Bauvorschriften Gebäude & Energie
Das Energiegesetz und das Planungs- und Baugesetz enthalten energetische Bauvorschriften für Gebäude und haustechnische Anlagen. Diese Anforderungen werden in der Besonderen Bauverordnung I und den Wärmedämmvorschriften des Kantons Zürich konkretisiert.
Inhaltsverzeichnis
Vorschriften
Die energierechtlichen Anforderungen werden im Rahmen der Baubewilligung von den Gemeinden vollzogen. Zur effizienten Abwicklung des Bauvollzugs werden auf dieser Webseite Grundlagen, Vollzugshilfen und Formulare bereitgestellt, die über die nachstehenden Links abgerufen werden können.
Private Kontrolle
Mit dem Instrument der Privaten Kontrolle können private Fachleute für den Vollzug der Vorschriften beigezogen werden, was die Gemeinden im Baubewilligungsverfahren entlastet.
Rechtsgrundlagen
Die für den Bauvollzug massgebenden, energetischen Bauvorschriften finden Sie auf dieser Seite ganz am Schluss unter «Weiterführende Informationen».
Vollzugsordner
Der Vollzugsordner Energie dient Gemeinden und Befugten für die Private Kontrolle sowie weiteren interessierten Kreisen als Nachschlagewerk bei Fragen zu den energetischen Bauvorschriften.
Der Vollzugsordner ist kein Fachbuch zur bau- oder haustechnischen Optimierung. Er enthält vielmehr eine Kommentierung der massgeblichen rechtlichen Bestimmungen sowie Interpretationen und Beispiele aus der Vollzugspraxis.
Der Vollzugsordner ist in folgende Sachthemen gegliedert:
- Gebäudehülle
- Höchstanteil nicht erneuerbarer Energien
- Heizungsanlagen
- Klima- und Belüftungsanlagen
- Spezielle Bauten, Anlagen und Einrichtungen
- Vollzugsorganisation, Private Kontrolle
- Rechtsgrundlagen
- Formulare
- Merkblätter Bauvollzug
Die Aktualität eines gedruckten Vollzugsordners erkennt man am Versionsdatum «Oktober 2019» in der Kopfzeile im Inhaltsverzeichnis (Abschnitt 1.2). Dort sind auch alle Teilkapitel mit dem aktuellen Ausgabedatum aufgeführt.
Vollzugsordner Online
Der Vollzugsordner wurde per 1. Oktober 2019 erneuert. Die aktuelle Version enthält alle bis zu diesem Datum erfolgten Änderungen an den Vorschriften und der Vollzugspraxis. Allen Nachversand-Abonennten wird das gedruckte Update mit allen Änderungen per Post zugestellt.
Hinweis
Die Funktion «Erweiterte Suche» in Adobe Reader erlaubt eine schnelle und komfortable Suche nach Stichworten über alle Inhalte und Themen im gesamten Vollzugsordner.
Vollzugsordner Energie in Papierform
Der Vollzugsordner Energie in Papierform kostet 90 Franken. Alle Eigentümer eines Vollzugsordners Energie werden in einer Adressliste erfasst und erhalten periodisch Ergänzungen zugeschickt. Die Kosten für dieses Nachversand-Abonnement sind bei Befugten zur Privaten Kontrolle in den Jahresgebühren inbegriffen. Für andere Personen kostet das Abonnement 30 Franken pro zwei Jahre.
Nachweisformulare
Zur Vereinfachung des Vollzugs stellt die Abteilung Energie für die Gemeinden und für die Befugten zur Privaten Kontrolle verschiedene Formulare zur Verfügung.
Anleitungen zum Arbeiten mit elektronischen Formularen
In den nachstehenden Anleitungen finden Sie praktische Hinweise zum Arbeiten mit elektronischen Formularen. Insbesondere ist beschrieben, wie die Kopfdaten zwischen den einzelnen Formularen ausgetauscht werden können.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Wichtig
Zuerst das Formular herunterladen und dann mit dem Adobe Reader öffnen.
Projektkontrolle
Einreichung vor Baufreigabe
Die Energienachweis-Formulare wurden von den Energiefachstellen der Kantone gemeinsam entwickelt. Pro Kanton gibt es ein Hauptformular, das alle kantonsspezifischen Sachverhalte enthält. Mit diesem Formular wird zusammengestellt, welche der nachfolgenden technischen Formulare benötigt werden. Es gibt wohl kein Bauvorhaben, bei dem alle nötig sind!
Die technischen Formulare selber sind in fast allen Kantonen identisch. Die Energienachweise EN-1 bis EN-13 sind bearbeitbare PDF-Dateien. Mit «Speichern unter...» kann der Inhalt mitgesichert werden. Damit ist eine Projektablage möglich. Die Formulare sind dreisprachig (Symbol zur Sprachumschaltung).
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die ausgefüllten und unterschriebenen Energienachweise sind vor Baufreigabe beim Bauamt der Gemeinde einzureichen.
- Hauptformular EN-ZH
- EN-1a «Höchstanteil - Standardlösung»
- EN-1b «Höchstanteil - Rechnerische Lösung»
- EN-1c «Höchstanteil - Rechnerische Lösung (calc)»
- EN-2a «Wärmedämmung - Einzelbauteilnachweis»
- EN-2b «Wärmedämmung - Systemnachweis»
- EN-3 «Heizung und Warmwasser»
- EN-4 «Lüftungstechnische Anlagen»
- EN-5 «Kühlung / Befeuchtung»
- EN-6 «Kühlräume»
- EN-7 «Gewächshäuser»
- EN-8 «Traglufthallen»
- EN-9 «Elektrizitätserzeugungsanlage»
- EN-10 «Heizung im Freien»
- EN-11 «Freiluftbad»
- EN-12 «Beleuchtung»
- EN-13 «Elektrizitätsbedarf für Lüftung/Klimatisierung»
Links zu weiteren Formularen und Hilfsmitteln:
Energienutzungs-Deklaration für geringfügige Umbauten
Bei geringfügigen Umbauten und Umnutzungen kann auf den detaillierten Energie-Nachweis verzichtet werden, wenn diese Bestätigung eingereicht wird. (Definition geringfügige Umbauten siehe Wärmedämmvorschriften, Kapitel III/B).
Wärmetechnische Anlagen, Gesuch
Gesuchsformular für Erstellung, Umbau und Betrieb von wärmetechnischen Anlagen oder stationären Verbrennungsmotoren. Damit werden die Anforderungen aus dem Bauprodukte-Gesetz bzw. der entsprechenden Verordnung mitberücksichtigt.
Das Formular inkl. Installationsattest sowie Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie unter folgenden Link:
Wichtig
Zuerst das Formular herunterladen und dann mit dem Adobe Reader öffnen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die Worddatei kann als Basis verwendet werden.
Das Logo im Entscheidformular kann angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie in der Anleitung.
Ausführungskontrolle
Einreichung nach Bauabschluss / vor Bezug des Gebäudes
Nach Bauabschluss respektive vor Bezug eines Gebäudes ist zu Handen der kommunalen Baubewilligungsbehörde mit den Formularen «Ausführungskontrolle» zu bestätigen, dass die Bauten und Anlagen nach den bewilligten Plänen ausgeführt worden sind und demzufolge vorschriftsgemäss betrieben werden können.
Formulare Ausführungskontrolle
Formular «Anmeldung zur Bezugsabnahme» inklusive Formulare «Bericht Private Ausführungskontrolle» für die Fachbereiche
- Wärmedämmung
- Heizungsanlagen
- Klima-/Lüftungsanlagen
- Elektrizitätsbedarf Beleuchtung/Lüftung/Klimatisierung
- Schutz vor Lärm.
Das Formular enthält ein Makro, welches die Adressangaben von der ersten Seite auf alle weiteren überträgt.
SIA-Norm 380/1
Die kantonalen Wärmedämmvorschriften stützen sich auf diese Norm ab.
EDV-Programme
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Liste der zertifizierten EDV-Programme für die Berechnung des Systemnachweises nach SIA 380/1, 2009.
Anforderungsprofil für die Erstellung eines behördentauglichen EDV-Programms für den Nachweis gemäss Norm SIA 380/1, Ausgabe 2009:
Hinweis: Die Norm SIA 380/1:2009 bezieht sich noch auf die Definitionen in der Norm SIA 416/1:2007.
Folgende Programme sind nach SIA 380/1, Ausgabe 2016, zertifiziert:
Anforderungsprofil zur Norm SIA 380/1, Ausgabe 2016:
MuKEn (Mustervorschriften)
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 22. April 2020 die Vorlage zur Änderung des Energiegesetzes (Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich MuKEn) an den Kantonsrat überwiesen. Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) beantragte (vgl. Medienmitteilung KEVU vom 17.12.2020) dem Kantonsrat, die Vorlage (Teilrevision des Energiegesetzes und Anpassung des Planungs- und Baugesetzes) mit verschiedenen Änderungen anzunehmen. Die Inkraftsetzung der Gesetzesänderungen ist auf den 1. Januar 2022 vorgesehen. Details zu den vorgesehenen Änderungen sind aus den nachfolgenden Unterlagen ersichtlich.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Allgemein / Gebäudehülle /Gebäudetechnik
- Download Ratgeber Baubewilligung, 4. Auflage PDF | 12 Seiten | Deutsch | 4 MB
- Download Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Behandlung von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, bei Liegenschaften des Privatvermögens PDF | 2 Seiten | Deutsch | 76 KB
- Download Merkblatt Wintergarten aus rechtlicher Sicht im Kanton Zürich PDF | 4 Seiten | Deutsch | 213 KB
- Download Merkblatt Gebäudeeingänge mit grossem Publikumsverkehr PDF | 4 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Ratgeber Untergeschosse besser dämmen PDF | 4 Seiten | Deutsch | 188 KB
- Download Sommerliche Überhitzung vermeiden, Empfehlung für Fachleute, EnDK 2013 PDF | 4 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Vollzugshilfsmittel der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK)
- Planungswerkzeuge und Vollzugshilfen beim Bundesamt für Energie (BFE)
- Elektronischer Bauteilkatalog und U-Werte-Katalog Energie Schweiz
- Informationen zu Aufzugsschacht Entlüftung bzw. Entrauchung (Interessengemeinschaft Brandschutz- und Entrauchungssysteme)
- Zürcher Gesetzessammlung
- Besondere Bauverordnung I (BBV I)
- Energiegesetz Kanton Zürich (EnerG)
- Energieverordnung Kanton Zürich (EnerV)
- Planungs- und Baugesetz (PBG)
- Allgemeine Bauverordnung (ABV)
- Verordnung der Baudirektion über energetische Anforderungen bei Klima-, Belüftungs- und Beleuchtungsanlagen
- Befreiung von lüftungstechnischen Anlagen von der Pflicht zur Nachrüstung mit Wärmerückgewinnungseinrichtungen
Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Energietechnik
Kontaktperson Silas Gerber
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Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr
Kontaktperson Beat Lehmann