Überblick über Änderungen im Zürcher Steuerbuch

Seit der letzten Mitteilung vom 27. Januar 2025 wurden verschiedene Erlasse neu in das Zürcher Steuerbuch aufgenommen oder geändert.

Die folgenden Erlasse wurden geändert oder neu in das Zürcher Steuerbuch aufgenommen. In den Klammern werden die wichtigsten Änderungen oder Neuerungen aufgeführt:

  • Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung von Ersatzeinkünften vom 21. Februar 2025; ZStB Nr 88.1 (Anpassung der Liste der Doppelbesteuerungsabkommen)
  • Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung von Vorsorgeleistungen aus öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz vom 28. November 2024; ZStB Nr. 99.1 (Anpassung der Liste der Doppelbesteuerungsabkommen)
  • Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung privatrechtlicher Vorsorgeleistungen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz vom 21. Februar 2025; ZStB Nr. 99.1 (Anpassung der Liste der Doppelbesteuerungsabkommen)
  • Kreisschreiben des kantonalen Steueramtes an die Gemeindesteuerämter über die Durchführung der Steuerausscheidungen für Gemeindesteuern vom 14. März 2025; ZStB Nr. 191.1 (Anpassung der Bezeichnung der zuständigen Organisationseinheiten)
  • Weisung der Finanzdirektion über die Erstreckung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 von natürlichen Personen vom 27. März 2025; ZStB Nr. 132.3 (Erstreckung der ordentlichen Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 vom 31. März 2025 bis zum 30. April 2025)
  • Kreisschreiben der Finanzdirektion über die Kirchensteuerpflicht vom 31. August 2021; ZStB Nr. 201.1 (Ergänzung der Grundlage der Zugehörigkeit der Weiler Hägelen und Waldhausen zu Stadlerberg)
  • Weisung der Finanzdirektion über das Verfahren bei der Einschätzung von Steuerpflichtigen, die trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereicht haben vom 1. Juli 2025; ZStB Nr. 139.2 (Einschätzungsentscheide nach pflichtgemässem Ermessen werden neu mit A-Post Plus versandt (anstelle des bisherigen eingeschriebenen Versands). Zudem wurde die Weisung an die aktuelle Praxis angepasst.)
  • Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung; ZStB Nr 109c.4 (Neu können auch juristische Personen die Steuererklärung elektronisch einreichen. Vgl. dazu Medienmitteilung vom 18. Juli 2025: https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2025/07/neue-online-steuererklaerung-fuer-unternehmen.html)
  • Weisung der Finanzdirektion über das Steuererklärungsverfahren vom 12. November 2025; ZStB Nr. 132.1 und Weisung der Finanzdirektion über das Steuererklärungsverfahren bei Beendigung der Steuerpflicht während des Kalenderjahres vom 12. November 2025, ZStB Nr. 132.2 (Anpassungen aufgrund der neu eingeführten Möglichkeit für juristische Personen, die Steuererklärung elektronisch einzureichen und infolge der Abschaffung der Download-Variante; vgl. dazu Medienmitteilung vom 6. Januar 2026: Digitale Steuererklärung: Kanton Zürich setzt auf den Online-Kanal ZHprivateTax | Kanton Zürich)
  • Verfügung der Finanzdirektion über die Pauschalierung von Berufsauslagen Unselbstständigerwerbender bei der Steuereinschätzung (ab Steuerperiode 2026) vom 26. September 2025; ZStB Nr. 26.1 (Erhöhung der Fahrkostenpauschale für die Benützung eines privaten Autos von 70 auf 75 Rappen pro Fahrkilometer; gleich wie bei der direkten Bundesssteuer).
  • Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2026 (Weisung 2026) vom 28. August 2024 und Übergangsregelung zur Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2026 (Weisung 2026) vom 12. November 2025; ZStB Nr. 21.1 (siehe dazu die Medienmitteilung vom 20. November 2025: Kanton Zürich verzichtet auf Erhöhung der Eigenmietwerte | Kanton Zürich)

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