Sondierbohrungen & Pumpversuche

Für die Erkundung des geologischen Untergrundes zwecks Grundwassernutzung, Untersuchung eines belasteten Standortes oder Baugrunduntersuchung mittels Sondierbohrungen und Pumpversuchen bedarf es einer gewässerschutzrechtlichen Bewilligung.

Inhaltsverzeichnis

Gesuche 

Bauverfahrensverordnung (BVV-Ziffer 5.6)

Gesuche für Sondierbohrungen und Pumpversuche sind per E-Mail oder Post direkt dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Abteilung Gewässerschutz, einzureichen. 

Handelt es sich bei den geplanten Sondierbohrungen um altlastenrechtliche Abklärungen, so ist das Gesuch direkt der Abteilung Abfallwirtschaft einzureichen.

In Grundwasserschutzzonen sind neben Sondierbohrungen auch Rammsondierungen und Baggerschlitze bewilligungspflichtig.

Die durch die Abteilung Gewässerschutz aufgebaute Sondierbohrungsdatenbank kann bei der Abklärung für neue Bohrungen eine Hilfe sein.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Grundwasser und Wasserversorgung

Adresse

Stampfenbachstrasse 14
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 07

Sekretariat


Bürozeiten


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Kontaktperson Dr. Natascha Torres

E-Mail

natascha.torres@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: