Durch unsachgemässen Umgang bei Bauarbeiten werden invasive Neophyten weiterverbreitet. Fachpersonen finden hier Vorgaben und Empfehlungen zum Bauen auf mit Neophyten belasteten Standorten und zur Entsorgung des Materials.
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Problematik
Invasive Neophyten werden durch unsachgemässen Umgang bei Bautätigkeiten weiterverbreitet. Dazu gehört beispielsweise das Verschieben von Boden, welcher vermehrungsfähige Teile (Samen, Rhizome) von invasiven Neophyten enthält (biologisch belasteter Boden).
Weitere Verbreitungspfade sind nicht korrekt entsorgtes Schnittgut sowie eine Weiterverbreitung durch Fahrzeuge, Maschinen und Werkzeuge, an denen fortpflanzungsfähige Teile von invasiven Neophyten haften. Zudem bieten offene Böden ideale Bedingungen für die Neuansiedlung von invasiven Neophyten.
Invasive Tiere
Neben invasiven Neophyten werden immer häufiger auch invasive Neozoen durch kontaminiertes Erdreich verbreitet. Die bekanntesten Beispiele sind gebietsfremde Ameisen oder Plattwürmer, welche grosse Schäden anrichten können. Auch bei Bauvorhaben im oder am Wasser können durch Bodenverschiebungen oder nicht ausreichend gereinigtes Material gebietsfremde Wasserpflanzen oder aquatische Tiere wie Muscheln von einem Gewässer in ein anderes verschleppt werden. Ist auf dem Bauperimeter ein Vorkommen von invasiven Neozoen bekannt, dann muss darauf geachtet werden, dass diese nicht durch Maschinen und Erdmaterial verbreitet werden.
Weitere Informationen über Neozoen finden Sie auf folgenden Seiten:
Asiatischer Staudenknöterich und Essigbaum
Bauverfahrensverordnung (BVV) Ziffer 1.7.2
Asiatischer Staudenknöterich und Essigbaum werden durch Bodenverschiebungen verbreitet. Wird vermehrungsfähiges Pflanzenmaterial (Samen, Wurzeln, Rhizome etc.) zusammen mit Boden verteilt, entstehen neue Neophytenstandorte.
Solche Standorte gelten als biologisch belastet und die Verwendung des Aushubs ist eingeschränkt. Er darf nur so verwertet werden, dass es nicht zur Weiterverbreitung kommt. Bauvorhaben mit Asiatischem Staudenknöterich oder Essigbaum benötigen eine kantonale Bewilligung. Das Bauvorhaben muss von einer befugten Fachperson für die Private Kontrolle Altlasten begleitet werden.
Vorgehen und Verfahren bei Asiatischem Staudenknöterich und Essigbaum
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die «Hinweiskarte Neophytenverbreitung» auf dem kantonalen GIS-Browser enthält Beobachtungen zu invasiven Neophyten. Die Hinweiskarte ist jedoch nicht vollständig und muss durch eigene Erhebungen ergänzt werden (während Vegetationsperiode). Die Ergebnisse der Abklärungen sind zu dokumentieren.
Im Rahmen der Baugesuchseingabe ist eine befugte Fachperson der Privaten Kontrolle Altlasten (PK 3.10) beizuziehen (BVV, Anhang 1.7.2). Das Baugesuch wird zusammen mit den nötigen Formularen der zuständigen kommunalen Baubehörde eingereicht, welche es dem Kanton weiterleitet. Der endgültige Entscheid zur Baubewilligung trifft die kantonale Baudirektion. Folgende Zusatzformulare sind einzureichen:
Die zur Privaten Kontrolle Altlasten befugte Fachperson begleitet die vorbereiteten Arbeiten (Entsorgungskonzept) und die Bauphase.
Die zur Privaten Kontrolle Altlasten befugte Person begleitet ebenfalls die Deklaration und Entsorgung des biologisch belasteten Materials (siehe Kapitel «Korrekte Entsorgung von biologisch belastetem Boden»).
Weitere invasive Arten
Boden, welcher vermehrungsfähige Pflanzenteilen von folgenden Arten enthält gilt ebenfalls als biologisch belastet. Die korrekte Umsetzung der Auflagen erfolgt in Eigenverantwortung (Art. 6 und 15 Abs. 3 FrSV).
- Ambrosia (Ambrosia spp.)
- Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum)
- Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens)
- Erdmandelgras (Cyperus esculentus)
- Götterbaum (Ailanthus altissima)
- Verlotscher Beifuss (Artemisia verlotiorum)
- Syrische Seidenpflanze (Asclepias syriaca)
- Neubelgische Aster (Aster novi-belgii aggr.)
- Papiermaulbeerbaum (Broussonetia papyrifera)
- Sommerflieder (Buddleja davidii)
- Orientalisches Zackenschötchen (Bunias orientalis)
- Rundblättriger Baumwürger (Celastrus orbiculatus)
- Einjähriges Berufkraut (Erigeron annuus)
- Geissraute (Galega officinalis)
- Japanischer Hopfen (Humulus scandens)
- Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
- Henrys Geissblatt (Lonicera henryi)
- Japanisches Geissblatt (Lonicera japonica)
- Vielblättrige Lupine (Lupinus polyphyllus)
- Goldbambus (Phyllostachys aurea)
- Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus)
- Japanischer Bambus (Pseudosasa japonica)
- Kudzu (Pueraria lobata)
- Robinie (Robinia pseudoacacia)
- Haargurke (Sicyos angulatus)
- Amerikanische Goldrutenarten (Solidago spp.)
- Kletternder Giftsumach (Toxicodendron radicans)
- Chinesische Hanfpalme (Trachycarpus fortuneii)
Vorgehen und Verfahren
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die «Hinweiskarte Neophytenverbreitung» auf dem kantonalen GIS-Browser enthält Beobachtungen zu invasiven Neophyten. Die Hinweiskarte ist jedoch nicht vollständig und muss durch eigene Erhebungen ergänzt werden (während Vegetationsperiode). Die Ergebnisse der Abklärungen sind zu dokumentieren.
Im Rahmen der Baugesuchseingabe müssen Sie im Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle angeben, ob Ambrosia, Riesenbärenklau, Schmalblättriges Greiskraut oder Erdmandelgras auf dem Baugrundstück vorkommen.
Allgemeine Massnahmen beim Umgang mit biologisch belastetem Boden:
- Markieren/absperren des biologisch belasteten Aushubperimeters
- Information der beteiligten Personen
- Verwertung des belasteten Bodenmaterials am Entnahmeort (gleiche Stelle) oder so entsorgen, dass keine Weiterverbreitung stattfindet
- Biologisch belastetes Material nicht mit unbelastetem vermischen
- Verwendete Maschinen und Fahrzeuge reinigen (Verschleppungsgefahr)
- Offene Böden und Flächen mit lückiger Vegetation sind regelmässig auf invasive Neophyten zu kontrollieren. Aufkommende invasive Neophyten sind zu bekämpfen.
siehe Kapitel «Korrekte Entsorgung von biologisch belastetem Boden»
Ausmass der biologischen Belastung
Die biologische Belastung im Boden reicht meist über den sichtbaren Befall hinaus. Als Richtwerte gelten die hier aufgeführten Ausmasse:
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Pflanze
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Tiefe
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Radius um Pflanze
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|---|---|---|
| Asiatischer Staudenknöterich1 | 3 m | 3 m |
| Essigbaum1 | 1 m | 10 m |
| Erdmandelgras | 0.5 m | 0.5 m |
| Riesenbärenklau2 | 0.3 m | 7 m |
| Schmalblättriges Greiskraut | 0.3 m | 10 m |
| Ambrosia | 0.3 m | 2 m |
1 Bei jüngeren Pflanzen oder je nach Untergrund können Tiefe und Radius kleiner sein
2 Tiefe Samendepot: 0.3 m, Wurzelstock: 0.6 m
Korrekte Entsorgung von biologisch belastetem Boden
Biologisch belasteter Boden darf nur so verwertet werden, dass es nicht zur Weiterverbreitung kommt (Art. 15, Abs. 3 FrSV). Dazu ist insbesondere Folgendes zu beachten:
- Boden, welcher mit Asiatischem Staudenknöterich, Essigbaum, Riesenbärenklau oder Schmalblättrigem Greiskraut belastet ist, muss am Entnahmeort verwendet oder in einer Deponie oder geeigneten Kiesgrube entsorgt werden.
- Boden mit Ambrosia darf nicht am Entnahmeort verwertet werden, sondern muss in einer geeigneten Deponie abgelagert werden.
- In besonders empfindlichen Lebensräumen wie z. B. Naturschutzgebieten, Wald oder Gewässern (inkl. einem 3 m breiten Streifen entlang der Gewässer) darf Boden, der invasive Neophyten enthält, nicht verwertet werden.
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Pflanzen
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Ort der Verwertung / Entsorgung
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Auflagen
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|---|---|---|
| Asiatischer Staudenknöterich, Essigbaum | Deponie Typ B (Typ A)1 für diesen Zweck zugelassene Kiesgruben2 |
Überdeckung in der Höhe und seitlich 5 m |
| Erdmandelgras | Deponie Typ A und Typ B geeignete Kiesgruben2 |
Überdeckung in der Höhe und seitlich 2 m |
| Ambrosia, Riesenbärenklau, Schmalblättriges Greiskraut | Deponie Typ A und Typ B geeignete Kiesgruben |
Überdeckung in der Höhe und seitlich 1 m |
1 Grundsätzlich zulässig, aber in den meisten Fällen erfüllen Deponien Typ A das Kriterium der genügenden Überdeckung nicht (sowohl in der Höhe als auch horizontal).
2 Der Fachverband für Kies- und Transportbetonwerke (FKB) Zürich listet unter www.fkb-zuerich.ch/themen/umweltloesungen Kiesgruben auf, die Boden/Aushub mit Asiatischem Staudenknöterich oder Essigbaum annehmen (zugelassene Kiesgruben). Weiter werden für die wichtigsten invasiven Neophyten die Ablagerungsbedingungen beschrieben.
Deklaration von biologisch belastetem Boden
Enthält das Bodenmaterial folgende Neophytenarten, muss dies bei der Entsorgung dem Abnehmer gegenüber deklariert werden (Formulare «Deklaration Bodenqualität» und «Deklaration Aushub Untergrund»):
- Essigbaum
- Asiatische Staudenknöteriche
- Ambrosia
- Riesenbärenklau
- Schmalblättriges Greiskraut
- Erdmandelgras
- Download Deklaration Bodenqualität PDF | 2 Seiten | Deutsch | 178 KB
- Download Zusatzformular: Deklaration Aushub Untergrund (Stand Mai 2024) PDF | 3 Seiten | Deutsch | 182 KB
- Download Anleitung zur Entsorgung von Boden und Aushub mit Asiatischem Staudenknöterich oder Essigbaum PDF | 9 Seiten | Deutsch | 791 KB
Nach der Bauphase
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Endgestaltete Flächen sind, sofern andere Auflagen insbesondere des Naturschutzes nicht dagegensprechen, so rasch wie möglich zu begrünen.
Die Flächen sind, bis sich die Zielvegetation entwickelt hat, regelmässig auf invasive Neophyten zu kontrollieren (mindestens vier Kontrollen pro Vegetationsperiode). Aufkommende invasive Neophyten sind zu bekämpfen. Die Übergabe der Kontrolle und Bekämpfung invasiver Neophyten an den Unterhalt ist so zu organisieren, dass eine lückenlose Pflege sichergestellt ist.
Um eine Weiterverbreitung invasiver gebietsfremder Pflanzen zu verhindern, ist es wichtig, dass das Pflanzenmaterial korrekt entsorgt wird.
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Gartenkompost / Feldrand-kompostierung
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Professionelle Kompostierung oder Vergärung (keine Feldrandkompostierung)
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Kehricht-verbrennungs-anlage
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|---|---|---|---|
| Ambrosia, Riesenbärenklau, Erdmandelgras, Schmalblättriges Greiskraut (ganze Pflanzen) | nein |
nein | ja |
| Rhizome des Asiatischen Staudenknöterichs | nein | nein | ja |
| Wurzeln des Essigbaums und des Götterbaums | nein | nein | ja |
| übrige invasive Neophyten mit Samen, Wurzeln, Blüten oder Früchten | nein | ja | ja |
| übrige invasive Neophyten ohne Samen, Wurzeln, Blüten oder Früchte | ja | ja | ja |
Ansprechperson
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (Umweltschutzgesetz, USG; SR 814.01)
- Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt vom 10. September 2008 (Freisetzungsverordnung, FrSV; SR 814.911)
- Verordnung über Belastungen des Bodens vom 1. Juli 1998 (VBBo; SR 814.12)
- Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen vom 4. Dezember 2015 (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600)
- BAFU (Hrsg.) 2021: Verwertung von Aushub- und Ausbruchmaterial. Teil des Moduls Bauabfälle der Vollzugshilfe zur Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug Nr. 1826: 36 S.
- BAFU (Hrsg.) 2022: Sachgerechter Umgang mit Boden beim Bauen. Bodenschutzmassnahmen auf Baustellen. Modul 1 der Vollzugshilfe Bodenschutz beim Bauen (VHBB). Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug Nr. 2112: 36 S.
- BAFU (Hrsg.) 2021: Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung. Verwertungseignung von Boden (VHVB). Modul 2 der Vollzugshilfe Bodenschutz beim Bauen. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug Nr. 2112: 34 S.