Förderprogramm Ladeinfrastruktur

Sie möchten ein Elektroauto kaufen oder Ihre Firmenflotte auf Elektroantrieb umstellen, es fehlt jedoch noch die Ladeinfrastruktur? Sie sind eine Gemeinde und wollen diese fit für die E-Mobilität machen? Der Kanton unterstützt Private, Gemeinden und Unternehmen bei der Erstellung der Ladeinfrastruktur. Hier finden Sie Informationen zu den Förderbedingungen und zum Vorgehen.
Inhaltsverzeichnis
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Rüsten Sie auf und steigen Sie auf E-Mobilität um
Für den Entscheid zum Kauf eines Elektroautos ist die Verfügbarkeit einer Ladestation von zentraler Bedeutung. Deshalb fördert der Kanton Zürich den Ausbau von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge, vor allem am Wohnort. Aber auch für Unternehmen sowie für Park+Ride-Anlagen an Bahnhöfen und bei Carsharing-Standorten gibt es Unterstützung. Zusätzlich fördert der Kanton Zürich wichtige technologische Entwicklungen wie die dezentrale Stromspeicherung in Elektroautos sowie Wasserstofftankstellen für den Güterverkehr. Ausserdem unterstützt der Kanton Gemeinden und Unternehmen, die in Zusammenhang mit dem Umstieg auf E-Mobilität externe Beratung einholen wollen.
Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer? Oder eine Gemeinde oder ein Unternehmen? Dann gibt es wahrscheinlich auch für Sie gute Gründe, in die Ladeinfrastruktur zu investieren und auf Elektroautos umzusteigen. Der Kanton unterstützt Sie mit finanziellen Beiträgen.
Sind Sie Mieterin oder Mieter? Dann machen Sie Ihre Verwaltung oder Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter auf das Förderprogramm aufmerksam.
Möglichkeiten im konkreten Fall
Welche Investitionen werden gefördert? Was müssen Sie dabei beachten? Und wie müssen Sie vorgehen? Wir helfen Ihnen bei diesen Fragen. Auf dieser Webseite erhalten Sie einen Überblick über die Förderobjekte und finden Informationen rund um die Förderbedingungen.
Fragen?
Möchten Sie eine schnelle persönliche Auskunft? Rufen Sie uns auf der Gratisnummer 0800 93 93 93 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an energiefoerderung@bd.zh.ch.
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Der Anschluss zuhause
Wenn am eigenen Parkplatz der Anschluss für eine Ladestation fehlt, ist der Entscheid fürs Elektroauto mit teuren Investitionen verbunden und die Installation braucht Zeit, die nicht immer vorhanden ist. Der Kanton Zürich greift Ihnen als Eigentümerin oder Eigentümer unter die Arme, damit Ihre Immobilie für die Zukunft mit einer steigenden Nachfrage nach Elektroautos gerüstet ist.
Wer ist förderberechtigt?
Eine Förderung der Basisinfrastruktur können Sie beantragen, wenn Sie Parkplätze oder entsprechende Immobilien besitzen. Das Gesuch kann auch Ihre Liegenschaftsverwaltung für Sie einreichen. Oder die Firma, welche die Anlage für Sie konzipiert.

Fördermittel
Anforderungen | Fördermittel | |
---|---|---|
Bis 15 Parkplätze | CHF 500 pro Parkplatz | |
Ab dem 16. Parkplatz | CHF 300 pro zusätzlichem Parkplatz |
Bezugsgrösse ist die Anzahl der Parkplätze, welche durch die installierte Basisinfrastruktur mit einer Ladestation ausgerüstet und gleichzeitig geladen werden können.
Vorgehen und Förderbedingungen
Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur «Der Anschluss zuhause».
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Das Elektroauto als Speicher
Eine bidirektionale Ladestation kann Strom ins Netz zurückspeisen und ermöglicht es, Ihr Elektroauto als Stromspeicher zu nutzen. Der Kanton Zürich unterstützt den Bau von bidirektionalen Ladestationen an privaten Parkplätzen in Ein- oder Mehrfamilienhäusern. Der Einbau solcher Ladestationen wird sowohl in bestehenden als auch in neu gebauten Häusern oder deren Aussenraum gefördert.
Wer ist förderberechtigt?
Wenn Sie Parkplätze oder entsprechende Immobilien besitzen, können Sie eine Förderung beantragen. Das Gesuch kann auch Ihre Liegenschaftsverwaltung oder die Firma, welche die Anlage für Sie konzipiert, für Sie einreichen und dabei unter Umständen mehrere Projekte in einer Sammelrechnung verbinden.
Fördermittel
Anforderungen | Fördermittel | |
---|---|---|
Pauschal | CHF 2 000 pro bidirektionale Ladestation |
Für die Förderung relevant ist die Anzahl der Parkplätze, die mit bidirektionalen Ladestationen ausgerüstet werden. Ein Parkplatz gilt als ausgerüstet, wenn er ohne Einschränkung jederzeit als Ladepunkt genutzt werden kann.
Vorgehen und Förderbedingungen
Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur «Das Elektroauto als Speicher».
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Die Ladestation im Quartier
Auch wer keinen eigenen Parkplatz besitzt, kann auf E-Mobilität setzen. Der Kanton Zürich unterstützt Gemeinden beim Erstellen von Ladestationen auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner.
Wer ist förderberechtigt?
Der Kanton Zürich unterstützt Gemeinden beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. Förderberechtigt sind Anwohnerparkplätze an siedlungsorientierten Strassen (zum Beispiel in der blauen Zone). Der Kanton Zürich fördert sowohl Ladestationen als auch die notwendige Basisinfrastruktur. Im Auftrag der Gemeinden können auch private Firmen (z. B. Charge Point Operators) oder lokale Energieversorgungsunternehmen Fördergelder beziehen.
Fördermittel
Anforderungen | Fördermittel | |
---|---|---|
Fördersatz | 30 % der nachgewiesenen Kosten | |
Maximaler Beitrag | CHF 3 000 pro Parkplatz bzw. CHF 450 000 pro Gemeinde |
Für die Förderung relevant sind die Investitionskosten für öffentlich zugängliche Parkplätze, die zum gleichzeitigen Laden ausgerüstet werden. Die Investitionskosten umfassen dabei sowohl die Basisinfrastruktur wie auch die Ladestation(en).
Vorgehen und Förderbedingungen
Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur «Die Ladestation im Quartier».
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Laden am Mobilitätshub
Der Kanton Zürich fördert die Ausrüstung von abseits der Zentren gelegenen Park+Ride-Anlagen an Bahnhöfen sowie Carsharing-Standorten mit AC-Ladestationen und Basisinfrastruktur (Anschlüsse, Verteil- und Lastmanagementsystem). Fördergelder für Park+Ride-Anlagen gibt es grundsätzlich für neue oder bestehende Anlagen, die gemäss kantonalem Richtplan ausserhalb der Handlungsräume «Stadtlandschaft» und «Urbane Wohnlandschaft» liegen. Ob ein Standort förderberechtigt ist, wird im Einzelfall geprüft. Dabei wird das jeweilige regionale Gesamtverkehrskonzept berücksichtigt. Carsharing-Standorte werden überall gefördert.
Wer ist förderberechtigt?
Sowohl Gemeinden als auch Betreibende von Park+Ride-Anlagen und Carsharing-Unternehmen können Fördergelder beziehen. Auch Park+Ride-Anlagen des Bundes sowie von Unternehmen, an denen der Bund einen Kapitalanteil von über 50 Prozent hält, sind förderberechtigt.
Fördermittel
Anforderungen | Fördermittel | |
---|---|---|
Fördersatz | 30 % der nachgewiesenen Kosten | |
Maximaler Beitrag | CHF 60 000 pro Gesuch | |
Bei Teilförderung nur Basisinfrastruktur | CHF 500 pro Anschlusspunkt | |
Bei Teilförderung Ladestationen | CHF 2 500 pro Ladestation | |
Bei kombinierter Förderung | CHF 3 000 pro Parkplatz |
Für die Höhe der Förderung relevant sind die Investitionskosten für die Parkplätze, die zum gleichzeitigen Laden mit einer AC-Ladestation ausgerüstet oder für diese vorbereitet werden.
Vorgehen und Förderbedingungen
Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur «Laden am Mobilitätshub».
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Der Anschluss fürs Firmenfahrzeug
Damit sich die E-Mobilität auch im gewerblichen Bereich schneller durchsetzen kann, fördert der Kanton die Basisinfrastruktur (bestehend aus Anschlüssen, Verteil- und Lastmanagementsystem) auf Parkplätzen für Firmenautos und Nutzfahrzeuge.
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind Unternehmen. Für eine Förderung in Frage kommen Parkplätze, die ausschliesslich gewerblich und von firmeneigenen Fahrzeugen genutzt werden, und in bestehenden Gebäuden eines Unternehmensstandorts oder deren Aussenraum liegen.
Fördermittel
Anforderungen | Fördermittel | |
---|---|---|
Fördersatz | 30 % der nachgewiesenen Kosten | |
Maximaler Beitrag | CHF 60 000 pro Gesuch |
Für die Förderung relevant sind die Investitionskosten der Basisinfrastruktur.
Vorgehen und Förderbedingungen
Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur «Der Anschluss fürs Firmenfahrzeug».
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Wasserstoff für den Güterverkehr
Neben dem batterieelektrischen Antrieb kommt bei den schweren Nutzfahrzeugen auch der Wasserstoffantrieb in Frage. Der Kanton Zürich will drei bis vier Pilotanlagen an güterverkehrsintensiven Standorten unterstützen. Unternehmen (aus Gewerbe, Logistik etc.) oder Tankstellenbetriebe können sich für die Förderung bewerben, wenn sie im Rahmen einer Public-Private-Partnership (PPP) mit dem Kanton zusammenarbeiten.
Weiterer Ablauf
Der Kanton Zürich veröffentlicht zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2023 eine Ausschreibung zu den Pilotanlagen für die Betankung von Wasserstoff. Dabei wird das Vorgehen genauer festgelegt, und es werden Auswahl- und Zuschlagskriterien sowie die Eingabefrist definiert.
Fördermittel
Anforderungen | Fördermittel | |
---|---|---|
Fördersatz | 30 % der nachgewiesenen Kosten | |
Maximaler Beitrag | CHF 300 000 pro Gesuch |
Für die Förderung relevant sind die Investitionskosten der Basisinfrastruktur.
Vorgehen und Förderbedingungen
Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur «Wasserstoff für den Güterverkehr».
Beratungsleistungen zur E-Mobilität für Gemeinden und Unternehmen
Wie kann ein Unternehmen vom Umstieg auf Elektrofahrzeuge profitieren? Wo braucht es in der Gemeinde Ladestationen, um sie für E-Mobilität attraktiv zu machen? Wie wählt man die geeigneten Anbietenden und die richtige Technologie? Solche und ähnliche Fragen lassen sich nur mit Erfahrung und Kenntnis der technischen Möglichkeiten angemessen beantworten.
Wer ist förderberechtigt?
Der Kanton fördert die sachkundige Unterstützung von Gemeinden und Unternehmen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten, Strategien und Plänen im Bereich der E-Mobilität.
Fördermittel
Anforderungen | Fördermittel | |
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Fördersatz | 30 % der nachgewiesenen Kosten | |
Maximaler Beitrag | CHF 10 000 pro Gesuch |
Falls zusätzlich durch EnergieSchweiz Fördermittel gesprochen werden, wird der kantonale Beitrag so reduziert, dass der Gesamtförderanteil 50 Prozent der Kosten nicht übersteigt.
Vorgehen und Förderbedingungen
Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur «Beratung einholen».
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Allgemeine Förderbedingungen
In den allgemeinen Förderbedingungen finden Sie eine Übersicht über sämtliche Förderbedingungen.
Weitere Beratungs- und Förderangebote
Gebäudeprogramm
Der Kanton fördert auch Beratungsleistungen und verschiedene Massnahmen im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung von Gebäuden sowie den Heizungsersatz.
Energiefranken
Einige Gemeinden und Dritte bieten weitere Förderprogramme für Energie und Mobilität an. Welche Förderungen in Ihrer Gemeinde verfügbar sind, können Sie leicht herausfinden über die Suche nach Ihrer Postleitzahl auf folgender Webseite.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Förderprogramm Ladeinfrastruktur
8090 Zürich
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr