Weisung der Finanzdirektion über die Erstreckung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 von natürlichen Personen
Die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 von natürlichen Personen gemäss Abschnitt G.I.1 der Weisung der Finanzdirektion über das Steuererklärungsverfahren (ZStB-Nr. 132.1) und gemäss Abschnitt A.4 der Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen im Jahr 2025 (ZStB-Nr. 133.1) wird vom 31. März 2025 bis zum 30. April 2025 erstreckt.
Diese Weisung gilt ab sofort.