Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister enthält zentrale Grunddaten zu Bauprojekten, Gebäuden, Wohnungen und Strassen. Hier finden Sie Hintergründe zu den Daten, deren Erhebung und Verwaltung sowie Informationen, wie Sie die Daten beziehen können.
Grundlage
Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) wurde anhand der Daten der Volkszählung 2000 erstellt und bildet die Grundlage der jährlichen registerbasierten Volkszählung.
Mit der Totalrevision der Verordnung über das GWR (VGWR) vom 1. Juli 2017 hat es sich als massgebendes nationales Informationssystem für Gebäude etabliert.
Zweck
Das Gebäude- und Wohnungsregister bietet eine aktuelle und umfassende Analysegrundlage für das Bau-, Gebäude- und Wohnungswesen. Es wurde für folgende Zwecke aufgebaut:
- Zentrales Dateninformationssystem für Umsysteme (Einwohnungsregister, Steuerbehörden, Grundbuch, Gebäudeversicherung, Leitungswerke) zur Erfüllung gesetzlicher und administrativer Aufgaben der Kantone und Gemeinden (z.B. Erhebung von Zweitwohnungen u.a.)
- Datenbasis für digitale Verwaltungsdienste (z.B. eBaugesucheZH oder eUmzug)
- Schnelle und präzise Ortung von Gebäuden und Eingängen für Rettungsdienste
- Datengrundlage für räumliche Analysen (Geokodierung) wichtiger statistischer Erhebungen (z.B. Volkszählung, Betriebszählung)
- Modernisierung statistischer Erhebungen, insbesondere Entlastung der Gemeinden und der Bevölkerung in zukünftigen Volkszählungen
- Nutzung für Statistik-, Forschungs- und Planungszwecke
Dateninhalt
Das GWR gewährt einen Überblick über den aktuellen Gebäude- und Wohnungsbestand und umfasst alle Gebäude mit und ohne Wohnnutzung. Die kommunalen Bauverwaltungen führen das Register laufend nach. Das GWR liefert u.a. Grunddaten wie Gebäudeadressen, Gebäudeart, Baujahr, Anzahl Wohnungen, Wohnungsgrösse. Hinzu kommen Gebäudekoordinaten aus den Datenbeständen der amtlichen Vermessung, damit das GWR als wichtige Datenbasis für räumliche Analysen genutzt werden kann. Nicht enthalten sind Angaben zu Bewohnern, Eigentumsverhältnissen und Mietpreisen.
Datenbezug
Der Bezug von Gebäude- und Wohnungsdaten ist nur für den Vollzug gesetzlicher Aufgaben sowie für Zwecke der Statistik, Forschung und Planung möglich. Erforderlich ist eine ausgewiesene Berechtigung (gemäss Verordnung über das eidg. Gebäude- und Wohnungsregister vom 1. Juli 2017).
Das Bundesamt für Statistik (BFS) stellt dazu ein elektronisches Gesuchsformular zur Verfügung und ermöglicht einen Online-Zugriff auf die Daten des GWR.
Infos für Erhebungsstellen
Der Kanton Zürich führt seit März 2021 kein eigenes Register mehr. Die Gebäude- und Wohnungsdaten aller Gemeinden des Kantons Zürich finden sich im eidgenössischen GWR. Die kommunalen Erhebungsstellen übermitteln ihre Daten direkt an das eidgenössische GWR bzw. erfassen diese über die Webapplikation des Bundesamtes für Statistik (www.housing-stat.ch).
Zugang zum eidg. GWR
Voraussetzung für den Zugang zur Applikation ist ein Login, bestehend aus Benutzernamen und Passwort. Berechtigte Stellen können die Zugangsdaten auf der Startseite des eidg. Gebäude- und Wohnungsregisters beantragen.
Datenerfassung
Die Erhebungsstellen der Gemeinden und Kantone erfassen im eidgenössischen GWR alle Bauprojekte (Neubau, Umbau, Abbruch), für die eine Baubewilligung erforderlich ist, inklusive aller Gebäude und Wohnungen. Sie erheben unter anderem Adresse, Baujahr und Anzahl Geschosse für Gebäude respektive Wohnfläche und Anzahl Zimmer für Wohnungen. Das Bundesamt für Statistik hat alle zu erfassenden Daten in einem Merkmalskatalog zusammengefasst und eine Weisung zur Datenerfassung im GWR und in der amtlichen Vermessung (AV) herausgegeben. Um die Nachführungsarbeiten zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, hat der Kanton Zürich zudem eine Arbeitshilfe verfasst.
Benutzerhilfen und Merkblätter
Auf der Webseite des eidgenössischen GWR stehen diverse fachliche Informationen zum GWR sowie Videoanleitungen für die Erfassung von Bauprojekten, Gebäuden, Wohnungen und Strassen direkt in der Webapplikation zur Verfügung.
Um Gebäude und Bauprojekte korrekt im GWR zu führen, stellt der Kanton Zürich folgende Merkblätter zur Verfügung.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Amtliche Wohnungsnummer PDF | 3 Seiten | Deutsch | 72 KB
- Download Bauwerkstypen PDF | 6 Seiten | Deutsch | 67 KB
- Download Gebäudedefinition und -kategorien PDF | 5 Seiten | Deutsch | 221 KB
- Download Kollektives Wohnen PDF | 2 Seiten | Deutsch | 39 KB
- Download Landwirtschaftliche Bauten PDF | 1 Seiten | Deutsch | 54 KB
- Download Nebeneingänge PDF | 1 Seiten | Deutsch | 56 KB
- Download Provisorische Unterkünfte PDF | 1 Seiten | Deutsch | 33 KB
- Download Schreibweise Hausnummern Nebengebäude PDF | 1 Seiten | Deutsch | 58 KB
- Download Separate Wohnräume PDF | 1 Seiten | Deutsch | 55 KB
- Download Strassennamen PDF | 1 Seiten | Deutsch | 57 KB
- Download Wohnungszusammenlegung PDF | 2 Seiten | Deutsch | 77 KB
Eidgenössische Identifikatoren
Jedes Gebäude, jeder Eingang und jede Wohnung verfügt über schweizweit eindeutige Identifikationsnummern, die vom GWR-System generiert werden. Sie dienen als Schlüssel für den Austausch mit anderen Umsystemen (z.B. Einwohnerregister).
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Der EGID ist die gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für das Gebäude. Das eidgenössische GWR vergibt ihn pro Gebäude und unabhängig von der Gemeindezugehörigkeit. Bei Gemeindefusionen, Eigentümerwechsel, Umbauten etc. bleibt er unverändert.
Gebäude sind auf Dauer angelegte, mit dem Boden fest verbundene Bauten, die Wohnzwecken oder Zwecken der Arbeit, der Ausbildung, der Kultur oder des Sportes dienen. Bei Doppel-, Gruppen- und Reihenhäusern zählt jedes Gebäude als selbstständig, wenn es einen eigenen Zugang von aussen hat und wenn zwischen den Gebäuden eine senkrechte, vom Erdgeschoss bis zum Dach reichende, tragende Trennmauer besteht.
EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge. Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang durch das eidgenössische GWR vergeben. Bei Neuadressierungen, Umbauten etc. bleibt er unverändert.
Unter Gebäudeeingang ist der Zugang von aussen in ein Gebäude zu verstehen. Die Beziehung zwischen dem Gebäudeeingang und der umliegenden Lokalität (Strasse, Ort) wird durch die Gebäudeadresse beschrieben.
EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für jede Wohnung. Der EWID bleibt bei Umnutzungen, Mieterwechsel etc. unverändert. Jede Wohnung ist zwingend an einen Gebäudeeingang gebunden, dem ein EDID zugewiesen ist.
Unter Wohnung ist die Gesamtheit der Räume zu verstehen, die eine bauliche Einheit bilden und einen eigenen Zugang entweder von aussen oder von einem gemeinsamen Bereich innerhalb des Gebäudes (Treppenhaus) haben. Ein Einfamilienhaus besteht im GWR aus einer Wohnung; Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen und dergleichen werden als Mehrfamilienhäuser erfasst.
Amtliche Wohnungsnummer
Eine Besonderheit im Kanton Zürich ist, dass die kommunale Behörde bei Gebäuden mit mehr als einer Wohnung zwingend die amtliche Wohnungsnummer (aWN) vergeben muss. Im eidg. GWR wird die amtliche Wohnungsnummer im Feld «Administrative Wohnungsnummer» geführt.
Quartalsabschlüsse im GWR
Die Erhebungsstellen führen Bau-, Renovations- und Abbruchprojekte, für die eine Baubewilligung erforderlich ist, laufend im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister nach. Diese Erhebung der Bautätigkeiten schliessen sie vierteljährlich ab.
Das BFS ist zuständig für die Initialisierung und Abwicklung der Quartalsabschlüsse und bietet den Gemeinden Support bei Rückfragen oder Problemen.
E-Mail : housing-stat@bfs.admin.ch
Hotline: 0800 866 600
Termine für Quartalsabschlüsse
Quartal | Q1 | Q1 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 |
---|---|---|---|---|---|---|
Erhebung | Hochbau | Öffentlicher Unterhalt | Tiefbau | Hochbau | Hochbau | Hochbau |
Stichtag | 31.03. | 31.03. | 31.03 | 30.06. | 30.09. | 31.12. |
Abschluss | 15.04. | 15.04. | 15.04. | 15.07. | 15.10. | 15.01. |
Ablauf eines Quartalsabschlusses
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Das Bundesamt für Statistik (BFS) eröffnet den Prozess des Quartalsabschlusses 5 Tage vor dem Stichtag mit einem Initialisierungsschreiben an die kommunalen Nachführungsstellen. Ab diesem Zeitpunkt können die Nachführungsstellen ihren Abschluss in der GWR-Applikation vornehmen. Bei allfälligen Fragen wenden sie sich direkt ans BFS.
Die kommunalen Nachführungsstellen führen die Daten im GWR nach und nehmen den Quartalsabschluss vor, idealerweise innerhalb von 15 Tagen ab dem Stichtag.
Gemeinden, welche mit dem Abschluss im Verzug sind, erledigen die Nachführungsarbeiten bis spätestens 25 Tage nach dem Stichtag.
Falls der Quartalsabschluss nicht innerhalb von 26 Tagen ab Stichtag erfolgt ist, interveniert der Kanton direkt bei den Gemeinden. Komplexe Fälle oder allfällige Probleme müssen bis zum 30. Tag behoben werden.
Nach erfolgtem Quartalsabschluss durch die kommunalen Nachführungsstellen führt das BFS Qualitätskontrollen durch. Es bereitet zeitnah Kontrolllisten mit zu korrigierenden Elementen auf und weist die Nachführungsstellen an, die nötigen Änderungen vorzunehmen.
Der Prozess des Quartalsabschlusses endet spätestens 45 Tage nach der Eröffnung.
Koordinationsstelle GWR-ZH
Die kantonale Koordinationsstelle GWR-ZH ist Ansprechpartnerin für Bund und Gemeinden. Sie sorgt dafür, dass die für die Nachführung der GWR-Daten zuständigen kommunalen Stellen ihre Aufgaben gemäss den Bestimmungen der VGWR und den Richtlinien des BFS (Qualität und Fristen) erfüllen.
Die Koordinationsstelle GWR-ZH bietet Beratung und Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Beantwortung fachlicher Fragen rund um das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)
- Unterstützung bei der Erfassung und Bearbeitung von Bauprojekten und Gebäuden im GWR nach den Qualitätsanforderungen des Bundes
- Vermittlung bei allfälligen Differenzen zwischen Bund und einzelnen Gemeinden
- Klärung von Zuständigkeitsfragen (Bundesamt für Statistik oder Koordinationsstelle GWR-ZH)
- Koordination und Planung übergeordneter Aufgaben für Bereinigungs- und Erweiterungsprojekte des Bundes
- Schulungen zur GWR-Nachführung in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik
Hinweis:
Auskunft zu den gültigen amtlichen Wohnungsnummern (aWN) gibt die entsprechende Gemeinde und nicht die Koordinationsstelle GWR-ZH.
Weiterführende Informationen
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