Radon

Radon ist ein radioaktives Edelgas, das natürlicherweise im Boden vorkommt und sich in der Raumluft von Gebäuden anreichern kann. Wird Radon eingeatmet, kann Lungenkrebs entstehen. Radonbedingter Lungenkrebs führt in der Schweiz jährlich zu 200 bis 300 Todesfällen.

Inhaltsverzeichnis

Gesundheitsgefahr Radon

Radon ist ein radioaktives Edelgas. Es entsteht beim radioaktiven Zerfall von Uran, das in kleinsten Mengen natürlicherweise in jedem Gestein und jedem Boden vorkommt. Je durchlässiger der Untergrund ist, desto einfacher kann Radon bis an die Erdoberfläche aufsteigen. Im Freien verdünnt sich Radon so stark, dass die Konzentrationen in der Luft unbedenklich sind. Gelangt es jedoch über ein undichtes Fundament oder Mauerwerk in ein Gebäude, so kann sich Radon besonders in den unteren Stockwerken stark in der Raumluft anreichern und dort in seine ebenfalls radioaktiven Folgeprodukte zerfallen. Diese schweben als feinste – wiederum radioaktive - Partikel in der Raumluft. Werden diese Partikel eingeatmet, lagern sie sich auf dem Lungengewebe ab und zerfallen dort weiter. Die entstehende Strahlung schädigt das Lungengewebe und kann nach Jahren bis Jahrzehnten zu Krebs führen. Pro Jahr sterben in der Schweiz 200 bis 300 Personen an radonbedingtem Lungenkrebs.

Verbesserter Radonschutz

Um die Bevölkerung besser vor der Gesundheitsgefahr durch Radon zu schützen, hat der Bund Anfang 2018 die bisher erlaubte maximale Konzentration von Radon in Wohn- und Aufenthaltsräumen deutlich gesenkt. Auch wurden Bauherrschaften verpflichtet, bei Um- und Neubauten die Radonproblematik zu berücksichtigen und vorsorgliche bauliche Radonschutzmassnahmen zu treffen. Für alle Schulen und Kindergärten wurden Radonmessungen obligatorisch, ebenso wie eine Radonsanierung bei Überschreitungen des Referenzwerts von 300 Bq/m³. Im privaten Bereich sind Radonmessungen grundsätzlich freiwillig. Bei der Überschreitung des Referenzwerts ist die Radonsanierung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer ebenfalls obligatorisch.

Radon im Vergleich zu anderen radioaktiven Stoffen

Radon in Gebäuden verursacht über die Hälfte (rund 3.3 Millisievert pro Jahr [mSv/Jahr]) der mittleren persönlichen Strahlenbelastung mit ionisierender Strahlung in der Schweiz). Weitere relevante Strahlungsquellen sind z.B. medizinische Anwendungen, natürliche terrestrische und kosmische Strahlung sowie natürliche Strahlung in Nahrungsmitteln. Verschwindend gering ist hingegen der Anteil von Strahlung aus Kernkraftwerken und Forschungseinrichtungen im Normalbetrieb.

Gesundheitsgefahr durch Aufenthalt in einem Raum mit erhöhter Radonkonzentration

Auch wenn eine Person sich über längere Zeit in einem Raum mit erhöhter Radonkonzentration aufgehalten hat, bleibt ihr Risiko, später an Lungenkrebs zu erkranken, insgesamt klein. Dies kann an einem Zahlenbeispiel erklärt werden:

- Das Risiko jedes Menschen (bis zu einem Lebensalter von 75 Jahren), an Lungenkrebs zu erkranken, beträgt ohne spezielle äussere Einwirkungen etwa 0.4 Prozent. Wenn ein Mensch in einer Umgebung lebt, in der er dauerhaft einer erhöhten Radonkonzentration ausgesetzt ist, steigt das Lungenkrebsrisiko geringfügig an; bei einer dauerhaften Exposition mit 1000 Bq/m3 z.B. auf etwa 1 Prozent. Ist der Aufenthalt nicht dauerhaft (wie z.B. beim Aufenthalt eines Kindes in einem Schulzimmer) ist der Anstieg entsprechend geringer.

- Da es sich um ein leicht vermeidbares Gesundheitsrisiko handelt, und sich häufig auch mehrere Personen in einem Raum aufhalten (z.B. in einem Schulzimmer täglich sehr viele Kinder), ist eine Radonsanierung aber immer sinnvoll.

- Die Sanierungsfristen wurden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) so festgelegt, dass die während der Sanierungsfrist erhaltene Gesamtdosis selbst bei dauerhaftem Aufenthalt im überschrittenen Raum kein signifikantes zusätzliches Krebsrisiko verursacht.

Erhöhtes Lungenkrebsrisiko durch Rauchen und Radon

Aufgrund einer stark kombinierenden Wirkung von Rauchen und Radon treten die meisten radonbedingten Lungenkrebsfälle bei Rauchern bzw. Raucherinnen auf (Quelle: WHO Radon Handbook, 2009). Das Radonrisiko verhält sich zum bestehenden individuellen Risiko multiplikativ: Da das Risiko eines Rauchers oder einer Raucherin, an Lungenkrebs zu erkranken, bereits sehr hoch ist, steigt das Risiko mit einer zusätzlichen Radonbelastung entsprechend stärker an als bei einem Nichtraucher oder einer Nichtraucherin.

Diagnostik Lungenkrebs durch Radon

Es ist derzeit nicht möglich, einen radonbedingten Lungenkrebs aufgrund von medizinischer Diagnostik als solchen zu erkennen. Zahlen zu radonbedingten Todesfällen resultieren daher aus epidemiologischen Studien, die – vereinfacht ausgedrückt – Bevölkerungsgruppen mit geringer Radonbelastung mit Bevölkerungsgruppen mit hoher Radonbelastung vergleichen.

Radonbelastung und Radonmessung

Die Radonbelastung eines Gebäudes hängt von der Radonkonzentration des Untergrundes und der Bausubstanz des Gebäudes ab. Beides – und damit auch die Radonkonzentration - können von Gebäude zu Gebäude stark variieren. Da Radon ein unsichtbares und geruchsloses Gas ist, kann nur eine Radonmessung über die Höhe der Radonbelastung eines Raumes Auskunft geben.

Eine einfache und kostengünstige Messung kann mit einem passiven Radondosimeter durchgeführt werden, auf dessen Detektorplättchen die Anzahl der Radonzerfälle in der Raumluft registriert und später im Labor ausgezählt werden. Basierend auf bisherigen Messungen weisen im Kanton Zürich rund 5 Prozent der Gebäude in bewohnten Räumen Radonkonzentrationen über dem Referenzwert von 300 Bq/m³ auf.

Radonmessungen in Schulen und Kindergärten

Im Kanton Zürich wurden im Rahmen einer Kampagne Radonmessungen in allen öffentlichen und privaten Schulen, Kindergärten und weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen durch das AWEL koordiniert. Die Messungen wurden zwischen 2018 und 2023 regionsweise gestaffelt durchgeführt. Der Ablauf der inzwischen abgeschlossenen Messkampagne ist im Flyer «Gesundheitsrisiko Radon vermeiden – Messungen in Schulen, Kindergärten und weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen» beschrieben. Alle Messresultate wurden in einem Schlussbericht in anonymisierter Form zusammengefasst.

Die Fachstelle Radon hat nun zum einen die Aufgabe, die Durchführung der offenen Sanierungen zu begleiten. Zum anderen müssen auch neue oder umgebaute Schulen, Kindergärten und sonstige Betreuungseinrichtungen auf Radon hin überprüft und wenn nötig saniert werden. Dies soll ab 2024 nicht mehr im Rahmen einer Kampagne, sondern in einem kontinuierlichen Vollzugsprozess geschehen. 

Radonmessungen in privaten Gebäuden

Auch in bestehenden privaten Gebäuden kann eine Radonmessung sinnvoll sein. Die Dringlichkeit einer Radonmessung kann anhand eines einfachen Radon-Checks auf der Seite des BAG online ermittelt werden. Dosimeter können von einer (auf derselben Seite aufgeführten) anerkannten Messstellen per Post bezogen und nach Anleitung selbst positioniert werden.

Nach Ablauf der Messdauer (für eine anerkannte Messung mindestens 90 Tage während der Heizperiode) werden die Dosimeter zur Auswertung an die Messstelle zurückgesendet.

Die Kosten für Dosimeter inklusive Auswertung sind durch den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin zu tragen und bewegen sich für ein Dosimeter im Bereich von rund 100 Franken. Der Kanton Zürich bietet keine kostenlosen Radonmessungen an.

Massnahmen

Zeigt eine Radonmessung eine Überschreitung des Referenzwerts von 300 Bq/m3, ist der Gebäudeeigentümer oder die Gebäudeeigentümerin verpflichtet, auf eigene Kosten und innerhalb der vorgegebenen Sanierungsfrist Massnahmen zur Einhaltung des Referenzwerts zu treffen. Die Sanierungsfristen können der «Wegleitung Radon» des BAG entnommen werden.

Je nach Situation kann die Radonbelastung durch technische oder bauliche Massnahmen ohne allzu grossen Aufwand reduziert werden. Die gebräuchlichsten Methoden zur Reduktion der Radonbelastung sind auf der Radonwebsite des BAG unter «Radonsanierungsmassnahmen bei bestehenden Gebäuden» zusammengefasst.

Für eine Radonsanierung ist der Beizug einer vom BAG anerkannten Radonfachperson sinnvoll. Die aktuelle Liste anerkannter Radonfachpersonen ist unter www.ch-radon.ch -> Beratung durch Radonfachpersonen zu finden.

Informationen für Baubewilligungsbehörden

Bei Neu- und Umbauten sind die Baubewilligungsbehörden verpflichtet, die Bauherrschaft resp. die Eigentümerschaft auf die Anforderungen der Strahlenschutzverordnung betreffend Radonschutz aufmerksam zu machen, soweit dies sinnvoll, ist wie zum Beispiel bei

  • Neubauten von Wohn- und Gewerbegebäuden,
  • Sanierung bestehender Wohn- oder Gewerbegebäude (insb. Sanierung der Gebäudehülle mit Fenstererneuerung),
  • Umbauten resp. Umnutzungen erdberührender Räume zu Wohn- oder Arbeitsräumen,
  • Perforation des Gebäudefundaments oder erdberührender Wände für Zuführungen in Wohn- oder Gewerbegebäuden.

Die «Wegleitung Radon» des BAG enthält auch ein Informationsblatt zu Radon bei Neu- und Umbauten. Eine von Städten und Gemeinden anpassbare Version des Informationsblatts zur Abgabe an Bauherrschaften resp. Eigentümerschaften steht zum Download bereit. Damit präventive Radonschutzmassnahmen im Bauvorhaben eingeplant werden können, muss die Information zur Verpflichtung zu radonsicherem Bauen möglichst früh im Ablauf des Bewilligungsverfahrens erfolgen. Diese Verpflichtung sollte auch schriftlich in der Baubewilligung festgehalten werden. Der Kanton stellt einen entsprechenden Textvorschlag zur Verfügung.

Informationen für Bauherrschaften

Sind bei Neu- oder Umbauten Räume betroffen, in denen sich Personen mindestens 15 Stunden pro Woche aufhalten, so ist die Bauherrschaft verpflichtet, dem Stand der Technik entsprechende präventive bauliche Massnahmen zum Radonschutz zu treffen. Das «Informationsblatt zu Radon bei Neu- und Umbauten» des BAG enthält Kriterien, mit deren Hilfe schnell abgeschätzt werden kann, ob zusätzlich zu den immer zu treffenden Basismassnahmen weitergehende Schutzmassnahmen notwendig sind. 

Technische Empfehlungen zu baulichen Radonschutzmassnahmen stehen auf der Radonwebsite des BAG unter «Bauliche Massnahmen zum Radonschutz» zur Verfügung und sind im «Radon Praxis-Handbuch Bau» des Faktor Verlags zusammengestellt.

Es kann sinnvoll sein, für die Planung und Umsetzung von Radonschutzmassnahmen eine Radonfachperson beizuziehen. Die aktuelle Liste anerkannter Radonfachpersonen ist unter www.ch-radon.ch -> Beratung durch Radonfachpersonen zu finden.

Radonmessungen nach Neubauten, Umbauten oder einer Radonsanierung

Über die Wirksamkeit von Radonschutzmassnahmen, die vorsorglich oder im Zuge einer Radonsanierung getroffen wurden, kann wiederum nur eine Radonmessung Auskunft geben. Es empfiehlt sich daher, nach Abschluss der Bauarbeiten eine (weitere) anerkannte Radonmessung zur Erfolgskontrolle durchzuführen. Werden die Bauarbeiten durch ein Unternehmen durchgeführt, sollte die Erfolgskontrolle getroffener Radonschutzmassnahmen vertraglich festgehalten werden.

Zukünftige Verbesserung des Radonschutzes

Um den Radonschutz der Bevölkerung weiter und nachhaltig zu verbessern, wurde vom Bundesrat am 8. Mai 2020 der neue «Aktionsplan Radon 2021-2030» genehmigt. Dieser stellt die Fortführung der bisherigen Radonschutzstrategie sicher und fokussiert auf die Verbesserung des Radonschutzes im Immobilienpark, eine verbesserte Information und Steigerung der Risikowahrnehmung der Bevölkerung, die Förderung der Radonkompetenzen beim Bauen, Messen und Sanieren sowie einen verbesserten Radonschutz am Arbeitsplatz.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Strahlung

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
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Kontaktperson: Erkan Ibraim

E-Mail

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