Energieplanung

Ziel der langfristigen Energiepolitik des Kantons Zürich ist, ein gesundes Wirtschaftswachstum und einen hohen Lebensstandard bei gleichzeitiger Schonung der Umwelt zu ermöglichen.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Kantonale Energieplanung

Die Energieplanung des Kantons ist Sache des Regierungsrates und ist im Bereich der Energieversorgung und -nutzung Entscheidungsgrundlage für Massnahmen der Raumplanung, Projektierung von Anlagen und Förderungs­massnahmen.

Der Kanton Zürich will die Kohlendioxid-Emissionen fossiler Brenn- und Treibstoffe bis 2050 stark senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind fossile durch nichtfossile Energieträger zu ersetzen und die Energie effizient zu nutzen. Der Strom muss möglichst im Inland produziert werden. Diese Massnahmen tragen auch wesentlich zu einer ausreichenden, verlässlichen und preisgünstigen Versorgung bei.

Aufgabenfelder, Grundlagen

Die Kantone sind in erster Linie für energetische Massnahmen bzw. Vorgaben in den Bereichen Gebäude und Wärmeversorgung zuständig. Die Kantonsverfas­sung verlangt aber auch, dass der Kanton für eine sichere und wirtschaftliche Elektrizitätsversorgung sorgt (Art. 106 Abs. 3).

Die planerischen Festlegungen zur Wärme- und Stromversorgung sind im kantonalen Energieplan dargestellt. 

Energieplanungsbericht 2022

Rahmenbedingungen

Mit dem Ausstieg aus der Kernenergie stellt sich die Frage, wie die Stromversorgungssicherheit gewährleistet werden soll. Die Baudirektion arbeitet in Expertengremien des Bundes mit und bringt sich aktiv in die Suche nach praktikablen Lösungen ein. In Abstimmung mit den Beschlüssen der Schweizerischen Energiedirektoren-Konferenz sind zudem weitere Massnahmen vorgesehen, die besonders im Gebäudebereich die Energieeffizienz verbessern und den Einsatz erneuerbarer Energien weiter erhöhen. 

Kommunale Energieplanung

Gemeinden können Wärmeversorgungsgebiete ausscheiden, die besonders bei Massnahmen der Raumplanung als Entscheidungsgrundlage dienen (§ 7 Energiegesetz). 

Grundlagen für die Erarbeitung der kommunalen Energieplanung sind im GIS-Browser zu finden. 

Kantonales Geodatenmodell

Der Kanton hat zusammen mit Gemeindebehörden und Planungsfachleuten ein einheitliches kantonales Geodatenmodell (KGDM) entwickelt, womit Gemeinden ihre bestehenden und zukünftigen kommunalen Energieplanungen auf dem kantonalen GIS-Browser darstellen können. Gemeinden, die ihre Planungen auf diese Weise veröffentlichen, profitieren von erhöhten Subventionsbeiträgen. Die Struktur der Daten ist dabei mit dem KGDM abzugleichen.

Alle Informationen zum Modell und den darin geltenden Regeln sind der «Modelldokumentation» zu entnehmen. Das Dokument «Umsetzung Kategorien KGDM» erläutert die Bedeutung und Wirkung der Festlegungen und Empfehlungen.

Unter «Vorlagen-Datenbanken» sind vorgefertigte Geodatenbanken inklusive Umsetzungshilfen für unterschiedliche GIS-Programme zu finden, welche das Erarbeiten der Energieplanung erleichtern sollen.

Energie in Gemeinden

Die Broschüre «Energie in Gemeinden» zeigt, welches die wichtigsten Arbeitsbereiche auf kommunaler Ebene sind. Der Heizkostenrechner dient zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit bei Anschlussverpflichtungen (nach § 295 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz).

Eine Übersicht über den Stand der Energieplanungen, des Labels Energiestadt sowie der einzelnen Gemeinden, die mit Gas versorgt sind, zeigen die nachfolgenden PDF-Dateien.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Abteilung Energie

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 42 66

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