Freiraumbeiträge

Freiraumbeiträge ermöglichen Kulturschaffenden die Weiterentwicklung ihrer künstlerischen Arbeit ohne Produktionsdruck und fixe Aufführungstermine. Kulterschaffende aller Sparten können sich um einen Freiraumbeitrag bewerben. Anfang 2021 hat die Fachstelle Kultur dieses Förderinstrument gestärkt und mit zusätzlichen Mitteln versehen.

Inhaltsverzeichnis

Förderbereich

Das Förderinstrument Freiraumbeitrag ist bewusst ergebnisoffen gehalten und hat nicht das Endprodukt, sondern dessen Entstehung, den kreativen Prozess im Blick. Es gibt freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, an ausserordentlichen, künstlerischen Vorhaben zu arbeiten und den eigenen Schaffenshorizont zu erweitern. Mit dem Freiraumbeitrag können künstlerische Ideen konzipiert, neue Fertigkeiten erlernt, Recherchen durchgeführt oder Projektarbeiten angestossen und weitergetrieben werden, damit Kunstschaffende ihre Arbeit nachhaltig weiterentwickeln können. Erfahrungen, die sie dank dieser Unterstützung gewinnen, sollen die weitere künstlerische Praxis stützen und für das eigene Schaffen zukunftsweisende Impulse setzen.  

Der Freiraumbeitrag wird personen- und nicht projektbezogen vergeben und kann in der gewohnten Umgebung als auch an definierten Zielorten umgesetzt werden. Eingabeberechtigt sind Zürcher Kulturschaffende (Wohnsitz im Kanton Zürich) aller Sparten sowie Personen aus den Arbeitsfeldern Vermittlung, Organisation und Produktionsleitung. Gesprochen werden Pauschalen von CHF 10'000, CHF 15'000 und CHF 20'000 für eine Zeitspanne von höchstens einem halben Jahr. Der Zeitpunkt und die Dauer sind frei wählbar, der Freiraumbeitrag soll aber möglichst zeitnah umgesetzt werden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Vorteile:

  • künstlerische Qualität und Eigenständigkeit
  • Gewinn für künstlerische Weiterentwicklung
  • Dringlichkeit und Motivation für das Vorhaben
  • Professionalität und Verbindlichkeit der Planung

Für die Gesuchseingabe benötigen Sie folgende Unterlagen (Details im Merkblatt):

Vorteile:

  • Kurze und übersichtliche Darstellung des geplanten Vorhabens, der geplanten Recherche oder des freien künstlerischen Schaffens (max. 4 Seiten)
    (Eckpunkte: Reflexion der aktuellen künstlerischen Situation; Inhalt, Ziel und Motivation des Vorhabens; beabsichtige Vorgehensweise; detaillierter Zeitplan)                  

Vorteile:

  • Lebenslauf
    (Darstellung der beruflichen Tätigkeiten im künstlerischen und nicht-künstlerischen Bereich inkl. Angaben zur Ausbildung; Auflistung der erhaltenen Stipendien und Preise)

Vorteile:

  • Dokumentation über das bisherige Schaffen
    (eine PDF-Datei, max. 10 MB, allfällige Links zu relevanten Video- oder Audio-arbeiten sind in der Dokumentation als Hyperlink anzugeben)

Vorteile:

  • Budget 

Sämtliche Gesuche können Sie ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal einreichen.   

Eingabetermine

jeweils 31. März (Entscheid Anfang Mai)
jeweils 31. August (Entscheid Anfang Oktober)

Nicht berücksichtigt werden:

Vorteile:

  • Projekte und Produktionen, die durch Projektbeiträge der Fachstelle unterstützt werden
  • Berufliche Umschulungen und Ausbildungen
  • Vorhaben mit hauptsächlich soziokultureller oder integrationsfördernder Ausrichtung
  • kontinuierliche Weiterführung einer bestehenden Arbeit  

Die Beurteilung erfolgt durch die Fachstelle Kultur unter Beizug von Expertinnen und Experten der Kulturförderungskommission.

Gesprochene Beiträge

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Sämtliche Unterstützungsbeiträge der letzten Jahre sind in den jeweiligen Tätigkeitsberichten publiziert.

Erfahrungsberichte

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Kontakt

Fachstelle Kultur - Freiraum

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 14

Ihre Ansprechperson für
die Freiraumbeiträge ist
Tom Hellat.

E-Mail

tom.hellat@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: