Private Kontrolle des Betrieblichen Umweltschutzes

Hier finden Sie Informationen zur Erteilung und Ausübung der Befugnis in den Fachbereichen des betrieblichen Umweltschutzes.

Überblick

Die Private Kontrolle im betrieblichen Umweltschutz kommt bei Baugesuchen von Industrie- und Gewerbebetrieben zum Einsatz. Eine private Fachperson prüft die Baugesuche vor Gesuchseingabe und hält das Ergebnis in einem Prüfbericht fest.

Bei der Bewilligungserteilung stützt sich die Bewilligungsbehörde auf die Prüfberichte ab und führt diese als massgebende Unterlagen auf.

Beim Prüfbericht Projektkontrolle «B» zum Fachbereich Liegenschaftsentwässerung sind ab dem 1. Januar 2023 zusammen mit dem Prüfbericht immer auch die relevanten Tabellen des AWEL-Regenwasserrechners einzureichen. Dafür müssen Informationen, die aus dem AWEL-Regenwasserrechner ersichtlich sind, im Prüfbericht Projektkontrolle «B» zum Fachbereich Liegenschaftsentwässerung nicht erneut angegeben werden. Dies betrifft die Kapitel 3.1 b) (Entsorgung Dachwasser) sowie 4.1 b) (Entsorgung Platzwasser). Beim Kapitel 4.1 d) (Nutzung Platzflächen) kann, falls eine erwähnenswerte Nutzung vorgesehen ist, vereinfacht auf die Flächen-Nummer im AWEL-Regenwasserrechner im Blatt «Entwässerungsplanung» referenziert werden.

Befugte Personen

Die Private Kontrolle im betrieblichen Umweltschutz ist in die folgenden drei Fachbereiche aufgeteilt:

  • Industrieabwasser und Industrieabfall
  • Lagerung, Güterumschlagplatz und Löschwasserrückhalt
  • Liegenschaftsentwässerung

Eine Liste der befugten Fachpersonen zur Privaten Kontrolle im betrieblichen Umweltschutz finden Sie hier:

Erteilung Befugnis

Die Befugnis zur Privaten Kontrolle im betrieblichen Umweltschutz kann natürlichen oder juristischen Personen für einen oder mehrere Fachbereiche erteilt werden, je nach fachlicher Qualifikation.

Gesuche zur Erteilung der Befugnis werden von der Kommission Private Kontrolle der Baudirektion beurteilt. 

Voraussetzungen

  • Teilnahme an den entsprechenden Fachkursen
  • nachgewiesene Berufserfahrung im Fachgebiet
  • einwandfreier Leumund

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Die notwendige Berufserfahrung für die Erteilung der Befugnis als Private Fachperson ist je nach Fachbereich und Ausbildung verschieden. In jedem Fall ist der Besuch der entsprechenden Fachkurse obligatorisch. Die notwendige Berufserfahrung finden Sie im folgenden Dokument:

Zur Deckung des administrativen Aufwands werden eine Aufnahme- sowie eine Jahresgebühr erhoben. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 400 Franken, die Jahresgebühr 200 Franken.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 62

Sekretariat


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Kontaktperson Elisabeth Güttinger

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