Der Kanton Zürich begegnet dem Klimawandel mit einer Doppelstrategie. Er ergreift einerseits Massnahmen, um den Treibhausgasausstoss zu vermindern. Andererseits trifft er Vorkehrungen, um sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen.
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Klimaziele des Kantons Zürich
Der Kanton Zürich strebt an, Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2040 zu erreichen, spätestens aber bis 2050. Mit diesem ambitionierten Klimaziel übernimmt der Kanton Zürich Verantwortung im Klimaschutz und möchte gleichzeitig ein Standort sein, an dem gute und innovative Lösungen für die Dekarbonisierung, also die Abkehr von fossilen Rohstoffen, entwickelt werden.
Was heisst «Netto-Null»?
Netto-Null bedeutet, dass der Kanton Zürich in der Gesamtbilanz keine Treibhausgasemissionen verursacht. In einigen Bereichen, etwa in der Landwirtschaft oder der Abfallverwertung, werden sich Treibhausgasemissionen auch künftig nicht vollständig vermeiden lassen. Diese Treibhausgase müssen der Atmosphäre dauerhaft entzogen und gespeichert werden (sogenannte Negativemissionen).
In der Langfristigen Klimastrategie, die der Regierungsrat 2022 verabschiedet hat, sind die Klimaziele des Kantons Zürich beschrieben. Mit Massnahmen in unterschiedlichen Bereichen setzt der Kanton die Strategie um.
Der Film zur Klimastrategie zeigt, was die Klimastrategie mit unserem Alltag zu tun hat und wie Menschen und Unternehmen im Kanton Zürich bereits heute am Ziel der Klimaneutralität arbeiten.
Folgen des Klimawandels
In der Schweiz ist es seit Beginn der Industrialisierung etwa 2°C wärmer geworden. Die Erwärmung ist damit deutlich stärker als im weltweiten Durchschnitt. Das hat Folgen, die sich auch im Kanton Zürich bemerkbar machen: Die Sommer werden heisser und trockener. Starkniederschläge treten häufiger auf und fallen intensiver aus, womit auch das Überschwemmungsrisiko erheblich zunimmt. Die Lebensräume von Tieren und Pflanzen verändern sich, die Artenvielfalt gerät zusätzlich unter Druck.
Anpassung an den Klimawandel
Um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, braucht es Anpassungsmassnahmen. Dazu zählen etwa eine stärkere Begrünung im Siedlungsraum zur Vermeidung von Hitzeinseln, Verhaltensempfehlungen für Hitzeperioden, die Naturgefahrenprävention, Massnahmen zum Schutz der Biodiversität oder zur Sicherung der Trinkwasserversorgung. Der Kanton Zürich setzt in seinem Zuständigkeitsbereich Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel um, stellt den Gemeinden Grundlagen zur Verfügung und unterstützt sie.
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