Planung & Bewilligung

Der Kanton Zürich ist daran, Eignungsgebiete für die Windenergienutzung festzulegen. Grundlage dafür ist die Energiestrategie des Kantons und ein Auftrag des Bundes. Später können Interessierte in diesen Gebieten Windenergieanlagen planen. Das entsprechende Planungs- und Bewilligungsverfahren soll beschleunigt werden – denn die Zeit drängt. Im Jahr 2040 soll der Kanton Zürich klimaneutral sein.

Richtplanung

Momentan schafft der Kanton Zürich die planerischen Voraussetzungen für die Nutzung der Windenergie: den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan. Mit der Annahme der nationalen Energiestrategie 2050 hat das Volk 2017 allen Kantonen den Auftrag dazu erteilt. In einem ersten Schritt hat die Baudirektion 46 Gebiete eruiert, in denen es möglich sein und es sich lohnen könnte, Windenergie zu nutzen (die sogenannten Potenzialgebiete). Im Austausch mit den Gemeinden, den Natur- und Landschaftsschutzverbänden, der Energiebranche und dem Bund hat sie deren Eignung überprüft. Dabei kamen auch sechs weitere, möglicherweise geeignete Gebiete hinzu. Der Regierungsrat hat das Energiepotenzial und die Schutzaspekte dieser insgesamt 52 Potenzialgebiete nun gegeneinander abgewogen. 20 davon beurteilt er als sehr geeignete Gebiete und schlägt sie zum Eintrag in den kantonalen Richtplan vor. 15 weitere, ebenfalls gut geeignete Gebiete werden als sogenannte Zwischenergebnisse eingetragen. In diesen Gebieten sind noch nicht alle Voraussetzungen für einen definitiven Richtplaneintrag erfüllt.

Eignungsgebiete Windenergie

Publikationsteaserbild Eignungsgebiete Windenergie
Karte mit Eignungsgebieten für die Windenergie. Quelle: Baudirektion Kanton Zürich

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Öffentliche Auflage Richtplanvorlage

Der Richtplanentwurf mit den insgesamt 20 Festsetzungen und 15 Zwischenergebnissen liegt bis zum 31. Oktober 2024 öffentlich auf. Privatpersonen, aber auch Gemeinden, Organisationen, politische Akteure etc. können sich zur Gesamtüberarbeitung des Richtplankapitels Energie äussern.

Das Ergebnis der öffentlichen Auflage bildet die Grundlage für einen anschliessenden Antrag des Regierungsrats an den Kantonsrat. Der Kantonsrat entscheidet abschliessend über den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan. Grosse Windenergieanlagen können nur in rechtskräftig im Richtplan eingetragenen Eignungsgebieten entstehen. Entsprechende Projekte müssen ein Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen.

Die Schritte bis zum rechtskräftigen Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergie-nutzung im kantonalen Richtplan
Die Schritte bis zum rechtskräftigen Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan Quelle: AWEL

Beschleunigung Planungs- und Bewilligungsverfahren

In Übereinstimmung mit den Bestrebungen auf Bundesebene und in anderen Kantonen schlägt der Zürcher Regierungsrat vor, das Bewilligungsverfahren für grosse Windenergieanlagen zu beschleunigen. Es soll ein kantonales Plangenehmigungsverfahren zur Anwendung kommen, wie heute schon für Hochwasserschutzprojekte und Kantonsstrassen. Grosse Windenergieanlagen sind ebenso wie diese von gesamtkantonalem Interesse. Das Bewilligungsverfahren dauert heute zu lange. Doch die Zeit zur Sicherstellung der Energieversorgung drängt. Mit dem kantonalen Plangenehmigungsverfahren verkürzt sich der Instanzenweg, die Einsprache-Rechte bleiben jedoch vollumfänglich gewahrt. Zudem schlägt der Regierungsrat eine freiwillige Investitionsbeteiligung für Gemeinden und Bevölkerung und eine freiwillige Zahlung von Betreibern von Windenergieanlagen an Gemeinden vor, um Windpark-Projekte regional stärker zu verankern und die Regionen stärker davon profitieren zu lassen. Die entsprechenden Änderungen des kantonalen Energiegesetzes gehen zeitgleich mit der öffentlichen Auflage der Richtplanvorlage in eine Vernehmlassung.

Vernehmlassung Kantonales Energiegesetz

Bis zum 31. Oktober 2024 können sich Privatpersonen, Gemeinden, Organisationen, politische Akteure etc. zur Änderung des kantonalen Energiegesetzes äussern. Dies ist über diese Seite unter dem Stichwort «Plangenehmigung» möglich:

Das Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren heute.
Das Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren heute. Quelle: Baudirektion Kanton Zürich
Das beschleunigte Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren gemäss Vorschlag des Regierungsrats. Das bisher langwierige Verfahren wird abgekürzt, die Einsprache-Rechte bleiben gewahrt.
Das beschleunigte Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren gemäss Vorschlag des Regierungsrats. Das bisher langwierige Verfahren wird abgekürzt, die Einsprache-Rechte bleiben gewahrt. Quelle: Baudirektion Kanton Zürich

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