Private Kontrolle beim Bauen auf belasteten Standorten

Hier finden Sie Informationen zur Erteilung der Befugnis und zur Ausübung der Privaten Kontrolle beim Bauen auf belasteten Standorten.

Inhaltsverzeichnis

Überblick

Die Private Kontrolle im Fachbereich «Bauen auf belasteten Standorten» kommt zum Einsatz, wenn das Bauvorhaben einen belasteten Standort tangiert, welcher keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen aufweist oder weder als überwachungs- noch sanierungsbedürftig beurteilt ist oder wenn asiatische Knöteriche oder Essigbäume betroffen sind.

Befugte Personen

Die Befugnis als Fachperson zur Privaten Kontrolle im Zusammenhang mit der Entsorgung beim Bauen auf belasteten Standorten umfasst die folgenden Bereiche:

  • Sicherstellen, dass der belastete Standort nicht sanierungsbedürftig wird
  • Entsorgung belasteter Bauabfälle von belasteten Standorten
  • Entsorgung/Verschiebung von Bodenaushub von belasteten Standorten (kommunales Bodenverschiebungsverfahren entfällt in diesem Fall)
  • Entsorgung von Aushubmaterial, das mit Neobiota belastet ist (asiatische Knötericharten und Essigbaum)

Eine Liste der befugten Fachpersonen im Fachbereich «Bauen auf belasteten Standorten» können Sie hier herunterladen.

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Seit 1. Juni 2018 ist die Private Kontrolle im Bereich Rück- und Umbau in Kraft. Die Schnittstellen zwischen PK 3.10 (Entsorgung beim Bauen auf belasteten Standorten) und PK 3.11 (Rück- und Umbau) und die entsprechenden Zuständigkeiten sind wie folgt festgelegt:

  • Sind in der Gebäudesubstanz mobile Schadstoffe aus einem KbS-relevanten Betriebsprozess vorhanden und befindet sich ein belasteter Standort im Bauprojektperimeter, so erstreckt sich die Private Kontrolle im Fachbereich Entsorgung beim Bauen auf belasteten Standorten (PK 3.10) auch auf den Rückbau dieser belasteten Gebäudesubstanz (ohne Gebäudeschadstoffe).
  • Wenn kein KbS-Standort betroffen ist, läuft der Rückbau der gesamten verschmutzten Gebäudesubstanz über die Private Kontrolle Rück- und Umbau (3.11).
  • Ist ein belasteter Standort im KbS eingetragen, darf die Bodenplatte erst kurz vor den Aushubarbeiten entfernt werden. Die Entfernung und die Entsorgung der Bodenplatte fällt in die Verantwortung der PK-Fachperson im Bereich 3.10.
  • Bei überwachungs- oder sanierungsbedürftigen Standorten sowie bei untersuchungsbedürftigen Standorten gelten besondere Anforderungen gemäss Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL).

Überwachung durch die Baudirektion

Das PK-Inspektorat der Sektion Altlasten überwacht und bewertet die Arbeit der befugten Fachpersonen mittels Beurteilungskriterien. Dazu kontrolliert sie auch stichprobenartig die Baustellen.

Erteilung Befugnis

Interessierte Fachleute können mit den Formularen für natürliche und juristische Personen ein Gesuch um Erteilung der Befugnis zur Privaten Kontrolle im Fachbereich «Entsorgung beim Bauen auf belasteten Standorten» stellen.

Voraussetzungen

Die Befugnis als Private Fachperson wird gemäss § 5 Bauverfahrensverordnung I erteilt aufgrund

  • des einwandfreien Leumunds
  • der Ausbildung
  • der nachgewiesenen Berufserfahrung im Fachgebiet
  • des Besuchs des Einführungskurses und von Fachkursen

Für die Beibehaltung der Befugnis ist der Besuch von Wiederholungskursen obligatorisch.

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Die Zahl gibt die Anzahl der notwendigen Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet an. Zusätzlich muss in jedem Fall ein Fachkurs (FK) besucht werden.

Hochschulabschluss

Abschluss Berufserfahrung (in Jahren)
Geowissenschaften 2 + FK
Umweltingenieurwesen 2 + FK
Umweltnatur- und Forstwirtschaften 2 + FK
Chemie / Chemie-Ingenieur 2 + FK
Biologie 2 + FK
Physik 4 + FK
Bau- / Kulturingenieurwesen 4 + FK
andere schweiz. universitäre Abschlüsse 6 + FK

Fachhochschulabschluss (Höhere Technische Lehranstalt HTL, Bachelor-Stufe)

Abschluss Berufserfahrung (in Jahren)
Umweltingenieur 2 + FK
Chemie-/Biochemie 2 + FK
Bauingenieurwesen 4 + FK
andere schweiz. FH-Abschlüsse 6 + FK

Techniker-Ausbildung (TS) oder höhere Fachschule (HF)

Abschluss Berufserfahrung (in Jahren)
Tiefbau/Tiefbautechnik 4 + FK
Bauführung 4 + FK
Hochbau/Hochbautechnik 6 + FK
Andere 6 + FK

Höhere Fachprüfung

Abschluss Berufserfahrung (in Jahren)
dipl. Bauleiter 4 + FK
dipl. Baumeister 4 + FK
Andere 6 + FK

Berufsprüfung (mit eidg. Fachausweis)

Abschluss Berufserfahrung (in Jahren)
Natur- und Umweltfachmann 4 + FK
Baubiologe / Bauökologe 4 + FK
Baupolier 4 + FK
Andere Berufsprüfungen 6 + FK

Berufslehrabschluss

Abschluss Berufserfahrung (in Jahren)
Tiefbauzeichner 4 + FK
Hochbauzeichner 6 + FK
Chemikant, Chemielaborant 4 + FK
Biologie- und Physiklaborant 6 + FK
Andere Berufslehren 6 + FK

Andere Abschlüsse

Abschluss Nachweis oder Berufserfahrung
Ausländische Abschlüsse
  • Nachweis der Gleichwertigkeit (Bsp. Master, Bachelor, Lehrplan usw.)
  • zusätzlich zu den oben erwähnten Bedingungen 2-jährige schweizerische Berufspraxis im Fachbereich
  • Geeignete schweizerische Referenzen
Weiterbildungen wie Nachdiplomstudium / -kurse, Lehrmeisterkurse etc. Weiterbildungen auf dem Fachgebiet werden individuell nach Vorlegen der Abschlüsse und des Lehrplans berücksichtigt.

Das AWEL bietet regelmässig Einführungskurse zum Erhalt der Privaten Kontrolle im Fachbereich «Bauen auf belasteten Standorten» an. Interessierte melden sich bitte unter pk.altlasten@bd.zh.ch oder auf dem Sekretariat der Sektion Altlasten. 

Sektion Altlasten

Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe

pk.altlasten@bd.zh.ch
+41 43 259 39 73
Weinbergstrasse 34, 8090 Zürich

Für die Erteilung der Befugnis zur Privaten Kontrolle wird pro Fachbereich eine Aufnahmegebühr erhoben. Sie beträgt für den ersten Fachbereich 400 Franken und für jeden weiteren 200 Franken. Ab dem zweiten Jahr wird zur Deckung des Aufwandes für Administration, Information und Vollzugshilfen eine Jahresgebühr von 200 Franken erhoben.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Altlasten

Adresse

Weinbergstrasse 34
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 39 73

Sekretariat


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