Generalsekretariat

Das Generalsekretariat ist die Stabsstelle des Finanzdirektors. Es unterstützt ihn in seiner Führungsaufgabe und koordiniert die Direktionsgeschäfte. Zugleich ist es Rechtsabteilung der Direktion und Versicherungsfachstelle des Kantons.
Inhaltsverzeichnis
Über uns
Zum Generalsekretariat gehören:
- Fach- und Rechtsdienst (inklusive Versicherungsdienst),
- Lotteriefonds,
- Direktionscontroller und Amtscontroller,
- Kommunikationsbeauftragter,
- Compliancebeauftragter.
Fach- und Rechtsdienst
Der Fach- und Rechtsdienst
- bearbeitet politische Geschäfte der Direktion,
- führt die Rekurs- und Aufsichtsbeschwerdeverfahren für die Direktion, ausser in gewissen Steuersachen.
Staatshaftungsfälle
Wir behandeln grundsätzlich alle Staatshaftungsfälle, bei denen jemand vom Kanton Schadenersatz oder Genugtuung verlangt. Dabei geht es zum Beispiel um Schäden, die Kantonsangestellte bei ihrer Amtstätigkeit verursacht haben. Das Generalsekretariat nimmt zu solchen Begehren üblicherweise schriftlich und begründet Stellung.
Dieses «Vorverfahren» ersetzt das Schlichtungsverfahren beim Friedensrichteramt, das in diesen Fällen nicht stattfindet. Für Ansprüche gegen Gemeinden und selbständige kantonale Anstalten (Universität, Universitätsspital usw.) sind diese selber zuständig.
Erbfälle
Wir betreuen die Erbfälle, in denen jemand mit Wohnsitz im Kanton ohne erbberechtigte Angehörige gestorben ist oder den Kanton als Erben eingesetzt hat. Wir prüfen dann, ob der Kanton die Erbschaft annehmen oder ausschlagen soll.
Meistens lässt er die Erbschaft amtlich liquidieren. Dann wird diese vom zuständigen Notariat aufgelöst und verwertet. Der Erlös geht an den Kanton. Bei Verstorbenen mit Zürcher Bürgerrecht muss der Kanton die Hälfte davon an die Zürcher Bürgergemeinde abgeben, wenn er die Erbschaft nicht als eingesetzter Erbe erhalten hat.
Versicherungsdienst
Das Generalsekretariat ist zuständig für den Abschluss von Policen für
- die kantonale Verwaltung und die Rechtspflege,
- die kantonalen Hochschulen und kantonalen Spitäler.
Massgebend dafür ist das Versicherungskonzept des Kantons Zürich.
Der Versicherungsdienst koordiniert (mit Ausnahme der Spitäler) auch die Erledigung versicherter Schadenfälle.
Lotteriefonds
Im Lotteriefonds verwaltet die Finanzdirektion die Gewinnanteile von Swisslos, die dem Kanton Zürich zustehen, und sie bearbeitet Beitragsgesuche. Die Gelder des Lotteriefonds stehen vor allem für grössere, einmalige und gemeinnützige Vorhaben aus den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales, Gesundheit und Freizeit zur Verfügung.
Kommunikation
Die Finanzdirektion kommuniziert aktiv und offen. Zu aktuellen Themen informieren wir die Vertreterinnen und Vertreter der Medien regelmässig mit Medienmitteilungen und Medienkonferenzen.
Für individuelle Anfragen und Recherchen zu Themen und Geschäften aus dem Bereich der Finanzdirektion informieren wir Sie gerne. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, falls Sie Fragen haben:
Dr. Roger Keller, Kommunikationsbeauftrager, Telefon 043 259 33 10, roger.keller@fd.zh.ch
Compliance
Der Compliancebeauftragte ist direkt dem Finanzdirektor unterstellt. Er unterstützt die Verwaltungseinheiten dabei, in Übereinstimmung mit geltenden Regeln, Grundsätzen und Richtlinien zu arbeiten.
Mit einer direktionsübergreifenden Arbeitsgruppe hat er den Handlungsbedarf ermittelt. Daraus resultierten Empfehlungen für Standards und ein Verhaltenskodex.
Aufgaben des Compliancebeauftragten:
- Interne Schulungen durchführen
- auf die Erarbeitung von Compliance-Prozessen in der Verwaltung hinwirken
- Weisungen und Reglemente erarbeiten oder die Verwaltungseinheiten bei deren Erarbeitung unterstützen
- Anfragen zu Compliance-Fragen beantworte