Oberflächennahe Erdwärme

Bei Nutzungen bis rund 400 Meter Tiefe spricht man von oberflächennaher Erdwärme. Oberflächennahe Erdwärmenutzungen benötigen eine Bewilligung, sind aus Sicht des Grundwasserschutzes in der Regel aber weitgehend unproblematisch.

Wärmekörbe, Erdregister, Energiepfähle, thermoaktive Elemente

Bauverfahrensverordnung (BVV) Ziffer 5.5.2

Die in diesem Tiefenbereich vorhandene Wärme eignet sich aufgrund ihrer Temperatur von bis zu maximal etwa 20 Grad Celsius zur Nutzung mittels Wärmepumpen für die Raumheizung und die Warmwasseraufbereitung.

Beachten Sie die drei Hauptkriterien, welche die Bewilligungsfähigkeit der Anlage beeinflussen:

  • mindestens zwei Meter Abstand zum höchsten Grundwasserspiegel
  • Einsatz von zugelassenen Wärmeträgerflüssigkeiten
  • Klärung bei der örtlichen Baubehörde, ob eine Baubewilligung für die Anlage verlangt wird und ob Zonenwidrigkeiten bestehen.

Anlagen mit Direktverdampfung sind nur zulässig, wenn im Zirkulationskreislauf als Zusatz wenig wassergefährdende, leicht abbaubare Schmier- und Kältemittel verwendet werden.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beurteilung des Bauvorhabens sind die beiden nachfolgenden Unterlagen erforderlich. Sie müssen zusammen mit dem Baugesuch bei der örtlichen Baubehörde eingereicht werden. 

Beratung oberflächennahe Erdwärme

Brauchen Sie Unterstützung bei der Planung und Realisierung Ihrer Erdwärmesonde? Für Auskünfte zum Wärmenutzungsatlas oder zur gewässerschutzrechtlichen Machbarkeit wenden Sie sich bitte an: 

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

Abteilung Gewässerschutz, Sektion Grundwasser und Wasserversorgung

erdsonden@bd.zh.ch
+41 43 259 51 40

Mo. bis Fr. 8:00 - 11:30 Uhr

Beratung Energieförderung

Für Auskünfte zu Förderbeiträgen oder energetischen Fragen, wenden Sie sich bitte an: 

Abteilung Energie, Sektion Energiewirtschaft

energiefoerderung@bd.zh.ch
+41 80 093 93 93

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Grundwasser und Wasserversorgung

Adresse

Stampfenbachstrasse 14
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 32 07

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