Der Kanton Zürich ist daran, Eignungsgebiete für die Windenergienutzung festzulegen. Grundlage dafür ist die Energiestrategie des Kantons und ein Auftrag des Bundes. Später können Interessierte in diesen Gebieten Windenergieanlagen planen. Das entsprechende Planungs- und Bewilligungsverfahren soll beschleunigt werden – denn die Zeit drängt. Im Jahr 2040 soll der Kanton Zürich klimaneutral sein.
Ausgangspunkt
Die vom Kantonsrat verabschiedete Energiestrategie des Kantons Zürich sieht einen starken Ausbau der erneuerbaren Energien vor – unter anderem der Windenergie. Und das vom Volk gutgeheissene Energiegesetz des Bundes beauftragt die Kantone, Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in den kantonalen Richtplänen zu bezeichnen. Die Baudirektion setzt diese Aufträge momentan um, indem sie die entsprechende Planung vorantreibt. In einem ersten Schritt hat sie eine Modellierung der Windverhältnisse auf 100 Metern über Grund vorgenommen. Diese wurde mit Ausschlusskriterien abgeglichen: ungenügendes Windpotenzial, Nähe zu bewohnten Gebäuden (Lärm), Flugverkehr und Infrastrukturanlagen, schützenswerte Fauna und Flora, Landschafts- und Kulturgüterschutz, Gewässer und so weiter. Resultat ist eine Karte mit Potenzialgebieten, in denen es möglich sein und es sich lohnen könnte, Windenergie zu nutzen.
Eignungsgebiete für Richtplan
Die Eignung dieser Potenzialgebiete überprüft die Baudirektion mit den kantonalen Fachstellen sowie den Bundesbehörden und identifiziert dabei weitere Ausschlussgründe und möglicherweise auch zusätzliche Potenziale. In einem vorgelagerten informellen Verfahren wurden auch die betroffenen Gemeinden, die Natur- und Landschaftsschutzverbände sowie die Energiebranche mit einbezogen.
Auf Basis einer Nutzwertanalyse nimmt die Baudirektion eine Interessenabwägung vor und definiert effektive Eignungsgebiete für den Richtplan. Nach einem entsprechenden Beschluss des Regierungsrats führt sie eine Anhörung im Rahmen einer öffentlichen Auflage durch, bei der sich auch die breite Bevölkerung zu den geplanten Richtplaneinträgen äussern kann. Nach Auswertung der öffentlichen Auflage erfolgt der Antrag des Regierungsrats an den Kantonsrat mit den Eignungsgebieten zur Nutzung von Windenergie, die er zum Eintrag in den kantonalen Richtplan vorschlägt. Abschliessend über den Eintrag von Eignungsgebieten zur Windenergienutzung im Richtplan entscheidet im Kanton Zürich der Kantonsrat.
Planungs- und Bewilligungsverfahren
Sollte ein Energieversorgungsunternehmen später in einem im Richtplan eingetragenen Eignungsgebiet eine Windenergieanlage bauen wollen, so ist ein Planungs- und Bewilligungsverfahren nötig, bei welchen die entsprechenden Rechtsmittel ergriffen werden können.
In Übereinstimmung mit den Bestrebungen auf Bundesebene prüft die Baudirektion die Möglichkeit, das Planungs- und Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen zu beschleunigen.
Medienkonferenz zum Stand der Planung
Am 7. Oktober 2022 hat Regierungsrat Martin Neukom an einer Medienkonferenz über den Stand der Planung orientiert:
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Abteilung Energie
8090 Zürich