Der Kanton Zürich begegnet dem Klimawandel mit einer Doppelstrategie. Er ergreift einerseits Massnahmen, um den Treibhausgasausstoss zu vermindern. Andererseits trifft er Vorkehrungen, um sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen.

Klimaziele des Kantons Zürich

Die Kantonsverfassung gibt Kanton und Gemeinden den Auftrag, sich für die Begrenzung des Klimawandels einzusetzen und die Treibhausgasemissionen bis zur Treibhausgasneutralität («Netto-Null») zu vermindern.

Der Regierungsrat hat 2022 eine Langfristige Klimastrategie für den Kanton Zürich verabschiedet. Diese sieht vor, dass der Kanton Zürich Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2040 anstrebt, spätestens aber bis 2050.

Am 28. September 2025 hat die Zürcher Stimmbevölkerung eine Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes mit 59,5% Nein-Stimmen abgelehnt. Diese hätte unter anderem vorgesehen, das Netto-Null-Ziel 2040, spätestens aber 2050, gesetzlich zu verankern.

Auf nationaler Ebene gilt das Ziel, die Treibhausgasneutralität bis 2050 zu erreichen.

Was heisst «Netto-Null»?

Netto-Null bedeutet, dass der Kanton Zürich in der Gesamtbilanz keine Treibhausgasemissionen verursacht. In einigen Bereichen, etwa in der Landwirtschaft oder der Abfallverwertung, werden sich Treibhausgasemissionen auch künftig nicht vollständig vermeiden lassen. Diese Treibhausgase müssen der Atmosphäre dauerhaft entzogen und gespeichert werden (sogenannte Negativemissionen). 

In der Langfristigen Klimastrategie, die der Regierungsrat 2022 verabschiedet hat, sind die Klimaziele des Kantons Zürich beschrieben. Mit Massnahmen in unterschiedlichen Bereichen setzt der Kanton die Strategie um. 

Folgen des Klimawandels 

In der Schweiz ist es seit Beginn der Industrialisierung etwa 2°C wärmer geworden. Die Erwärmung ist damit deutlich stärker als im weltweiten Durchschnitt. Das hat Folgen, die sich auch im Kanton Zürich bemerkbar machen: Die Sommer werden heisser und trockener. Starkniederschläge treten häufiger auf und fallen intensiver aus, womit auch das Überschwemmungsrisiko erheblich zunimmt. Die Lebensräume von Tieren und Pflanzen verändern sich, die Artenvielfalt gerät zusätzlich unter Druck.  

Anpassung an den Klimawandel 

Um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, braucht es Anpassungsmassnahmen. Dazu zählen etwa eine stärkere Begrünung im Siedlungsraum zur Vermeidung von Hitzeinseln, Verhaltensempfehlungen für Hitzeperioden, die Naturgefahrenprävention, Massnahmen zum Schutz der Biodiversität oder zur Sicherung der Trinkwasserversorgung. Der Kanton Zürich setzt in seinem Zuständigkeitsbereich Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel um, stellt den Gemeinden Grundlagen zur Verfügung und unterstützt sie.  

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