Der Pflanzenhandel und der Gartenbau können zur Verbreitung von invasiven Arten beitragen. Fachpersonen können dies vermeiden, indem sie das Sortiment anpassen und fachgerecht mit Grüngut und Erdreich umgehen.
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Problematik
Der Pflanzenhandel und der Gartenbau können bei der Verbreitung von invasiven Arten eine Rolle spielen. Dies kann einerseits geschehen, indem invasive gebietsfremde Arten im Sortiment angeboten und verkauft werden. Andererseits kann die Verbreitung auch unabsichtlich erfolgen, etwa durch Verunreinigungen in Topfpflanzen oder im Erdreich. Invasive Arten können in den Gärten der Kundinnen und Kunden Schäden anrichten und – z. B. durch gehäuftes Auftreten - die Lebensqualität beeinträchtigen. Zudem ist die Gefahr gross, dass diese Arten aus den Gärten in die Umwelt gelangen und sich dort unkontrolliert ausbreiten und die einheimische Artenvielfalt gefährden.
Invasive gebietsfremde Tiere
Neben invasiven Neophyten werden immer häufiger auch invasive Neozoen durch Topfpflanzen und Bodenmaterial verbreitet. Die bekanntesten Beispiele sind gebietsfremde Plattwürmer und Ameisen. Genauere Informationen zu diesen Arten finden Sie hier:
Rechtliche Vorgaben
Die rechtlichen Vorgaben der Freisetzungsverordnung (FrSV) gelten für den Pflanzenhandel vor Ort sowie online, für den Gartenbau und für den Import (auch wenn die Ware mit einem Kurier oder dem eigenen Auto in die Schweiz gebracht wird). Der Kanton Zürich überprüft, ob die Vorgaben eingehalten werden.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Jeglicher Umgang mit Arten des Anhangs 2.1 FrSV in der Umwelt ist verboten. Dieses Verbot umfasst z. B. das Pflanzen, Pflegen, Pflücken oder Verkaufen dieser Arten. Erlaubt ist einzig die Bekämpfung. Abgetragener Boden, der solche Arten enthält, muss am Entnahmeort verwertet oder fachgerecht entsorgt werden.
Arten des Anhangs 2.2 FrSV dürfen weder verkauft noch verschenkt oder anderweitig an Dritte weitergegeben werden. Auch die Einfuhr in die Schweiz ist verboten.
Arten, welche sich unkontrolliert ausbreiten und so Schäden anrichten, dürfen nicht verkauft werden (Art. 4 FrSV). Jeder Betrieb muss selbständig das Risiko jeder Pflanzenart in seinem Sortiment beurteilen. Als Hilfsmittel hat der Cercle Exotique eine Liste mit problematischen Pflanzenarten erstellt.
Einige möglicherweise invasive Pflanzenarten dürfen weiterhin verkauft werden. Der Betrieb muss die Kundschaft vor dem Kaufentscheid über die Risiken und nötigen Massnahmen informieren, am besten mit einem Informationsschild an jeder einzelnen Pflanze (Art. 5 FrSV). Jeder Betrieb muss selbst entscheiden, bei welchen Pflanzen er das macht, es gibt keine Liste des Cercle Exotique.
Liste der relevanten Pflanzenarten mit den dazugehörigen Auflagen:
Massnahmen
Durch folgende vorbeugende Massnahmen können Fachpersonen verhindern, dass sie invasive Arten weitergeben. Dies schützt sowohl die Umwelt als auch die Kundschaft vor Schäden.
Pflanzenhandel
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Die Arten der Anhänge 2.1 und 2.2 FrSV dürfen nicht mehr verkauft werden. Entfernen Sie auch die Arten der Verkaufsverzichts-Liste aus Ihrem Sortiment. Bieten Sie stattdessen vermehrt einheimische standortgerechte Pflanzen an.
Bezeichnen Sie Arten, die möglicherweise invasiv sind, mit gut lesbaren Informationsschildern über Risiken und nötige Massnahmen. Jede einzelne Pflanze muss mit einem eigenen Informationsschild versehen sein. Der Cercle Exotique empfiehlt den gleichen Text wie bisher:
- ACHTUNG Unkontrolliert kann diese Pflanze die Natur gefährden
- Darf nur unter Kontrolle im Siedlungsgebiet wachsen
- Bestände pflegen: zurückschneiden, Früchte und Samen entfernen
- Nicht selber kompostieren; Schnittgut über Grünabfuhr oder Kehrichtabfuhr entsorgen

Wir empfehlen Ihnen, regelmässig zu prüfen, ob Topfpflanzen oder vorhandenes Erdreich ungewollte invasive Arten wie Plattwürmer oder Ameisen enthalten.
Entdecken Sie eine unbekannte oder möglicherweise invasive Art, bitten wir Sie, uns den Fund mit Foto per E-Mail an neobiota@bd.zh.ch zu melden.
Gartenbau
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die Arten der Anhänge 2.1 und 2.2 FrSV dürfen nicht mehr an die Kunden verkauft und in deren Gärten eingepflanzt werden. Entfernen Sie auch die Arten der Verkaufsverzichts-Liste aus Ihrem Angebot. Wir empfehlen, stattdessen vermehrt einheimische standortgerechte Pflanzen anzubieten. Geeignete Arten finden Sie beispielsweise auf Floretia.ch (Link Floretia)
Entsorgen Sie anfallendes Pflanzenmaterial korrekt, um die Verschleppung von invasiven Neophyten zu vermeiden:
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Gartenkompost / Feldrand-kompostierung
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Professionelle Kompostierung oder Vergärung (keine Feldrand-kompostierung)
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Kehricht-verbrennungs-anlage
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Ambrosia, Riesenbärenklau, Erdmandelgras, Schmalblättriges Greiskraut (ganze Pflanzen) | nein | nein | ja |
Rhizome des Asiatischen Staudenknöterichs | nein | nein | ja |
Wurzeln des Essigbaums und des Götterbaums | nein | nein | ja |
übrige invasive Neophyten mit Samen, Wurzeln, Blüten oder Früchten | nein | ja | ja |
übrige invasive Neophyten ohne Samen, Wurzeln, Blüten oder Früchten | ja | ja | ja |
Boden oder Aushub der vermehrungsfähige Teile (wie Samen, Wurzeln oder Rhizome) invasiver Neophyten enthält, muss am Entnahmeort verwendet oder fachgerecht entsorgt werden (Ausnahme: Sämtliches Material mit Ambrosia muss immer fachgerecht entsorgt werden). Muss mit der Garten- bzw. Umgebungsumgestaltung ein Baugesuch eingereicht werden, gelten zusätzlich die Vorgaben zum Bauen auf Standorten mit Neophyten.
Entdecken Sie eine unbekannte oder möglicherweise invasive Art, können Sie den Fund per E-Mail an neobiota@bd.zh.ch melden.
Ansprechpersonen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Weiterführende Informationen
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Rechtliche Grundlagen
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