Energienachweise

Anhand von Energienachweisen bestätigen Architekten und Planer gegenüber den Gemeinden, dass die Energievorschriften bei ihren Bauprojekten eingehalten sind. Hier finden Sie Informationen zur Webplattform «EVEN – Elektronischer Vollzug energetischer Nachweise» sowie zu ergänzenden Formularen und Planungshilfen.

Übersicht

Zur Überprüfung der Energievorschriften sind im Baubewilligungsprozess Energienachweise einzureichen. Dies erfolgt zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten:

  • Projektkontrolle vor Baubeginn
  • Ausführungskontrolle nach Bauabschluss

In der Regel erteilt die Gemeinde die Baufreigabe für ein Bauprojekt erst, wenn eine vollständige Projektkontrolle vorliegt. Und die Bezugsbewilligung ist erst nach der Bestätigung der Ausführungskontrolle möglich.

Online-Plattform EVEN

Seit 1. Januar 2026 erfolgt im Kanton Zürich der Vollzug der energetischen und schalltechnischen Massnahmen über die neue Plattform «EVEN – Elektronischer Vollzug energetischer Nachweise» (www.energievollzug.ch).

Die Plattform wurde von den Kantonen gemeinsam entwickelt. Sie löst die bisherigen PDF-Formulare für Energienachweis (EN-101 bis EN-141) sowie weitere PDF-Formulare ab. Im Kanton Aargau ist die EVEN-Plattform bereits seit 1. April 2025 im Einsatz und hat sich bewährt.

Im Rahmen der Privaten Kontrolle arbeiten die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Luzern, Schwyz, St.Gallen, Uri und Zürich zusammen. Auch diese Kantone haben EVEN eingeführt oder planen dies demnächst zu tun (weitere Informationen dazu siehe kantonale Webseiten).

Die Energienachweisformulare befinden sich neu alle auf der EVEN-Plattform. Die Nachweise sind ab sofort über die EVEN-Produktivumgebung zu erfassen und bei der Behörde einzureichen:

Support zu EVEN

Schulungsmaterial

Auf der EVEN-Plattform gibt es zu verschiedenen Geschäftsfällen erklärende Videos und Schulungsmaterialien, welche die Funktionen von EVEN am Beispiel des Kantons Aargau aufzeigen. Der Info-Button ganz oben rechts öffnet das Fenster «Hilfe und Support». Die Inhalte finden Sie im Menü «Plattform-Hilfe»:

EVEN-Schulung  vom November 2025

Am 27. November 2025 hat eine EVEN-Schulung für Private Kontrolleurinnen und Kontrolleure sowie Fachpersonen stattgefunden. Hier können Sie die Aufzeichnung der Online-Schulung nachschauen.

Schulung EVEN vom November 2025.

Online-Erfahrungsaustausch und Fragesessions
für den Kanton Zürich und zur Privaten Kontrolle

Für Fragen zur Abwicklung von Energienachweisen und zur Anwendung der EVEN-Plattform bietet die Abteilung Energie an folgenden Daten Online-Fragesessions an:

  • Dienstag, 24.2.2026, 11.00 Uhr  - 12.00 Uhr
  • Mittwoch, 4.3.2026, 08.00 Uhr - 09.00 Uhr

Die Fragesessions finden online über Microsoft Teams statt. Über folgenden Link können Sie an der Besprechung teilnehmen:

Informationsangebote weitere Kantone

Auch andere Kantone bieten Informationen und Beratungen für Gemeinden, Behörden und Fachstellen an: 

Hilfstool zum Aufrufen eines Nachweises in EVEN anhand der Nachweis-ID

Ergänzende Formulare

Einzelne Formulare wurden nicht in EVEN integriert. Die nachstehenden Formulare stehen deshalb weiterhin als PDF zur Verfügung.

Energienutzungs-Deklaration für geringfügige Umbauten

Bei geringfügigen Umbauten und Umnutzungen kann auf den detaillierten Energie-Nachweis verzichtet werden, wenn diese Bestätigung eingereicht wird. (Definition geringfügige Umbauten siehe Wärmedämmvorschriften, Kapitel § 2, Abs. 4).

Gesuch Wärmetechnische Anlagen

Gesuchsformular für Erstellung, Umbau und Betrieb von wärmetechnischen Anlagen oder stationären Verbrennungsmotoren. Damit werden die Anforderungen aus dem Bauprodukte-Gesetz bzw. der entsprechenden Verordnung mitberücksichtigt.

Das Formular inkl. Installationsbestätigung Brandschutz.

Formular Wärmetechnische Anlagen (WTA)

Das WTA-Formular (2024) inkl. Seite 5 «Ausführungskontrolle / GWR Eintrag» kann für Projekte verwendet werden, die bis Ende 2025 eingereicht wurden.

Formulare Fahrzeugeinstellhallen und Wirtschaftsküchen

Die lufthygienerechtliche Beurteilung der Lüftungsanlagen von Fahrzeugeinstellhallen und von Wirtschaftsküchen ist der Privaten Kontrolle im Fachbereich Klima-/Belüftungsanlagen unterstellt.

Auskunft erhalten Sie von der Abteilung Luft, Klima und Strahlung, Sektion Emissionskontrolle, luft@bd.zh.ch, 043 259 30 53.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.


SIA-Norm 380/1

Die Berechnung des Heizwärmebedarfs für Gebäude erfolgt gemäss der gleichnamigen Norm SIA 380/1 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins. Die nachstehenden Listen enthalten alle zertifizierten EDV-Tools zur Berechnung des Heizwärmebedarfs und zur Erstellung des Energienachweises EN-102b «Wärmedämmung Systemnachweis».

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Liste der zertifizierten EDV-Programme für die Berechnung des Systemnachweises nach SIA 380/1, 2009.

Anforderungsprofil für die Erstellung eines behördentauglichen EDV-Programms für den Nachweis gemäss Norm SIA 380/1, Ausgabe 2009:

Hinweis: Die Norm SIA 380/1:2009 bezieht sich noch auf die Definitionen in der Norm SIA 416/1:2007.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Abteilung Energie

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 42 66

Sekretariat


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7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

energie@bd.zh.ch