Windenergie

Angesichts der Klimakrise und der unsicheren internationalen Energieversorgungslage sieht die Energiestrategie des Kantons Zürich eine stärkere Nutzung der heimischen, erneuerbaren Energien vor – unter anderem der Windenergie. Windenergie ist eine ideale Ergänzung der Solarenergie und Wasserkraft, denn zwei Drittel davon fallen im Winterhalbjahr an.

Inhaltsverzeichnis

Ausgangspunkt

Im Moment bereitet der Kanton Zürich den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Kantonalen Richtplan vor. Ausgangspunkt dafür ist der Auftrag des Bundes an die Kantone, Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in den kantonalen Richtplänen zu bezeichnen. 

In einem ersten Schritt hat der Kanton Zürich eine Modellierung der Windverhältnisse auf 100 Metern über Grund vorgenommen. Diese wurde mit Ausschlusskriterien abgeglichen: ungenügendes Windpotenzial, Nähe zu bewohnten Gebäuden (Lärm), Flugverkehr und Infrastrukturanlagen, schützenswerte Fauna und Flora, Landschafts- und Kulturgüterschutz, Gewässer und so weiter. Resultat ist eine Karte mit Potenzialgebieten, in denen es möglich sein und es sich lohnen könnte, Windenergie zu nutzen.

Potenzialgebiete Windenergie

Eignungsgebiete für Richtplan

Die Eignung dieser Potenzialgebiete überprüft die Baudirektion im Moment detailliert in Zusammenarbeit mit den möglichen Standortgemeinden, den Natur- und Landschaftsschutzverbänden sowie der Windenergiebranche und identifiziert dabei weitere Ausschlussgründe und möglicherweise auch zusätzliche Potenziale. Auf dieser Basis nimmt sie eine Interessenabwägung vor und definiert die effektiven Eignungsgebiete für den Richtplan. Für diese führt sie eine Anhörung im Rahmen einer öffentlichen Auflage durch.

Anschliessend beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, Eignungsgebiete in den Kantonalen Richtplan einzutragen. 

Grafische Darstellung des Vorgehens: Eine Karte zeigt sämtliche Windressourcen im Kanton Zürich. Die Gebiete werden Schritt um Schritt reduziert. Eine Karte zeigt die Potenzialgebiete im Kanton. Welche davon am Ende tatsächlich Eignungsgebiete im Richtplan werden, ist noch offen.
Vorgehensschritte zur Nutzung von Windenergie im Kanton Zürich.

Planungs- und Bewilligungsverfahren

Sollte ein Energieversorgungsunternehmen später in einem dieser Eignungsgebiete eine Windenergieanlage bauen wollen, so ist ein Planungs- und Bewilligungsverfahren nötig, bei welchem die entsprechenden Rechtsmittel ergriffen werden können.

Die Baudirektion prüft die Möglichkeit, das Planungs- und Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen durch eine Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) zu beschleunigen. 

Von 2022 bis 2025 erfolgt der Richtplanprozess für den Eintrag von Eignungsgebieten und Standorten unter Mitwirkung der Gemeinden, ab ca. 2026 das kantonale Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren für allfällige Windenergieanlagen unter Mitwirkung der Gemeinden.
Planungsverfahren Windenergie.

Medienkonferenz zum Stand der Planung

Am 7. Oktober 2022 hat Regierungsrat Martin Neukom an einer Medienkonferenz über den Stand der Planung orientiert:

Medienkonferenz vom 7. Oktober 2022
Aufzeichnung der Medienkonferenz mit Baudirektor Martin Neukom am 7. Oktober 2022.

Grundlagenbericht

Weiterführende Informationen

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