Umgang mit Bauabfällen
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens muss die Bauherrschaft Auskunft zur Entsorgung der Bauabfälle geben. Damit sollen Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen geschützt und die Verwertung von Rückbaustoffen gefördert werden.
Inhaltsverzeichnis
Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen in Baugesuchen
Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) müssen Baubewilligungsgesuche über die anfallenden Bauabfälle, deren Schadstoffbelastung sowie deren Entsorgung Auskunft geben. Alle Baugesuche, die nach dem 1. Juni 2018 eingereicht werden, unterstehen den neuen Bestimmungen.
Das Zusatzformular «Entsorgung Bauabfälle» und der dazugehörige Kommentar helfen dabei, eine umfassende Übersicht zu den geforderten Angaben und Dokumenten zu erhalten, vor allem auch bezüglich der Anforderungen durch Art. 16 bis 19 VVEA. Für eine bessere Übersicht zum richtigen Umgang mit Bauabfällen können Planerinnen und Planer, Bauherrinnen und Bauherren und kommunale Bauverwaltungen das nachfolgende Merkblatt konsultieren.
Formulare und Informationen für die verschiedenen Bauabfälle im Baugesuch
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Meldeblatt Bodenverschiebungen PDF | 2 Seiten | Deutsch | 176 KB
- Download Deklaration Verwertung Boden – Bodenabtrag innerhalb Bauzonen PDF | 2 Seiten | Deutsch | 171 KB
- Download Deklaration Abtrag und Verwertung Boden – Bodenabtrag ausserhalb Bauzonen PDF | 2 Seiten | Deutsch | 162 KB
- Download Deklaration Bodenqualität PDF | 2 Seiten | Deutsch | 178 KB
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Weitere Informationen und Auskunftsstellen betreffend verschiedener Bauabfälle
Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Abfallwirtschaft
Sekretariat
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