Windenergie
Angesichts der Klimakrise und der unsicheren internationalen Energieversorgungslage sieht die Energiestrategie des Kantons Zürich eine stärkere Nutzung der heimischen, erneuerbaren Energien vor – unter anderem der Windenergie. Windenergie ist eine ideale Ergänzung der Solarenergie und Wasserkraft, denn zwei Drittel davon fallen im Winterhalbjahr an.
Inhaltsverzeichnis
Ausgangspunkt
Im Moment bereitet der Kanton Zürich den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Kantonalen Richtplan vor. Ausgangspunkt dafür ist der Auftrag des Bundes an die Kantone, Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in den kantonalen Richtplänen zu bezeichnen.
In einem ersten Schritt hat der Kanton Zürich eine Modellierung der Windverhältnisse auf 100 Metern über Grund vorgenommen. Diese wurde mit Ausschlusskriterien abgeglichen: ungenügendes Windpotenzial, Nähe zu bewohnten Gebäuden (Lärm), Flugverkehr und Infrastrukturanlagen, schützenswerte Fauna und Flora, Landschafts- und Kulturgüterschutz, Gewässer und so weiter. Resultat ist eine Karte mit Potenzialgebieten, in denen es möglich sein und es sich lohnen könnte, Windenergie zu nutzen.
Eignungsgebiete für Richtplan
Die Eignung dieser Potenzialgebiete überprüft die Baudirektion im Moment detailliert in Zusammenarbeit mit den möglichen Standortgemeinden, den Natur- und Landschaftsschutzverbänden sowie der Windenergiebranche und identifiziert dabei weitere Ausschlussgründe und möglicherweise auch zusätzliche Potenziale. Auf dieser Basis nimmt sie eine Interessenabwägung vor und definiert die effektiven Eignungsgebiete für den Richtplan. Für diese führt sie eine Anhörung im Rahmen einer öffentlichen Auflage durch.
Anschliessend beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, Eignungsgebiete in den Kantonalen Richtplan einzutragen.

Planungs- und Bewilligungsverfahren
Sollte ein Energieversorgungsunternehmen später in einem dieser Eignungsgebiete eine Windenergieanlage bauen wollen, so ist ein Planungs- und Bewilligungsverfahren nötig, bei welchem die entsprechenden Rechtsmittel ergriffen werden können.
Die Baudirektion prüft die Möglichkeit, das Planungs- und Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen durch eine Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) zu beschleunigen.

Medienkonferenz zum Stand der Planung
Am 7. Oktober 2022 hat Regierungsrat Martin Neukom an einer Medienkonferenz über den Stand der Planung orientiert:

Grundlagenbericht
Weiterführende Informationen
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