Wir engagieren uns für eine hohe Luftqualität und eine niedrige Strahlenbelastung im Kanton Zürich.

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Luft

Der Kanton vollzieht das Umweltschutzgesetz und die Luftreinhalteverordnung des Bundes, wobei wir die Umsetzung des Stands der Technik und des Vorsorgeprinzips einfordern. Wir prüfen, wo im Kanton Zürich Luftschadstoffe entstehen, und stellen sicher, dass diese möglichst gering bleiben. Dafür formulieren wir Auflagen vor dem Bau einer Anlage und kontrollieren deren Emissionen im Betrieb. Mit unserem Fachwissen unterstützen wir Gemeinden und Anlagenverantwortliche bei der Umsetzung von Massnahmen für eine saubere Luft.

Wir erfassen den Zustand und die Entwicklung der Luftverschmutzung im Kantonsgebiet, informieren die Öffentlichkeit sachgerecht und bestimmen das Ausmass der Immissionen durch Luftschadstoffe. Da die Immissionen teilweise höher sind, als es die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung erlauben, stellt der Kanton einen Massnahmenplan auf.
 

Strahlung

In unserer Umwelt gibt es verschiedene Formen von Strahlung. Um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen, sorgt der Kanton dafür, dass in Schulen und Kindergärten der Radon-Referenzwert gemäss Strahlenschutzverordnung eingehalten wird. Zudem stellt er die Einhaltung der Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung bei Mobilfunkanlagen sicher und setzt sich dafür ein, Lichtverschmutzung und Blendung möglichst gering zu halten.
 

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 30 53

Von 12:00 bis 13:30 Uhr können über die Telefonzentrale keine Anrufe entgegengenommen werden.

E-Mail

Kontaktformular

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Medienstelle der Baudirektion

Adresse
Walcheplatz 2
8001 Zürich
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