Invasive gebietsfremde Pflanzen verbreiten sich schnell und richten Schäden an. Wichtige Massnahmen sind, invasive Arten zu entfernen, ihre Verbreitung zu verhindern, sie korrekt zu entsorgen und durch einheimische Pflanzen zu ersetzen.
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Problematik
Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die sich unkontrolliert ausbreiten. Sie richten vielfältige Schäden an:
- Verdrängung einheimischer Arten und das damit verbundene Verschwinden von seltenen Spezialisten (z. B. Insekten), die auf die verdrängten Arten angewiesen sind
- Gesundheitsschäden für Mensch und Tier (Allergien, Verbrennungen, Vergiftungen)
- Schäden an Infrastrukturen wie Gebäude, Strassen und Uferverbauungen
- grosse wirtschaftliche Verluste in der Land- und Forstwirtschaft
- hohe Unterhaltskosten
Erkennen
Im Kanton Zürich stehen die folgenden drei Neophytenarten besonders im Fokus, da sie gesundheitsschädlich und bekämpfungspflichtig sind:
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia) erkennt man an ihren tief eingeschnittenen Blättern und den gelblichen Blütenständen. Die Pollen der Ambrosia können starke Allergien auslösen, die zu Atemnot oder Asthmaanfällen führen. Beim Entfernen schützt man sich am besten mit Handschuhen und während der Blütezeit mit Atemschutz. Die Pflanzen müssen anschliessend zwingend im Kehricht entsorgt werden.

Der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) wird bis zu drei Meter hoch und besitzt grosse gezackte Blätter sowie weisse doldenförmige Blütenstände. Sein Saft verursacht Verbrennungen auf der Haut, wenn diese gleichzeitig oder danach der Sonne ausgesetzt ist. Deshalb empfehlen wir für die Bekämpfung eine Fachperson beizuziehen. Die Pflanzen müssen anschliessend zwingend im Kehricht entsorgt werden.

Das Schmalblättrige Greiskraut (Senecio inaequidens) ist erkennbar an seinen gelben Blüten und den langen, schmalen Blättern. Die Pflanze ist giftig für Menschen und Tiere. Beim Entfernen der Pflanze verhindern Handschuhe, dass das Gift über die Hände in die Nahrung übertragen wird. Die Pflanzen müssen anschliessend zwingend im Kehricht entsorgt werden.
Der Flyer «Exotische Pflanzen im Garten – Was tun?» enthält eine kurze Übersicht über wichtige invasive Pflanzen und die Praxishilfe «Invasive Neophyten im Kanton Zürich» bietet detaillierte Informationen zu zahlreichen invasiven Neophyten.
Verschiedene Apps helfen, Pflanzen anhand von Fotos mit dem Mobiltelefon zu bestimmen. Beispiele dafür sind Pl@ntNet, Flora incognita oder Picture This.
Melden
Bereits erfasste Neophyten-Standorte sind auf dem kantonalen GIS-Browser einsehbar. Wenn Sie neue Standorte von invasiven Neophyten entdecken, können Sie diese der Neobiota-Kontaktperson Ihrer Gemeinde melden. Die Neobiota-Kontaktperson koordiniert die Massnahmen vor Ort und vermittelt zwischen Gemeinde und Kanton.
Handeln
Wir empfehlen besonders folgende Massnahmen, um die weitere Ausbreitung von invasiven Neophyten wirkungsvoll einzudämmen:
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Entfernen Sie invasive Neophyten auf Ihrem Grundstück. Bei den meisten Arten gelingt dies durch regelmässiges Jäten mitsamt Wurzeln. Für die Bekämpfung von folgenden Arten empfehlen wir, eine Fachperson hinzuzuziehen:
- Riesenbärenklau
- Japanischer Staudenknöterich
- Grosse invasive Bäume (z. B. Götterbaum, Essigbaum, Robinie)
Vielerorts können Sie an lokalen Bekämpfungsaktionen mithelfen. Informationen dazu erhalten Sie bei lokalen Naturschutzvereinen oder bei der Neobiota-Kontaktperson Ihrer Gemeinde.
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Gartenkompost/ Feldrandkompostierung
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Professionelle Kompostierung/ Vergärung
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KVA
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Ganze Pflanze von: Ambrosia, Riesenbärenklau, Schmalblättriges Greiskraut | nein | nein | ja |
Rhizome und unterste Stängelabschnitte von Asiatischen Staudenknöterichen | nein | nein | ja |
Wurzeln des Essigbaums und des Götterbaums | nein | nein | ja |
Übrige invasive Neophyten mit Samen, Wurzeln, Blüten oder Früchten | nein | ja | ja |
Übrige invasive Neophyten ohne Samen, Wurzeln, Blüten oder Früchten | ja | ja | ja |
Es ist verboten, Grüngut und Erdaushub in der Natur zu entsorgen.
Pflanzen Sie in Ihrem Garten einheimische Arten. Diese bieten wertvollen Lebensraum für viele einheimische Lebewesen. Informationen zu Ersatzpflanzen finden Sie auf Floretia.
Beachten Sie, dass seit dem 1. September 2024 viele invasive Neophyten nicht mehr verkauft, verschenkt, getauscht oder anderweitig weitergegeben werden dürfen.
Prüfen Sie vor Baubeginn, ob sich invasive Neophyten auf dem Baugrundstück befinden. Setzen Sie die Auflagen der Behörden sorgfältig um. Entfernen Sie nach Abschluss der Bauarbeiten regelmässig invasive Neophyten, sollten diese (wieder) auftauchen.
Was tun, wenn invasive Neophyten auf einem Privatgrundstück nicht entfernt werden?
- Sie können das Gespräch mit der Eigentümerschaft des Grundstücks suchen. Möglicherweise ist ihr das Problem nicht bewusst.
- Zeigt dies keinen Erfolg, wenden Sie sich an die Neobiota-Kontaktperson der Gemeinde. Falls die Pflanzen bekämpfungspflichtig sind, kann die Gemeinde die Eigentümerschaft zur Bekämpfung auffordern.
Ansprechpersonen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Weiterführende Informationen
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