Kulturschaffende & Projekte

abstrakte Illustration

Mit der Förderung von Kunstschaffenden und Kulturprojekten legt der Kanton Zürich die Basis für das Kulturangebot auch ausserhalb der Institutionen. Das freie Kulturschaffen wird in verschiedenen Sparten gefördert, transdisziplinäre Projekte werden über den Extrakredit unterstützt.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Fördermassnahmen

Die Fachstelle Kultur fördert das freie Kulturschaffen in den Sparten Bildende Kunst, Literatur, Filmkultur, Musik und Tanz/Theater, unterstützt werden zudem auch spartenübergreifende und transdisziplinäre Vorhaben. Die Fördertätigkeit umfasst die folgenden Instrumente:

  • Förderung von Kulturprojekten
  • Förderung von Kulturschaffenden: Vergabe von Werk- und Anerkennungsbeiträgen, Atelieraufenthalten und Freiraumbeiträgen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

 
Begriffsklärung:
  • Spartenübergreifendes: Gemeint sind Projekte, bei denen zwei oder mehrere Kunstsparten gleichwertig vertreten sind. Spartenübergreifende Projekte werden im Extrakredit behandelt. Besteht ein deutlicher Schwerpunkt in einer Sparte, wird das Gesuch der betreffenden Spartenförderung zugewiesen.
  • Transdisziplinarität: Transdisziplinäre Projekte vereinen Kunstsparten und kunstfremde Disziplinen. Die Fachstelle Kultur fördert solche Vorhaben in der jeweils beteiligten Kunstsparte. Treten in einem Projekt mehr als eine Kunstsparte mit kunstfremden Disziplinen in Dialog, ist der Extrakredit zuständig. 

Förderung von Projekten

Der Kanton Zürich unterstützt das zeitgenössische Kulturschaffen mit Projektbeiträgen. Unterstützt werden alle Phasen des Kreationsprozesses: von der Idee bis zum Dialog.
Die formale Beurteilung der Gesuche erfolgt durch die Fachstelle Kultur, die fachliche Beurteilung unter Beizug der Expert:innen der kantonalen Kulturförderungskommission.

Honorare und Sozialleistungen für Kulturschaffende

Kulturprojekte, die eine Unterstützung der Kulturförderung des Kantons Zürich erhalten, sind verpflichtet, die beteiligten Kulturschaffenden angemessen zu entlöhnen. Weiter sind sie verpflichtet, für die Löhne und Honorare die erforderlichen Sozialabgaben zu leisten.

Für abgeschlossene Projekte, die von der Fachstelle Kultur einen Unterstützungsbeitrag erhalten haben, wird zusammen mit dem Schlussbericht und der Schlussrechnung das ausgefüllte Reportingsformular Honorare und Löhne eingereicht.

Ausschlusskriterien

Nicht behandelt werden Gesuche für Projekte im Zusammenhang mit Schulen oder Aus- und Weiterbildungen, für Projekte ohne Unterstützungsbedarf (kommerzielle oder ausreichend finanzierte Projekte) sowie für Investitionen in Betriebe oder Infrastrukturen.

Zürcher Oberland

Für Gesuchstellende mit Wohnsitz im Zürcher Oberland oder für Unterstützungsgesuche mit grossem Bezug zum Zürcher Oberland gilt folgende Regelung: Seit Januar 2017 müssen diese Anträge direkt auf regionaler Ebene, bei Zürioberland Kultur, eingereicht werden. Dies gilt für Gesuche mit Beiträgen bis 10'000 Franken.

Förderung von
Kunstschaffenden

Die Förderung von Kunstschaffenden erfolgt über die Ausschreibung von Werkbeiträgen (Bildende Kunst und Literatur) sowie von Freiraumbeiträgen und Atelierstipendien (alle Förderbereiche). Anerkennungsbeiträge werden von den Fachgruppen der Kulturförderungskommission vergeben (Bereiche Musik und Literatur) oder von einer eigens einberufenen Jury (Kulturelle Teilhabe). Im Bereich der Bildenden Kunst werden zudem Werkankäufe für die kantonale Kunstsammlung getätigt.

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Regelung seit 1. Januar 2018

Die neue Regelung wurde in enger Zusammenarbeit mit Kultur Stadt Zürich erarbeitet und wird von beiden Förderstellen ab dem 1. Januar 2018 umgesetzt.

Das Engagement für die berufliche Vorsorge soll Kunst- und Kulturschaffende für die Dringlichkeit des Themas sensibilisieren. Zudem sollen die Beitragszahlungen Kulturschaffende vor der Fürsorgeabhängigkeit im Alter bewahren.

Selbstständig erwerbende Kunst- und Kulturschaffende

Für Kulturschaffende, die vom Kanton Zürich einen Unterstützungsbeitrag erhalten und nachweisen, dass sie 6 Prozent des Unterstützungsbeitrages in die gebundene Vorsorge einzahlen, leistet die Förderstelle zusätzlich zum Unterstützungsbeitrag einen Beitrag in gleicher Höhe. Diese Regelung gilt für Werkjahre, Werkbeiträge, Werkstipendien und Freiraumbeiträge. Sie gilt ab einem Unterstützungsbeitrag von mindestens 10'000 Franken pro Jahr, Förderstelle und Kunstschaffenden.

Angestellte Kunst- und Kulturschaffende

Auch die Vorsorgesituation von fest oder temporär angestellten Kunst- und Kulturschaffenden wird verbessert. Der Kanton Zürich wirkt bei den unterstützten Kulturinstitutionen darauf hin, dass den beschäftigten Kunst- und Kulturschaffenden eine Vorsorgelösung ab dem ersten Tag und Franken angeboten wird. Bei der Erneuerung von Verfügungen, Vereinbarungen oder Subventionsverträgen werden die Institutionen und Projektverantwortlichen aufgefordert, eine verbindliche Vorsorgeregelung zu etablieren. Projektleitungen sind dafür verantwortlich, unter den Sozialkosten auch Beiträge an die gebundene Vorsorge zu budgetieren.  

Unterstützungsbeiträge der Fachstelle Kultur und Preisgelder für kulturelle Auszeichnungen an Kunst- und Kulturschaffende werden vom Staat besteuert.

       
*Anerkennungs-beiträge Literatur, Musik, Teilhabe 10'000
Keine Schenkungssteuer
(unter Freibetrag)
Atelieraufenthalt –
Beitrag an Lebenskosten
alle Sparten 3’000/Monat Einkommensteuer
Freiraumbeitrag alle Sparten 5’000 – 20’000 Einkommensteuer
Förderpreis alle Sparten 30’000 Einkommensteuer
*Kulturpreis alle Sparten 50’000 Schenkungssteuer
Werkbeitrag Bildende Kunst 24’000 Einkommensteuer
Beitrag für Teilnahme an
Werkschau
Bildende Kunst 2’000 Einkommensteuer
Werkbeitrag Literatur 24’000 – 48’000 Einkommensteuer

*ab 2022 unterliegen sämtliche kulturelle Beiträge der Einkommenssteuer.

Förderkriterien

Generell gelten für die Förderung des professionellen Kunstschaffens die folgenden Hauptkriterien:  

Vorteile:

  • Künstlerische Professionalität und Qualität

Vorteile:

  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz

Vorteile:

  • Dringlichkeit und Motivation

Vorteile:

  • Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt), mindestens regionale Ausstrahlung, Zugänglichkeit des Projekts

Vorteile:

  • Organisatorische Sorgfalt  

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Spezifische Kriterien für die Förderung von transdisziplinären Vorhaben:

  • Der künstlerische Anteil am transdisziplinären Vorhaben ist qualitativ überzeugend und angemessen.
  • Die behandelte Thematik ist für das heutige Kulturschaffen bedeutsam.
  • Das Vorhaben zeichnet sich durch kooperatives Miteinander und gegenseitige Befruchtung aus. 

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Fachstelle Kultur

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 52

Telefon

E-Mail

fachstellekultur@ji.zh.ch

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