Sondierbohrungen & Pumpversuche

Für die Erkundung des geologischen Untergrundes zwecks Grundwassernutzung, Untersuchung eines belasteten Standortes oder Baugrunduntersuchung mittels Sondierungen und Pumpversuchen bedarf es einer gewässerschutzrechtlichen Bewilligung.

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Gesuche 

Bauverfahrensverordnung (BVV-Ziffer 5.6)

Gesuche für Sondierungen und Pumpversuche sind per E-Mail oder Post direkt dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Abteilung Gewässerschutz, einzureichen. Bitte beachten sie die Besonderheiten:

  • Handelt es sich bei den geplanten Sondierbohrungen um altlastenrechtliche Abklärungen, so ist das Gesuch direkt der Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe einzureichen.
  • Sondierbohrungen (Kernbohrungen) und Rammkernsondierungen benötigen immer eine gewässerschutzrechtliche Beurteilung, d.h. in den Gewässerschutzbereichen Au, üB und in den Schutzzonen/-arealen. In Grundwasserschutzzonen und -schutzarealen sind sämtliche Sondierungen, auch Rammsondierungen und Baggerschlitze, etc. bewilligungspflichtig.
  • Sondierungen in der Nähe (< 50 m) von Bahnarealen benötigen eine eisenbahnrechtliche Bewilligung (Eisenbahngesetz). Die Bahnbetriebsstellungnahme ist dem Gesuch für Sondierungen beizulegen. 
  • Sondierungen auf übergeordneten Strassen benötigen zusätzlich das Gesuch für Arbeiten im Staatsstrassengebiet.

Die durch die Abteilung Gewässerschutz aufgebaute Datenbank «Geologische Sondierungen» kann bei der Abklärung für neue Sondierungen eine Hilfe sein.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Grundwasser und Wasserversorgung

Adresse

Stampfenbachstrasse 14
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 07

Sekretariat


Bürozeiten


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13.30 bis 17.00 Uhr

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E-Mail

gewaesserschutz@bd.zh.ch

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