Musik

Musikschaffende unterstützt der Kanton mit Projekt-, Aufführungs- und mehrjährigen Förderbeiträgen. Gefördert werden die Erarbeitung von neuen Produktionen und deren Aufführung. Daneben zeichnen wir ausgewählte Musikschaffende mit Anerkennungsbeiträgen aus.

Inhaltsverzeichnis

Förderbereich Musik

Unterstützungsinstrumente

Im Bereich Musik unterstützen wir das kreative Musikschaffen des Kantons in allen Bereichen (Jazz, Pop, Klassik, Rap, elektronische Musik etc.) mit folgenden Instrumenten:

Vorteile:

  • Projektbeiträge
  • Mehrjährige Förderung Gruppen
  • Mehrjährige Förderung Veranstaltungen

Details zu den Förderinstrumenten werden im Folgenden und im Merkblatt ausgeführt.

Fachgruppe Musik

Für die Gesuchsbeurteilung zuständig ist die Fachgruppe Musik der Kulturförderungskommission. Sie besteht aktuell aus folgenden Mitgliedern:  

Vorteile:

  • Dominique Girod, Kontrabassist und Komponist, Zürich
  • Dominika Jarotta, Veranstalterin, Bern
  • Tamriko Kordzaia, Pianistin, Zürich

Förderkriterien

Generell gelten für die Förderung des professionellen Kulturschaffens die folgenden Kriterien:

Vorteile:

  • Künstlerische Professionalität und Qualität
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz
  • Dringlichkeit und Motivation
  • Erwartete Resonanz (Publikum, Fachwelt, Medien), mindestens regionale Ausstrahlung, Zugänglichkeit des Projekts
  • Organisatorische Sorgfalt

Merkblatt

Die detaillierten Informationen zu den einzelnen Instrumenten finden Sie im Merkblatt.

Gesuchseingabe

Gesuche können Sie ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal einreichen.  

Projektbeiträge

Förderbereich

Mit Projektbeiträgen fördern wir das kreative Musikschaffen im Kanton. Unterstützt werden professionelle Zürcher Musikschaffende, Bands, Ensembles, Musiktheater, Festivals, Konzertreihen und Veranstalter:innen sowie Zürcher Chöre und Orchester unter professioneller Leitung. Im Zentrum der Gesuchsbeurteilung steht der Konzertauftritt selbst – jedoch unter Berücksichtigung des gesamten Kreationsprozesses (vom Musikvideo über Promotionsmassnahmen bis hin zur Vermittlung).  

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die eingereichten Projekte werden nach den folgenden Kriterien beurteilt:  

Vorteile:

  • musikalische Professionalität und Qualität
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz
  • Bedeutung für die kulturelle Vielfalt
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget
  • angemessene Honorierung der Kulturschaffenden (Honorarempfehlungen Schweizerischer Musikverband und SONART)

Nicht unterstützt werden Produktionen

Vorteile:

  • von Kinder- und Jugendensembles
  • die im Rahmen von (Musik-)Schulen, Hochschulen und Aus- und Weiterbildungen entstehen
  • im Zusammenhang mit Wettbewerben, Kongressen, Symposien und Benefizveranstaltungen
  • von ausserkantonalen Ensembles (Beiträge an Gastkonzerte können in Ausnahmefällen bewilligt werden, sofern sie im Musikangebot des Kantons einen wichtigen Stellenwert einnehmen und von hiesigen Ensembles kaum realisiert würden)

Für Projektbeiträge gelten Auflagen, die Sie im Dokument «Auflagen Projektbeiträge» finden.  

Gesuche können nur geprüft werden, wenn die folgenden formalen Voraussetzungen erfüllt sind:

Vorteile:

  • Die Unterlagen wurden vollständig und fristgerecht eingereicht (s. Eingabetermine). Zu spät eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
  • Musikprojekte werden unterstützt, wenn die wesentlich beteiligten Kulturschaffenden im Kanton leben oder die Konzertreihe im Kanton Zürich stattfindet. Beiträge an Gastkonzerte können in Ausnahmefällen bewilligt werden, sofern sie im Musikangebot des Kantons einen wichtigen Stellenwert einnehmen und von hiesigen Ensembles kaum realisiert würden.

Für Gesuchstellende mit Wohnsitz im Zürcher Oberland oder für Unterstützungsgesuche mit grossem Bezug zum Zürcher Oberland gilt folgende Regelung: Gesuche für Beiträge bis 10'000 Franken müssen direkt bei Zürioberland Kultur eingereicht werden.

  • 31. Januar für Projekte mit Veranstaltungen Mai bis August
  • 31. Mai für Projekte mit Veranstaltungen September bis Dezember
  • 30. September für Projekte mit Veranstaltungen Januar bis April des Folgejahres

Bei Jahresprogrammen gilt: Reichen Sie das Programm so ein, dass die ersten Konzerte in die richtige Beitragsperiode fallen.

Die Beurteilung der Gesuche erfolgt unter Beizug der kantonalen Kulturförderungskommission (Fachgruppe Musik).  

Mehrjährige Förderung
Gruppen

Mit dem Instrument Mehrjährige Förderung Gruppen fördert die Fachstelle Kultur herausragende Gruppen (Bands, Ensembles, Duos, Trios etc.) und Einzelpersonen mit einem einmaligen, dreijährigen Förderbeitrag. Der Unterstützungsbeitrag beträgt jährlich zwischen 20'000 und 30'000 Franken. 2023 werden Beiträge für die Förderperiode 2024-26 vergeben.  

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die eingereichten Gesuche werden nach den folgenden Kriterien beurteilt:  

  • Künstlerische Professionalität und Qualität: Leistungsausweis der beteiligten Künstler:innen, Einordnung des Projekts ins bisherige Schaffen; warum ist ein 3-jähriger Förderbeitrag zum jetzigen Zeitpunkt der Laufbahn dringend?
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz: Beurteilt werden die Ziele für die gesamte Förderperiode und die konkreten Inhalte und geplanten Umsetzungen im ersten Jahr.
  • Erwartete Resonanz, Ausstrahlung: Im Fokus stehen sowohl Strahlkraftprojekte mit internationaler Sichtbarkeit als auch Projekte, die in der Region erarbeitet und/oder gezeigt werden.
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, angemessene Honorierung der Kulturschaffenden

  • Zugelassen sind professionelle Gruppen oder Einzelpersonen mit Sitz im Kanton Zürich (mindestens die Hälfte der massgeblich Beteiligten verfügt über einen Wohnsitz im Kanton Zürich).
  • Die Gesuchsteller:innen verfügen über einen mehrjährigen Leistungsausweis und können ein künstlerisches Konzept für drei Jahre präsentieren.
  • Die Gesuchsteller:innen werden von der Standortgemeinde mit regelmässigen Beiträgen unterstützt.
  • Die Gesuchsteller:innen musizieren auf herausragendem Niveau. 

Das 3-jährige Förderprogramm kann nach Ablauf der Förderdauer nicht direkt verlängert werden. Ein neues Gesuch kann erst nach Ablauf der anschliessenden Förderperiode eingereicht werden.

  • Konzept: künstlerische Laufbahn; künstlerische Ziele; konkrete Vorhaben und Umsetzung; Zeitplan; Kurzbiografien; Motivation; Managementstrukturen; Audiomaterial
  • Detailbudget des mehrjährigen Konzepts
  • Finanzierungsplan

31. Mai 2023 (für die Förderperiode 2024-26) 

Die Beurteilung der Gesuche erfolgt unter Beizug der kantonalen Kulturförderungskommission (Fachgruppe Musik).  

Mehrjährige
Förderung Veranstaltungen

Mit dem Instrument Mehrjährige Förderung Veranstaltungen unterstützt die Fachstelle Kultur Veranstalter:innen, Festivals, Konzertreihen, grosse Ensembles und wiederkehrende Projekte mit dreijährigen Förderbeiträgen. Damit schaffen wir für kulturelle Organisationen ohne eigene Infrastruktur mehr Planungssicherheit und ermöglichen eine längerfristige Programmgestaltung. Aktuell werden die Beiträge für die Förderperiode 2024-26 ausgeschrieben.  

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die eingereichten Gesuche werden nach den folgenden Kriterien beurteilt:  

  • Künstlerische Professionalität und Qualität: Zusammensetzung des Teams, Leistungsausweis der bisherigen Ausgaben; warum ist eine mehrjährige Förderung sinnvoll und dringend?
  • Originalität, Eigenständigkeit und Relevanz: Beurteilt werden die Ziele für die gesamte Förderperiode und die konkreten Programmpunkte im ersten Jahr.
  • Erwartete Resonanz, Ausstrahlung: Die Bedeutung des Kulturakteurs für die Kultur im Kanton. Im Fokus stehen sowohl Strahlkraftprojekte mit internationaler Sichtbarkeit als auch Projekte, die eine Bedeutung für die regionale Kulturlandschaft haben.
  • Diversität, kulturelle Teilhabe: Die Institution strebt in Programm, Personal und beim Publikum eine möglichst hohe Diversität an (in Bezug auf kulturelle und soziale Herkunft, Geschlechtsidentität, Behinderung, Religion, Alter u.a.).
  • Organisatorische Sorgfalt, realistisches und plausibles Budget, angemessene Honorierung der Kulturschaffenden

  • Zugelassen sind Veranstalter:innen, Festivals, Konzertreihen, grosse Ensembles sowie wiederkehrende Projekte im Kanton Zürich mit mindestens regionaler Ausstrahlung.
  • Die Gesuchsteller:innen müssen über einen mehrjährigen Leistungsausweis verfügen und ein künstlerisches Konzept für 3 Jahre präsentieren.
  • Die Gesuchsteller:in wird von der Standortgemeinde mit regelmässigen Beiträgen unterstützt.

  • Konzept: Rückblick und Ziele; konkrete Vorhaben inkl. Terminplan; involvierte Personen; Motivation; Audiomaterial
  • Detailbudget des mehrjährigen Konzepts
  • Finanzierungsplan
  • Letzter aktueller Jahresbericht
  • Nachweis/Stellungnahme zu fairen Künstler:innen-Honoraren

31. Mai 2023 (für die Förderperiode 2024-26)

Die Beurteilung der Gesuche erfolgt unter Beizug der kantonalen Kulturförderungskommission (Fachgruppe Musik).  

Anerkennungsbeiträge Musik

Mit den Anerkennungsbeiträgen zeichnet der Kanton Zürich Musikerinnen und Musiker aus, die sich entweder durch besondere Leistungen in den vergangenen Monaten oder Jahren hervortun oder die vor einem entscheidenden künstlerischen Schritt stehen. Für die Anerkennungsbeiträge besteht kein Gesuchsverfahren, sie werden auf Empfehlung der Fachgruppe Musik vergeben und sind mit 10'000.- dotiert. Jährlich vergibt die Fachstelle maximal fünf Anerkennungsbeiträge.  

Gesprochene Beiträge

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Sämtliche Unterstützungsbeiträge der letzten Jahre sind in den jeweiligen Tätigkeitsberichten publiziert.  

Kontakt

Fachstelle Kultur - Musik

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 14

Ihre Ansprechperson
für die Musik ist
Tom Hellat.

E-Mail

tom.hellat@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: