Kulturschaffende & Projekte

Mit der Förderung von Kunstschaffenden und Kulturprojekten legt der Kanton Zürich die Basis für das Kulturangebot auch ausserhalb der Institutionen. Das freie Kulturschaffen wird in verschiedenen Sparten gefördert, transdisziplinäre Projekte werden über den Extrakredit unterstützt.
Inhaltsverzeichnis
Fördermassnahmen
Zur Stärkung des freien Kulturschaffens wurden die folgenden Fördermassnahmen definiert:
Vorteile:
- Förderung von Kultur- und Kunstprojekten
- Vergabe von Werk- und Anerkennungsbeiträgen
- Vergabe von Atelieraufenthalten und Freiraumbeiträgen
- spartenspezifische Förderinstrumente
Förderkriterien
Generell gelten für die Förderung des professionellen Kunstschaffens die folgenden Hauptkriterien:
Vorteile:
- künstlerische Professionalität/Qualität und Eigenständigkeit
- organisatorische Sorgfalt
- Dringlichkeit und Zugänglichkeit des Projekts
- regionale Ausstrahlung und erwartete Resonanz bei Publikum und Fachwelt
Förderung von Projekten
Beitragsgesuche für Kulturprojekte werden über das elektronische Gesuchsportal eingereicht. Die formale Beurteilung der Gesuche erfolgt durch die Fachstelle Kultur, die fachliche Beurteilung unter Beizug der Expertinnen und Experten der kantonalen Kulturförderungskommission.
Ausschlusskriterien
Nicht behandelt werden Gesuche für Projekte im Zusammenhang mit Schulen oder Aus- und Weiterbildungen, für Projekte ohne Unterstützungsbedarf (kommerzielle oder ausreichend finanzierte Projekte) sowie für Investitionen in Betriebe oder Infrastrukturen.
Zürcher Oberland
Für Gesuchstellende mit Wohnsitz im Zürcher Oberland oder für Unterstützungsgesuche mit grossem Bezug zum Zürcher Oberland gilt folgende Regelung: seit Januar 2017 müssen diese Anträge direkt auf regionaler Ebene, bei Zürioberland Kultur, eingereicht werden. Dies gilt für Gesuche mit Beiträgen bis 10'000 Franken.
Förderung von
Kunstschaffenden
Die Förderung von Kunstschaffenden erfolgt über die Ausschreibung von Werkbeiträgen (Bildende Kunst und Literatur) sowie von Freiraumbeiträgen und Atelierstipendien (alle Förderbreiche). Anerkennungsbeiträge werden von den Fachgruppen der Kulturförderungskommission vergeben (Bereiche Musik und Literatur) oder von einer eigens einberufenen Jury (Kulturelle Teilhabe). Im Bereich der Bildenden Kunst werden zudem Werkankäufe für die kantonale Kunstsammlung getätigt.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Regelung seit 1. Januar 2018
Die neue Regelung wurde in enger Zusammenarbeit mit Kultur Stadt Zürich erarbeitet und wird von beiden Förderstellen ab dem 1. Januar 2018 umgesetzt.
Das Engagement für die berufliche Vorsorge soll Kunst- und Kulturschaffende für die Dringlichkeit des Themas sensibilisieren. Zudem sollen die Beitragszahlungen Kulturschaffende vor der Fürsorgeabhängigkeit im Alter bewahren.
Selbstständig erwerbende Kunst- und Kulturschaffende
Für Kulturschaffende, die vom Kanton Zürich einen Unterstützungsbeitrag erhalten und nachweisen, dass sie 6 Prozent des Unterstützungsbeitrages in die gebundene Vorsorge einzahlen, leistet die Förderstelle zusätzlich zum Unterstützungsbeitrag einen Beitrag in gleicher Höhe. Diese Regelung gilt für Werkjahre, Werkbeiträge, Werkstipendien und Freiraumbeiträge. Sie gilt ab einem Unterstützungsbeitrag von mindestens 10'000 Franken pro Jahr, Förderstelle und Kunstschaffenden.
Angestellte Kunst- und Kulturschaffende
Auch die Vorsorgesituation von fest oder temporär angestellten Kunst- und Kulturschaffenden wird verbessert. Der Kanton Zürich wirkt bei den von ihm unterstützten Kulturinstitutionen darauf hin, dass den beschäftigten Kunst- und Kulturschaffenden eine Vorsorgelösung ab dem ersten Tag und Franken angeboten wird. Bei der Erneuerung von Verfügungen, Vereinbarungen oder Subventionsverträgen fliesst die Aufforderung, eine verbindliche Vorsorgeregelung in ihren Betrieben und Projekten zu etablieren, ein. Projektleitungen sind eingeladen, unter den Sozialkosten auch Beiträge an die gebundene Vorsorge vorzusehen.
Unterstützungsbeiträge der Fachstelle Kultur und Preisgelder für kulturelle Auszeichnungen an Kunst- und Kulturschaffende werden vom Staat besteuert.
Anerkennungsbeiträge | Literatur, Musik, ev. Teilhabe |
10’000 | Keine Schenkungssteuer (unter Freibetrag) |
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Atelieraufenthalt – Beitrag an Lebenskosten |
alle Sparten | 3’000/Monat | Einkommensteuer |
Freiraumbeitrag | alle Sparten | 5’000 – 20’000 | Einkommensteuer |
Förderpreis | alle Sparten | 30’000 | Einkommensteuer |
Kulturpreis | alle Sparten | 50’000 | Schenkungssteuer |
Werkbeitrag | Bildende Kunst | 24’000 | Einkommensteuer |
Beitrag für Teilnahme an Werkschau |
Bildende Kunst | 2’000 | Einkommensteuer |
Werkbeitrag | Literatur | 24’000 – 48’000 | Einkommensteuer |
Weiterführende Informationen
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