Wenn am eigenen Parkplatz der Anschluss für eine Ladestation fehlt, ist der Entscheid fürs Elektroauto oft mit Investitionen verbunden. Der Kanton Zürich unterstützt Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines Wohngebäudes dabei, Ihre Parkplätze für die Elektromobilität vorzubereiten.
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Anschluss fürs Wohngebäude
Der Kanton Zürich unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden dabei, die Basisinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auszubauen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Anschlüsse, Zuleitungen, Verteil- und Lastmanagementsysteme.
Bitte beachten Sie:
- Für eine Förderung muss die Ausbaustufe C1 in Anlehnung an SIA-Merkblatt 2060 erreicht werden. Insbesondere muss eine Zuleitung von der Verteilung bis unmittelbar zu den Parkplätzen gezogen werden. Eine Kabelkanal ohne Zuleitung berechtigt nicht zur Förderung.
- Nicht unterstützt wird der Anschluss einer neuen Ladestation an eine bestehende Zuleitung.
- Parkplätze für Motorräder oder E-Bikes, sowie Parkplätze für Besucherinnen und Besucher sind nicht förderberechtigt.
- Orientieren Sie sich an den zeitlichen Vorgaben unter «Vorgehen». Zu spät eingereichte Gesuche können in keinem Fall berücksichtigt werden.
Höhe der Förderung
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Anforderungen
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Fördermittel
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| Bis 15 Parkplätze | CHF 500 pro Parkplatz |
| Ab dem 16. Parkplatz | CHF 300 pro zusätzlichem Parkplatz |
Es sind alle Parkplätze für Anwohnende förderberechtigt, welche durch die neu installierte Basisinfrastruktur mit einer eigenen Ladestation ausgerüstet werden können.
Die Ladestationen können jeweils gleichzeitig mit der Basisinfrastruktur oder auch erst später installiert werden. Dies hat keine Auswirkungen auf die Förderung.
Bei Anlagen in einer Mischnutzung (z. B. Parkplätze für Wohnen und Unternehmen in derselben Tiefgarage) müssen die Parkplätze für Flottenfahrzeuge der ansässigen Unternehmen in einem separaten Gesuch angemeldet werden. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website zur Massnahme «Ladeinfrastruktur für Unternehmen».
Bidirektionale DC-Ladestationen
Zusätzlich zur Basisinfrastruktur fördert der Kanton Zürich in Wohngebäuden auch die Installation von bidirektionalen DC-Ladestationen. Dabei handelt es sich im Rahmen einer Innovationsförderung um spezielle Ladestationen, mit welchen Elektroautos als Energiespeicher genutzt werden können. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Weitere Massnahmen.
Fragen?
Alle Informationen finden Sie in den jeweiligen Förderbroschüren. Für ergänzende Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter energiefoerderung@bd.zh.ch zur Verfügung.
Förderbedingungen
Die Fördermassnahme richtet sich an die Eigentümerschaft von bestehenden Wohngebäuden. Neubauten (Baufertigstellung im Jahre 2023 oder später) sind nicht förderberechtigt.
Bei Bedarf können auch die Liegenschaftsverwaltung oder die beauftragte Elektroinstallationsfirma das Gesuch für Sie einreichen.
Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre zur Massnahme «Basisinfrastruktur in Wohngebäuden».
Zusätzlich gelten bei jeder Fördermassnahme des Förderprogramms Ladeinfrastruktur die allgemeinen Förderbedingungen.
Folgende Checkliste unterstützt Gesuchstellende dabei, ein Gesuch richtig einzureichen. Zusätzlich zeigen die Beispielpläne auf, wie ein eingereichter Plan aussehen sollte.
Fördergesuch einreichen
Sobald Sie sich über die Fördermassnahmen und deren Bedingungen informiert haben, können Sie online ein Fördergesuch stellen. Gesuche müssen zwingend über das Online-Portal eingereicht werden.
Fördergelder beantragen
Reichen Sie Ihr Gesuch über das Online-Portal «Gebäudeprogramm» ein.
Vorgehen
Der Förderprozess ist von der Anzahl der Parkplätze abhängig, die mit einer Basisinfrastruktur ausgerüstet werden. Kleinere Anlagen bis 4 Parkplätze profitieren von einem vereinfachten Verfahren. Grössere Anlagen durchlaufen einen zweistufigen Förderprozess.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Informieren Sie sich auf unserer Website mit der Förderbroschüre und weiteren Hilfestellungen, ob Sie förderberechtigt sind.
- Bei kleinen Anlagen bis insgesamt 4 ausgerüsteten Parkplätzen muss vor Installation kein Gesuch gestellt werden. Sie können somit direkt mit dem Ausbau beginnen. Innerhalb von 6 Monaten ab Inbetriebnahme der Basisinfrastruktur (wichtig: nicht Inbetriebnahme der Ladestation) ist ein Fördergesuch zu stellen.
- Reichen Sie innerhalb des Zeitraums von 6 Monaten ab Inbetriebnahme der Basisinfrastruktur auf dem Online-Portal ein Gesuch für die Massnahme «Basisinfrastruktur für Anlagen bis 4 Parkplätze (einstufiges Verfahren)» unter dem Thema «Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden (private Parkplätze)» ein.
Bitte vergewissern Sie sich, dass das Gesuch vollständig ist. Alle angegebenen Beilagen sind zwingend notwendig. Dies beschleunigt die Gesuchprüfung erheblich.
Nachdem Sie das Gesuch online erfasst haben, müssen Sie das Gesuchformular unterschreiben und digital an das Bearbeitungszentrum senden. Die entsprechende Mail-Adresse finden Sie auf dem Gesuchformular. - Nach Erhalt des unterschriebenen Gesuchformulars beginnt die Gesuchprüfung.
Falls Dokumente fehlen, kontaktieren wir Sie per E-Mail. Wenn Ihr Gesuch und alle Unterlagen vollständig sind, prüfen wir, ob Ihre Anlage alle Bedingungen für eine Förderung erfüllt. Dies nimmt zwischen 4 bis 10 Wochen ab dem Zeitpunkt, ab welchem das Gesuch vollständig ist, in Anspruch.
Wenn Ihre Anlage förderberechtigt ist, schicken wir Ihnen per E-Mail ein Auszahlungsschreiben zu. Erfüllt Ihr Vorhaben die Förderbedingungen nicht, erhalten Sie eine schriftliche Absage. - Nachdem Ihr Projekt erfolgreich abgeschlossen und geprüft wurde, werden die Fördergelder ausbezahlt.
- Informieren Sie sich auf unserer Website mit der Förderbroschüre und weiteren Hilfestellungen, ob Sie förderberechtigt sind.
- Reichen Sie vor Installationsbeginn auf dem Online-Portal ein Gesuch für die Massnahme «Basisinfrastruktur für Anlagen ab 5 Parkplätzen (zweistufiges Verfahren)» unter dem Thema «Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden (private Parkplätze)» ein.
Bitte vergewissern Sie sich, dass das Gesuch vollständig ist. Alle angegebenen Beilagen sind zwingend notwendig. Dies beschleunigt die Gesuchprüfung erheblich.
Nachdem Sie das Gesuch online erfasst haben, müssen Sie das Gesuchformular unterschreiben und digital an das Bearbeitungszentrum senden. Die entsprechende Mail-Adresse finden Sie auf dem Gesuchformular. - Nach Erhalt des unterschriebenen Gesuchformulars beginnt die Gesuchprüfung.
Falls Dokumente fehlen, kontaktieren wir Sie per E-Mail. Wenn Ihr Gesuch und alle Unterlagen vollständig sind, prüfen wir, ob Ihre Anlage alle Bedingungen für eine Förderung erfüllt. Dies nimmt zwischen 4 bis 10 Wochen ab dem Zeitpunkt, ab welchem das Gesuch vollständig ist, in Anspruch.
Wenn Ihre Anlage förderberechtigt ist, schicken wir Ihnen ein Zusicherungsschreiben per E-Mail zu. Erfüllt Ihr Vorhaben die Förderbedingungen nicht, erhalten Sie eine schriftliche Absage. - Falls Sie vor der Installation sichergehen möchten, dass Ihre Anlage gefördert wird, warten Sie auf die Ausstellung des Zusicherungsschreibens des Kantons Zürich.
Alternativ können Sie auch schon nach Gesuchstellung (Schritt 2) auf eigenes Risiko mit der Installation beginnen. - Wenn Ihr Fördergesuch gutgeheissen wurde und Ihre Anlagen installiert wurden, können Sie uns den Abschluss des Projekts melden. Dazu müssen Sie sich noch einmal im Onlineportal mit Ihrem Benutzerkonto anmelden und in der Übersicht beim erfassten Gesuch rechts auf das gelbe Fähnchen klicken.
- Nachdem Ihr Abschluss erfolgreich geprüft wurde, werden die Fördergelder ausbezahlt.
Häufig gestellte Fragen
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie hier:
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Der Kauf von einer Ladestation allein wird nicht unterstützt (gefördert), sondern die Installation der Basisinfrastruktur. Mit einer Basisinfrastruktur sind Zuleitungen, Verteil- und Lastmanagementsystem gemeint. Das heisst somit, dass eine neue Zuleitung von der Verteilung bis zu den Parkplätzen gezogen werden muss. Ein Anschluss einer herkömmlichen Ladestation an eine bestehende Zuleitung (Basisinfrastruktur) wird nicht unterstützt.
Um von einer Förderung zu profitieren, muss mindestens die Ausbaustufe C1 in Anlehnung an das Merkblatt SIA-2060 erreicht werden. Das heisst, dass die Zuleitung (Stromzuleitung) direkt bis an den Parkplatz reichen muss. So müssen die Parkplätze so vorbereitet sein, dass danach möglichst einfach Ladestationen an die neu installierte Infrastruktur angeschlossen werden können. Dies kann mit verschiedenen Möglichkeiten erreicht werden, z. B. mit Flachbandkabeln über alle Parkplätze oder Einzelleitungen direkt zu den einzelnen Parkplätzen.
Somit ist nicht die Anzahl Parkplätze relevant, welche schon mit einer Ladestation ausgerüstet werden, sondern die Anzahl der Parkplätze, welche eine dafür ausgelegte Zuleitung (Basisinfrastruktur) erhalten.
Hierbei wird zwischen kleinen Gesuchen (bis 4 ausgerüstete Parkplätzen) und grösseren Gesuchen (ab 5 ausgerüstete Parkplätze) unterschieden.
- Bei grösseren Anlagen (ab 5 Parkplätzen) ist das Gesuch zwingend vor Installationsbeginn der Basisinfrastruktur einzureichen.
- Bei kleineren Anlagen wird ein vereinfachtes Verfahren angewandt. So kann das Gesuch innerhalb von 6 Monaten nach Installationsfertigstellung eingereicht werden. Eine Gesuchstellung vor Installationsbeginn ist nicht notwendig.
Ja, das Gesuch muss nicht zwingend von der Eigentümerschaft eingereicht werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine durch die Eigentümerschaft unterschriebene Vollmacht notwendig ist, wenn Dritte das Gesuch stellvertretend unterzeichnen.
Pro Parkierungsanlage ist nur ein Fördergesuch
möglich, um den Ausbau der (Basis)Infrastruktur für die Elektromobilität möglichst effizient zu gestalten. So sollte möglichst gleich die gesamte Parkierungsanlage mit einer Basisinfrastruktur ausgerüstet werden.
Als Parkierungsanlage gilt die gesamte Anlage von
Parkplätzen. So ist beispielsweise eine Tiefgarage oder mehrere angrenzende Garagenboxen eine Parkierungsanlage. Pro Tiefgarage resp. pro Gruppe von Garagenboxen kann nur ein Fördergesuch gestellt werden. Nachträgliche Erweiterungen sind danach nicht mehr förderberechtigt.
Einzelne Parkplätze oder einzelne Parkplatzgruppen innerhalb einer Tiefgarage bilden somit keine einzelne Parkierungsanlage ab. Dies gilt auch, wenn die Tiefgarage mit verschiedenen Eigentümerschaften geteilt wird. Somit ist es notwendig, den Ausbau der Basisinfrastruktur sowie die Stellung des Fördergesuches vorgängig mit allen Eigentümerschaften zu besprechen. Falls Sie nicht sicher sind, wie in Ihrem konkreten Fall die Parkierungsanlage definiert ist, nehmen Sie bitte vorgängig mit uns Kontakt auf.
Die Gesuchprüfung dauert normalerweise maximal 4 Wochen, kann in Ausnahmefällen jedoch bis 10 Wochen dauern. Bitte beachten Sie, dass dieses Zeitfenster erst startet, wenn das Gesuch vollständig ist. Um somit möglichst schnell ein Entscheid zu erhalten, sollte gleich zu Beginn ein vollständiges Gesuch eingereicht werden. Alle aufgelisteten Beilagen sind dabei notwendig.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Förderprogramm Ladeinfrastruktur