Förderprogramm Ladeinfrastruktur

Sie möchten ein Elektroauto kaufen oder Ihre Firmenflotte auf Elektroantrieb umstellen, es fehlt jedoch noch die Ladeinfrastruktur? Sie sind eine Gemeinde und wollen diese fit für die E-Mobilität machen? Der Kanton unterstützt Private, Gemeinden und Unternehmen bei der Erstellung der Ladeinfrastruktur. Hier finden Sie Informationen zu den Förderbedingungen und zum Vorgehen.

Inhaltsverzeichnis

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Rüsten Sie auf und steigen Sie auf E-Mobilität um

Für den Entscheid zum Kauf eines Elektroautos ist die Verfügbarkeit einer Ladestation von zentraler Bedeutung. Deshalb fördert der Kanton Zürich den Ausbau von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge, vor allem am Wohnort. Aber auch für Unternehmen sowie für Park+Ride-Anlagen an Bahnhöfen und bei Carsharing-Standorten gibt es Unterstützung. Zusätzlich fördert der Kanton Zürich wichtige technologische Entwicklungen wie die dezentrale Stromspeicherung in Elektroautos sowie Wasserstofftankstellen für den Güterverkehr. Ausserdem unterstützt der Kanton Gemeinden und Unternehmen, die in Zusammenhang mit dem Umstieg auf E-Mobilität externe Beratung einholen wollen.

Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer? Oder eine Gemeinde oder ein Unternehmen? Dann gibt es wahrscheinlich auch für Sie gute Gründe, in die Ladeinfrastruktur zu investieren und auf Elektroautos umzusteigen. Der Kanton unterstützt Sie mit finanziellen Beiträgen.

Sind Sie Mieterin oder Mieter? Dann machen Sie Ihre Verwaltung oder Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter auf das Förderprogramm aufmerksam.

Möglichkeiten im konkreten Fall

Welche Investitionen werden gefördert? Was müssen Sie dabei beachten? Und wie müssen Sie vorgehen? Wir helfen Ihnen bei diesen Fragen. Auf dieser Webseite erhalten Sie einen Überblick über die Förderobjekte und finden Informationen rund um die Förderbedingungen.

Fragen?

Möchten Sie eine schnelle persönliche Auskunft? Rufen Sie uns auf der Gratisnummer 0800 93 93 93 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an energiefoerderung@bd.zh.ch.

Fördergelder beantragen

Reichen Sie Ihr Gesuch über das Online-Portal «Gebäudeprogramm» ein.

Broschüre Förderprogramm Ladeinfrastruktur

Broschüre Förderprogramm Ladeinfrastruktur
Broschüre Förderprogramm Ladeinfrastruktur
Herausgeber/in
AFM und AWEL, Kanton Zürich
Publikationsdatum
April 2023

Der Anschluss zuhause

Wenn am eigenen Parkplatz der Anschluss für eine Ladestation fehlt, ist der Entscheid fürs Elektroauto mit teuren Investitionen verbunden und die Installation braucht Zeit, die nicht immer vorhanden ist. Der Kanton Zürich greift Ihnen als Eigentümerin oder Eigentümer unter die Arme, damit Ihre Immobilie für die Zukunft mit einer steigenden Nachfrage nach Elektroautos gerüstet ist.

Wer ist förderberechtigt?

Eine Förderung der Basisinfrastruktur können Sie beantragen, wenn Sie Parkplätze oder entsprechende Immobilien besitzen. Das Gesuch kann auch Ihre Liegenschaftsverwaltung für Sie einreichen. Oder die Firma, welche die Anlage für Sie konzipiert.

Erklär-Video: Förderprogramm Ladeinfrastraktur - Der Anschluss für zuhause

Fördermittel

Anforderungen Fördermittel  
Bis 15 Parkplätze CHF 500 pro Parkplatz  
Ab dem 16. Parkplatz CHF 300 pro zusätzlichem Parkplatz  

Bezugsgrösse ist die Anzahl der Parkplätze, welche durch die installierte Basisinfrastruktur mit einer Ladestation ausgerüstet und gleichzeitig geladen werden können.

Vorgehen und Förderbedingungen

Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur «Der Anschluss zuhause».

Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Der Anschluss Zuhause

Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Der Anschluss Zuhause
Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Der Anschluss Zuhause
Herausgeber/in
AFM und AWEL, Kanton Zürich
Publikationsdatum
April 2023

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Das Elektroauto als Speicher 

Eine bidirektionale Ladestation kann Strom ins Netz zurückspeisen und ermöglicht es, Ihr Elektroauto als Stromspeicher zu nutzen. Der Kanton Zürich unterstützt den Bau von bidirektionalen Ladestationen an privaten Parkplätzen in Ein- oder Mehrfamilienhäusern. Der Einbau solcher Ladestationen wird sowohl in bestehenden als auch in neu gebauten Häusern oder deren Aussenraum gefördert.

Wer ist förderberechtigt?

Wenn Sie Parkplätze oder entsprechende Immobilien besitzen, können Sie eine Förderung beantragen. Das Gesuch kann auch Ihre Liegenschaftsverwaltung oder die Firma, welche die Anlage für Sie konzipiert, für Sie einreichen und dabei unter Umständen mehrere Projekte in einer Sammelrechnung verbinden.

Fördermittel

Anforderungen Fördermittel  
Pauschal CHF 2 000 pro bidirektionale Ladestation  

Für die Förderung relevant ist die Anzahl der Parkplätze, die mit bidirektionalen Ladestationen ausgerüstet werden. Ein Parkplatz gilt als ausgerüstet, wenn er ohne Einschränkung jederzeit als Ladepunkt genutzt werden kann.

Vorgehen und Förderbedingungen

Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur «Das Elektroauto als Speicher».

Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Das Elektroauto als Speicher

Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Das Elektroauto als Speicher
Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Das Elektroauto als Speicher
Herausgeber/in
AFM und AWEL, Kanton Zürich
Publikationsdatum
April 2023

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Die Ladestation im Quartier

Auch wer keinen eigenen Parkplatz besitzt, kann auf E-Mobilität setzen. Der Kanton Zürich unterstützt Gemeinden beim Erstellen von Ladestationen auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner.

Wer ist förderberechtigt?

Der Kanton Zürich unterstützt Gemeinden beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. Förderberechtigt sind Anwohnerparkplätze an siedlungsorientierten Strassen (zum Beispiel in der blauen Zone). Der Kanton Zürich fördert sowohl Ladestationen als auch die notwendige Basisinfrastruktur. Im Auftrag der Gemeinden können auch private Firmen (z. B. Charge Point Operators) oder lokale Energieversorgungsunternehmen Fördergelder beziehen.

Fördermittel

Anforderungen Fördermittel  
Fördersatz 30 % der nachgewiesenen Kosten  
Maximaler Beitrag CHF 3 000 pro Parkplatz bzw. CHF 450 000 pro Gemeinde  

Für die Förderung relevant sind die Investitionskosten für öffentlich zugängliche Parkplätze, die zum gleichzeitigen Laden ausgerüstet werden. Die Investitionskosten umfassen dabei sowohl die Basisinfrastruktur wie auch die Ladestation(en).

Vorgehen und Förderbedingungen

Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur «Die Ladestation im Quartier».

Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Die Ladestation im Quartier

Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Die Ladestation im Quartier
Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Die Ladestation im Quartier

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Laden am Mobilitätshub

Der Kanton Zürich fördert die Ausrüstung von abseits der Zentren gelegenen Park+Ride-Anlagen an Bahnhöfen sowie Carsharing-Standorten mit AC-Ladestationen und Basisinfrastruktur (Anschlüsse, Verteil- und Lastmanagementsystem). Fördergelder für Park+Ride-Anlagen gibt es grundsätzlich für neue oder bestehende Anlagen, die gemäss kantonalem Richtplan ausserhalb der Handlungsräume «Stadtlandschaft» und «Urbane Wohnlandschaft» liegen. Ob ein Standort förderberechtigt ist, wird im Einzelfall geprüft. Dabei wird das jeweilige regionale Gesamtverkehrskonzept berücksichtigt. Carsharing-Standorte werden überall gefördert.

Wer ist förderberechtigt?

Sowohl Gemeinden als auch Betreibende von Park+Ride-Anlagen und Carsharing-Unternehmen können Fördergelder beziehen. Auch Park+Ride-Anlagen des Bundes sowie von Unternehmen, an denen der Bund einen Kapitalanteil von über 50 Prozent hält, sind förderberechtigt.

Fördermittel

Anforderungen Fördermittel  
Fördersatz 30 % der nachgewiesenen Kosten  
Maximaler Beitrag CHF 60 000 pro Gesuch  
Bei Teilförderung nur Basisinfrastruktur CHF 500 pro Anschlusspunkt  
Bei Teilförderung Ladestationen CHF 2 500 pro Ladestation  
Bei kombinierter Förderung CHF 3 000 pro Parkplatz  

Für die Höhe der Förderung relevant sind die Investitionskosten für die Parkplätze, die zum gleichzeitigen Laden mit einer AC-Ladestation ausgerüstet oder für diese vorbereitet werden.

Vorgehen und Förderbedingungen

Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur «Laden am Mobilitätshub».

Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Laden am Mobilitätshub

Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Laden am Mobilitätshub
Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Laden am Mobilitätshub
Herausgeber/in
AFM und AWEL, Kanton Zürich
Publikationsdatum
April 2023

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Der Anschluss fürs Firmenfahrzeug

Damit sich die E-Mobilität auch im gewerblichen Bereich schneller durchsetzen kann, fördert der Kanton die Basisinfrastruktur (bestehend aus Anschlüssen, Verteil- und Lastmanagementsystem) auf Parkplätzen für Firmenautos und Nutzfahrzeuge.

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind Unternehmen. Für eine Förderung in Frage kommen Parkplätze, die ausschliesslich gewerblich und von firmeneigenen Fahrzeugen genutzt werden, und in bestehenden Gebäuden eines Unternehmensstandorts oder deren Aussenraum liegen.

Fördermittel

Anforderungen Fördermittel  
Fördersatz 30 % der nachgewiesenen Kosten  
Maximaler Beitrag CHF 60 000 pro Gesuch  

Für die Förderung relevant sind die Investitionskosten der Basisinfrastruktur.

Vorgehen und Förderbedingungen

Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur «Der Anschluss fürs Firmenfahrzeug».

Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Der Anschluss fürs Firmenfahrzeug

Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Der Anschluss fürs Firmenfahrzeug
Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Der Anschluss fürs Firmenfahrzeug

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Wasserstoff für den Güterverkehr

Neben dem batterieelektrischen Antrieb kommt bei den schweren Nutzfahrzeugen auch der Wasserstoffantrieb in Frage. Der Kanton Zürich will drei bis vier Pilotanlagen an güterverkehrsintensiven Standorten unterstützen. Unternehmen (aus Gewerbe, Logistik etc.) oder Tankstellenbetriebe können sich für die Förderung bewerben, wenn sie im Rahmen einer Public-Private-Partnership (PPP) mit dem Kanton zusammenarbeiten.

Weiterer Ablauf

Der Kanton Zürich veröffentlicht zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2023 eine Ausschreibung zu den Pilotanlagen für die Betankung von Wasserstoff. Dabei wird das Vorgehen genauer festgelegt, und es werden Auswahl- und Zuschlagskriterien sowie die Eingabefrist definiert.

Fördermittel

Anforderungen Fördermittel  
Fördersatz 30 % der nachgewiesenen Kosten  
Maximaler Beitrag CHF 300 000 pro Gesuch  

Für die Förderung relevant sind die Investitionskosten der Basisinfrastruktur.

Vorgehen und Förderbedingungen

Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur «Wasserstoff für den Güterverkehr».

Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Wasserstoff für den Güterverkehr

Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Wasserstoff für den Güterverkehr
Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Wasserstoff für den Güterverkehr

Beratungsleistungen zur E-Mobilität für Gemeinden und Unternehmen

Wie kann ein Unternehmen vom Umstieg auf Elektrofahrzeuge profitieren? Wo braucht es in der Gemeinde Ladestationen, um sie für E-Mobilität attraktiv zu machen? Wie wählt man die geeigneten Anbietenden und die richtige Technologie? Solche und ähnliche Fragen lassen sich nur mit Erfahrung und Kenntnis der technischen Möglichkeiten angemessen beantworten.

Wer ist förderberechtigt?

Der Kanton fördert die sachkundige Unterstützung von Gemeinden und Unternehmen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten, Strategien und Plänen im Bereich der E-Mobilität.

Fördermittel

Anforderungen Fördermittel  
Fördersatz 30 % der nachgewiesenen Kosten  
Maximaler Beitrag CHF 10 000 pro Gesuch  

Falls zusätzlich durch EnergieSchweiz Fördermittel gesprochen werden, wird der kantonale Beitrag so reduziert, dass der Gesamtförderanteil 50 Prozent der Kosten nicht übersteigt.

Vorgehen und Förderbedingungen

Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur «Beratung einholen».

Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Beratung einholen

Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Beratung einholen
Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Beratung einholen
Herausgeber/in
AFM und AWEL, Kanton Zürich
Publikationsdatum
April 2023

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Allgemeine Förderbedingungen

In den allgemeinen Förderbedingungen finden Sie eine Übersicht über sämtliche Förderbedingungen.

Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Allgemeine Förderbedingungen

Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Allgemeine Förderbedingungen
Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Allgemeine Förderbedingungen

Weitere Beratungs- und Förderangebote

Gebäudeprogramm

Der Kanton fördert auch Beratungsleistungen und verschiedene Massnahmen im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung von Gebäuden sowie den Heizungsersatz.

Energiefranken

Einige Gemeinden und Dritte bieten weitere Förderprogramme für Energie und Mobilität an. Welche Förderungen in Ihrer Gemeinde verfügbar sind, können Sie leicht herausfinden über die Suche nach Ihrer Postleitzahl auf folgender Webseite.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Förderprogramm Ladeinfrastruktur

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 80 093 93 93

Montag bis Freitag

8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr

E-Mail

energiefoerderung@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: