Private Kontrolle Energie

Hier finden Sie Informationen zur Erteilung und Ausübung der Befugnis in den Energie-Fachbereichen.

EVEN-Einführung

Alle Informationen zur Einführung von «EVEN - Elektronischer Vollzug energetischer Nachweise» finden Sie auf der separaten Webseite Energienachweise.

Übersicht

Im Rahmen der Privaten Kontrolle prüfen private Fachleute, ob ein Projekt den massgebenden Bestimmungen entspricht oder nach den bewilligten Plänen ausgeführt worden ist. Ziel ist, dass es nach Fertigstellung vorschriftsgemäss betrieben werden kann. Die Fachleute überprüfen dies in den Fachbereichen Wärmedämmung, Heizungsanlagen, Klima- und Belüftungsanlagen, Beleuchtungsanlagen und Schutz vor Lärm.

Dazu nutzen sie die Formulare für die Projekt- und die Ausführungskontrolle auf der Energienachweisplattform EVEN. Über diese Plattform erfolgt auch die Bestätigung der Privaten Kontrolle und das Einreichen an die zuständigen Baubewilligungsbehörden der Städte und Gemeinden.

Befugte Personen

Im Energiebereich werden die folgenden Fachbereiche der Privaten Kontrolle behandelt:

  • Wärmedämmung
  • Heizungsanlagen
  • Klima- und Belüftungsanlagen
  • Beleuchtungsanlagen

Zudem ist die Abteilung Energie auch administrative Anlaufstelle für den Fachbereich:

  • Schutz vor Lärm

Erteilung Befugnis 

Die Befugnis zur Privaten Kontrolle kann von der Baudirektion an natürliche – und falls zusätzlich gewünscht – an juristische Personen (nur Kanton Zürich) erteilt werden. Bei einigen Fachbereichen arbeiten die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Schwyz, Uri und Zürich im Bereich der Privaten Kontrolle zusammen.

Die Private Kontrolle muss sowohl für eine natürliche als auch für eine juristische Person für jeden Fachbereich einzeln beantragt werden (siehe Antragsformulare weiter unten). Die Private Kontrolle für Bau- und Energieprojekte in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Schwyz und Uri kann nur von natürlichen Personen (private Fachleute) ausgeübt werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung einer Befugnis zur Privaten Kontrolle sind:

  • eine ausreichende Fachausbildung oder Berufserfahrung,
  • ein guter Leumund.

Mit einem ausländischen Diplom werden zusätzlich drei Jahre Berufserfahrung in der Schweiz verlangt. Weitere Auskünfte zu den Zulassungsbedingungen erhalten Sie beim Sekretariat «Private Kontrolle».

Sekretariat Private Kontrolle

Abteilung Energie


+41 43 259 43 21

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Tabelle zeigt, welche Befugnis erforderlich ist, um auf einem der Formulare bei «Private Kontrolle» unterschreiben zu dürfen.

Berechtigung für Unterschrift

Formular
Wärme-dämmung
Heizung
Klima-/ Lüftung
Beleuchtung
Schutz vor Lärm
EN-101: Deckung des Energiebedarfs von Neubauten
Ja Ja Ja Nein Nein
EN-102: Wärmedämmung SIA 380/1
Ja Nein Nein Nein Nein
EN-103: Heizungs- und Warmwasseranlagen
Nein Ja Nein Nein Nein
EN-104: Eigenstromerzeugung bei Neubauten
Ja Ja Ja Ja Nein
EN-105: Lüftungstechnische Anlagen
Nein Nein Ja Nein Nein
EN-110: Kühlung/Befeuchtung
Nein Nein Ja Nein Nein
EN-111: Beleuchtung
Nein Nein Nein Ja Nein
EN-112: Kühlräume (Dämmung)
Ja Nein Nein Nein Nein
EN-120: Erneuerbare Wärme b. Wärmeerzeugerersatz
Nein Ja Nein Nein Nein
EN-130: Ferienhäuser - zeitweise belegte Gebäude
Nein Ja Nein Nein Nein
EN-131: Beheizte Gewächshäuser
Ja Nein Nein Nein Nein
EN-132: Traglufthallen
Ja Nein Nein Nein Nein
EN-133: Wärmenutzg. bei Elektrizitätserzeugungsanl.
Nein Ja Nein Nein Nein
EN-134: Heizung im Freien
Nein Ja Nein Nein Nein
EN-135: Beheizte Freiluftbäder
Nein Ja Nein Nein Nein
S: Schallschutznachweis (Kt. ZH)
Nein Nein Nein Nein Ja
LN-1a: Lärmschutznachweis WP einfach  (Kt. ZH)
Nein Ja Nein Nein Ja
LN-1b: Lärmschutznachweis WP komplett (Kt. ZH)
Nein Nein Nein Nein Ja

Zusätzlich dürfen mit der Befugnis «Klima-/Belüftungsanlagen» die Formulare «Private Kontrolle von Lüftungsanlagen für Fahrzeugeinstellhallen» und «Private Kontrolle von Lüftungsanlagen für Wirtschaftsküchen» unterzeichnet werden.

Die Gesuche werden dreimal im Jahr jeweils in den Monaten März, Juni und November von der Kommission Private Kontrolle geprüft. Die Erteilung einer Befugnis erfolgt im Nachgang.

Voraussetzung zur Erteilung einer Befugnis für die Private Kontrolle ist die Absolvierung eines Einführungskurses. Dieser wird für die Fachbereiche Schutz vor Lärm, Wärmedämmung, Heizungsanlagen, Klima-/Lüftungsanlagen und Beleuchtungsanlagen als E-Learning-Kurs angeboten. Mit der Einreichung des Gesuches sind Sie automatisch für den E-Learning-Einführungskurs angemeldet. Die Zugangsdaten werden Ihnen nach Erhalt des Gesuches zugestellt. Sollten Sie noch Fragen zum Kurs haben, können Sie diese gerne über energiekurse@bd.zh.ch stellen.

Das E-Learning-Tool der Privaten Kontrolle vermittelt einen Überblick über das Energie- und Baurecht im Kanton Zürich (mit Hinweisen auf SG, GL, GR, AR, SZ, UR und LU). Zudem führt es in die Abläufe und die Vollzugsorganisation der Privaten Kontrolle ein. Der Kurs besteht aus einem Basismodul über alle Fachbereiche und je einem Fachmodul für die verschiedenen Fachbereiche. Das Basismodul muss nur einmal «besucht» werden. Bei Einreichung eines Gesuchs für einen zusätzlichen Fachbereich muss nur noch das betreffende Fachmodul bearbeitet werden.  

Die Kommission Private Kontrolle tagt jeweils im März/April, Juni/Juli und November/Dezember. Die vollständigen Unterlagen zur Aufnahme als befugte Person müssen bis spätestens einen Monat vor der Kommissionssitzung eingereicht werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Gesuche an der jeweils folgenden Sitzung behandelt werden.

Zur Deckung des Aufwands für Information, Vollzugshilfen und Administration gelten folgende Gebühren.

Aufnahmegebühr bei Erteilung einer Befugnis zur Privaten Kontrolle (natürliche wie auch juristische Person) sind 400 Franken für den ersten und 200 Franken für jeden weiteren Fachbereich.

Jahresgebühr ab dem zweiten Jahr von je 100 Franken für alle oben erwähnten Fachbereiche. Bei Betrieben mit juristischer Befugnis fallen die Jahresgebühren sowohl für die juristische Person, als auch für jede als natürliche Person befugte Mitarbeitende an.

       

Vollzugsuntersuchungen

Zur Qualitätssicherung des Systems Private Kontrolle führt die Abteilung Energie regelmässig Vollzugsuntersuchungen durch. Dabei wird stich-
probenartig überprüft, ob die geplanten energetischen Massnahmen vorschriftsgemäss umgesetzt wurden. Ergänzend dazu führen auch die Gemeinden Stichprobenkontrollen durch, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Nachfolgend finden Sie die Berichte zu den neusten Vollzugsuntersuchungen:
 

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Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Abteilung Energie

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 43 21

Kontaktperson Administration: Elisabeth Hartung

E-Mail

energie@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: