Formulare für die Baueingabe

Brauchen Sie für Ihr Bauvorhaben eine Baubewilligung? Hier finden Sie das kantonale Baugesuchsformular sowie weitere Formulare für die Baueingabe. Die ausgefüllten Formulare sind beim Bauamt der Gemeinde einzureichen.

Inhaltsverzeichnis

Baugesuchsformulare

Bauen Sie in Zürich oder Winterthur?

Wenden Sie sich an das Amt für Baubewilligungen der Stadt Zürich bzw. an das Baupolizeiamt der Stadt Winterthur.

Diese Städte verfügen über eigene Baugesuchsformulare.

Ordentliches Verfahren (Normalfall)

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Damit Sie das Formular ausfüllen können, benötigen Sie mindestens die Adobe Reader-Version 11 (Windows) resp. 8.1 (Mac).

Gibt es beim Öffnen des Formulars eine Fehlermeldung (z. B. «Please wait...»)? Dann gehen Sie folgendermassen vor:

  1. Speichern Sie das PDF-Formular lokal auf Ihrem Computer ab («Speichern unter ...»).
  2. Öffnen Sie den Ordner (oder Desktop), wo Sie das PDF abgespeichert haben.   
  3. Öffnen Sie das gespeicherte PDF mit dem Programm Adobe Reader über die rechte Maustaste («Öffnen mit ...»).

Anzeigeverfahren

Dieses Formular ist auszufüllen, wenn das Baugesuch im Anzeigeverfahren behandelt werden kann (§ 14 BVV). Bitte informieren Sie sich vorgängig bei Ihrem Bauamt über die Voraussetzungen.

Gebäude- und Wohnungserhebung

Bei Baugesuchen mit Wohnraum ist zusätzlich das Formular «Gebäude- und Wohnungserhebung» auszufüllen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Damit Sie das Formular ausfüllen können, benötigen Sie mindestens die Adobe Reader-Version 11 (Windows) resp. 8.1 (Mac).

Gibt es beim Öffnen des Formulars eine Fehlermeldung (z. B. «Please wait...»)? Oder erscheinen beim Ausfüllen der Felder seltsame Sonderzeichen? Dann gehen Sie folgendermassen vor:

  1. Speichern Sie das PDF-Formular lokal auf Ihrem Computer ab («Speichern unter ...»). Öffnet das PDF direkt in einem neuen Fenster? Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das oben aufgeführte PDF und wählen Sie «Ziel speichern unter ...». 
  2. Öffnen Sie den Ordner (oder Desktop), wo Sie das PDF abgespeichert haben.   
  3. Öffnen Sie das gespeicherte PDF mit dem Programm Adobe Reader über die rechte Maustaste («Öffnen mit ...»).

Zusatzformulare kantonaler Fachstellen

Hier finden Sie eine Auflistung der Zusatzformulare, welche je nach Art und Lage eines Bauvorhabens auszufüllen sind (gemäss Anhang Bauverfahrensverordnung).

Die Zusatzformulare werden in der Regel mit dem kommunalen Baugesuchsformular bei der örtlichen Baubehörde eingereicht. Ausführliche Informationen gibt es auf den jeweiligen Themenseiten. 

Die kommunale Baubehörde gibt Auskunft, ob und welche Zusatzformulare zusammen mit einem Baugesuch einzureichen sind. 

Elektronische Baueingabe? Keine Zusatzformulare notwendig!

Bei der elektronischen Baueingabe müssen Sie keine Zusatzformulare ausfüllen. Die elektronische Plattform «eBaugesucheZH» stellt sicher, dass alle relevanten Informationen abgefragt werden. 

Übersicht über allenfalls notwendigen Zusatzformulare (je nach Art und Lage)

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Für sämtliche Landwirtschaftsbetriebe sowie Betriebe des produzierenden Gartenbaus ausserhalb der Bauzonen ist das Zusatzformular «Landwirtschaft» auszufüllen. 

Bei allen Bauvorhaben ausserhalb Bauzonen mit Bodeneingriffen ab 500 m2 Gesamtfläche (Flächen mit Bodenabtrag, Bodenauftrag und temporären baulichen Beanspruchungen wie Pisten, Bauinstallationen, Zwischenlager) und bei Terrainveränderungen (Erweiterung der Nutzungseignung durch Auf- oder Abtrag von Boden) sind folgende Zusatzformulare auszufüllen:

Das folgende Formular ist bei allen Gewerbe- und Industrie- sowie teilweise bei Dienstleistungsbetrieben auszufüllen.

Bei Bauvorhaben in Grundwasserschutzzonen oder -arealen ist nachfolgendes Zusatzformular auszufüllen. Gleiches gilt für das Erstellen von Bauteilen unterhalb des höchsten Grundwasserspiegels.

Das Zusatzformular «Lärmsituation und Lärmschutz» ist auszufüllen (durch den Gesuchsteller) bei Bauvorhaben

  • im Nahbereich von bestehenden oder geplanten National-, Staats- oder grösseren Gemeindestrassen, Eisenbahnanlagen, Schiessanlagen,
  • im Nahbereich eines stark lärmverursachenden Betriebs oder
  • im Einflussbereich eines bestehenden Flughafens / Flugplatzes.

Bei unvermeidbaren Immissionsgrenzwert-Überschreitungen ist das Zusatzformular «Lärmschutz und überwiegendes Interesse» auszufüllen (durch die zuständige Gemeindebehörde).

Für Baugesuche in der Flughafenregion sind jeweils die Formularversionen «mit Zivilfluglärm» zu verwenden.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Baudirektion - Leitstelle für Baubewilligungen

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

leitstelle@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: