Bauvorschriften für Betriebe und Anlagen
Bestehende Anlagen oder Prozesse sowie betriebliche Neu-, Umbau- oder Sanierungsprojekte müssen den rechtlichen Anforderungen von Bund, Kanton und Gemeinden Rechnung tragen.
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge
Walcheplatz 2
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Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
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7.30 bis 12.00 Uhr und
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Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
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Medienstelle der Baudirektion
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