Sondierbohrungen & Pumpversuche
Für die Erkundung des geologischen Untergrundes zwecks Grundwassernutzung, Untersuchung eines belasteten Standortes oder Baugrunduntersuchung mittels Sondierbohrungen und Pumpversuchen bedarf es einer gewässerschutzrechtlichen Bewilligung.
Inhaltsverzeichnis
Gesuche
Bauverfahrensverordnung (BVV-Ziffer 5.6)
Gesuche für Sondierbohrungen und Pumpversuche sind per E-Mail oder Post direkt dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Abteilung Gewässerschutz, einzureichen.
Handelt es sich dabei um eine Sondierbohrung auf einem belasteten Standort (gemäss Kataster der belasteten Standorte), so ist das Gesuch direkt der Abteilung Abfallwirtschaft einzureichen.
In Grundwasserschutzzonen sind neben Sondierbohrungen auch Rammsondierungen und Baggerschlitze bewilligungspflichtig.
Die durch die Abteilung Gewässerschutz aufgebaute Sondierbohrungsdatenbank kann bei der Abklärung für neue Bohrungen eine Hilfe sein.
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Grundwasser und Wasserversorgung
8090 Zürich
Sekretariat
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Kontaktperson Dr. Natascha Torres