Steuererklärung Privatpersonen

Steuererklärung

Hier finden Sie alle Informationen zu Ihrer Steuererklärung. Zusätzlich können Sie Ihre Frist erstrecken, die voraussichtliche Steuerschuld berechnen, eine Kopie Ihrer Steuerakten bestellen oder den Support zu Ihren steuerrechtlichen oder technischen Fragen kontaktieren. 

Online-Steuererklärung

Sie können die Steuererklärung komplett elektronisch einreichen. Die Unterschrift ist nicht nötig und die Beilagen können elektronisch übermittelt werden.

Wir empfehlen Ihnen die Steuererklärung online einzureichen. Das hat folgende Vorteile für Sie:

  • unterschriftsfreie Einreichung
  • elektronische Übermittlung der Beilagen
  • Import der Vorjahresdaten
  • überall verfügbar
  • verschlüsselte Übermittlung und Speicherung
  • kein Papierverbrauch
  • bessere Datenqualität und dadurch weniger Rückfragen
  • wir arbeiten laufend an Optimierungen

Die Online-Steuererklärung ZHprivateTax können Sie über unser Kantonsportal «ZHservices» jederzeit erstellen und einreichen.

Falls Sie die Steuererklärung noch nie online eingereicht haben, können Sie sich mit der Demo einen ersten Eindruck verschaffen ohne bereits Ihre ganzen Daten eingeben zu müssen.

Offline-Steuererklärung

Hier steht die Software zur Verfügung, mit der Sie die Steuererklärung offline erstellen und in Papierform einreichen können.

Bitte beachten Sie, dass die Offline-Steuererklärung weiterhin unterzeichnet werden muss und die Beilagen in Papierform eingereicht werden müssen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Steuerformulare

Hier finden Sie alle Formulare für eine allfällige Einreichung in Papierform.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Wegleitungen & Merkblätter

In den Wegleitungen und Merkblättern finden Sie die wichtigsten Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, finden Sie in unserem Steuerwissen für natürliche Personen, entsprechende Informationen.

Allgemeine Informationen zur Einreichung der Steuererklärung, der Software usw.

Barrierefreie Offline-Steuererklärung

Die Software zur Offline-Steuererklärung ist barrierefrei und kann mit Accessibility-Unterstützung installiert werden.

Beilagen

Bitte reichen Sie nur die Beilagen ein, die in der Online-Steuererklärung als obligatorisch markiert sind oder in der Offline-Steuererklärung gemäss Beilagenverzeichnis aufgeführt werden. Sofern Sie einen eSteuerauszug Ihrer Bank erhalten haben, finden Sie hier weitere Informationen: zur Verrechnungssteuer

Dateneinsicht durch das Steueramt

Wenn Sie Ihre Steuererklärung online einreichen, hat das Steueramt erst dann Einsicht in diese, wenn sie übermittelt wurde und die Wartezeit von 5 Tagen abgelaufen ist. Wie bei der Steuererklärung in Papierform hat das Steueramt vor der Einreichung keine Kenntnis von einer Steuererklärung.

Korrektur / Rektifikat

Sofern Sie noch keine definitive Veranlagung erhalten haben, welche nach 30 Tagen rechtskräftig geworden ist, können Sie jederzeit Korrekturen einreichen.

  • Online: durch erneute Übermittlung
  • Offline: durch erneute Einreichung der gesamten korrigierten Steuererklärung in Papierform

Übergabe an einen Vertreter

Beim neuen Vereinfachten Zugang via AGOV können Sie Dritten einen gleichberechtigten Zugang zu Ihrer Steuererklärung gewähren, indem Sie eine Delegation erstellen. Alternativ können Sie die Erstellung an einen Vertreter übergeben, indem Sie diesem Ihren Zugangscode zukommen lassen.

Wechsel von der Offline- zur Online-Steuererklärung

Sie können bei erstmaliger Erstellung Ihrer Online-Steuererklärung, die Daten der Vorjahres-Offline-Steuererklärung importieren, indem Sie die gespeicherte Datei (*.ptax) importieren.

Ein Wechsel von der Online-Steuererklärung zur Offline-Steuererklärung ist nicht möglich.

Zugangscode

Sie finden Ihren persönlichen Zugangscode auf dem Anschreiben Ihres Gemeindesteueramts oder auf dem Hauptformular Seite 1 im oberen Bereich. Sofern Sie Ihren Zugangscode verloren haben, wenden Sie sich bitte an den technischen Support (untenstehend).

Fristerstreckung

Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Steuererklärung bis zum 31. März des auf die Steuerperiode folgenden Jahres einzureichen, dann sollten Sie vor Ablauf der Frist eine Fristerstreckung beantragen.

Die Fristerstreckung müssen Sie bei Ihrem jeweiligen Gemeindesteueramt einreichen.

Bei vielen Gemeinden können Sie eine Fristerstreckung auch online einreichen. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihr zuständiges Gemeindesteueramt.

Steuerberechnung

Die Web-Applikation «Steuerberechnung» ist ein Hilfsmittel für die provisorische Berechnung des geschuldeten Steuerbetrages auf Einkommen und Vermögen sowie Kapitalleistungen.

Die Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt und die Daten werden unmittelbar nach der Berechnung wieder gelöscht. Die Daten werden für keine weiteren Auswertungen verwendet.

Gemeindesteuerfüsse

Die aktuellen Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse der Zürcher Gemeinden finden Sie auf der Webseite des Statistischen Amts.

Steuertarife

Die Tarife für die Staats- und Gemeindesteuern können
dem Steuergesetz des Kantons Zürich (StG), die Tarife für die direkte Bundessteuer dem Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) entnommen werden.
Der Bund veröffentlicht zudem für jede Steuerperiode eine Tabelle mit den Steuertarifen.

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer

Link Erläuterung
Einkommenssteuertarife: Art. 36 DBG   Mit diesem Link gelangen Sie zum Art. 36 DBG der aktuell gültigen Fassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Ältere Fassungen sind im linken Seitenmenu unter «Alle Fassungen» verfügbar.
Tariftabellen (Auf Bundesebene wird keine Vermögenssteuer erhoben.)

Kopie Steuerakten

Gemeindegesuche

Mit den beiden folgenden Formularen können Sie bei den Gemeinden die Datenauskunft aus dem Steuerregister sperren oder um die Ausstellung eines Steuerausweises bei Datensperre ersuchen.

Support

Allgemeine Anfragen zum Ausfüllen der Steuererklärung

Bei fachlichen Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung kontaktieren Sie dazu bitte Ihr zuständiges Gemeindesteueramt.

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