Bei Neu- und Umbauten von Anlagen, in denen mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen umgegangen wird, sollten Betriebe die biologische Sicherheit frühzeitig in die Planung mit einbeziehen. Abhängig vom Risiko der durchgeführten Tätigkeiten muss der Betrieb Sicherheitsmassnahmen treffen.
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B-Betriebe (Biosicherheit)
B-Betriebe sind Betriebe, die mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder einschliessungspflichtigen gebietsfremden Organismen in geschlossenen Systemen umgehen. Sie fallen in den Geltungsbereich der Einschliessungsverordnung (ESV). Beispiele dafür sind Forschungslaboratorien, Biotech-Firmen und Diagnostikbetriebe.
Bauverfahrensverordnung (BVV-Ziffer 5.8)
Bei Neu- sowie bei Umbauten von Anlagen, in denen mit gentechnisch veränderten und/oder pathogenen Organismen gemäss der ESV umgegangen wird (z. B. Laboratorien, Gewächshäuser, Tieranlagen, Produktionsanlagen) muss ein Baugesuch eingereicht werden. Abhängig von der Klasse der Tätigkeit sind die baulichen Sicherheitsmassnahmen gemäss Anhang 4 der ESV einzuhalten.
Als Beilage zum kommunalen Baugesuchsformular einzureichen sind:
Vorteile:
- ein Beschrieb der Tätigkeiten und der verwendeten Organismen und Vektoren (z. B. Kopie der Meldung bzw. Bewilligungsgesuch gemäss Einschliessungsverordnung),
- das Zusatzformular «Gewerbe und Industrie».
Bei Rückbauten von Anlagen muss eine Desinfektion der Räumlichkeiten sichergestellt werden.
Ansprechperson
Bei Fragen bezüglich Biosicherheit bei Bauverfahren von Anlagen, in denen mit gentechnisch veränderten und/oder pathogenen Organismen umgegangen wird, wenden Sie sich bitte an die Sektion Biosicherheit des Kantons Zürich.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Biosicherheit
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