Atelierstipendien

Für die Weiterentwicklung ihrer künstlerischen Arbeit können sich Kulturschaffende aller Sparten für ein Atelierstipendium bewerben. Der Kanton Zürich hat Wohnateliers in Berlin und Paris.

Atelierstipendien

Inspiration schöpfen, sich neuen Einflüssen aussetzen, Netzwerke knüpfen und neue Projekte angehen: Ein Atelieraufenthalt stellt für Kulturschaffende eine entscheidende Phase ihrer künstlerischen Entwicklung dar.  

Förderbereich

Die Fachstelle Kultur vergibt einmal im Jahr viermonatige Werkaufenthalte in Paris und Berlin. Das Förderprogramm richtet sich an Kulturschaffende aus allen Bereichen.

Finanzieller Beitrag

Zur kostenlosen Nutzung des Wohnateliers erhalten Kulturschaffende monatlich einen Beitrag an die Lebenskosten von 3'000 Franken. 

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Zusätzlich zu den Lebenskosten von 3'000 Franken können Künstler:innen mit Betreuungspflichten eine finanzielle Unterstützung von bis zu 1'000 Franken pro Monat als Beitrag an die Kinderbetreuung und/oder für die Reisekosten ihrer Kinder und gegebenenfalls einer Betreuungsperson beantragen. Gesuchstellende haben im Voraus ein Budget dieser Ausgaben vorzulegen.

Formale Bedingungen

Gesuche können Kulturschaffende stellen, die ihren Wohn- und Steuersitz im Kanton Zürich haben. Die gleichzeitige Bewerbung für einen Aufenthalt in Paris und Berlin ist ausgeschlossen. Personen, die von der öffentlichen Hand oder von regelmässig subventionierten Institutionen angestellt sind, werden nicht berücksichtigt.
 

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Die eingereichte Dokumentation sollte die folgenden Themen beinhalten:

  • Motivationsschreiben für Atelieraufenthalt
  • Geplante Tätigkeit während des Aufenthalts
  • Lebenslauf und Dokumentation des künstlerischen Werdegang 
  • Bei Bedarf: Budget für Betreuungskosten

In Ergänzung der allgemeinen Förderkriterien werden die folgenden spezifischen Beurteilungskriterien angewandt:
• Qualität der geplanten künstlerischen Tätigkeit während des Aufenthalts
• Leistungsausweis und Entwicklungspotenzial
• Dringlichkeit eines Atelieraufenthalts; Gewinn für künstlerische Weiterentwicklung; persönliche und künstlerische Motivation sowie Bezug zu Paris / Berlin
 

Die formale Beurteilung erfolgt durch die Fachstelle Kultur, die fachliche zusammen mit Expert:innen der kantonalen Kulturförderungskommission.

Eingabetermin

30. September (Entscheid Mitte November)  

Für die Zeitabschnitte des Folgejahres:

  • Februar bis Mai
  • Juni bis September
  • Oktober bis Januar

Informationen zu den Ateliers

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Hauseingang 29, Einggang Atelier, links und rechts versprayte Wände
Atelier Berlin Quelle: zvg

Atelier Berlin nur bedingt für Musiker geeignet

Die Räume eigenen sich nur bedingt für Musikerinnen und Musiker, die auf regelmässiges Proben angewiesen sind, da das Atelier nicht über einen schallisolierten Proberaum verfügt. Ein schallgedämmtes Zimmer (siehe Grundriss, Zimmer 2.3) steht den Stipendiatinnen und Stipendiaten zur Verfügung, jedoch darf die Arbeit in den Nachbarateliers und Büros akustisch nicht gestört werden. Geeignete Proberäume müssen somit selbstständig ausserhalb des Atelierhauses gesucht werden.

Gesprochene Beiträge

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Die Vergabe sämtlicher Atelierstipendien der letzten Jahre sind in den jeweiligen Tätigkeitsberichten publiziert.

Erfahrungsberichte

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Nach Beendigung des Stipendiums fassen die Ateliergäste ihre Erfahrungen hinsichtlich der Weiterentwicklung ihrer künstlerischer Arbeit in einem Schlussbericht zusammen.

 

Nach Beendigung des Stipendiums fassen die Ateliergäste ihre Erfahrungen hinsichtlich der Weiterentwicklung ihrer künstlerischen Arbeit in einem Schlussbericht zusammen.

Kontakt

Fachstelle Kultur – Atelier

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 14

Ihre Ansprechperson für
die Atelierstipendien ist
Tom Hellat.

E-Mail

tom.hellat@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: