Erdwärmesonden

Erdwärmesonden nutzen die im Untergrund gespeicherte Wärme. Ihre Erstellung erfordert immer eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung. Das ganze Verfahren inklusive den erforderlichen Formularen wird hier im Detail beschrieben.

Inhaltsverzeichnis

Kantonale Bewilligungspflicht

Die Erdwärmesonde wird zumeist in einem vertikalen Bohrloch bis maximal 500 Meter Tiefe versetzt. Durch Erdwärmesonden-Bohrungen können Verbindungen im Untergrund geschaffen werden, die unter Umständen einen unerwünschten Wasseraustausch zwischen Grundwasserstockwerken zur Folge haben können. Zudem besteht bei der Erstellung von Erdwärmesonden eine gewisse Gefährdung des Grundwassers.

Für die Erstellung von Anlagen zur Erdwärmenutzung mit Sonden ist deshalb immer eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) gemäss Bauverfahrensverordnung (BVV 5.5.1) erforderlich.

Zuständigkeiten und erforderliche Unterlagen

Sämtliche Gesuchsunterlagen sind ausschliesslich an die örtliche Baubehörde (bei der Gemeinde) einzureichen. Sie koordiniert das Verfahren. Die kantonalen Bewilligungen und der kommunale Entscheid werden der Bauherrschaft durch die örtliche Baubehörde eröffnet.

Meldungen für meldepflichtige Wärmepumpen können mittels eines E-Formulars einfach an die Gemeinde übermittelt werden. Infos und Formular finden Sie hier:

Beratung Erdwärmesonden

Brauchen Sie Unterstützung bei der Planung und Realisierung Ihrer Erdwärmesonde? Für Auskünfte zum Wärmenutzungsatlas oder zur gewässerschutzrechtlichen Machbarkeit wenden Sie sich bitte an: 

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

Abteilung Gewässerschutz, Sektion Grundwasser und Wasserversorgung

erdsonden@bd.zh.ch
+41 43 259 51 40

Mo. bis Fr. 8.00 - 11.30 Uhr

Beratung Energieförderung

Für Auskünfte zu Förderbeiträgen oder energetische Fragen wenden Sie sich bitte an: 

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

Abteilung Energie, Sektion Energiewirtschaft

energiefoerderung@bd.zh.ch
+41 80 093 93 93

Hinweise und Auflagen

Pro Wärmepumpenanlage ist ein Gesuch einzureichen.

Spezielle Auflagen für Sondenstandorte:

  • Bei Sondenstandorten näher als 2.5 Meter zur Grundstückgrenze ist die Zustimmung des benachbarten Grundeigentümers dem Gesuch beizulegen (Festlegung in Anlehnung an Ziffer 2.3.3.4 der SIA-Norm 384/6 Erdwärmesonden).
  • Für Sondenstandorte innerhalb einer Baulinie ist eine Begründung erforderlich.
  • Sonden im Uferbereich bzw. Gewässerraum eines öffentlichen Gewässers sind grundsätzlich nicht bewilligungsfähig.
  • Innerhalb von 30 Metern zu einer Eisenbahn-Linie bzw. einem Eisenbahn-Tunnel ist eine Stellungnahme  der betroffenen Eisenbahngesellschaft erforderlich:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Schweizerische Bundesbahnen SBB AG

grundstuecksmanagement.gbp@sbb.ch
+41 51 285 02 95
Vulkanplatz 11, Postfach, 8048 Zürich

Informationen rund um Baugesuche in der Nähe von SBB-Bahnanlagen finden sich auf der SBB-Website www.sbb.ch.

Schweizerische Südostbahn AG

anlagenmanagement@sob.ch
+41 58 580 70 70
Stationsstrasse 52, 8833 Samstagern

Informationen rund um Baugesuche in der Nähe von Bahnanlagen finden sich auf der SOB-Website (www.sob.ch) unter Dienstleistungen – Bauen in Bahnnähe.

Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG

bahnnahesarbeiten@szu.ch
Wolframplatz 21, 8045 Zürich

Informationen rund um Baugesuche in der Nähe von Bahnanlagen finden sich auf der SZU-Website www.szu.ch/de/kundenservice/arbeiten-in-bahnnaehe

  • Innerhalb von 30 Metern zu einem Nationalstrassentunnel ist eine Stellungnahme des Bundesamts für Strassen ASTRA erforderlich:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

ASTRA

Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur


+41 58 480 47 11
Grüzefeldstrasse 41, 8401 Winterthur

  • Das AWEL empfiehlt für die Ausführung der Erdwärmesonde(n) eine Bohrfirma, die Träger des «Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen» ist:

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Grundwasser und Wasserversorgung

Adresse

Stampfenbachstrasse 14
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 07

Sekretariat


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13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

gewaesserschutz@bd.zh.ch

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