren

Belege, die nur auf Papier vorhanden sind, können mit dem Smartphone «fotografiert» und ohne zusätzliches Abspeichern direkt der Online-Steuererklärung hinzugefügt werden. Dabei kommt die gleiche Technologie zum Einsatz, wie sie z.B. von Krankenkassen-Apps genutzt wird, allerdings wird bei ZHprivateTax keine zusätzliche App benötigt.

Tipps & Tricks

  • Achten Sie beim «Fotografieren» der Belege mit dem Smartphone bitte auf den Hinweis, ob die aufgenommene Qualität ausreichend ist und der Beleg vollständig fotografiert worden ist. So helfen Sie mit, spätere Rückfragen zu reduzieren. 
  • Das «Fotografieren» von Belegen funktioniert am besten bei ausreichender Beleuchtung. Ebenso wird empfohlen, dass sich die Farbe bzw. der Farbton des zu fotografierenden Belegs und dem Unterlagen-Hintergrund unterscheiden.

Ich erhalte keinen eSteuerauszug und möchte den Depotauszug nicht mit dem Smartphone «fotografieren».

Auch klassische Depot-Steuerauszüge (ohne Barcode zum Auslesen) werden in der Regel als PDF-Datei zur Verfügung gestellt (z.B. per Online-Banking oder auf Anfrage).
Erfassen Sie die Wertschriftart «Depot/Steuerauszug» im Wertschriftenverzeichnis. Es reicht das Total des Depots zu erfassen und den vollständigen Steuerauszug als Beleg hochzuladen.

Ich erhalte viele Rechnungen von Handwerkern auf Papier. Diese mit dem Smartphone zu «fotografieren» ist sehr aufwändig.

Auch kleine Handwerksbetriebe stellen auf Nachfrage fast immer eine Rechnung als PDF-Datei zur Verfügung.
Bitte beachten Sie beim Erfassen der Rechnungen in der Steuererklärung, dass die Art der abgezogenen Kosten verständlich bezeichnet wird. Freiwillige Belege hinzuzufügen ist nur dann sinnvoll, wenn es sich um grössere Beträge handelt oder wenn der Steuerabzug nicht ohne weiteres als abzugsfähig erkennbar ist. Achten Sie beim Liegenschaftenunterhalt bitte auf die Hinweise zum Hinzufügen von Belegen.
Bewahren Sie unbedingt alle Belege (ob eingereicht oder nicht) bis zur rechtskräftigen Einschätzung auf, falls diese für die Klärung von Fragen nachgefordert werden.

Offline-Steuererklärung

Hier steht die Software zur Verfügung, mit der Sie die Steuererklärung offline erstellen und in Papierform einreichen können.

Bitte beachten Sie, dass die Offline-Steuererklärung weiterhin unterzeichnet werden muss und die Beilagen in Papierform eingereicht werden müssen.

Wechseln Sie zur Online-Steuererklärung

Brauchen Sie Unterstützung beim Umstieg? Auf unserer Informationsseite wird Schritt für Schritt erklärt wie es geht:

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Barrierefreie Offline-Steuererklärung

Die Software zur Offline-Steuererklärung ist barrierefrei und kann mit Accessibility-Unterstützung installiert werden.

Steuerformulare

Hier finden Sie alle Formulare für eine allfällige Einreichung in Papierform.

Wechseln Sie zur Online-Steuererklärung

Brauchen Sie Unterstützung beim Umstieg? Auf unserer Informationsseite wird Schritt für Schritt erklärt wie es geht:

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Wegleitungen & Merkblätter

In den Wegleitungen und Merkblättern finden Sie die wichtigsten Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung. Für weiterführende Informationen stehen Ihnen zudem das Steuerwissen für natürliche Personen sowie das Zürcher Steuerbuch mit weiteren Merkblättern zur Verfügung.

Fristerstreckung

Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Steuererklärung bis zum 31. März des auf die Steuerperiode folgenden Jahres einzureichen, dann sollten Sie vor Ablauf der Frist eine Fristerstreckung beantragen.

Die Fristerstreckung müssen Sie bei Ihrem jeweiligen Gemeindesteueramt einreichen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, die Frist online zu verlängern. Um herauszufinden, ob dies für Ihre Gemeinde möglich ist, geben Sie unten Ihre PLZ ein und wählen Sie Ihre zuständige Gemeinde oben links aus. So gelangen Sie direkt zur Webseite.

Ihr zuständiges Gemeindesteueramt finden:

Für diese Postleitzahl wurde nichts gefunden. Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe.

Die Standortliste wird gefiltert.

Steuerberechnung

Die Web-Applikation «Steuerberechnung» ist ein Hilfsmittel für die provisorische Berechnung des geschuldeten Steuerbetrages auf Einkommen und Vermögen sowie Kapitalleistungen.

Ihr Gemeindesteueramt ist für die Steuerrechnung der Staats- und Gemeindesteuern zuständig. Hier können Sie Ihre zuständige Gemeinde finden.

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Die Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt und die Daten werden unmittelbar nach der Berechnung wieder gelöscht. Die Daten werden für keine weiteren Auswertungen verwendet.

Gemeindesteuerfüsse

Die aktuellen Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse der Zürcher Gemeinden finden Sie auf der Webseite des Statistischen Amts.

Steuertarife

Die Tarife für die Staats- und Gemeindesteuern können dem Steuergesetz des Kantons Zürich (StG), die Tarife für die direkte Bundessteuer dem Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) entnommen werden.


Der Bund veröffentlicht zudem für jede Steuerperiode eine Tabelle mit den Steuertarifen.

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Link
Erläuterung
Einkommenssteuertarife: Art. 36 DBG   Mit diesem Link gelangen Sie zum Art. 36 DBG der aktuell gültigen Fassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Ältere Fassungen sind im linken Seitenmenu unter «Alle Fassungen» verfügbar.
Tariftabellen (Auf Bundesebene wird keine Vermögenssteuer erhoben.)

Kopie Steuerakten

Datensperre und Steuerausweis

Mit den beiden folgenden Formularen können Sie bei den Gemeinden die Datenauskunft aus dem Steuerregister sperren oder um die Ausstellung eines Steuerausweises bei Datensperre ersuchen.

Möchten Sie die Formulare direkt im PDF ausfüllen, so müssen diese erst auf Ihrem Rechner gespeichert werden und dann mit dem Adobe Acrobat Reader bearbeitet werden.
Das Ausfüllen über einen Web-Browser ist nicht möglich.

Support

Fachlicher Support

Bitte konsultieren Sie zuerst die Wegleitung zur Steuererklärung sowie die Merkblätter, die viele häufige Fragen zu Abzügen, Einkünften und anderen steuerlichen Themen beantworten.

Falls Sie darüber hinaus weitere fachliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gemeindesteueramt, das Ihnen weiterhelfen kann.

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Technischer Support

Bei technischen Fragen erhalten Sie Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Nutzung der Steuererklärungsapplikation
  • Unterstützung bei der Datenübermittlung
  • Zugangscode verloren

Benötigen Sie einen neuen Zugangscode für Ihre Steuererklärung, so können Sie diesen via Online-Formular oder telefonisch bestellen. Aus Datenschutzgründen muss der Zugangscode per Post an die Adresse der steuerpflichtigen Person(en) verschickt werden. Der Versand wird in aller Regel innert 24h ausgelöst und der neue Code trifft somit innert 1-2 Arbeitstagen bei Ihnen ein.

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt

Adresse

Bändliweg 21
8090 Zürich
Route (Google)


 

Telefon

+41 43 259 40 50

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8.00 Uhr bis 11.45 Uhr und
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

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