Bauvorschriften und Prozess Betrieblicher Umweltschutz

Bauvorhaben von Industrie- und Gewerbebetrieben müssen zum Schutz der Umwelt bestimmte Anforderungen erfüllen. Auf dieser Seite werden die Vorschriften und der Ablauf beschrieben.

Zu beachten

Der hier beschriebene Prozess gilt ab April 2026. Baugesuche, die bis Ende März 2026 eingereicht werden, werden nach dem bisherigen System der Privaten Kontrolle behandelt. 

Betrieblicher Umweltschutz & Störfallvorsorge im Bauverfahren 

Die Umweltschutzgesetzgebung verlangt den Schutz von Oberflächengewässer und Grundwasser vor schädlichen Einflüssen. Der Betriebliche Umweltschutz beurteilt, ob Industrieabwasser vorbehandelt werden muss, wie Abfälle korrekt gelagert und entsorgt und wie wassergefährdende Stoffe richtig gelagert und umgeschlagen werden. Die Störfallverordnung hat zum Ziel, Bevölkerung und Umwelt vor schweren Schädigungen zu schützen. Diese Anforderungen werden im Betrieblichen Umweltschutz und der Störfallvorsorge behandelt.

Wenn ein Industrie- oder Gewerbebetrieb baut, muss sichergestellt werden, dass die baulichen Voraussetzungen zur Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen gegeben sind.

Zuständigkeit Gemeinde oder Kanton

Bauvorhaben von Bauten und Anlagen bei Industrie- und Gewerbebetrieben werden in diesen Bereichen entweder von der Gemeinde oder dem Kanton beurteilt.

Wenn Ihr Betrieb gemäss Branchenliste Betrieblicher Umweltschutz als Betrieb mit sehr umweltrelevanten Prozessen eingestuft wird, muss das Baugesuch durch den Kanton beurteilt werden.

Betriebe ohne sehr umweltrelevante Prozesse werden durch die Gemeinde beurteilt und es sind dem Kanton keine zusätzlichen Formulare einzureichen. 

Betriebe mit sehr umweltrelevanten Prozessen 

Das Formular Betrieblicher Umweltschutz muss ausgefüllt und mit den Baugesuchsunterlagen bei der Standortgemeinde eingereicht werden.

Hinweise zum Ausfüllen der Formulare Betriebliche Umweltschutz 

Vorteile:

  • Welche Teile des Formulars auszufüllen sind, wird mit den Fragen auf dem Deckblatt ermittelt. Aufgrund Ihrer Antworten werden die erforderlichen Formularteile der jeweiligen Fachbereiche automatisch im selben Dokument eingeblendet.
  • Die meisten Bauprojekte benötigen nicht alle Formularteile.   
  • In allen Formularteilen BU sind immer Stoffe und Abfälle zu berücksichtigen.  Unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen bei der Bewilligung führen. Um dies zu vermeiden und ein bewilligungsfähiges Baugesuch einzureichen, wird empfohlen, Fachleute beizuziehen. 
  • Das AWEL empfiehlt, für das Ausfüllen der Formulare BU Fachpersonen beizuziehen. Dazu eignen sich z.B. beauftragte Ingenieurbüros der Gemeinden oder Fachpersonen im Betrieblichen Umweltschutz. Es können auch Fachpersonen sein, die Erfahrung im Betrieblichen Umweltschutz haben (z.B. durch Besuch der BUS-Kurse des VSA). Auf Anfrage stellt das AWEL auch Kontakte zur Verfügung. 

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 62

Sekretariat


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