Lichtemissionen

Künstliche Beleuchtung macht die Nacht zum Tag. Dies wirkt sich negativ auf Menschen, Tiere und Pflanzen aus. Mit einer zweckmässigen Beleuchtung lassen sich unnötige Lichtemissionen vermeiden und zudem Energie sparen.

Lichtverschmutzung

Nächtliche Beleuchtung ist ein zentrales Element für unser gesellschaftliches Zusammenleben und ist wichtig für unser Wohlbefinden und unsere Sicherheit. Bei der Beleuchtung eines Aussenraums dient aber häufig ein erheblicher Teil des Lichts nicht seinem eigentlichen Beleuchtungszweck, sondern erhellt stattdessen die Umgebung und den Nachthimmel. Diese «Lichtverschmutzung» hat in den letzten Jahrzehnten weltweit und auch in der Schweiz deutlich zugenommen.

Vergleich der Zunahme der Lichtabstrahlung aus der Schweiz ins All 1994 und 2020. (Quelle: Bundesamt für Umwelt)

Lichtverschmutzung kann sich störend oder schädlich auf den Menschen und seine Umwelt auswirken und wird heute als eine relevante Art der Umweltverschmutzung wahrgenommen. Dies zeigt auch eine repräsentative Befragung, die im Auftrag des Kantons Zürich im Sommer 2023 durchgeführt wurde: Einem Grossteil der Bevölkerung ist die Problematik grundsätzlich bekannt und wird insbesondere mit einer Störung der Tierwelt in Zusammenhang gebracht. Auch bevorzugen viele der Befragten eine dunkle Wohnumgebung und leisten auch selbst einen Beitrag zur Reduktion von nächtlichem Kunstlicht, z.B. durch den Einsatz von zeit- oder bewegungsgesteuerter Aussenbeleuchtung und dem nächtlichen Schliessen von Storen. Die vollständigen Befragungsresultate stehen in Form von erklärten Grafiken zur Verfügung.

Lichtverschmutzung beeinflusst Mensch und Natur

Licht ist ein wichtiger Zeitgeber für viele biologische Prozesse. Beim Menschen kann künstliches Licht deshalb den Schlaf-Wach-Rhythmus verändern. Dies kann zu Schlafstörungen und sich daraus entwickelnde Folgeerkrankungen führen.

Der Verlust der Nachtdunkelheit hat weitreichende negative Auswirkungen auf lichtempfindliche Tier- und Pflanzenarten, und damit auf ganze Ökosysteme: Nachtaktive Insekten, Amphibien oder Säugetiere können in ihrem normalen Lebensablauf (Entwicklung, Nahrungssuche, Fortpflanzung, usw.) gestört werden. Beispielsweise stellen künstliche Lichtquellen für viele Insekten tödliche Fallen dar, an denen sie verbrennen, leichte Beute für andere Tiere werden oder nach stundenlangem Umkreisen einer Lichtquelle erschöpft sterben. Auch Zugvögel, die sich nachts unter anderem an den Sternen orientieren, werden von den Lichtglocken über Agglomerationen angezogen und verlieren dadurch wertvolle Energie, die sie für ihren Flug in die Winter- oder Sommerquartiere benötigen.

Lichtverschmutzung ist Energieverschwendung

Die Vermeidung unnötiger Lichtemissionen und eine zweckmässig eingesetzte Beleuchtung vermindert den Energieverbrauch und vermeidet Kosten.

Vermeidung unnötiger Lichtemissionen

Die Zunahme der Lichtverschmutzung kann durch eine aktive Beleuchtungsplanung und die Vermeidung unnötiger Beleuchtungen eingedämmt werden.

Hierzu hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2021 eine umfassende Vollzugshilfe «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» veröffentlicht, die Hilfestellungen für Privatpersonen, Planer und Planerinnen sowie Vollzugsbehörden bietet. Zentral ist dabei der «7-Punkte-Plan», der einfache Grundsätze zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen enthält 

7-Punkte-Plan zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen

Braucht es überhaupt eine Beleuchtung? Dies ist die wichtigste Frage vor der Installation jeglicher Beleuchtung. Wird diese Frage bejaht, sollte die Beleuchtung eine möglichst geringe Helligkeit und eine möglichst warme Lichtfarbe (weniger als 3000 Kelvin) aufweisen. Wurde ein geeigneter Leuchtentyp ausgewählt, muss er so platziert und ausgerichtet werden, dass nur beleuchtet wird, was beleuchtet werden soll. In bestimmten Fällen kann eine Abschirmung der Leuchte helfen, das Licht nur auf den gewünschten Beleuchtungszweck zu richten und den umliegenden Raum dunkel zu halten. Eine bedeutende Rolle kommt der zeitlichen Steuerung der Beleuchtung zu: Wenn kein Licht notwendig ist, sollte die Beleuchtung (z.B. per Zeitschaltuhr oder Bewegungsmelder) abgeschaltet oder zumindest gedimmt werden.

Illustration zeigt einen sieben Punkte Plan zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen. So zum Beispiel die Notwendigkeit, Ausrichtung, Abschirmung oder Helligkeit.
Quelle: Bundesamt für Umwelt

Wie hell ist hell?

Zur besseren Einordnung von Werten zur Beleuchtungsstärke («Helligkeit») sind solche in der folgenden schematischen Grafik allgemein bekannten Beleuchtungssituationen zugeordnet. 

Beleuchtungsstärke - vom Vollmond zum klaren Sommertag
Ungefähre Beleuchtungsstärken in typischen Beleuchtungssituationen in Lux (Skala logarithmisch). Quelle: AWEL

Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden

Rechtliche Grundlagen

Lichtimmissionen sind Einwirkungen im Sinne des Umweltschutzgesetzes. Zur Vermeidung von lästigen oder schädlichen Einwirkungen sind Lichtemissionen deshalb vorsorglich durch Massnahmen an der Quelle zu begrenzen. Die Emissionsbegrenzungen werden verschärft, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass die Einwirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden. Für den Vollzug des USG ist die kommunale Baubewilligungsbehörde zuständig. Die Gemeinde behandelt auch Meldungen über schädliche oder lästige Lichtimmissionen.

Emissionsbegrenzungen können auch aufgrund des Natur- und Heimatschutzgesetzes sowie des Jagdgesetzes, der Signalisationsverordnung, des Planungs- und Baugesetzes oder aus Gründen der Verkehrssicherheit nötig sein.

Licht im Baubewilligungsverfahren

Einen wirksamen Hebel zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen hat die Gemeinde mit sorgfältigen Beurteilungen von Bau- bzw. Umbauvorhaben von Beleuchtungsanlagen oder auch anderen Bauten, bei denen eine Beleuchtung geplant oder naheliegend ist. Insbesondere bei Bauten mit grossen Glasfassaden ist häufig auch die Aussenwirkung einer Innenbeleuchtung von Relevanz. Je nach Grösse des Vorhabens und der Empfindlichkeit der Umgebung kann mit Hilfe der Relevanzmatrix in der BAFU-Vollzugshilfe «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» entschieden werden, ob eine Beleuchtung problemlos umweltverträglich ist, ob sie bewilligungspflichtig ist und allenfalls nur mit bestimmten Einschränkungen betrieben werden darf oder im Extremfall sogar ganz verboten ist.

Die Bauherrschaft schlägt entsprechend der Relevanz des Bauvorhabens bzgl. Lichtemissionen idealerweise bereits Massnahmen zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen gemäss dem 7-Punkte-Plan vor.

Behandlung von Beschwerden

Die Gemeinde nimmt auch Klagen von Anwohnenden wegen Störung durch eine Beleuchtung zur Behandlung entgegen. Bei einem Augenschein sind meist bereits einfache Lösungen zur Verbesserung der Situation erkennbar. So kann eine störende Leuchte z.B. durch eine weniger helle Leuchte mit einer wärmeren Lichtfarbe ersetzt werden, oder die Leuchte kann besser ausgerichtet oder mit einer Blende versehen werden, um ihre Störwirkung zu reduzieren. Ein gut eingestellter Bewegungsmelder kann ebenfalls zu einer deutlichen Verbesserung der Situation führen.

Gelegentlich stellt sich die Frage, ob eine strittige Beleuchtung tatsächlich übermässig ist. In diesem Fall kann durch eine Fachperson beispielsweise die Wohnraumaufhellung am Wohnort der betroffenen Person gemessen werden. Die Resultate können gegen Richtwerte verglichen werden, die in der BAFU-Vollzugshilfe «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» empfohlen werden. Bei Überschreitung eines Richtwerts können – wiederum mit Hilfe der Grundsätze des 7-Punkte-Plans – Anpassungen an der Beleuchtung vorgenommen werden, um deren Störpotenzial zu reduzieren.

Lichtplanung

Eine bewusste Auseinandersetzung mit der Beleuchtungssituation in einer Gemeinde führt idealerweise zu weniger Lichtemissionen, geringeren Energiekosten und einer Erhöhung der Qualität des Ortsbilds in der Nacht. Die Erfahrung zeigt beispielsweise, dass mit einer Senkung des gesamten Beleuchtungsniveaus besondere Objekte besser zur Geltung gebracht werden können.
Insbesondere, wenn in einer Gemeinde grössere Erneuerungen der Beleuchtung anstehen, empfiehlt es sich, vorgängig ein übergeordnetes Beleuchtungskonzept, einen «Plan Lumière», zu entwickeln.
Auch besteht beispielsweise die Möglichkeit, in der kommunalen Polizeiverordnung gewisse Vorgaben zu Lichtemissionen zu machen.

Merkblatt für Gemeinden

Zeitgleich mit der Publikation der umfassenden Vollzugshilfe des BAFU wurde das Merkblatt für Gemeinden «Begrenzung von Lichtemissionen» publiziert. In diesem werden für eine schnelle Übersicht in verdichteter Form die wichtigsten Fakten zu Lichtemissionen, deren Beurteilung und Begrenzung sowie Zuständigkeiten und Verfahren dargestellt. Das Merkblatt ist auf die Vollzugshilfe abgestimmt und wurde von verschiedenen Behördenverbänden, dem Cercl’Air und dem BAFU erarbeitet.

Anfragen von Privatpersonen

Bei Fragen bzw. Beschwerden wenden sich Privatpersonen an die zuständige kommunale Behörde (Gemeinden und Städte). Der Kanton unterstützt auf Anfrage die kommunale Behörde bei deren Behandlung. Anfragen betreffen die Stadt Zürich sind an das Gesundheits- und Umweltdepartement zu richten.

Kantonale Aktivitäten

Der Kanton informiert und berät die Gemeinden über Wirkung und Rechtslage im Bereich Licht und setzt die planerischen und technischen Grundsätze zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen in kantonalen Bewilligungsverfahren und bei Stellungnahmen zu Plangenehmigungsverfahren um. 

Auch sind im Kanton derzeit verschiedene politische Vorstösse in Bearbeitung, deren Ziel es ist, Lichtemissionen z.B. im Rahmen der Richt- und Nutzungsplanung zu regeln und unnötige Lichtemissionen zu vermeiden.

Lichtemissionskarten

Die grossräumige Entwicklung von Lichtemissionen lässt sich anhand von Satellitenaufnahmen gut nachvollziehen. Der Kanton Zürich stellt Zeitreihen solcher Satellitenbilder auf seinem GIS-Browser zur Verfügung.

Die Satellitenkarten zeigen die zeitliche Entwicklung der Lichtimmissionen in den Weltraum in Form von Jahres- und Monatskarten seit 2014 mit einer Pixelauflösung von rund 500 mal 500 Meter. Die Karten basieren auf Messungen des VIIRS-Sensors des Umweltsatelliten Suomi NPP im Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichts und des nahen Infrarots. Die Messungen erfolgen kontinuierlich; die Schweiz wird dabei jede Nacht gegen halb zwei Uhr überflogen. Die Daten werden von der Earth Observation Group (EOG) der amerikanischen «National Oceanic und Atmospheric Administration» aufbereitet, wobei Bereiche mit Wolkenbedeckung herausgefiltert werden. Die Daten werden anschliessend frei zugänglich zum Download zur Verfügung gestellt. 

Die Monats- und Jahreskarten enthalten somit – je nach Wetterlage – Daten aus unterschiedlich vielen Nächten und mit unterschiedlicher Beleuchtung durch den Mond. Auch Erhöhungen der Lichtemissionen infolge Reflektion von Licht an schneebedecktem Boden im Winter werden nicht korrigiert.

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