Förderung und Beratung

Wollen Sie Ihr Gebäude modernisieren, um seinen Wert zu erhalten, den Energiebedarf zu senken und langfristig an Wohnqualität zu gewinnen? Hier finden Sie Informationen zu Beratungsangeboten und finanzieller Unterstützung.

Alle Fördermöglichkeiten auf einen Blick

Auf dieser Webseite erhalten Sie einen Überblick über die Möglichkeiten, Ihr Haus energietechnisch zu modernisieren. Sie finden vergünstigte Beratungsangebote für Ihr persönliches Projekt und Angaben zu verschiedenen finanziellen Förderangeboten im Kanton Zürich. 

Der Kanton Zürich spricht Fördergelder für folgende Massnahmen:

Ersatz einer fossilen Heizung mit einer/einem

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärmepumpe)
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpe
  • Anschluss an ein Fernwärmenetz

Zusätzlich wird die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems (z. B. beim Ersatz von dezentralen Elektroheizungen) finanziell unterstützt.

Bei Gebäudesanierungen

  • Wärmedämmungen von Dach, Wand und Boden (+ Bonus für Gebäudehülleneffizienz)
  • Modernisierung nach Minergie-ECO-Standard

Weiteres

  • Beratungsberichte (z. B. GEAK Plus)
  • Thermische Solaranlagen

Genaues Vorgehen und Bedingungen

Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre zum Förderprogramm Energie des Kantons Zürich bei der jeweiligen Massnahme.

Förderprogramm 2025

Förderprogramm 2025
Förderprogramm 2025
Herausgeber/in
Baudirektion Kanton Zürich
Publikationsdatum
Juli 2025
Autor/in
Kanton Zürich

Weitere Dokumente

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Alle Änderungen zu vorherigen Versionen
der Förderbroschüre sind im Änderungsprotokoll aufgelistet:

Eine Übersicht, wie das Förderprogramm finanziert wird, finden Sie hier:

Ist für Ihr Vorhaben/Ihr Fördergesuch eine Vollmacht notwendig, können Sie  bei Bedarf folgende Vorlage nutzen:

Haben Sie Fragen?

Alle Detailinformationen finden Sie in der Förderbroschüre. Für ergänzende Auskünfte stehen wir Ihnen auf der Gratisnummer 0800 93 93 93 oder per E-Mail unter foerdergesuche@bd.zh.ch zur Verfügung.

Fördergesuch einreichen

Sobald Sie sich über die Fördermassnahmen und deren Bedingungen informiert haben, können Sie online ein Fördergesuch stellen.

Gesuche müssen zwingend über das Online-Portal eingereicht werden.

Fördergelder beantragen

Reichen Sie Ihr Gesuch über das Online-Portal «Gebäudeprogramm» ein.

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Der Fördergeldrechner sagt Ihnen, mit welcher Unterstützung Sie ungefähr rechnen können. Wenn Sie sich bereits für ein erneuerbares Heizsystem entschieden haben, beantragen Sie die Fördergelder hier. Häufig haben Sie Anrecht auf finanzielle Vorteile bei Steuern und Kreditvergabe. Wenden Sie sich dafür an Ihre Bank und das Steueramt Ihrer Gemeinde.

Bitte beachten Sie: 

Beim Ergebnis des Fördergeldrechners handelt es sich um Schätzungen auf Basis einzelner Angaben. Der effektiv zugesicherte/ausbezahlte Förderbeitrag  kann jedoch erst nach eingehender Prüfung Ihres Fördergesuchs festgelegt werden. Es ist somit möglich, dass dieser geringer ausfällt als die Angaben des Fördergeldrechners.

Weitere Förderangebote

Neben den oben genannten Fördermassnahmen unterstützt der Kanton Zürich zusätzlich landwirtschaftliche Betriebe bei Machbarkeitsstudien sowie die Erstellung von Biogasanlagen sowie Gemeinden bei der Erarbeitung von Energieplanungen und Machbarkeitsstudien für Wärmeverbunde.

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Das kantonale Förderprogramm unterstützt Machbarkeitsstudien und den Bau neuer landwirtschaftlicher Biogasanlagen ohne Co-Substrat mit Einspeisung ins Gasnetz (direkt oder indirekt). 

Alle Förderbedingungen sowie die Förderbeiträge finden Sie hier:

Der Kanton unterstützt Gemeinden bei der Erarbeitung von Energieplanungen und Machbarkeitsstudien für Wärmeverbunde finanziell. Alle nötigen Informationen sind unter folgendem Link zu finden:

Das kantonale Förderprogramm unterstützt die Erstellung von grösseren Anlagen zur mehrwöchigen bis saisonalen Speicherung von Energie.

Fördermittel:
- 25% der Investitionskosten
- Maximal CHF 250’000 pro Projekt

Vor Baubeginn einzureichende Dokumente:
- Projektbeschrieb
- Offerte(n)

Nach Abschluss der Bautätigkeit einzureichende Dokumente:
- Rechnungen für die Speicheranlage
- Fotos der erstellten Anlage
- Inbetriebnahmeprotokoll der Anlage

Bedingungen für eine Förderung:
- Investitionskosten von mindestens CHF 50'000
- Die Anlage muss die mehrwöchige bis saisonale Speicherung von Energie bezwecken.
- Speicherwirkungsgrad: gemäss Stand der Technik
- Speicheranlage mit Anbindung an erneuerbare Energien (Photovoltaik, Solarthermie) und/oder Abwärme

- Eine Förderzusage ist zwei Jahre ab Datum der Zusage gültig.
- Von der Förderung ausgenommen sind: Batteriespeicher und Pufferspeicher, welche bspw. bereits in Wärmepumpen verbaut sind.

Reichen Sie vor Baubeginn ein Fördergesuch mit den oben aufgeführten Dokumenten über energiefoerderung@bd.zh.ch ein. Gerne können Sie auch vorab die Förderfähigkeit Ihres Projektes über energiefoerderung@bd.zh.ch abklären.

Förderangebote von Dritten

Bitte beachten Sie, dass auch einzelne Städte/Gemeinden sowie weitere Stellen zusätzilche Förderprogramme betreiben. Einen Überblick pro Postleitzahl (PLZ) zu allen verfügbaren Fördermöglichkeiten bietet die Website «energiefranken.ch».

Nicht förderfähige Massnahmen

Alle Massnahmen, für welche Fördergelder im Rahmen des Förderprogramms Energie durch den Kanton Zürich ausgeschüttet werden, sind in der Broschüre oder auf dieser Website aufgelistet.

Für folgende Massnahmen sind keine explizit  keine kantonalen Fördermittel vorgesehen:

  • Reiner Ersatz eines Warmwasserboilers (ohne gleichzeitigen Ersatz der fossilen Heizung)
  • Ersatz von Fenstern oder Türen (ausser im Rahmen des Förderprogramms «Wohnqualität Flughafenregion»)
  • Ersatz einer Holzheizung
  • Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Pelletheizung (Drittprogramm ggf. verfügbar, siehe energiefranken.ch)
  • Photovoltaik-Anlagen ohne gleichzeitige Dämmung des Daches. Die Förderung von PV-Anlagen wird für die gesamte Schweiz über pronovo.ch abgewickelt.

Finanzierung und steuerliche Vorteile

Die meisten Finanzinstitute unterstützen energetisch sinnvolle Bau- und Modernisierungs-Massnahmen mit zinsvergünstigten Finanzierungen (z.B. ZKB Umweltdarlehen) – fragen Sie bei Ihrer Bank nach.

Steuerliche Vorteile

Investitionen an bestehenden Gebäuden, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, können bei der Einkommenssteuer als Kosten des Liegenschaftenunterhalts abgezogen werden. Dazu zählt die Nutzung erneuerbarer Energien oder Massnahmen, die zur rationellen Energieverwendung beitragen (z.B. Dämmung Gebäudehülle). Können die Investitionen auf mehrere Jahre aufgeteilt werden, ist die steuerliche Einsparung noch grösser. Die abzugsfähigen Investitionen sind allerdings um die erhaltenen Förderbeiträge zu reduzieren. 

Weiterführende Informationen

Weitere kantonale Förderangebote

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Der Kanton Zürich will die Entwicklung hin zu CO2-neutralen Antrieben mit Anreizen unterstützen und beschleunigen. Der Kanton unterstützt Private, Gemeinden und Unternehmen bei der Erstellung der Ladeinfrastruktur. Es steht ein Rahmenkredit von insgesamt CHF 50 Mio. zur Verfügung. Das Förderprogramm ist bis Ende 2026, oder bis der Fördertopf ausgeschöpft ist, befristet.

Alle notwendigen Informationen finden Sie auf folgender Website:

Das Förderprogramm der Volkswirtschaftsdirektion richtet sich an Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in der Flughafenregion und unterstützt energetische Modernisierungen und Schallschutzmassnahmen sowie Beratungen finanziell.
 

Versuchsprojekte, die der Erprobung und Anwendung neuer, aus der Forschung hervorgegangener Verfahren dienen, die aber noch nicht dem üblichen Baustandard entsprechen. Durch die Unterstützung von Pilotprojekten finden neue Technologien Eingang in die Praxis und werden einem breiten Adressatenkreis bekannt.
 

Auf dieser Plattform können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer über die Eingabe der Postleitzahl nach Förderprogrammen in ihrer Region suchen.

Informationen zur Gebäudesanierung

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Der Einsatz von LED bietet die Chance, die Stromkosten deutlich zu reduzieren und die Beleuchtungsqualität zu erhöhen. Diese beiden Ratgeber zeigen, wie Verwaltungen und Facility Manager sowie Haushalte den Ersatz am besten angehen und worauf dabei zu achten ist.

Renovabene ist ein Sanierungsratgeber für Vermieterinnen und Vermieter. Er richtet sich an die Eigentümer und Eigentümerinnen von Mehrfamilienhäusern und vermittelt das notwendige Wissen über energetische Modernisierungen.

Locabene beleuchtet das Thema aus der Perspektive von Mieterinnen und Mietern. Ziel ist es, den Dialog zwischen den beiden Parteien zu fördern. Die beiden Plattformen bieten unter anderem konkrete Vorschläge für die Kommunikation, Vorlagen oder gelungene Beispiele.
 

Das kantonale Unterstützungsprogramm für die energetisch sinnvolle Gebäudemodernisierung für Hauseigentürmer und Gemeinden. Angeboten werden auch Informationsveranstaltungen zur Förderung energiebewusster und klimafreundlicher Modernisierung von Wohnbauten im Kanton Zürich für interessierte Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer. Gemeinden können über die Plattform ihre eigene Informationsveranstaltung organisieren.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Energieplanung

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)

Für dieses Thema zuständig: