Erdwärmesonden
Erdwärmesonden nutzen die im Untergrund gespeicherte Wärme. Ihre Erstellung erfordert immer eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung. Das ganze Verfahren inklusive den erforderlichen Formularen wird hier im Detail beschrieben.
Inhaltsverzeichnis
Kantonale Bewilligungspflicht
Die Erdwärmesonde wird zumeist in einem vertikalen Bohrloch bis maximal etwa 400 Meter Tiefe versetzt. Durch Erdwärmesonden-Bohrungen können Verbindungen im Untergrund geschaffen werden, die unter Umständen einen unerwünschten Wasseraustausch zwischen Grundwasserstockwerken zur Folge haben können. Zudem besteht bei der Erstellung von Erdwärmesonden eine gewisse Gefährdung des Grundwassers.
Für die Erstellung von Anlagen zur Erdwärmenutzung mit Sonden ist deshalb immer eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) gemäss Bauverfahrensverordnung (BVV 5.5.1) erforderlich.
Zuständigkeiten und Verfahren
Sämtliche Gesuchsunterlagen sind ausschliesslich an die örtliche Baubehörde (bei der Gemeinde) einzureichen. Sie koordiniert das Verfahren. Die kantonalen Bewilligungen und der kommunale Entscheid werden der Bauherrschaft durch die örtliche Baubehörde eröffnet.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beurteilung des Bauvorhabens sind die beiden nachfolgenden Unterlagen erforderlich. Sie müssen zusammen mit dem Baugesuch bei der örtlichen Baubehörde eingereicht werden.
- Download Gesuch um Erteilung der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung für eine Erdwärmesonden-Wärmepumpenanlage (bitte lokal speichern/bearbeiten) PDF | 2 Seiten | Deutsch | 487 KB
- Download Gesuch für Erstellung, Umbau und Betrieb von wärmetechnischen Anlagen oder stationären Verbrennungsmotoren (WTA Gesuch) PDF | 6 Seiten | Deutsch | 538 KB
Hinweise und Auflagen
Pro Wärmepumpenanlage ist ein Gesuch einzureichen.
Spezielle Auflagen für Sondenstandorte:
- Bei Sondenstandorten näher als drei Meter zur Grundstückgrenze ist die Zustimmung des benachbarten Grundeigentümers dem Gesuch beizulegen (Festlegung in Anlehnung an Ziffer 2.3.3.4 der SIA-Empfehlung 384/6 Erdwärmesonden).
- Für Sondenstandorte innerhalb einer Baulinie ist eine Begründung erforderlich.
- Sonden im Uferbereich bzw. Gewässerraum eines öffentlichen Gewässers sind grundsätzlich nicht bewilligungsfähig.
- Innerhalb von 30 Metern zu einer SBB-Linie bzw. einem SBB-Tunnel ist eine Stellungnahme der SBB AG erforderlich
(SBB-Kontakt: Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, SBB Immobilien - Immobilienrechte, Postfach, 8021 Zürich, Abteilung Immobilienrechte Telefon +41 (0)51 285 02 91, immobilienrechte.ost@sbb.ch). Informationen rund um Baugesuche in der Nähe von Bahnanlagen finden sich auf der SBB-Homepage www.sbb.ch/18m. - Innerhalb von 30 Metern zu einem Nationalstrassentunnel ist eine Stellungnahme des Bundesamts für Strassen ASTRA erforderlich
(ASTRA Kontakt: ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur, Grüzefeldstrasse 41, 8401 Winterthur, Telefon +41 (0)58 480 47 34).
Das AWEL empfiehlt für die Ausführung der Erdwärmesonde(n) eine Bohrfirma, die Mitglied ist im «Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen» (siehe weiterführende Informationen).
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Planungshilfe Energienutzung aus Untergrund und Grundwasser PDF | 20 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Tiefenbeschränkung von Erdwärmesonden zum Schutz der Felsaquifere Obere Meeresmolasse und Malm PDF | 7 Seiten | Deutsch | 659 KB
- Download Liste Wärmeträgerflüssigkeiten PDF | 1 Seiten | Deutsch | 16 KB
- Download Überprüfung der Bohrloch-Ringhinterfüllung bei Erdwärmesonden - Schlussbericht PDF | 12 Seiten | Deutsch | 6 MB
- Download Beispiel eines Anlageschemas einer Erdwärmesonde PDF | 1 Seiten | Deutsch | 40 KB
- Download Erteilung unbefristete Erdsondenbewilligungen, AWEL-Verfügung Nr. 0859/2010 PDF | 7 Seiten | Deutsch | 39 KB
- Download Neues Bewilligungsverfahren für Erdwärmesonden-Wärmepumpenanlagen ab 1. Februar 2017 PDF | 3 Seiten | Deutsch | 2 MB
Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Grundwasser und Wasserversorgung
Sekretariat
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